Hallo, du bist doch die Mutter oder? Dann brauchst du nichts. Wir haben meiner Schwiegermama, als sie mit unsren Kindern nach Kroatien gefahren sind auch einen ganz einfachen Zettel mit Telefonnummer, in Deutsch und Englisch mitgegeben. Zur Sicherheit, gefragt hat auch keiner danach. Aber Wehe, man hat nichts mit!!
Zitat von Vera im Beitrag #23Wenn deine Tochter den gleichen Familiennamen hat wie du, sicher nicht. Andernfalls wäre es sicher besser.
Meine tochter hat den selben familiennamen wie ich und ich hab das alleinige sorgerecht.und wie ist das mit meiner 11 jährigen tochter da ist der vater gestorben brauch ich da einen nachweis?
Zitat von Vera im Beitrag #23Wenn deine Tochter den gleichen Familiennamen hat wie du, sicher nicht. Andernfalls wäre es sicher besser.
Meine tochter hat den selben familiennamen wie ich und ich hab das alleinige sorgerecht.und wie ist das mit meiner 11 jährigen tochter da ist der vater gestorben brauch ich da einen nachweis?
Ich versteh den Sinn nicht ganz wenn du das alleinige Sorgerecht hast, wo ist dann das Problem? Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass deine zweite Tochter auch den selben Familiennamen hat wie du. Ich kann mit meinen Kindern auch alleine ins Ausland reisen, bzw. meine Frau.
zu diesem Thema muss ich auch etwas sagen: ich bin mit meinen 2 Enkelkinder (7u.12Jahre), beide hatten einen Reisepass, 2010 nach Kroatien geflogen. ich hatte von den Eltern eine Einverständniserklärung, die von unserem Bürgermeisteramt bestätigt werden musste. bei der Passkontrolle in Deutschland musst ich dieses vorlegen, genauso in Kroatien. Dort wurde die Erklärung sogar kopiert. diese Einverständniserklärung brauche ich auch z.B. bei einer Erkrankung bzw. Unfall. ohne kann ich nämlich über keine Behandlung oder Ähnliches bestimmen.
Hallo Sabine, wir haben bisher immer dieses Formular mit dem kroatischen Anhang verwendet. [[File:Vollmacht für die Erteilung eines Erziehungsauftrages neutral.doc]]
Zitat von Fred im Beitrag #31Ich nehme doch an, dass die Unterschriften beglaubigt sein müssen - oder ??
Das müssen sie seit ein paar Jahren nicht mehr sein. Offiziell braucht du nicht mal mehr die Einverständniserklärung. Ich halte es aber auch für besser, eine dabeizuhaben.
Es wird empfohlen, allein reisenden Minderjährigen eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzugeben; eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht seit 31.03.09 nicht mehr.
Ich möchte mich da einklinken...wir fahren heuer mit unserer Enkelin nach Kroatien, die Mutter ist dabei (hat einen anderen Familiennamen als das Baby), der Vater kommt 1 Woche später nach.
Brauchen wir da eine Einverständniserklärung (und wenn ja, gibt es wo ein Musterformular)?
Ja, klar, aber meine Frau hat auf der HP der ungarischen Polizei etwas gefunden, wonach man die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigen auch braucht und ist jetzt verunsichert...
Vielen Dank, Vera, das habe ich gerade auf Ungarisch auch schon gefunden...eine Frage hab ich noch...was ist mit der "zuständigen Behörde" auf der 2. Seite?
Ich weiß schon gar nicht mehr, ob ich lachen oder kotzen soll, wenn ich eure Beiträge lese
Findet ihr das nicht irgendwie shyzophren, dass eine Mama mit ihren Kind ...im 21. Jahrhundert nicht ohne irgendeiner völlig bescheuerten Behördenzustimmung verreisen darf??
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