Guten Abend liebe Foren-Gemeinde und evtl. liebe Mitstreiter!
Da ich als Neuling in diesem Forum beginne, bitte ich um Nachsicht, wenn dieses Posting eventuell schon an einer anderen Stelle zur Sprache gekommen ist...
Nach einer ausführlichen Erörterung mit meinen ehemaligen Mitstudenten, habe ich vor ein Dissertationsstudium in Belgrad zu beginnen.
Nun stelle ich vorab die Frage, ob und inwieweit es hier im Forum bereits Absolventen einer Promotion zum doktor nauka gibt, welche Erfahrungen zur Titelführung bereit sind kund zu tun. Hier ist sicherlich anzumerken, dass sich die deutschen Behörden (Ministerien) konträr agieren, was die Führung und Einstufung zur dritten Studienstufe nach Bologna angeht. Immer verweisen die Behörden auf den lediglichen Wunsch eines EU-Beitritts. Gleichwohl kann behauptet werden, dass Serbien sichtlicherweise eine sehr gute Chance gegeben ist, dass ein Beitritt relativ zügig abgeschlossen werden kann. Diese Meinungen sind einschlägig aus den Konsulaten beständig mitgeteilt worden.
Ein Aquivalenzabkommen zur Gleichwertigkeit ausländischer Grade zwischen Deutschland und Serbien besteht nicht - selbiges wurde mir mitgeilt. Gibt es hier andere Schriftstücke?
Leider bekomme ich auf meine Anfragen und Bitten um Klarstellung durch das serbische Ministerium bzw. ENIC-Stelle keine Antwort und die deutschen Behörden sehen keine Veranlassung eine Klärung herbei zu führen.
Hat jemand von Ihnen ähnliche Erfahrungen gemacht und/oder hilfreiche Informationen, funktionierende Kontakte zu offiziellen Stellen in Serbien?
1. Was ist ein "doktor nauka"? 2. welche akademische Ausbildung setzt dieser voraus? 3. die Anerkennnug ausländischer akademischer Grade in D ist Ländersache bzw. deren Kultusministerien, deshalb 4. kann dies in D von Bundesland zu Bundesland ggf. unterschiedlich gehandhabt werden, 5. wesentliches Kriterium dabei ist die Gleichwertigkeit der akademischen Ausbildung und des Abschlusses, 6. das hat (zunächst) mit einem EU-Beitritt gar nichts zu tun und setzt diesen auch nicht voraus.
U Nemačkoj titulu doktorata može da izda Univerzitet, Tehnički Univerzitet, Tehnička Viša Škola, Muzička Viša Pkola, Umetnička Viša Škola, Sportska Viša Škola, Medicinka odn. Veterinarsna Viša Škola, Crkvena Viša Škola ili Pedagoška Viša. Stručna Viša škola za sada nema pravo da izdaje titulu doktorata. Doktorski programi u Nemačkoj traju jednu do četri godina (najčešće tri, a kod Inženjera do pet godina), zavisno od teme. S obzirom da najčešće nema formalnih predavanja, doktorant uglavnom sprovodi istraživanja pod nadzorom jednog profesora, pri čemu doktorant radi i kao asistent ili istraživač asistent i za to je plaćen. Ovde postoji razlika u odnosu na druge sistema (pre svega u SAD), gde se prema doktorantu odnose kao PhD studentu. Po završetku doktorata dobija se počasto "Dr", a po nemačkom zakonu ovu titulu moguće je uneti u pasoš i ličnu kartu.
Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe
Zur Führung ausländischer Hochschulgrade in D siehe hier:Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Die zuständige deutsche Kultusministerkonferenz (KMK) hat im Jahr 2000 das frühere Einzelverfahren zur Gradführungsgenehmigung durch eine gesetzliche Allgemeingenehmigung ersetzt. Am 14.04.2000 hat die KMK „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ beschlossen. Danach können Hochschulgrade und Ehrengrade unter Angabe der verleihenden Hochschule in der Form geführt werden, in der sie von der jeweiligen anerkannten ausländischen Hochschule vergeben wurden. (gilt zB für HR, BiH, Serbien etc., siehe hier: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe)
Zusätzlich hat die KMK begünstigende Regelungen der Genehmigung für Angehörige bestimmter Staaten verabschiedet (Beschluss vom 21.09.2001, modifiziert am 15.05.2008). Danach entfällt für Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) die Pflicht zur Führung einer Herkunftsbezeichnung. Demnach ist die Führung der deutschen Abkürzung „Dr.“ für Inhaber von in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworbenen Doktorgraden aus Mitgliedstaaten der EU bzw. des EWR ohne Herkunftszusatz möglich. Das gleiche gilt für Doktorgrade aus Australien, Israel, Japan, Kanada und den USA. (siehe hier: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe)
Zur Anerkennung ausländischer akademischer Berufsabschlüsse in den Bundesländern siehe hier: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
vielen Dank für deine wirklich dienlichen Hinweise; gibt es zufällig jemanden/jemande die bereits eine Promotion in Serbien vollendet haben und diesen Grad bereits führen - in Deutschland?
Würde mich interessieren, wie die einzelnen Bundesländer entschieden haben und, ob es vielleicht darüber Schriftstücke gibt?
Zitat von SisteractWürde mich interessieren, wie die einzelnen Bundesländer entschieden haben und, ob es vielleicht darüber Schriftstücke gibt?
Ich schrieb doch bereits, dass die Einzelgenehmigungen der Bundesländer abgeschafft und durch eine gesetzliche Allgemeingenehmigung ersetzt wurden, siehe Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe Danach können auch serbische Hochschulgrade unter Angabe der verleihenden Hochschule in der Form geführt werden, wie sie von der jeweiligen anerkannten ausländischen Hochschule vergeben wurden, zB so: "Dr.med. (Univ. Belgrad)", wenn es den Titel dort so gibt.
Vielen Dank für die dienlichen Hinweise, respektive Verweise.
Dennoch frage ich noch einmal, ob es USER ( oder geneigte Kontakte) hier in diesem Forum gibt, welche über eine Bestätigung (Führbarkeit oder Vergleichbarkeit) im heimischen Bundesland seitens eines Ministeriums verfügen?
Zitat von SisteractDennoch frage ich noch einmal, ob es USER ( oder geneigte Kontakte) hier in diesem Forum gibt, welche über eine Bestätigung (Führbarkeit oder Vergleichbarkeit) im heimischen Bundesland seitens eines Ministeriums verfügen?
Er kann offenbar die angeführten Quellen weder lesen noch verstehen, dass es einer solchen ministeriellen Bestätigung von im Ausland erworbener Hochschulgrade seit 2000 nicht mehr bedarf und dass es folglich solche auch nicht geben kann.
Aber sicherlich kann ich die von dir angeführten Quellen lesen und auch verstehen. Aber ich darf berichtend ergänzen, dass u. a. in NRW eine ministerielle Führungsbescheinigung für im Ausland erworbene Hochschulgrade ausgestellt wird. auf Wunsch)
Siehe Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Das Verfahren wird in allen anderen Bundesländern analog gefahren!
Hier ist lediglich meine Frage, ob jemand eine solche Bescheinigung besitzt, und was dort in Bezug auf Serbien verzeichnet ist.
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