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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 24 Antworten
und wurde 4.064 mal aufgerufen
  
 Bauen und Immobilien in Kroatien, Häuser, Grundstücke, Vermietung
Seiten 1 | 2
bestlibero Offline



Beiträge: 10

26.07.2010 16:56
Hinterlassenschaft nach Tod des Vaters Antworten

Mein Vater ist Anfang des Monats in Zagreb gestorben.
Meine Geschwister und ich waren daraufhin in Kroatien und haben das Begräbnis organisiert bzw. auch bezahlt.
Er ist schon seit langem von meiner Mutter geschieden. Meine beiden Geschwister und ich
leben in Deutschland und haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
Es besteht wohl ein Vermögen was er hinterlässt ( Grundstück, Konten). Ein Testament, so haben wir herausgefunden, besteht nicht. Somit sind wir drei Kinder die Alleinerben.
Was muss von unserer Seite getan werden:
1. Um zu sehen, was genau an Vermögen / Schulden hinterlassen wurde
2. Um seine Verpflichtungen bei Strom, Gas, Telefonanbietern usw. abzumelden bzw. zu kündigen. Auch sein Auto müßte verkauft werden.Auch sein hinterlassener Hausstand müsste aufgelöst werden.
3. Um seine aus Deutschland überwiesene Rente zu stoppen.

Hat jemand einen Tipp, wie die Gesetzeslage in Kroatien ist ?
Kann uns jemand einen zudem auch einen Tipp geben, was wir am Besten tun müssen, um das ganze so schnell wie möglich hinter uns zu bringen.
Macht das Konsuliteiren eines Anwaltes eines Sinn ? Wenn ja, wo wäre es sinvoller jemanden zu Rate zu ziehen ? In Deutschland oder Kroatien ?

Vielen Dank

Pozdrav

Sockenmann Offline

verstorben


Beiträge: 11.223

26.07.2010 17:30
#2 RE: Hinterlassenschaft nach Tod des Vaters Antworten

Die laufende Kosten hättet ihr gleich nach der Beerdigung mit der Vorlage des Totenscheins stoppen sollen

Vor der "Ostavinska Rasprava" darfst du jetzt nix mehr vom Konto abheben.

Ostavinska Rasprava wird jetzt (eigentlich schon seit ein paar Jahren)vom Notar erledigt und nur noch Streitfälle landen beim Amtsgericht.

Welcher Notar den Fall bearbeitet, kriegst du noch mitgeteilt, sowie das Termin für die "Rasprava".
Wenn ihr euch einig seid, ist die Sache in 1 Stunde erledigt, wenn nicht – gibt es einen Gerichtstermin

Du solltest dem Notar aber vorher noch alle Reichtümer auflisten und mitteilen, die du erben willst, die aber beim Staat bisher unbekannt sind/waren

bestlibero Offline



Beiträge: 10

26.07.2010 17:41
#3 RE: Hinterlassenschaft nach Tod des Vaters Antworten

Wir mussten sofort wieder zurück nach Deutschland, deswegen ging es nicht.
Der Totenschein, so hieß es, würde erst zehn Tage nach dem Todestag ausgehändigt.
Vom Notar ? Wie kommt dieser auf uns zu ? Müssen wir aktiv eingreifen, daß dieser auf uns zukommt ?
Ich habe leider keine Ahnung was mein Vater so alles in Besitz hatte :-(
Du meinst mit deinem letzten Satz auch die eventuell unversteuerten Besitztümer ? :-) Ich glaube nicht, daß es da welche gab ...

Soline 1 Offline

verstorben

Beiträge: 6.078

26.07.2010 18:09
#4 RE: Hinterlassenschaft nach Tod des Vaters Antworten

Zitat von bestlibero
Der Totenschein, so hieß es, würde erst zehn Tage nach dem Todestag ausgehändigt.


Das riecht danach, dass es Leute geben könnte die meinen, "die Njemci sind so reich, die brauchen hier nichts zu erben"

Mein Rat: Wenn ihr dazu in der Lage seid, sollte jeder für sich, sofort einen Brief -per Einschreiben/Rückschein- und in kroatischer Sprache, an das Nachlassgericht in Zagreb senden und den grundsätzlichen Erbanspruch anmelden, damit es darüber informiert ist. Wie "Sockenmann" schreibt wird sich dann ein Notar mit euch in Verbindung setzen, wenn abzusehen ist, dass von anderer Seite keine Erbschaftsansprüche erhoben werden.
Sollten Zweifel bei euch aufkommen ist zu empfehlen, einen Rechtsanwalt in Zagreb, der sich in Nachlassfragen auskennt, mit dem Mandat zu beauftragen - aber nur dann wenn abzusehen ist, dass das Erbe höher als die Rechtsanwaltskosten sind. Als deutsche Staatsbürger habt ihr übrigens das Recht bei der deutschen Botschaft in Zagreb anzufragen, welcher Rechtsanwalt in Zagreb, für solche Fälle am besten geeignet ist, der natürlich zweisprachig sein sollte..

Sockenmann Offline

verstorben


Beiträge: 11.223

26.07.2010 19:04
#5 RE: Hinterlassenschaft nach Tod des Vaters Antworten

Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass die Drei als Erben bekannt sind und dass der Vater keine weiteren Kinder/Frauen hatte.

Wenn das der Fall ist, kann man sich die Anwaltskosten sparen, da alles automatisch und routinemäßig abgewickelt wird.
Zumindest solange, bis sie keinen Streit untereinander anfangen oder gierig werden.

Allerdings kann der Notar nur das verteilen, was er kennt und in den Händen hat.
Er macht sich nicht die Arbeit und sucht das Zeug zusammen, das der Vater irgendwo besessen hat

Ich würde mir also die Mühe machen und Vaters Ordner/Unterlagen durchwühlen, (Versicherungen, Bankverbindungen)
resp. beim Katasteramt nachfragen (sowohl dort, wo er gelebt hat, wie auch dort, wo er geboren wurde bzw. seine Familie damals gelebt hat, da er sicherlich auch schon irgendwann etwas geerbt hat.

Die Familie wird zwar die Klappe halten, wenn sie das Land nutzt, aber die Nachbarn wissen auch immer bestens Bescheid und die haben nix zu verlieren.

bigger Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.800

26.07.2010 19:46
#6 RE: Hinterlassenschaft nach Tod des Vaters Antworten

Erbrecht in Kroatien:
http://www.successions-europe.eu/de/croatia/topics

vielleicht hilft das weiter

bestlibero Offline



Beiträge: 10

27.07.2010 10:33
#7 RE: Hinterlassenschaft nach Tod des Vaters Antworten

Mein kroatisch ist jetzt nicht so schlecht, aber amtliche Schreiben..., das ist jetzt nicht unbedingt meine Stärke.
Wie heisst denn auf kroatisch "Nachlassgericht" ? :-)

Soline 1 Offline

verstorben

Beiträge: 6.078

27.07.2010 10:54
#8 RE: Hinterlassenschaft nach Tod des Vaters Antworten

@bestlibero

Schreiben würde ich an folgende Adresse:

Općinski građanski sud u Zagrebu - odjel za ostavinska rasprava, Ulica grada Vukovara 84, 10000 Zagreb.

bestlibero Offline



Beiträge: 10

27.07.2010 11:29
#9 RE: Hinterlassenschaft nach Tod des Vaters Antworten

Hvala puno ...

Schorni ( gelöscht )
Beiträge:

09.02.2011 14:32
#10 RE: Hinterlassenschaft nach Tod des Vaters Antworten

Hallo Zusammen,

ich habe das gleich Problem. Mehr oder weniger.

Mein Vater ( deutscher ) ist vor ca 12 Jahren auf die Insel Korcula Kroatien ausgewandert und Anfang des Jahres verstorben.
Er baute dort ein Haus gebaut und angeblich noch eine Lebensversicherung.Er lebte dort mit seiner Freundin, allerdings ist unklar ob das Haus nun auf Sie läuft oder nicht.
Ich bzw Wir ( mein Bruder und ich ) haben keine Ahnung wie wir anfangen sollen ?!
Ich nehme mal an das so ein Brief zum Nachlassgericht in Korcula auch in unserem Fall der erste Schritt ist . Oder?
Da ich niemand kenne der Kroatisch spricht fällt es mir schon schwer die Adresse für dieses Gericht zu finden.
Also für jede Hilfe wäre ich sehr dankbar!

MfG

Schorni

pino Offline

verstorben


Beiträge: 7.335

09.02.2011 14:46
#11 RE: Hinterlassenschaft nach Tod des Vaters Antworten

Am besten,setzt dich mit der Freuendin in verbindung,und sucht eine
fuer beide seiten,annehmbare loesung,und wenn die nich will,schalte eien Anwalt.

Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe

Korcula_Wolf Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 610

09.02.2011 20:58
#12 RE: Hinterlassenschaft nach Tod des Vaters Antworten

Hallo Schorni,
hier die Adresse vom Gericht in Korcula:
Općinski sud u Korčuli
Gosp. Marija Skokandić
Put Sv. Nikole b.b.
20260 KORČULA
tel. (+385 20) 711-127


In welchem Ort auf Korcula ist denn das Haus ?
Einen Anwalt auf Korcula zu nehmen, ist aus meiner eigenen Erfahrung für die Katz.
Kostet nur Geld und Nerven, wird nie fertig. Da Du ja nicht kroatisch sprichst,
bräuchtest Du einen Anwalt der wenigstens Englisch spricht. Kann Dir aber momentan
auch keinen empfehlen. Am besten rufst Du mal Frau Marija Skokandić telefonisch an
sie ist jetzt Oberrichterin. Es kann natürlich sein, daß Du mehrere Versuche machen mußt,
bis Du sie kriegst.Aber sie nimmt auf jeden Fall auch Telefonanrufe an, wenn sie Zeit hat,
und sie spricht hervorragend Englisch.

Viele Grüße
Wolfgang

www.korcula-fewos.de

huegus Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 2.245

09.02.2011 21:53
#13 RE: Hinterlassenschaft nach Tod des Vaters Antworten

Ich keine ne Anwältin in Split die viele Jahre in Deutschland gewohnt hat, und mir auch schon ein paar Male aus der Klemme geholfen hat.

pino Offline

verstorben


Beiträge: 7.335

10.02.2011 07:56
#14 RE: Hinterlassenschaft nach Tod des Vaters Antworten

@Schorni,
schau dringend ins PM,und bitte alle Daten ,die brauche ich um bei Gericht
anzufragen, Mit E.mail habe ich schon,um Rat gebeten,wie man dir helfen kann.
Habe erst mal nur allgemeine Infos angefordert,aber in Echt,muss ich Daten haben.
Du kannst mir vertrauen,und wenn du Infos bekommst,dann kannst du dir einen Anwalt nehmen.

Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe

Ribar Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 10.672

10.02.2011 15:58
#15 RE: Hinterlassenschaft nach Tod des Vaters Antworten

Zitat
Du kannst mir vertrauen


Yes.....
https://www.youtube.com/watch?v=OWaHT_Xu3HM

Lieber einen Thun als nix tun!

seegurke Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 613

10.02.2011 17:57
#16 RE: Hinterlassenschaft nach Tod des Vaters Antworten
pino Offline

verstorben


Beiträge: 7.335

10.02.2011 17:58
#17 RE: Hinterlassenschaft nach Tod des Vaters Antworten

Zitat von ribar

Zitat
Du kannst mir vertrauen


Yes.....
https://www.youtube.com/watch?v=OWaHT_Xu3HM




Ha ha ha Ribar,ich lasse auch die Bombe hochgehen,aber Schorni bleibt verschont.

Normale weise spatziere ich lieber,als mich um die Sorgen,von anderen Leuetn
zu kuemmern,aber Schorni braucht unsere Hilfe
Ganz ehrlich bei einen in D lebenden Kroaten,der eigene Sprache nicht
spricht,wuerde ich mich nich so einsetzen.

Die hier helfen auch:
SANAS Anwälte in München Anwältin A. MIĆIĆ berät serbische kroatische und bosnische Mandanten www.sanas-le

Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe

Sabine Heitkemper Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 29

10.02.2011 20:45
#18 RE: Hinterlassenschaft nach Tod des Vaters Antworten

Hallo,

wie schon mal erwähnt, ich lebe seit 10 Jahren auf der traumhaften Insel Korcula. Ich weiß wie man hier tickt, fangt bloß nicht mit einem hiesigen Anwalt, das wird eine " unendliche Geschichte", und die hiesigen Lachen sich ins Fäustchen. Wer spricht denn in Kroatien von Gesetzeslage.......lange nicht so gelacht! Ich hab das Gesetz hier noch nicht gefunden......ach doch, mein Nachbar , der Polizist....stellt sich auf seine Terrasse und sagt: Ja sam zakon, und klopft sich dabei wie ein Gorilla auf die Brust, er gönnt einer Deutschen natürlich nicht den Schmutz unter den Fingernägeln.
In solchen Fällen muß man klotzen, nur wenn sie hier Angst vor einem haben, dann gehts plötzlich. Wir ,die wir nichtts zu verbergen haben , können alle karten auf den Tisch legen, das haben sie nicht so gern, hab auch zu lange dafür gebraucht, aber funktioniert!!
Also, sofort an das Rechtsministerium schreiben und alle Kopien von den Papieren auch und anfügen, das diese Unterlagen auch an das Innenministerium und an

Sabine Heitkemper Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 29

10.02.2011 21:07
#19 RE: Hinterlassenschaft nach Tod des Vaters Antworten

[quote="Sabine Heitkemper"]Hallo,

wie schon mal erwähnt, ich lebe seit 10 Jahren auf der traumhaften Insel Korcula. Ich weiß wie man hier tickt, fangt bloß nicht mit einem hiesigen Anwalt an, das wird eine " unendliche Geschichte", und die hiesigen Lachen sich ins Fäustchen. Wer spricht denn in Kroatien von Gesetzeslage.......lange nicht so gelacht! Ich hab das Gesetz hier noch nicht gefunden......ach doch, mein Nachbar , der Polizist....stellt sich auf seine Terrasse und sagt: Ja sam zakon, ( ich bin das Gesetz) und klopft sich dabei wie ein Gorilla auf die Brust, er gönnt einer Deutschen natürlich nicht den Schmutz unter den Fingernägeln.
In solchen Fällen muß man klotzen, nur wenn sie hier Angst vor einem haben, dann gehts plötzlich. Wir ,die wir nichts zu verbergen haben , können alle Karten auf den Tisch legen, das haben sie nicht so gern, hab auch zu lange dafür gebraucht, aber funktioniert!!
Also, sofort an das Rechtsministerium schreiben und sämtliche Kopien von den Papieren zuschicken und anfügen, das diese Unterlagen auch an das Innenministerium und an Jadranka Kosor gehen, das muß dann auch geschehen! Natürlich alles per Einschreiben. Hilft, seit dem habe ich meine Ruhe.
Hier noch eine Kanzlei in Zagreb, es handelt sich um eine Kanzlei aus Österreich mit Partner in Kroatien : CMS-Reich-Rohrwig. :Tel.: 0043-1404 430
Man weiß über die Situation in Kroatien Bescheid!!
Bitte beherzigen: Klotzen, nicht kleckern.
Ich meinerseits verlasse dieses Land , sobald es mir möglich ist, schöne Landschaft gibts in Deutschland auch und vieles Wertvolle mehr!!! Würde es den Ausländern in Deutschland so ergehen, wie es mir hier passiert ist, würde die ganze Welt uns kreuzigen!
Ich hoffe, ihr werdet dieses Erbe nicht bereuen!
Gruß, Sabine

Zagorec Offline



Beiträge: 473

10.02.2011 21:24
#20 RE: Hinterlassenschaft nach Tod des Vaters Antworten

...Hallo. Ich mach mich mal wieder unbeliebt... Niemand hat dem Trauernden Sohn "Bestlibero" Beileid ausgesprochen...... Mich wundert's das er überhaupt erfahren hat, das der Mann (sein Vatter !) gestorben ist...(Zitat: Mein kroatisch ist jetzt nicht so schlecht...," wohl von den regen Kontakt mi'm Vater ) Zum Glück konnte wohl jemand Deutsch&Englisch...der Ihn benachrichtigt hat..So ein Sohn hete Ich mir gewünscht...

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