ich hätte da eine Frage (die nicht mich betrifft, daher nenne ich betroffene Person einfach mal Person A), vllt hat ja einer von Euch eine Idee!
Also es geht um Folgendes: Person A ist bereits volljährig und mütterlicherseits kroatisch. Die Geburt wurde bei den kroatischen Behörden nicht angezeigt, ergo besitzt Person A nur die Deutsche Staatsbürgerschaft. Nun wollte Person A jedoch auch die kroat. Staatsbürgerschaft (bei Binationalen Kindern ja von deutscher Seite kein Problem), also ging Person A beim nächsten Urlaub in Kroatien aufs örtliche Rathaus und fragte dort nach, ob es geht und was man so benötigen würde. Die dortigen Mitarbeiter versicherten ihr, dass alles kein Problem sei, aber man die Staatsbürgerschaft lieber in Deutschland in einem Konsulat beantragen soll, falls noch irgendwelche Unterlagen von nöten seien, kann man es leichter dort abgeben, außerdem werden die Anträge sowieso nach Zagreb geschickt.
Nun Person A ging also aufs kroat. Konsulat und informierte sich einmal, die dortige Angestellte versicherte Person A, es sei alles kein Problem, der Antrag würde 100% klappen, man sei ja 50% Kroate. Ok, nun besorgte Person A alle nötigen Unterlagen, internationale Geburtsurkunde, Domovnica/Geburtsurkunde der Mutter,auch noch gleich die der Großeltern(bei den Geburtsurkunden der Großeltern steht auch beides Mal die Ethnie:Kroatisch drauf!)und noch viele andere Dokumente !!! Person A ging dann wieder aufs Konsulat hatte diesmal eine andere Sachbearbeiterin, die ihr erzählte, dass das wohl nicht reiche, weil nirgends ein Dokument ist, auf dem die Ethnie der Mutter angegeben ist, als Person A jedoch meinte, hier sind die Geburtsurkunden der Großeltern beide als Kroaten deklariert, also ist ihre Mutter natürlich auch Kroatin, doch die Sachbearbeiterin meinte, man bräuchte aufjedenfall ein Dokument auf dem die Ethnie der Mutter steht, sie könnte ja auch Serbin aus Kroatien sein. Person A bestand jedoch darauf den Antrag abzuschicken.
So nun ist über ein Jahr vergangen und es kam ein Brief vom Konsulat, in dem steht, dass Person A zum abschließen des Antrags noch detailiertere Dinge nachliefern soll unter anderem ob sie in der kroat. Schule in Deutschland war oder in irgendwelchen kroat. Vereinen ist. Hinzu soll noch ein Nachweis über die Ethnie der Mutter erbracht werden zum Beispiel ein altes Schulzeugnis aus Jugoslawien, dort wurde die Ethnie nämlich erwähnt! Um diese Nachweise zu erbringen habe man 15 Tage Zeit.
So, nun die Mutter von Person A hat keine Schulzeugnisse aus Jugoslawien mehr, ihre alte Schule in Kroatien hat diese Dokumente auch nichtmehr!
Ich war schon einige male mit Person A auf dem Konsulat und bin schon am verzweifeln, weil die Mitarbeiter echt ignorant sind! In Kroatien auf dem Rathaus wurde alles ganz einfach erklärt, dass es kein Problem sei, es eben nur einige Zeit dauert. Das Konsulat spinnt hier aber wohl heftig! Warum muss sich Person A hier irgendwie rechtfertigen und ihre Sympathie gegenüber Kroatien zum Ausdruck bringen ?? Ich meine, es ist ja keine Einbürgerung eines Ausländers, sondern ein Antrag via der direkten kroat. Abstammung!!!
Ich weiß nicht, was ich Person A raten soll, da die kroat. Staatsbürgerschaft schon notwendig wäre! Mein letzter Rat wäre jetzt gewesen zu einem kroat. Anwalt zu gehen und schauen, was der machen kann!
Hat schonmal jemand soetwas erlebt bzw. beim Antrag solche Probleme gehabt ?
Wenn mann nicht zu faul und schlecht informiert ist,brauct man weder Konsulat noch Schulzeugnise,sonder ganz einfach ins Geburtsort beim Pastor nachfragen und sich eine Geburtsurkunde aushaendigt,oder bei behoerde wo die Pers. A registriert war. Und Standesaemter in Kro.haben auch Unterlagen.Wo ist das Problem.
Bei heutige Komunikations Moegl.waere alles innerhalb eines Tage erledigt
Es sei den,Pastor ist Tot,Kirche ausgrebrnnt,Standesamt von Serben 1991 Bombardiert
Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe
Zitat Das Konsulat spinnt hier aber wohl heftig! Warum muss sich Person A hier irgendwie rechtfertigen und ihre Sympathie gegenüber Kroatien zum Ausdruck bringen ?? Ich meine, es ist ja keine Einbürgerung eines Ausländers, sondern ein Antrag via der direkten kroat. Abstammung!!!
So wie ich das auf der gelinkten Seite verstanden habe, müssen Halb-Kroaten die nicht in Kroatien geboren wurden nachweisen dass sie sich in der Vergangenheit als Kroaten bezeichnet haben. Deswegen die Frage bzgl. Schule und Verein.
Die Leute vom Konsulat müssen sich halt peinlichst genau an das Einbürgerungsgesetz halten, leider.
"(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt... Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat. (Anm. einen solchen Vertrag gibt es mit Kroatien nicht) (2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat ein Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann."
Siehe auch: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/D...taatigkeit.html und http://www.zagreb.diplo.de/Vertretung/za...keitsrecht.html (Zitat): "III. Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Der praktisch am häufigsten auftretende Verlustgrund ist der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag. Nach dem neuen Gesetz tritt dieser Verlust grundsätzlich, d.h. unabhängig vom Wohn- oder Aufenthaltsort, automatisch ein. Das bedeutet z.B., dass der Erwerb der kroatischen Staatsangehörigkeit durch die einfache Erklärung, sich als Kroate zu fühlen, automatisch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gem. § 25 StAG nach sich zieht." (Zitat Ende)
Eine doppelte Staatsangehörigkeit wird von deutscher Seite nur dann dauerhaft geduldet, 1. wenn die andere Staatsangehörigkeit durch Geburt (§ 4 StAG) erworben wurde oder 2. wenn die andere Staatsangehörigkeit nach einer Beibehaltungsgenehmigung (§ 25, Abs. 2 StAG) erworben wurde oder 3. wenn die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder der Schweiz erworben wurde (§ 25, Abs. 1, Satz 2 StAG)
aus der erfahrung mit meiner ehemaligen frau (geboren in novska, mutter kroatin, vater bosnier der zeit seines lebens in kroatien gelebt und gearbeitet hat hat) ziehe ich folgenden schluß: bezüglich staatsbürgerschaft ist in kroatien nichts ein problem.... aber alles sehr problematisch
Danke soweit schonmal, werde mal schauen, was man da weiter tun kann, und das dann auch mal hier erläutern, was bei rum kam, vllt hilft es dann einem anderem.
achja@Slava-de danke, aber wie gesagt, wenn bei der Geburt eines Kindes ein Teil der Eltern Deutsch und der andere Teil ganz egal welche Nationalität hat, darf das Kind beide Staatsangehörigkeiten haben.
Zitat von Partizan1aber wie gesagt, wenn bei der Geburt eines Kindes ein Teil der Eltern Deutsch und der andere Teil ganz egal welche Nationalität hat, darf das Kind beide haben.
Er darf beide Staatsangehörigkeiten behalten, wenn er sie von einem Elternteil durch Geburt erworben hat (Abstammungsprinzip). Wenn er die andere Staatsangehörigkeiten aber erst später durch Antrag (wie hier) erwirbt, geht die deutsche Staatsangehörigkeiten idR automatisch verloren.
Zitat von Partizan1...Die Geburt wurde bei den kroatischen Behörden nicht angezeigt, ergo besitzt Person A nur die Deutsche Staatsbürgerschaft.
Zitat von Partizan1aber wie gesagt, wenn bei der Geburt eines Kindes ein Teil der Eltern Deutsch und der andere Teil ganz egal welche Nationalität hat, darf das Kind beide haben.
Er darf beide Staatsangehörigkeiten behalten, wenn er sie durch Geburt erworben hat. Wenn er die andere Staatsangehörigkeiten aber erst später durch Antrag (wie hier) erwirbt, geht die deutsche Staatsangehörigkeiten automatisch verloren.
Das glaube ich so nicht. Eine Domovnica ist ja vorhanden, womit die Rechtmäßigkeit der kroatischen Staatsbürgerschaft gesichert ist. In diesem Fall kann wohl die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten werden, da die Grundlagen für die Doppelstaatigkeit ja bereits seit der Geburt gegeben waren.
Zitat von VeraDas glaube ich so nicht. Eine Domovnica ist ja vorhanden, womit die Rechtmäßigkeit der kroatischen Staatsbürgerschaft gesichert ist. In diesem Fall kann wohl die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten werden, da die Grundlagen für die Doppelstaatigkeit ja bereits seit der Geburt gegeben waren.
Eine Domovnica ist NICHT vorhanden:
Zitat von Partizan1Person A ist bereits volljährig ...Die Geburt wurde bei den kroatischen Behörden nicht angezeigt, ergo besitzt Person A nur die Deutsche Staatsbürgerschaft.
Zitat von VeraDas glaube ich so nicht. Eine Domovnica ist ja vorhanden, womit die Rechtmäßigkeit der kroatischen Staatsbürgerschaft gesichert ist. In diesem Fall kann wohl die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten werden, da die Grundlagen für die Doppelstaatigkeit ja bereits seit der Geburt gegeben waren.
Naja, das resultierte Kind aus der binationalen Ehe hat ja keine Domovnica, da die Geburt nicht bei kroat. Behörden angezeigt wurde!
@slava-de Aber das Ausländeramt/Ausländerbehörde meinte es sei kein Problem mit der Beibehaltung des dt. Passes, es sei ja keine Einbürgerung in ein anderes Land, die eine vorherige Ausbürgerung verlangen würde, das Privileg bleibt auch bei späterem Erwerb der kroat. Staatsbürgerschaft erhalten.
Zitat von Partizan1...Aber das Ausländeramt/Ausländerbehörde meinte ... das Privileg bleibt auch bei späterem Erwerb der kroat. Staatsbürgerschaft erhalten.
Na, dann bin ich mal gespannt, wie lange sie diese Rechtsauffassung durchhalten und wie sie dies begründen. Ich kenne bisher keinen solchen Fall, von einer (unten erwähnten) Beibehaltungsgenehmigung abgesehen.
Alternative: Warten bis Kroatien in der EU ist, dann geht beides problemlos gem. § 25, Abs. 1, Satz 2 StAG
Zitat von Slava-de Na, dann bin ich mal gespannt, wie lange sie diese Rechtsauffassung durchhalten und wie sie dies begründen. Ich kenne bisher keinen solchen Fall, von einer (unten erwähnten) Beibehaltungsgenehmigung abgesehen.
Naja, ich sehe da kein Problem, Deutschland will ja nur keine doppelte Staatsbürgerschaften, weil daraus Probleme bei eventuellen Zuständigkeiten entstehen zum Beispiel beim Wehrdienst etc. Diese Probleme sind aber bei binationalen Kindern immer gegeben, ob sie jetzt noch vor Volljährigkeit die zweite Staatsbürgerschaft erwerben oder danach.
Die zentrale, zu klärende Frage könnte sein: Ob A nach kroatischem Staatsangehörigkeitsgesetz die kroatische Staatsangehörigkeit bereits automatisch durch Geburt von der Mutter erhalten hat (also per Gesetz auch ohne ausdrückliche Anmeldung und ohne Domovnica) Wäre das der Fall, dann erübrigt sich ein Antrag auf Erwerb der kroatischen Staatsangehörigkeit, § 25 Abs.1 Satz 1 STAG würde nicht greifen. Es müsste nur ein kroatischer Pass beantragt werden.
Zitat von Slava-deDie zentrale, zu klärende Frage könnte sein: Ob A nach kroatischem Staatsangehörigkeitsgesetz die kroatische Staatsangehörigkeit bereits automatisch durch Geburt von der Mutter erhalten hat (also per Gesetz auch ohne ausdrückliche Anmeldung und ohne Domovnica) Wäre das der Fall, dann erübrigt sich ein Antrag auf Erwerb der kroatischen Staatsangehörigkeit, § 25 Abs.1 Satz 1 STAG würde nicht greifen. Es müsste nur ein kroatischer Pass beantragt werden.
Die Diskussion scheint jetzt in die richtige Richtung zu verlaufen! Nach der kroatischen Verfassung und seinen Ausführungsgesetzen,(bitte mal alle durchlesen) hat die betreffende Person bereits die kroatische Staatsangehörigkeit. Sie kann sich dies, durch eine "Molba" (Bitte), durch das zuständige Innenministerium bestätigen lassen. Diese sollte aber gut begründet werden und es müssen Dokumente vorgelegt werden, dass kroatische Vorfahren vorhanden sind. Bei Personen, die noch im Ausland leben ist es übrigens etwas schwieriger, als bei denen, die im Inland leben. Ergo: Der Titel ist schon schlecht gewählt. A. hat bereits die kroatische Staatsbürgerschaft und muss sie nicht beantragen, sondern "nur" noch bestätigen lassen. Ich kenne jemanden, da ist es, so wie hier geschildert, vor ein paar Jahren abgelaufen.
Zitat von Soline1Die Diskussion scheint jetzt in die richtige Richtung zu verlaufen!...Nach der kroatischen Verfassung ... hat die betreffende Person bereits die kroatische Staatsangehörigkeit...
Ja, genau das gilt es zu klären. Das ist sehr kompliziert und wird mE ein langwieriges Verfahren, denn zum Zeitpunkt der Geburt (A ist jetzt volljährig) gab es die kroatische Staatsangehörigkeit noch gar nicht. Folglich kann er durch Geburt nur die YU-Staatsangehörigkeit von der Mutter "geerbt" haben. Rechtsnachfolger des "alten" YU-Staates nach dem Zerfall war seinerzeit das "neue Jugoslawien" bestehend aus den 2 Reststaaten Serbien und Montenegro sowie später nach Abspaltung von Montenegro das heutige Serbien. Nach meiner (unbestätigten!) Meinung gab es nach dem Zerfall des "alten" YU-Staates eine (möglicherweise sogar befristete) Optionsmöglichkeit, sich für die Staatsangehörigkeit eines der Nachfolgestaaten zu entscheiden. Wenn diese (aus welchen Gründen auch immer) nicht (oder nicht rechtzeitig) ausgeübt wurde, kann es durchaus sein, dass A nach rechtlicher Prüfung heute noch die serbische Staatsangehörigkeit besitzt. Der heutige Pass der Mutter ist dabei völlig unerheblich. Außerdem: Ein Pass eines Staates ist nur ein Indiz aber kein Beweis, dass man rechtlich auch die (darauf vermerkte) entsprechende Staatsangehörigkeit besitzt, das gilt für die deutsche und erst recht für die kroatische Staatsbürgerschaft. (Bei Widerspruch trete ich dafür Beweis an)
EDIT: Was steht wo in der kroatischen Verfassung bzw. kroatischen Staatsangehörigkeitsgesetzen und wo finde ich diese möglichst in verständlichem Deutsch?
Zitat Nach meiner (unbestätigten!) Meinung gab es nach dem Zerfall des "alten" YU-Staates eine (möglicherweise sogar befristete) Optionsmöglichkeit, sich für die Staatsangehörigkeit eines der Nachfolgestaaten zu entscheiden.
Nein, man bekam die Staatsangehoerigkeit(en) im Prinzip automatisch nach der eigenen Nationalitaet (bzw. der Nationalitaeten der Vorfahren) und dem Wohnsitz (bzw. den Wohnsitzen der Vorfahren). Die Feststellung der Staatsangeoerigkeit(en) kann und konnte sich im Einzelfall als ziemlich kompliziert und langwierig gestalten...
Bei mir wurde 1992 (als die ersten Pässe rauskamen) merkwürdigerweise überhaupt nix gesagt, obwohl mein Vater kein Kroate ist und ich in der BRD geboren wurde.
Zitat von zetA 2...Nein, man bekam die Staatsangehoerigkeit(en) im Prinzip automatisch nach der eigenen Nationalitaet (bzw. der Nationalitaeten der Vorfahren) und dem Wohnsitz (bzw. den Wohnsitzen der Vorfahren...
Da kommt dann automatisch die Frage, die Du sicher schon erwartet hast: Auf welcher Rechtsgrundlage bzw. wo steht das? Hier http://www.mup.hr/main.aspx?id=96 zB Artikel 4 bis 7 (bzw. der entsprechenden Google-Übersetzung http://translate.google.de/?hl=de#) kann ich das soo nicht entnehmen. Was sind die Kriterien für "eigene Nationalitaet"? Sprache, Religion, DNA? Was bei Wohnsitz im Ausland?
@Soline wenn Person A de facto schon kroatischer Staatsbürger seit Geburt wäre, warum besteht das Konsulat dann auf so einen Aufwand? Und worauf könnte sich Person A denn berufen ? Ich meine, Person A's Antrag war ja wohl schon in Zagreb und die wollen nun oben genannte Dokumente.
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