Zitat von Frank2Richtig-dieser ganze Zinober entfällt dann.
Da wäre ich mir nicht ganz so sicher. Z. B. gab es für Bulgarien, Rumänien und Zypern noch zeitlich befristete Einschränkungen. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/serv...erweiterung.pdf Wie das im Fall von Kroatien geregelt wird, wird sich erst noch zeigen.
Diese Einschränkungen gelten aber nur für den Arbeitsmarkt und momentan nur für Bulgarien und Rumänien. Und ob das dann für Kroatien gilt, weiß man noch nicht. Heißt also, möglicherweise kann ein Kroate auch nach dem 1.7.2013 nicht so ohne weiteres in der restlichen EU eine Arbeitsstelle antreten. Nicht davon betroffen ist allerdings die Freizügigkeit und gerade in dem angesprochenen Fall mit der geplanten Hochzeit dürfte alles viel viel einfacher gehen.
Die Hochzeit ist doch eigentlich vorerst nicht geplant, wenn ich das richtig lese.
Zitat bisher ist das sehr aufwendig und ohne Heirat kaum realisierbar
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ab Juli 2013 jeder Kroate so ohne Weiteres dauerhaft hier einreisen und sich niederlassen kann ohne Nachweis einer Arbeitsstelle. Wie soll das gehen? Wovon sollen die Leute denn hier leben?
Ich hatte das Thema mal aufgemacht, ist aber irgendwie aus dem Ruder gelaufen. Deshalb frage ich nochmal, weil ich auch nichts konkretes im Internet finde.
Können Kroaten die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, und nur die, beim EU Beitritt Kroatiens die kroatische noch dazubeantragen. Legal, ohne die deutsche zu gefährden ?
Können Kroaten die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, und nur die, beim EU Beitritt Kroatiens die kroatische noch dazubeantragen. Legal, ohne die deutsche zu gefährden ?
Kroaten mit deutscher Staatsbürgerschaft sind ja Deutsche und werden wohl auch genauso behandelt wie andere Deutsche. Das heißt, dass eine legale doppelte Staatsbürgerschaft nur in Ausnahmefällen oder bei unterschiedlichen Staatsbürgerschaften der Eltern möglich ist.
Zitat Die Einbürgerungsvoraussetzung, dass die Staatsangehörigkeit aufgegeben werden muss, gilt nicht bei der Einbürgerung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union. Es kann jedoch passieren, dass diese Bürger durch die Einbürgerung in Deutschland nach dem Recht des anderen Staates ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren. Weitere Auskünfte erteilen die jeweiligen Botschaften der EU-Staaten.
Zitat Andererseits gelten für EU-Bürger andere Regeln, aber ob das auch so ist, wenn schon in der Vergangenheit die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen wurde, weiß ich nicht.
Genau das ist auch mein Problem, ich weiss es auch nicht.
Zitat von Frank2Diese Einschränkungen gelten aber nur für den Arbeitsmarkt und momentan nur für Bulgarien und Rumänien. Und ob das dann für Kroatien gilt, weiß man noch nicht. Heißt also, möglicherweise kann ein Kroate auch nach dem 1.7.2013 nicht so ohne weiteres in der restlichen EU eine Arbeitsstelle antreten. Nicht davon betroffen ist allerdings die Freizügigkeit und gerade in dem angesprochenen Fall mit der geplanten Hochzeit dürfte alles viel viel einfacher gehen.
Ich lese das in dem von mir eingestellten Link etwas anders. Zitat: "Ausgenommen hiervon sind noch die Staaten Bulgarien, Rumänien und Zypern. Für diese Staaten bleibt es zunächst bei den Grenzkontrollen. Gemäß den Beitrittsverträgen gilt in diesen drei Staaten Art. 18 SDÜ und Art. 21 SDÜ (noch) nicht, so dass diese noch keine Schengenvisa ausstellen können. Die Inhaber einer rumänischen oder bulgarischen Aufenthaltserlaubnis haben damit kein Kurzaufenthaltsrecht in Deutschland und auch umgekehrt, Inhaber eines deutschen Aufenthaltstitels dürfen sich damit nicht in diesen Beitrittstaaten aufhalten."
Wir werden sehen, wie es wird. Bei einer Heirat wäre dann der Ehepartner unterhaltspflichtig.
Schon, aber in der Zusammenfassung wird klar darauf hingewiesen daß vollständige Personenfreizügigkeit gewährleistet ist. Und zwar auch für Bulgaren und Rumänen. Aber gut, es hat schon einfachere Texte gegeben als diese Regelungen...Da im Gegensatz zu Rumänien und Bulgarien deutsche und v.a. österreichische Unternehmen bereits jetzt schon recht stark in Kroatien investiert sind, kann ich mir gut vorstellen, daß der Arbeitsmarkt flexibel gestaltet wird. Aber das ist natürlich Hoffnung bzw. Spekulation. Desweiteren sind wir in Deutschland und nicht z.B. in Australien, in welchem man eine Arbeitsstelle nachweisen muß, um im Land bleiben zu dürfen. Ich glaube nun aber nicht daß ein Ansturm von Kroaten, die dann alle Hartz IV beantragen, auf unser Land bevorsteht...
....Hallo Vera..." Zitat :"Wovon sollen Die Leute denn Hier Leben...??" Da lach ich mir in's Fäustchen....Da wird ein Ausländer (Sorry & Pardon )Europäer, dem anderen konkurenz auf dem Arbeitsmarkt,...(und an den Mühleimern...!!)...Und dann gibt's "Balkan",... und solche Verrhältnisse...( Schaut Euch mal Dortmund an...!!) Für mich hört Europpa bei "Ruma" auf...und nicht auf dem Berg Arrarat, Golan Höhen, oder Atlasgebirge..... Kleine Staaten werden verschwinden...Aber ich hab ja keine nachkommen... könnt mir egal sein...IST MIR ABER NICHT !!!!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ab Juli 2013 jeder Kroate so ohne Weiteres dauerhaft hier einreisen und sich niederlassen kann ohne Nachweis einer Arbeitsstelle. Wie soll das gehen? Wovon sollen die Leute denn hier leben?
Will dazu nochmal was sagen , ich hab ja nun auch 4 Jahre in den NL gelebt. Schon damals war aber Voraussetzung für diesen Aufenthalt, dass ich niemals z.B. auf die Sozialhilfe dort, angewiesen sein darf. Und , soviel ich weiss, ist das auch heute noch so, dass man eine Arbeitsstelle vorweisen muss, wenn man dort leben will. Es kann also nicht jeder einfach so in einem anderen EU Land leben, ohne ein Einkommen nachzuweisen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ab Juli 2013 jeder Kroate so ohne Weiteres dauerhaft hier einreisen und sich niederlassen kann ohne Nachweis einer Arbeitsstelle. Wie soll das gehen? Wovon sollen die Leute denn hier leben?
Will dazu nochmal was sagen , ich hab ja nun auch 4 Jahre in den NL gelebt. Schon damals war aber Voraussetzung für diesen Aufenthalt, dass ich niemals z.B. auf die Sozialhilfe dort, angewiesen sein darf. Und , soviel ich weiss, ist das auch heute noch so, dass man eine Arbeitsstelle vorweisen muss, wenn man dort leben will. Es kann also nicht jeder einfach so in einem anderen EU Land leben, ohne ein Einkommen nachzuweisen.
Die Frage ist, ob es damals schon das Schengener Abkommen gab! Ich meine ich weiß es auch nicht ganz genau und es ist auch nicht so einfach, das nachzuprüfen, ob es auch für EU-Ausländer notwendig ist, eine Arbeitsstelle hier nachzuweisen, um bleiben zu dürfen.
Zitat von Chris Es kann also nicht jeder einfach so in einem anderen EU Land leben, ohne ein Einkommen nachzuweisen.
Das kommt darauf an. Wie ich schon schrieb, ist bei einer Heirat zunächst der Ehepartner unterhaltspflichtig, sofern die andere Ehehälfte keine Arbeit hat.
Bei einem gestellten Asylantrag darf der Asylsuchende zunächst jedoch gar keiner Arbeit nachgehen und bekommt die entsprechenden Zuwendungen. Dafür, dass ein Kroate in D einen Asylantrag stellt, fehlen z. Zt. jegliche Voraussetzungen.
Ansonsten sind soziale Zuwendungen vom Aufenthaltstitel abhängig und müssen, unabhängig vom Wohnort innerhalb der EU, im Heimatland beantragt werden.
Also hab ich das doch richtig verstanden. Freizügikeit besteht sogar für Bulgarien und Rumänien, lediglich als Arbeitnehmer ist man hier eingeschränkt... "Arbeitnehmerfreizügigkeit"...
Ich denke, Kroatien wird wenn überhaupt dann nur diese Arbeitnehmerfreizügkeit nicht anerkannt bekommen, wie gesagt wenn überhaupt. Vergleichen kann man das Land mit Slowenien, hier gab es keine Übergangsfristen. Kroatien kann man nicht mit Bulgarien und Rumänien vergleichen...
Also sobald Kroatien EU angehört, Personenfreizügigkeit. Werde das morgen meinem Bruder erklären. Er hat nämlich nicht, zumindest noch nicht vor, zu heiraten. Er will lediglich seine Freundin herholen, und dann natürlich vorerst für sie sorgen. Wenn sie später hier arbeiten darf, umso besser. Ich rate ihm trotzdem mal an, sich im Ausländeramt schlau zu machen, ob seine Freundin dann auch wirklich einfach so langfristig hierbleiben darf, ohne eine Arbeit zu haben. Und evtl. wäre ja dann der Integrationskurs trotzdem vorteilhaft, damit sie besser und effektiver deutsch lernen kann...
Haben wir doch gerne getan. Der EU-Beitritt Kroatiens kommt aber erst am 1.7.2013-hoffentlich kann Dein Bruder noch so lange warten. Bis dahin gelten ja noch die bisherigen, teilweise nervigen Regelungen..
Zitat von Chris Will dazu nochmal was sagen , ich hab ja nun auch 4 Jahre in den NL gelebt. Schon damals war aber Voraussetzung für diesen Aufenthalt, dass ich niemals z.B. auf die Sozialhilfe dort, angewiesen sein darf. Und , soviel ich weiss, ist das auch heute noch so, dass man eine Arbeitsstelle vorweisen muss, wenn man dort leben will. Es kann also nicht jeder einfach so in einem anderen EU Land leben, ohne ein Einkommen nachzuweisen.
Nur der Korrektheit halber - so wie Du es schreibst stimmt das nicht. Allerdings sollten wir das nicht in diesem Thread weiter diskutieren, da es sich bei Deiner Aussage ja um NL handelt und somit hier OT wäre.
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