#1Braucht man für Kroatien ein Nationalitätskennzeichen am Auto?
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Liebe Kroatienfans,
Mitte August möchten wir mit dem Auto nach Kroatien fahren. Und wir haben ein EU-Numernschild, auf dem links unter dn gelben Sternen ein weißes D auf blauem Hintergrund zu sehen ist! Da ist unsere Nationalität ja eigentlich schon ersichtlich! Aber reicht dieses Schild aus oder brauchen wir trotzdem ein (ovales) Nationalitätszeichen mit einem D drauf?
#2 RE: Braucht man für Kroatien ein Nationalitätskennzeichen am Auto?
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Hallo Ricardo,
trotz EU-Nummernschild würde ich Dir ein D-Schild empfehlen. Zum einen ist Kroatien eben nicht in der EU und zum anderen gehe ich gern unnötigen Komplikationen aus dem Weg!
Kontrolliert wurde das bei mir, wissentlich, noch nie! Aber sicherheitshalber klebt bei mir eines am Trailer und das 2. als Magnetversion am Auto.
Kostet wirklich nicht die Welt und das Magnetschild ist nach dem Urlaub wieder weg!
#3 RE: Braucht man für Kroatien ein Nationalitätskennzeichen am Auto?
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ich fahre seit ich das eu - kennzeichen habe (österreich) ohne ein zusätzliches nationalitätskennzeichen nach kroatien und hatte bis jetzt kein problem
#6 RE: Braucht man für Kroatien ein Nationalitätskennzeichen am Auto?
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Zitat Aber reicht dieses Schild aus oder brauchen wir trotzdem ein (ovales) Nationalitätszeichen mit einem D drauf?
Die Antwort ist eindeutig : Ja !
Zitat von eisenerzerich fahre seit ich das eu - kennzeichen habe (österreich) ohne ein zusätzliches nationalitätskennzeichen nach kroatien und hatte bis jetzt kein problem
Das war aber nicht die Frage und ist wenig hilfreich, wenn jemand eine zuverlässige Antwort haben möchte auf die er sich verlassen kann ! Aber vielleicht geniesen Österreicher ja Sonderrechte in HR - wer weiß ?
#7 RE: Braucht man für Kroatien ein Nationalitätskennzeichen am Auto?
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Offiziell ist es aber immer noch vorgeschrieben. Zumindest im Handschuhfach sollte man eins liegen haben, wenn man Pech hat und an einen schlechtgelaunten Beamten gerät.
#10 RE: Braucht man für Kroatien ein Nationalitätskennzeichen am Auto?
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Eine eindeutige Frage und so viele unbrauchbare Antworten. Abgesehen von Freds und Veras Antwort. Wobei Veras Antwort im Falle einer Kontrolle auch nicht geholfen hätte. Denn im Hanschuhfach bringts nichts.
Ich habe schon einmal Strafe zahlen dürfen weil ich das A nicht aufgeklebt hatte. Es war in der Nacht bei Plitvice.
Zitat Ich habe von 2003 bis heute noch nie eins gebraucht, wurde noch nie bemängelt.
Diese Antwort würde folgendem Beispiel gleichkommen:
Frage: Braucht man in Slowenien eine Vignette? Antwort: Ich habe seit es die gibt noch nie eine gebraucht, wurde noch nie bemängelt.
#11 RE: Braucht man für Kroatien ein Nationalitätskennzeichen am Auto?
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Zitat von pelinkovacEine eindeutige Frage und so viele unbrauchbare Antworten. Abgesehen von Freds und Veras Antwort. Wobei Veras Antwort im Falle einer Kontrolle auch nicht geholfen hätte. Denn im Hanschuhfach bringts nichts. Ich habe schon einmal Strafe zahlen dürfen weil ich das A nicht aufgeklebt hatte. ...
Na da kann'ste mal sehn! Ich habe noch nie zahlen dürfen, da ich mein -D- immer schön spazieren fahre.
Und wenn die Kennzeichnung auch offiziell nicht mehr notwendig wäre würde ich mit zusätlichem -D- Schild fahren. So gibt es einfach keinen Grund zur Beanstandung (auch die Policia ist nicht immer ganz aktuell!)
#12 RE: Braucht man für Kroatien ein Nationalitätskennzeichen am Auto?
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Hallo,
ich habe gerade im Zuge einer Neuwagenzulassung (wo ich auch ein "neues" EU Autokennzeichen bekommen habe - beim alten Fahrzeug gab es das noch nicht) bei der ÖAMTC Rechtsberatung nachgefragt, ob ich bei Reisen in europäische Drittländer wie Schweiz oder Kroatien etc. nun noch ein zusätzliches "A" Schild benötigen würde; Das wurde ganz klar verneint.
Das steht auch auf der ÖAMTC Seite:
Mitführpflichten in Europa
In Österreich gehört bei der Autoausrüstung neben Verbandspaket und Warndreieck auch die Warnweste zum verpflichtenden Standard. Bei Nicht-EU-Ländern sollte man generell an die Grüne Versicherungskarte den Europäischen Unfallbericht und jene ohne EU-Kennzeichen an das "A"-Pickerl denken.
Die ÖAMTC-Touristik informiert, welche Bestimmungen im EU-Ausland zu beachten sind. Eine länderspezifische Auflistung ist in der Linkbox zu finden. Die Warnwestenpflicht gilt in…
* Bulgarien, Luxemburg, Slowakei und Ungarn: für alle Insassen, die nach einer Panne oder einem Unfall das Fahrzeug verlassen sowie für Motorradfahrer. * Ungarn, Slowakei, und Frankreich: zusätzlich für Radfahrer, die sich bei schlechter Sicht außerorts auf einer Fahrbahn bewegen. * Belgien: für den Fahrer (auch Motorradfahrer), sobald er das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn aufhält. * Italien, Kroatien, Serbien, Slowenien und Spanien: für alle Insassen eines Fahrzeugs, die den Wagen verlassen, nicht jedoch für Motorradfahrer. * Finnland: nur empfohlen (auch Motorradfahrern). * Norwegen und Portugal: verpflichtend für im Land zugelassenen Fahrzeuge.
Wo muss der Feuerlöscher mit?
* Verpflichtend im Baltikum, in Bulgarien, Griechenland, Rumänien, Russland und in der Türkei. * Belgien und Polen: für die im Land zugelassenen Fahrzeuge * Dänemark, Mazedonien, Norwegen und Schweden: Empfehlung
Warndreieck
* Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien: verpflichtendes zweites Warndreieck für Autos mit Anhänger * Türkei: zwei Warndreiecke in jedem Fahrzeug * Spanien: zweites Warndreieck für im Land zugelassene Fahrzeuge
Reservereifen
In Serbien und Spanien verpflichtend. Wenn ein Reservereifen nicht serienmäßig vorhanden ist, müssen ein Reparaturset oder ein Reparaturspray im Fahrzeug sein. Abschleppseil
In Serbien , Slowakei und Mazedonien verpflichtend Ersatzlampenset
* Verpflichtend in Montenegro, Serbien und Spanien * Ebenfalls verpflichtend, jedoch nicht bei Xenon- oder LED-Leuchten in Kroatien und Russland * Frankreich, Mazedonien, Norwegen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn: Empfehlung
Europäischer Unfallbericht
* Verpflichtend in Serbien . * In der Slowakei alle im Land zugelassenen Fahrzeuge. * In Kroatien wird die Mitnahme dringend empfohlen.
Allerdings steht auf der Seite des ARBÖ folgendes:
EU-Kennzeichen
Innerhalb der EU
Seit 1. November 2002 werden bei jeder Zulassung sogenannte EU-Kennzeichen ausgegeben. Damit muss das „A“ als internationales Unterscheidungszeichen bei Fahrten innerhalb der Europäischen Union nicht mehr am Fahrzeug angebracht werden. Wird ein Fahrzeug neu zugelassen und soll das bisherige Kennzeichen beibehalten werden, erfolgt jedenfalls ein Umtausch in ein EU-Kennzeichen.
Außerhalb der EU
Das „A“ als internationales Unterscheidungszeichen muss trotz Kennzeichentafeln mit EU-Emblem auf dem Fahrzeug angebracht sein.
In folgenden Nicht-EU-Staaten wird das EU-Kennzeichen jedoch anerkannt und es ist kein „A“ als internationales Unterscheidungszeichen notwendig:
Bulgarien, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz, Serbien und Montenegro, Bosnien-Herzegowina.
In Kroatien werden Fahrten mit solcher Art gekennzeichneten Wagen in der Regel geduldet, obwohl keine offizielle Anerkennung erfolgt.
(persönliche Anmerkung: allerdings steht da jetzt drunter:) Zuletzt gändert: 13.06.2006
Grüße
Markus
_____________ Grüße aus Tirol - dem der Alpen - "Robinson-Ferien" Fan
#14 RE: Braucht man für Kroatien ein Nationalitätskennzeichen am Auto?
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Zitat von Fred
Zitat Aber reicht dieses Schild aus oder brauchen wir trotzdem ein (ovales) Nationalitätszeichen mit einem D drauf?
Die Antwort ist eindeutig : Ja !
Zitat von eisenerzerich fahre seit ich das eu - kennzeichen habe (österreich) ohne ein zusätzliches nationalitätskennzeichen nach kroatien und hatte bis jetzt kein problem
Das war aber nicht die Frage und ist wenig hilfreich, wenn jemand eine zuverlässige Antwort haben möchte auf die er sich verlassen kann ! Aber vielleicht geniesen Österreicher ja Sonderrechte in HR - wer weiß ?
die österreicher genießen in kroatien die selben sonderrechte wie du sie im forum hast oder zumindest zu haben glaubst
#17 RE: Braucht man für Kroatien ein Nationalitätskennzeichen am Auto?
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Wenn ein Grenzpolizist genauso frustriert ist, wie manch einer in diesem Thema, wird die Weiterfahrt ohne gültiges Nationalitätenkennzeichen nur erlaubt, wenn ein Drogenhund das Fahrzeug durchschnüffelt hat, selbstverständlich erst nachdem alle Innenverkleidungen ausgebaut wurden und das gesamte Gepäck durchsucht wurde.
Spaß beiseite.
Da Kroatien nicht in der EU ist, ist ein separates Nationalitätenkennzeichen nach wie vor vorgeschrieben. Das gilt auch dann, wenn aus dem EU-Kennzeichen das Herkunftsland hervorgeht.
Alles was nun folgt, liegt im Ermessen des Fahrzeuglenkers. • wer einen Aufkleber aum Auto hat --> o.K. • wer keinen Aufkleber am Auto hat, riskiert im schlimmsten Fall nicht in Kroatien einreisen zu dürfen bis ein Nationalitätenkennzeichen beschafft ist (Rückreise nach D oder A ?). • wer den Aufkleber im Handschuhfach hat, kann diesen notfalls aufkleben und schlimmstenfalls mit einem Verwarngeld weiterfahren
Die Praxis sieht bisher so aus, dass sich offensichtlich niemand um das zusätzliche Nationalitätenkennzeichen schert. Wie Fred aber schon richtig bemerkte, besteht dennoch kein Rechtsanspruch darauf, unbehelligt ohne zusätzliches Nationalitätenkennzeichen in Kroatien einzureisen.
Damit dürfte dann alles zum Thema Nationalitätenkennzeichen bzw. D-Schild oder A-Schild gesagt sein. Somit schließe ich das Thema.
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