ich hoffe ihr könnt mir irgendwelche Tipps geben zu meinem Problem. Meine Mutter ist vor 7 Monaten verstorben, sie war gebürtige Kroatin, hat aber in Deutschland gelebt. Sie hatte zusammen mit Ihrem Bruder (vor 8 Monaten verstorben) Ackerland (5000 m2) ihrer Familie geerbt. So, dass Problem ist dass der Nachbar nun behauptet dass er dieses Ackerland 1990 von meinem Opa+Onkel abgekauft hat und natürlich gibt es keinen Kaufvertrag...ich vermute, dass er einfach mal versuchen wollte das Ackerland umsonst zu bekommen, nachdem er gesehen hat dass sich niemand darum kümmert. Allerdings bebaut er seit 10 Jahren dieses Ackerland! In 2009 wurden seine beiden Zeugen angehört. Wir waren da, allerdings konnten beide den Kauf nicht bestätigen, es wird nur vermutet dass es so war...Nun haben wir im September den nächsten Gerichtstermin (meine Cousine und meine Familie, also Papa, Schwester und ich), zu diesem Termin sollten Angeklagte und Kläger aussagen. Ich möchte nun die Sterbeurkunde ans Gericht schicken und den Termin verschieben, obwohl ich mir nicht so sicher bin ob das überhaupt klappt? Meine Cousine vermutet dass der Wert dieses Landes sich zwischen 2500-7500 € beläuft. Ich weiß leider nicht was vor 10 Jahren war, da ich dort nur 2x war und auch nicht gut kroatisch kann,wobei ich das wichtigste in dieser Geschichte verstanden habe. Meine Mutter und mein Onkel stehen im Grundbuch und im Katastar der Nachbar, der das ja haben möchte. Meine Mutter meinte zu Lebzeiten, dass sie nicht möchte dass der Nachbar es bekommt. Ehrlich gesagt stinkt es mir gewaltig zu wissen, dass ich bald dorthin fahren muss und dass dies Zeit, Geld und Nerven kosten wird. Nun meine Fragen. Wir benötigen ja erst einmal den Erbschein, kann ich das aus Deutschland erledigen? Also ich schicke die Sterbeurkunde an Opcinski gradjenski Sud dort und teile mit dass wir 3 den Teil unserer Mutter erben möchten(übrigens sind meine Schwester und ich deutsche Staatsbürger und mein Vater Serbe, falls dies auch eine Rolle spielen sollte). Allerdings möchte ich jetzt nicht deswegen nach Kroatien fahren müssen, das kann man doch bestimmt umgehen? Bis jetzt haben wir uns keinen Rechtsanwalt genommen, weil wir ja wissen dass meine Mutter im Grundbuch steht und der Nachbar dadurch nicht viel machen kann (denken wir, ob es stimmt ist eine andere Sache...). Er will ja was von uns! Da meine Schwester und ich nicht so gut kroatisch können und mein Vater vorort sicherlich in Panik geraten wird, wenn die Rechtsanwältin mal wieder alle versucht zum unterschreiben zu bringen, bin ich am überlegen ob es besser ist in Deutschland einen kroatischen Anwalt zu suchen oder eben dort vor Ort. Wir haben dort eine Großcousine, die uns einen Anwalt empfehlen kann. Eigentlich wollten wir kurz vor diesem Termin im September zu diesem Anwalt Vorort damit er uns ehrlich sagt, ob sich der Aufwand lohnt. Wenn wir hier von 1500 € wert reden, wird der Anwalt eventuell doch mehr kosten...nun ist leider meine Mutter verstorben. Was meint ihr was besser ist. Hier einen Anwalt suchen, dem ich zwar alles auf Deutsch erklären kann, der aber sicherlich keine Ahnung hat wie das dort mit dem Ackerland abläuft und sicherlich ein Vermögen kostet oder dort Vorort, mit der Gefahr richtig verarscht zu werden und mit Händen und Füßen erklären um was es geht? Ich würde mir es zutrauen, da ich die Kroaten verstehe, mir fehlen dann halt manchmal die passende Worte, die man sich ja aber vorher zusammen suchen kann. Wenn wir uns einen Anwalt suchen, werden versuchen durchzusetzen dass der nette Nachbar, der ja was von uns möchte, uns unsere Urlaubstage, Flüge und Hotelkosten erstatten soll. Ach so und die 10 Jahre, die er dort umsonst das Ackerland genutzt hat. Meine Angst ist nur, dass die Kroaten darüber nur lachen könnten. Irgendwie läuft da ja doch alles etwas anders als in Deutschland. Habt ihr irgendeinen Tipp für mich? Langsam hab ich das Gefühl die Geschichte zu unterschätzen... Danke schon mal!
Wenn Du einen Kroatische Anwalt beauftragst dass für diech zu erlädigen, braucht du nicht nach Kroatien zu fahren, und er weiss bescheid was zu machen ist. viel erfolg
Danke für die Antworten. Wie man nun in Kroatien erbt ist mir klar geworden. Ich komme aber aus Frankfurt und weiß nicht wo ich einen passenden Anwalt finde. Er sollte ja nicht nur kroatisch können, sondern sich mit der Thematik auskennen. Wo kann ich denn einen passenden Anwalt finden? Im Internet habe ich keinen gefunden..
Zitat von Silvi81Ich komme aber aus Frankfurt ...Er sollte ja nicht nur kroatisch können... Wo kann ich denn einen passenden Anwalt finden? Im Internet habe ich keinen gefunden..
Mal ernsthaft... Bei einem zu erwartenden Erbe von 1500 Euro pro Nase so ein Aufriss mit Anwalt und allem pipapo...? Was machst du dann wenn Du Recht bekommst? Ackerst du dann da unten rum? Wohl eher nicht... Mich interessiert wirklich, was du dann damit vor hast .
Ich weiß ja nicht wie hoch der Wert ist und irgendwie bezweifel ich, dass mir ein Anwalt aus Deutschland da eine ehrliche Antworten geben kann und wird. Ich denke aber dass es irgendeinen Wert haben wird, ansonsten würde er ja nicht nach sovielen Jahren des Nichtstuns es jetzt auf einmal sofort klären wollen. Mir geht es erst einmal ums Prinzip. Das gehört meiner Familie und warum sollte ich an irgendeinen Fremden verschenken...wenn es so wenig Wert hat, würde ich es meiner Cousine schenken, die dort lebt. Ansonsten würde ich es natürlich versuchen zu verkaufen, wie auch immer das gehen sollte. 1500 € ist auch ein Geld. Aber mit einem Anwalt ist mir schon klar, dass das Geld schnell weg sein wird. Auf der anderen Seite kann ich mir gut vorstellen alleine dort mit einem Schreiben an den Menschen nicht viel zu erreichen, ausser dass die sich kaputt lachen. Natürlich will ich möglichst wenig Geld ausgeben, aber ich will diese Geschichte auch endlich mal zuende bringen und wie gesagt, ich sehe es nicht ein einem so unverschämten Menschen etwas zu schenken. Ich werde mal morgen herum telefonieren mit den kroatischen Rechtsanwälten hier und natürlich werde ich mich erst mal nur beraten lassen und dann weiter schauen. Leider konnte mir keiner meiner kroatischen Freunde einen Anwalt empfehlen.
Zitat Meine Mutter und mein Onkel stehen im Grundbuch und im Katastar der Nachbar, der das ja haben möchte.
wie ist der name des nachbars zu katastar gekommen, ist das erste was ich mich fragen wuerde. wieviel ich weiss musste er schon welche unterlagen haben um dort "eingeschrieben" zu werden.
Mir wurde in den Ämtern dort erklärt, dass in Kroatien totales Chaos herrscht mit dem Katastar und Grundbuch. Jeder steht irgendwo und heute weiß keiner, wem was wirklich gehört. Verstehe ich nicht wie so was sein kann, aber ok... Der Nachbar nutzt dieses Land seit 10 Jahren und soll angeblich einwenig Einfluss in diesem Dorf haben. Also ich denke mal Vitamin B hat geholfen beim Eintrag! Meine 1. Vermutung war, dass sich in meiner Familie 10 Jahre lang keiner um die Steuer gekümmert hat und der Nachbar diese gezahlt hat und so ins Katastar kam. Da wurde mir erklärt dass man angeblich seit vielen Jahren weder eine Steuer auf Ackerländer zu bezahlen hat, noch eine Pacht vom Nutzer verlangen kann. Sehr unlogisch! Und meine Cousine erzählt mir wieder das Gegenteil...ach, ich werde jetzt einfach einen Rechtsanwalt fragen.
Hast Du das hier http://www.internationales-immobilienrec...tegory/kroatien von RAin Ivana Mikulić, München, gelesen ? Zitat: "In der Republik Kroatien als Teil des sozialistischen Jugoslawien galt bis zu ihrer Unabhängigkeit im Jahr 1991 das Institut des gesellschaftlichen Eigentums ... so existieren noch heute etliche Grundstücke, deren Eigentümer laut Grundbuch „das Kollektiv“ ist. Hier müssen in jahrelangen Verfahren historische Rechte herausgearbeitet werden... ... Das Eigentum an einer Immobilie wird nach Art. 119 Abs. 1 GEDR erst dann erworben, wenn auf Grund einer rechtsgültigen Willenserklärung des bisherigen Eigentümers, die darauf gerichtet ist, dass sein Eigentum auf den Erwerber übergeht, die entsprechende Eintragung im Grundbuch durchgeführt wird. Der bisherige Eigentümer und Veräußerer ist grundsätzlich rechtsgeschäftlich zur Abgabe dieser Erklärung - die schon im Vertrag enthalten sein kann, sofern dieser notariell beglaubigt wurde – verpflichtet, sobald der Kaufpreis entrichtet ist. Die Eintragung in das Grundbuch ist für den Eigentumserwerb auf Grund eines Rechtsgeschäfts konstitutiv."
Liegen Grundbuchauszug und Katasterauszug (Prijepis Posjedovnog Lista) schriftlich vor (oder kennt Ihr den Inhalt nur vom "Hören-Sagen") Der Rechtsanwalt braucht beides.
das in den buechern kaos herrscht, dass ist teils eine richtige info. dieser wird langsam in ordnung gebracht. aber, ich glaube nicht, dass man "auf schoene augen" in katastarbuch eingetragen wird. kann vorkommen, aber das ist schon eine ziemlich strafbare tat und derjenige der es in katastar gemacht hat, musste frueher gut nachdenken ob sich so was auszahlt. ist es zu privat fragen in welchem teil kroatien sich dein erbstueck befindet. 5.000 m2 ackerland hat in verschiedenen teilen verschiedenen wert. ich glaube nicht, dass es mehr als 4.000,- € wert hat. naemlich so sind die preise z.b. in teilen wo das land sehr gut ist und wo man in einem stueck mehrere tausend m2 hat. ich habe gelesen dass du es aus prinzip nicht lassen willst, ist deine entscheidung, aber ich wollte dir nur mit der realen info helfen.
Danke für eure Antworten! @joccono: Ich bin auch für jede Hilfe dankbar und das was du gesagt hast in ja auch realistisch. Ich möchte dem Typen das Grundstück einfach nicht schenken, aber auf der anderen Seite will ich wegen dem Streit auch kein Vermögen ausgeben. Ihm geht es darum, dass er links und rechts die Länder schon besitzt und nun will er, natürlich kostenlos, dass mittlere von uns haben! ;-) Das Land ist in Slawonien. Wir haben dort auch noch andere uralte Länder, die mit Sicherheit noch weniger wert haben, die werde ich an die Verwandten verschenken. @ Slava-de: Werde mir den Auszug gleich noch mal genau durchlesen, danke! Habe noch mal in die Unterlagen geschaut. Ja, ich habe alles schriftlich! Meine Mutter steht in "zemljisne knjige" und "prijepis posjedovnog lista". In "identifikacija katastarskih i gruntovnih parcela" steht sie als vlasnik und der Nachbar als posjednik, dann steht er auf einmal in "katastarska opcina" alleine drin. Da fängt das Chaos schon an. Der Typ behauptet ja es mündlich gekauft zu haben und hat nichts schriftlich. Hab gelesen dass dies üblich sei in Kroatien. Man behauptet es per Handschlag gekauft zu haben, wenn die anderen dann das Gegenteil behaupten, bringt man ein paar Zeugen mit und wenn die sagen, dass sie beim Verkauf dabei waren, ist die Wahrscheinlichkeit groß dass die anderen es wirklich bekommen. Wäre ja wirklich einfach...wäre aber auch "einfach" 2 Gegenzeugen zu besorgen. Total bescheuert! :-/
ich war nun hier bei einem Rechtsanwalt. Meine Zweifel haben sich bestätigt, beim nächsten mal würde ich mir direkt in Kroatien einen Anwalt suchen! Der Anwalt hier behauptete noch dass er auf kroatisches Recht spezialisiert ist und konnte keine Frage konkret beantworten...ist aber nicht schlimm, wir haben nun einen Anwalt in Kroatien. Die Aussagen von dem deutschen Anwalt haben mich aber stutzig gemacht. Klar, ohne Erbschein wird erst mal nicht viel passieren. Er meinte es wird dauern, ich denke nicht. Die Klage sei nicht mehr gültig da die Angeklagten verstorben sind. Ja und!?! Komisch, bei der 1. Verhandlung ging es problemlos mit den Erben der anderen Seite weiter... Meine letzte Frage nun an euch, stimmt es dass der Verlierer alle Kosten (also die eigenen und dann noch die Anwaltskosten der Gegenseite) zahlen muss??? Ich habe es so verstanden, wenn ich nun auch einen Anwalt nehme, läuft das so ab. Ok, das würde mir noch einleuchten. Aber wenn ich Angeklagte bin, keinen Anwalt nehme, angenommen ich verliere, warum muss ICH dann die Kosten der Gegenseite übernehmen, wenn die doch was von mir wollen!?! Für mich total unlogisch... Der deutsche Anwalt meinte, dass wir auch keinen "bösen" Anwaltsbrief aus Deutschland verschicken können. Also so nach dem Motto, du willst was von uns, dann zahl doch unsere Reisekosten. Kann ich kaum glauben das da nichts geht. Also ich werde nun erst mal nichts machen, bis sich der Notar/ das Gericht oder der Kläger rühren. Dann nehme ich den Anwalt in Kroatien und hoffe mal, dass er mehr auf dem Kasten haben wird! :-/
Zitat von Silvi81Meine letzte Frage nun an euch, stimmt es dass der Verlierer alle Kosten (also die eigenen und dann noch die Anwaltskosten der Gegenseite) zahlen muss??? Ich habe es so verstanden, wenn ich nun auch einen Anwalt nehme, läuft das so ab. Ok, das würde mir noch einleuchten. Aber wenn ich Angeklagte bin, keinen Anwalt nehme, angenommen ich verliere, warum muss ICH dann die Kosten der Gegenseite übernehmen, wenn die doch was von mir wollen!?! Für mich total unlogisch... Der deutsche Anwalt meinte, dass wir auch keinen "bösen" Anwaltsbrief aus Deutschland verschicken können.
1. ich "glaube" in CRO ist es so wie in D, dass der Verlierer alle Kosten (Gericht, Gegenanwalt, Eigenanwalt, ggf. Gutachter etc.) tragen muss (bei Teilerfolg ggf. Kostensplitting). Hab' das irgendwo so gelesen, kann aber dazu zZ keinen Beleg (Link) nennen. 2. der deutsche Anwalt kann natürlich keinen "bösen" Anwaltsbrief schreiben, wenn er in CRO keine Anwaltszulassung hat. Vor kroatischen Gerichten darf Dich nur ein in CRO zugelassener Anwalt vertreten. 3. beachte, wenn der Beklagte (oder sein Anwalt) nicht zum Termin vor Gericht erscheint, riskiert er ggf. ein Versäumnisurteil zu seinen Ungunsten.
Zitat ich "glaube" in CRO ist es so wie in D, dass der Verlierer alle Kosten (Gericht, Gegenanwalt, Eigenanwalt, ggf. Gutachter etc.) tragen muss
Genauso ist es !
Zitat Also ich werde nun erst mal nichts machen....
VORSICHT: Wie du geschrieben hast, bestellt der Anspruchsteller seit 10 Jahren (sind es schon 10 volle Jahre ?) das Land !? In Kroatien gibt es ein Gesetz, nach welchem derjenige, welcher eine fremde Ackerfläche 10 Jahre durchgehend bestellt ohne dass ein Pachtvertrag besteht, nach diesen 10 Jahren u.U. Anspruch auf dieses Land hat und es auch rechtlich auf sich umschreiben lassen kann !!
Wenn dir dein neuer Cro.-Anwalt davon nichts geasgt hat, dann schiess ihn sofort in den Wind !
Wenn du nun einen auf abwarten machst, steuerst du möglicherweise dein Erbe direkt in des bösen Nachbars Hände, falls besagte 10-Jahresfrist noch nicht ganz vorbei ist.
Wenn´s einen wirklich pfiffigen Cro.-Anwalt (zu überschaubaren Kosten) in Kroatien brauchst, schick mir eine PM !
Danke, die Antworten reichen mir doch schon. Werde den Anwalt in Kroatien fragen. Sind inzwischen 9 Jahre rum...ich denke, dass er keinen Pachtvertrag, also nichts schriftlich, hat. Hätte nicht gedacht dass das so mit den Kosten abläuft, aber ok. Ich wollte es jetzt hinauszögern, denn das Gericht kann erst mal ohne konkrete Erbenbenennung nichts machen. Aber mir ist schon klar, dass sich irgendwann einer melden wird, egal wer... Wenn ich einen neuen Gerichtstermin bekommen sollte, werde ich darauf natürlich reagieren. Dann schalten ich einen Anwalt ein.
Zitat von ribarVORSICHT: Wie du geschrieben hast, bestellt der Anspruchsteller seit 10 Jahren (sind es schon 10 volle Jahre ?) das Land !? In Kroatien gibt es ein Gesetz, nach welchem derjenige, welcher eine fremde Ackerfläche 10 Jahre durchgehend bestellt ohne dass ein Pachtvertrag besteht, nach diesen 10 Jahren u.U. Anspruch auf dieses Land hat und es auch rechtlich auf sich umschreiben lassen kann !!
Kannst Du die Rechtsquelle angeben?
Zitat von Silvi81Sind inzwischen 9 Jahre rum...ich denke, dass er keinen Pachtvertrag, also nichts schriftlich, hat.
Wie ribar schreibt, kommt es offenbar nicht darauf an, ob ein schriftlicher Pachtvertrag besteht. Auch durch jahrelange Übung oder jahrelange stillschweigende Duldung kann ggf. ein sog. Gewohnheitsrecht auf wirtschaftliche Nutzung der Grundstücke entstehen, wenn das Eigentumsrecht jahrelang nicht ausgeübt und damit faktisch aufgegeben wird. Die Eintragung in "identifikacija katastarskih i gruntovnih parcela": Mutter als vlasnik = Eigentümer ??; Nachbar als posjednik = Besitzer ?? könnte auf ein solches Nutzungsrecht hindeuten.
Ich "glaube", Du solltest eher nicht abwarten, sondern aktiv eine Klärung bzw. Korrektur der aus Deiner Sicht fehlerhaften Einträge vorantreiben.
Zitat Wie ribar schreibt, kommt es offenbar nicht darauf an, ob ein schriftlicher Pachtvertrag besteht
Doch, genau darauf kommt es an: Gibt/gab es einen Pachtvertrag, greift sowas wie "Gewohnheitsrecht" nicht, wurde hingegen über einen Zeitraum von 10 Jahren stillschweigend geduldet, schaut´s anders aus.
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