Hi, ich habe eine sehr ungewoehnliche Frage und brauche dringend Hilfe.
Ich bin Kroatin (kroatischer Pass), lebe in Deutschland (unbefristete Aufenthaltsgenehmigung) und bin zur Zeit in England. Ich habe es nicht rechtzeitig geschafft zurueck zu fliegen und jetzt ist mein Pass abgelaufen. Kann ich damit trotzdem noch nach Deutschland einreisen?
Dein Problem ist weniger die deutsche Bundespolizei, die dir eine Ordnungswidrigkeit aufbrummen könnte. Wichtiger für dich wäre, ob die Briten dich rauslassen und ob dich die Fluggesellschaft ohne gültige Ausweispapiere mitnimmt.
Du solltest also eher die dortigen Stellen dazu befragen. Wenn du erstmal in Deutschland bist, wird dich niemand nach GB zurückschicken.
Wenn du z.B. in Deutschland wärst und nach GB zurück müsstest mit abgelaufenem kroatischen Reisepass, würdest du von der Bundespolizei einen Notreiseausweis erhalten, wenn - die Identität des Reisenden und seine Staatsangehörigkeit festgestellt bzw. durch Vorlage des abgelaufenen Grenzübertrittdokumentes (z. B. Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass), glaubhaft gemacht wird; - keine sicherheitsmäßigen Bedenken bestehen und - gegen die Person keine Ausreiseuntersagung verfügt ist und keine Passversagungsgründe gemäß § 7 Passgesetz feststellbar sind.
Evtl. gibt es die Möglichkeit ja auch bei der GB-Grenzpolizei?
Danke fuer die Antwort. Mir wurde gesagt, ich koennte ohne Probleme zurueck fliegen, weil die Briten ja kein Interesse daran haben duerften, mich hier zu behalten, obwohl ich einen kroatischen Pass und deutsche Aufenthalsgenehmigung habe. Ich dachte mir schon, dass ich ohne Schwierigkeiten nach Kroatien kommen muesste, wie sieht das aber mit Deutschland aus, denn da lebe ich ja?
Vielleicht weiss noch jemand etwas mehr? Liebe Gruesse
Wie kommst du jetzt auf Kroatien? Ich rede ausschließlich von D und GB.
Wenn die Fluggesellschaft dich mit abgelaufenem Reisepass mitnimmt und die GB-Grenzbehörden dich damit ausreisen lassen, welches Problem sollst du dann noch haben bei der Einreise nach Deutschland?
Dein deutscher Niederlassungstitel besteht ja auch, wenn der Pass abgelaufen ist.
Welche Info liest du denn daraus? Dass die Bundespolizei sie nicht nach GB zurückschickt oder sie ihr eine OWi aufbrummen kann? Zurückschicken werden sie sie nicht, weil auch diese Leute Menschen sind. Worauf willst du hinaus? Dass sie in den Knast geht dafür oder was?
Zitat von Daxbauer
Zitat welches Problem sollst du dann noch haben bei der Einreise nach Deutschland? Dein deutscher Niederlassungstitel besteht ja auch, wenn der Pass abgelaufen ist.
genau der abgelaufene Pass ist ja das Problem....
Nichts anderes habe ich geschrieben.
Zitat von DaxbauerDie vorsätzliche Einreise nach Deutschland ohne gültigen Pass (auch schon der Versuch!) ist eine Straftat.
Dann beweise mal den Vorsatz. Außerdem: Aufenthaltsgesetz § 14 Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum (2) Die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden können Ausnahme-Visa und Passersatzpapiere ausstellen.
Aber natürlich kann sie allem entgehen indem sie sich einen vorläufigen Ausweis holt. Übrigens dauert es bei manchen Botschaften nur ein paar Stunden den ausstellen zu lassen. Kommt immer auf die Leute dort an.
Vielen Dank fuer die vielen Antworten. Um voellig ehrlich zu sein war alles ein finanzielles Problem. Nun habe ich das Geld fuer die Rueckreise und den Schock (ehrliches Versehen) des abgelaufenen Passes. Und somit natuerlich grosse Angst vor Konsequenzen vorort. Zurueck in Deutschland ist alles kein Problem mehr.
Wenn man rein das nimmt, was im Gesetz steht, kann man schon einen Schock bekommen. Beim Versuch mit einem abgelaufenen ausländischen Ausweis nach Deutschland einreisen bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe.
Aber dass einem Ausländer mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland im Ausland der Pass ungültig wird und das erst in D an der Grenze festgestellt wird, haut sicher keinen Grenzer vom Hocker. Sollte mich wundern, wenn das nicht regelmäßig passiert.
Wie auch immer. Ruf die Leute von der HR Botschaft an und erkläre es ihnen. Die wissen bestimmt Rat.
Daxbauer ist hier voll zuzustimmen. Du musst Dir in der kroatischen Botschaft (oder Konsulat) in England einen neuen Pass (oder Passersatz oder -verlängerung) besorgen. Das kostet und kann evtl. einige Tage dauern. Erst mit dem neuen Pass (oder Passersatz) und zusammen mit dem alten Pass, in dem ja die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung steht, darfst Du (straflos) in D einreisen. Die Aufenthaltsgenehmigung wird Dir dann von der Auländerbehörde in den neuen Pass idR kostenlos übertragen.
Einschlägige Vorschriften aus AufenthG 2004 (Zitate): § 3 Passpflicht "(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind... § 14 Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum (1) Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er 1. einen erforderlichen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 nicht besitzt, (2) Die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden können Ausnahme-Visa und Passersatzpapiere ausstellen. § 95 Strafvorschriften (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält, 3. entgegen § 14 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 in das Bundesgebiet einreist,
Zitat von GlueckmacherKlar hat Daxbauer recht, nur wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird. Interessant dabei wird noch, ob du den abgelaufenen Pass behalten können wirst, wenn sie dir den Vorläufigen ausstellen.
Na also, es geht doch! Warum eierst Du soo lange rum und brauchst ganze 5 Statements, um in der Sache auf den Punkt zu kommen. Schreib doch bitte nur, wenn Du auch etwas weißt; stattdessen verwirrst Du die Leser mit nutz- und haltlosen Spekulationen, was Fluggesellschaften oder deutsche Grenzbehörden wann wie tun würden bzw. könnten. Und wenn Du schon in's Aufenthaltsgesetz schaust, dann zitiere bitte nicht nur die Dir genehmen Sätze und unterschlage nicht die wichtigsten einschlägigen Passagen. Auch der Rat, "die Leute von der HR Botschaft" anzurufen, genügt nicht, sie muss in jedem Falle hingehen und zwar unverzüglich, denn
Tatsache ist doch, dass sie sich mit abgelaufenem Pass bereits jetzt in England (vermutlich) strafbar macht. Deutsche Grenzbehörden können (vermutlich), kroatische Behörden müssen ihr gültige Personal- bzw. Reisepapiere ausstellen. Womöglich kann das kroatische Konsulat auch noch eine befristete Verlängerung der Gültigkeit im alten Pass in wenigen Stunden bescheinigen, wie es früher üblich und möglich war. Den alten abgelaufenen (und ggf. ungültig gestempelten) Pass muss und wird das kroatische Konsulat ihr zurück geben, weil dort noch der weiterhin gültige Aufenthaltstitel steht; das ist gängige Praxis.
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