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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 714 mal aufgerufen
  
 Anfragen und Beiträge aller Art zum Thema Kroatien - Sonstiges
db-bln Offline


Beiträge: 1

26.08.2010 23:12
Ehefähigkeitszeugnis??? antworten

Hallo an alle,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe gesehen dass zu diesem Thema schon viel geschrieben wurde, aber zu meinem Problem habe ich noch nicht die passende Antwort gefunden... Folgendes, ich möchte nächstes Jahr in Deutschland heiraten (sprich nach DE-Recht vor einem DE-Standesamt), habe soweit schon alle nötigen Papiere besorgt.

Als ich aber vor kurzem mit meiner Verlobten im Standesamt saß um alles nötige an Dokumenten abzugeben, sagte uns der nette Herr, dass mein Ehefähigkeitszeugnis null und nichtig wäre, weil ich das falsche Dokument ausgestellt bekommen haben soll.
Da ja alles Fremdsprachige übersetzt werden muss, steht auf der vom Dollmetscher ins DE übersetzten Version LEDIGKEITSBESCHEINIGUNG - auf dem Original-Dokument aus CRO steht POTVRDA O SLOBODNOM BRACNOM STANJU.

Meine Frage also: ist die Potvrda o slobodnom bracnom stanju nun das richtige Dokument also das Ehefähigkeitszeugnis oder doch die Ledigkeitsbescheinigung die dann vor das Kammergericht muss (was ich ja nicht brauche)???!

Wie lautet die korrekte Bezeichnung des Ehefähigkeitszeugnis auf kroatisch?

Vielen Dank im voraus!

Slava-de Offline

Kroatien-Fan
Beiträge: 874

26.08.2010 23:40
#2 RE: Ehefähigkeitszeugnis??? antworten

Zitat von db-bln
...Da ja alles Fremdsprachige übersetzt werden muss, steht auf der vom Dollmetscher ins DE übersetzten Version LEDIGKEITSBESCHEINIGUNG - auf dem Original-Dokument aus CRO steht POTVRDA O SLOBODNOM BRACNOM STANJU.
...Wie lautet die korrekte Bezeichnung des Ehefähigkeitszeugnis auf kroatisch?...


Hier http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/c...rg/kroatien.pdf (lesen!)steht, dass es "POTVRDA o slobodnom bracnom stanju" heißen muss. Also ist es die richtige Urkunde; da ist wohl die Übersetzung fehlerhaft? Es gibt Staaten die kein Ehefähigkeitszeugnis kennen, die stellen anstelle dessen ein Ledigkeitsnachweis/Ledigkeitsbescheinigung aus.

Ich empfehle Dir aber, zukünftig ALLE standesamtlichen Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden etc. grundsätzlich als mehrsprachige internationale Personenstandsurkunden (in D und in CRO) ausstellen zu lassen, das gilt auch für das Ehefähigkeitszeugnis. Dort steht dann alles in 8 Sprachen (auch in deutsch und kroatisch), so dass die Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher entfällt. Außerdem lässt man sich davon ggf. mindestens 5 (besser 10) Exemplare geben, weil man sie später immer wieder mal braucht. Das Ehefähigkeitszeugnis allerdings muss immer aktuell sein und hat ein "Verfallsdatum" von 45 Tagen, deshalb erst kurz vor der Hochzeit besorgen.

Außerdem gibt es in Bayern ein Verfahren zur "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 Absatz 2 BGB" (aber wohl nicht für Kroatien). Näheres siehe hier http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/...eitszeugnis.php Zitat: "Urkunden, die den Familienstand nachweisen, dürfen nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Ausstellungsdatum bis zur Vorlage beim Standesamt."

Zitat von hier: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...eugnisVerl.html (da steht noch viel mehr)
"Ist ein Verlobter ausländischer Staatsangehöriger, prüft dessen Ehefähigkeit grundsätzlich das ausländische Standesamt beziehungsweise die für die Eheschließung im Ausland zuständige Stelle. Die Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses für den ausländischen Verlobten ist gemäß § 39 Absatz 2 des Personenstandsgesetzes grundsätzlich nicht erforderlich. Dennoch hat das deutsche Standesamt auch Feststellungen über die Person und Ehefähigkeit des ausländischen Verlobten zu treffen. Es verlangt deshalb Angaben zur Person des ausländischen Verlobten und prüft, ob in seiner Person ein doppelseitig wirkendes deutsches Ehehindernis liegt (z.B. Doppelehe, Verwandtschaft, Adoptivverwandschaft)."

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