Das scheint so schon richtig zu sein: letztes Jahr ist einer meiner Cousins in der slawonischen Pampa abends auf einer Landstrasse zwischen zwei Käffern in einer scharfen Kurve im Graben gelandet, es hatte geregnet-, die Asphaltmischung dort ist bekannt für absoluten Antigrip bei Nässe, obendrein war von Traktoren noch alles schön mit Schlamm bedeckt. Mein Cousin war ein sehr vorsichtiger Fahrer und ist garantiert nicht gerast - musste aber auch irgendwas um diesen Betrag herum abdrücken - obwohl ohne Alk und keinem (ausser seinem Auto) geschadet wurde !
Ich bin auf diesen Strassen selber schon einige Male in´s Rutschen gekommen, hatte aber stets alles im Griff.....bisher
In der Schweiz läuft das übrigens ähnlich ab. Bei einem Selbstunfall ist man sehr schnell mit "Nichtbeherrschen des Fahrzeuges" dabei. Passiert das mit dem Auto, ist eine zeitlang unfreiwilliges Benützen von Bahn und Bus angesagt. Aber selbst beim Fahrradsturz geht man nicht ganz leer aus:
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
...also fassen wir noch einmal zusammen: Ein Polizeiensatz zur Aufnahme eines Unfalls kostet in Kroatien für den Unfallverursacher 215 oder 230 Kuna.
Wird die Polizei in Kroatien nicht, wie anderswo auch, aus Steuergeldern bezahlt? Ob sie nichts tun oder nur die Arbeit machen für die sie da sind, ist doch für die Bezahlung nicht relevant. Hier wird wieder einmal der kleine Mann doppelt zur Kasse gebeten.
Wie verhält sich das eigentlich in den Anrainerländern und in D (hatte zum Glück die letzten zig Jahre mit so etwas nichts zu tun)? Gibt es da ggf. schon eine EU-Regelung?
Zitat...also fassen wir noch einmal zusammen: Ein Polizeiensatz zur Aufnahme eines Unfalls kostet in Kroatien für den Unfallverursacher 215 oder 230 Kuna.
Ich kann mir nicht so ganz vorstellen, dass dies die Kosten für den Polizeieinsatz waren.
ZitatWie verhält sich das eigentlich in den Anrainerländern und in D (hatte zum Glück die letzten zig Jahre mit so etwas nichts zu tun)? Gibt es da ggf. schon eine EU-Regelung?
In Deutschland zahlst Du für den Verkehrsverstoß, den Du begangen hast. Das ist unterschiedlich. Es wird hierbei unterschieden zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld; Verwarnungen sind bis 35,- Euro möglich und können direkt an Ort und Stelle bezahlt werden. Bußgelder sind die Beträge darüber und werden von der Bußgeldstelle festgelegt; hinzu kommt hier noch eine Bearbeitungsgebühr von ca. 20,- bis 25,- Euro. Nachlesen, was so ein jeweiliger Verkehrsverstoß kostet; kannst Du hier: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe Sind aber nur 515 Seiten. Bei Ausländern, die in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben und einen Unfall verursachen der einen Bußgeldtatbestand nach sich zieht, wird eine Sicherheitsleistung einbehalten. Die Höhe richtet sich in der Regel nach dem vorliegenden Tatbestand (bsp. weise nicht angepasste Geschwindigkeit) plus der Bearbeitungsgebühr. Unsere Freunde hatten auf Cres im absoluten Halteverbot geparkt. Die Polizei und der Abschleppwaen waren schon da, als der Fahrer zum Wagen zurückkam. Er musste insgesamt 750 Kuna zahlen. 500 Kuna für den Verkehrsverstoß und 250 Kuna für den schon beorderten Abschleppwagen (kann auch sein, dass es umgekehrt war, weiß ich jetzt nicht mehr so genau!).
In Österreich kostet es ca. 50 € wenn man die Polizei ruft bei einem Sachschaden (nicht notwendig), bei Personenschaden im Straßenverkehr ist es aber Pflicht die Polizei zu rufen, kostet dann aber auch nichts.
Ich habe ein Strafmandat bekommen wegen nicht angepasster Geschwindigkeit. Das ist halt jetzt ein weitdehnbarer Begriff, wenn ich im Schritttempo gestürzt wäre, hätte ich genau das gleiche Strafmandat, die Geschwindikgeit war auch nicht der Grund des Sturzes.
Zitat von ArminIn Deutschland zahlst Du für den Verkehrsverstoß, den Du begangen hast.
Jetzt müsste man aber schon mal genau prüfen ob ein einfacher Stutz, so wie beschrieben, ein Verkehrsverstoss ist.
Wenn ich z. B. die Bremse zu stark betätige kann ich, bei entsprechenden ungünstigen Bodenverhältnisen, auch ohne Verkehrsverstoss zum Sturtz kommen. Der Nachweis dürfte im im Nachhinein schwierig zu führen sein.
Die Aufnahme eines Unfalls gehört m. E. zur normalen polizeilichen Arbeit und darf nach meinem Rechtsvertändnis nicht kostenpflichtig sein.
Zitat von HorkmasterIn Österreich kostet es ca. 50 € wenn man die Polizei ruft bei einem Sachschaden (nicht notwendig), bei Personenschaden im Straßenverkehr ist es aber Pflicht die Polizei zu rufen, kostet dann aber auch nichts. Ich habe ein Strafmandat bekommen wegen nicht angepasster Geschwindigkeit. Das ist halt jetzt ein weitdehnbarer Begriff, wenn ich im Schritttempo gestürzt wäre, hätte ich genau das gleiche Strafmandat, die Geschwindikgeit war auch nicht der Grund des Sturzes.
Die Geschwindigheit auf Asphalt und Schotter ist anders,damit habe ich gemeint,eine Lehre daraus zu ziehen,da es auf Schotter aenlich wie auf Oelige oder vereisste Strasse ist,und auf Shotter viel gefaerlicher,da Rad blokiert ist,rutscht das Vehieckel weiter. Glaub mir lieber Freuend,schone die Nerven und vergesse es so schnel wie moeglich. und schau zu dass dein Schluesselbein geheillt wird
Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe
Als ständiger Bewohner der Insel Krk habe ich mich bisher mit Absicht, aus diesem Thema heraus halten wollen. Nachdem was hier so alles geschrieben wurde, möchte ich mich trotzdem dazu äussern.
Bringen wir es auf den Punkt: Wenn nach Meinung des Users "Horkmaster" die Geldstrafe unberechtigt war, warum hat er nicht innerhalb von acht Tagen, wie es in in dem Bussgeldbescheit steht, gegen diesen, eine Beschwerde bei den zuständigen Stellen eingelegt?
Wenn er dies gemacht hätte, hätte er nach n.M., die Strafe längst zurück bekommen können.
Zitat von Soline1Als ständiger Bewohner der Insel Krk habe ich mich bisher mit Absicht, aus diesem Thema heraus halten wollen. Nachdem was hier so alles geschrieben wurde, möchte ich mich trotzdem dazu äussern. Bringen wir es auf den Punkt: Wenn nach Meinung des Users "Horkmaster" die Geldstrafe unberechtigt war, warum hat er nicht innerhalb von acht Tagen, wie es in in dem Bussgeldbescheit steht, gegen diesen, eine Beschwerde bei den zuständigen Stellen eingelegt?
Er ist doch schon nach 2 Tagen heimgefahren und konnte vermutlich den Text auch nicht lesen. Vielleicht sollte man ihm einen Tipp geben, wo er den Widerspruch einreichen kann? Die Frist von 8 Tagen ist ja noch nicht verstrichen nach dem Datum auf dem Protokoll zu urteilen.
Und wieder wird nur vom Thema abgelenkt Es ist doch völlig wurscht, wieso der Junge gestürzt ist
Fakt ist, dass an dem Umfall sonst keiner beteiligt war und er hat auch damit niemanden gefährdet. Der befand sich vermutlich noch nicht mal auf einer Straße
Ich möchte wissen, wieso er bestrafft wurde und wenn das rechtens war, wieso wurde er vorher von niemanden gewarnt, dass in CRO solche Unsitten herrschen??
Man kann doch nicht die Urlauber erst ins Land locken und sie dann wie Verbrecher behandeln, wenn sie auf den schlechten Straßen oder wie in dem Fall, sogar Off-Road - auf die Schnauze fallen.
Dass man ihm die medizinische Versorgung bis er die Strafe bezahlt hat auch noch verweigert hat, war/ist m.E. weitaus krimineller, als diese Bagatelle, für die er bestraft wurde.
Zitat Jetzt müsste man aber schon mal genau prüfen ob ein einfacher Stutz, so wie beschrieben, ein Verkehrsverstoss ist. Wenn ich z. B. die Bremse zu stark betätige kann ich, bei entsprechenden ungünstigen Bodenverhältnisen, auch ohne Verkehrsverstoss zum Sturtz kommen. Der Nachweis dürfte im im Nachhinein schwierig zu führen sein.
Grds. jeder Verkehrsunfall, ausgenommen Wildunfälle, wird -nach der StVO (=sog. Unfallverhütungsvorschrift)- durch einen Verkehrsverstoss herbeigeführt. So sieht die Rechtstheorie aus.
Zitat Die Aufnahme eines Unfalls gehört m. E. zur normalen polizeilichen Arbeit und darf nach meinem Rechtsvertändnis nicht kostenpflichtig sein.
Da bin ich mit Dir einer Meinung. Für die Aufnahme eines Verkehrsunfalles werden in ganz Deutschland meiner Kenntnis nach (noch?) keine Kosten geltend gemacht. Allerdings gibt es viele Tätigkeiten der Polizei die kostenpflichtig sind, z.B. ungerechtfertigte Alarmierungen, Ingewahrsamnahmen zur Verhinderung von Straftaten, Suche von Vermissten, unmittelbarer Zwang etc...
Zitat Ich möchte wissen, wieso er bestrafft wurde und wenn das rechtens war, wieso wurde er vorher von niemanden gewarnt, dass in CRO solche Unsitten herrschen??
Unwisssenheit schützt nicht vor Strafe.
In Österreich ist außerdem die Aufnahme durch die Polizei bei Unfällen ohne Personenschaden kostenpflichtig. Nennt sich Blaulichsteuer.
Die Beschwerde gegen das verhängte Bußgeld ist schon raus. Da der TE der kroatischen Sprache nicht mächtig ist,habe ich diese Beschwerde nach seinen Angaben verfasst. Zusätzlich wurde angeraten sich umgehend bei der kroatischen Vertretung in Östereich zu beschweren und außerdem zu monieren das er etwas unterschreiben mußte dessen Bedeutung er mangels Sprachkentnissen nicht verstand. Gruß Mrvica
Zitat von SockenmannIch möchte wissen, wieso er bestrafft wurde und wenn das rechtens war, wieso wurde er vorher von niemanden gewarnt, dass in CRO solche Unsitten herrschen?? Man kann doch nicht die Urlauber erst ins Land locken und sie dann wie Verbrecher behandeln,wenn sie auf den schlechten Straßen oder wie in dem Fall, sogar Off-Road - auf die Schnauze fallen.
Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft daran, dass Vermieter und deren Vermittler, auf so etwas hinweisen werden.
Zitat von MrvicaDie Beschwerde gegen das verhängte Bußgeld ist schon raus. Da der TE der kroatischen Sprache nicht mächtig ist,habe ich diese Beschwerde nach seinen Angaben verfasst. Zusätzlich wurde angeraten sich umgehend bei der kroatischen Vertretung in Östereich zu beschweren und außerdem zu monieren das er etwas unterschreiben mußte dessen Bedeutung er mangels Sprachkentnissen nicht verstand.
Lass uns am Ende bitte wissen, was dabei herausgekommen ist. Mir ist übrigens inzwischen bekannt, wo genau dieser Unfall passiert ist. Dort kann man selbst mit einem Auto, nur in Schrittgeschwigkeit auf der unbefestigten Makadamstrasse fahren.
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