ich habe ein kurze frage,die ihr mir hoffentlich gestattet..
Mein kroatischer reisepass ist mitte august abgelaufen, der neue wurde anfang august bereits in varazdin beauftragt. Da wir aber ein paar tage vor ablauf des alten passes wieder nach D zurückreisen mussten hatten wir beim amt vereinbart,dass mein grossvater den neuen pass abholen wird sobald er wieder im land ist (er und meine oma fahren einige mal im jahr allein "nach hause",nach dem rechten sehen+rasen mähen,etc..).
Die beiden hatten nun überlegt nächsten monat für eine woche hinzufahren und mich auch mitzunehmen da ich zeit hätte und gern noch nach zagreb ins westgate wollen würde.. fragen uns gleichzeitig aber ob meine einreise mit dem abgelaufenen pass überhaupt möglich wäre??
Wir haben natürlich auch alle dokumente für die abholung des neuen passes zur hand, auch den vermerk dass mein opa die vollmacht dazu hat,inkl. seiner darauf vermerkten passnummer
Du hälst dich in Deutschland ohne gültigen kroatischen Reisepass auf?
Einen deutschen Pass hast Du nicht, oder?
Dann solltest Du erwägen, Verbindung mit der zuständigen Ausländerbehörde aufzunehmen, um deinen Aufenthaltsstatus in Deustchland wieder zu legalisieren.
Ansonsten könnte eine zufällige Polizeikontrolle unangenehm werden.
Aufenthalt ohne gültigen Pass ist leider eine Straftat...
ich bin in deutschland geboren, lebe und wohne ebenfalls hier, habe aber wie die ganze familie die kroatische staatsbürgerschaft und damit nur einen kroatischen reisepass. mit unbefristeter aufenthaltsgenehmigung in deutschland.
der neue reisepass wurde ca 2 wochen vor ablauf des alten in varazdin beantragt und bezahlt, unser urlaub endete allerdings 3tage vor ablauf des alten passes, somit konnte ich ohne probleme ausreisen. die wartezeit für den neuen pass dauert ja 2wochen,genau deshalb wurde,wie im 1.beitrag geschrieben,die abholung von meinem grossvater eingetragen bzw bestimmt sobald er wieder allein dort ist(im sommer ist immer gemeinsamer urlaub zu viert)..
Dann brauchst Du für einen legalen Aufenthalt in Deutschland
1. eine Aufenthaltsgenehmigung ==> hast Du
2. einen gültigen Pass ==> hast Du nicht
Du weißt, dass Dein Pass abgelaufen ist, und hast einen neuen beantragt, kannst Dich also nicht auf Unwissenheit, Versehen oder Ähnliches berufen...
Du hast es schlichtweg versäumt, Dich rechtzeitig zu kümmern.
Also handelst Du vorsätzlich....
und daraus folgt (leider) ==> Straftat unerlaubter Aufenthalt (Vergehen)
Zum Glück für Dich ist es seit einigen Jahren nicht mehr so, dass die Aufenthaltsgenehmigung direkt an die Gültigkeit des Passes gebunden ist, früher wäre Deine Aufenthaltsgenehmigung mit Ablauf des Passes automatisch erloschen, wenn Du nicht rechtzeitig einen neuen Pass beantragt hättest.
Zitat von goldmaedchen...Die beiden hatten nun überlegt nächsten monat für eine woche hinzufahren und mich auch mitzunehmen da ich zeit ... fragen uns gleichzeitig aber ob meine einreise mit dem abgelaufenen pass überhaupt möglich wäre??
Ohne gültigen Pass kannst Du überhaupt nicht grenzüberschreitend reisen; eigentlich musst Du Dich D solange ganz klein machen, bis Du den neuen Pass in Händen hälst. Dein Grossvater muss den neuen Pass unverzüglich abholen und Dir bringen, damit der strafbare passlose Aufenthalt in D beendet wird. (AufenthG 2004 § 3 Passpflicht, AufenthG 2004 § 95 Strafvorschriften).
Mit dem neuen und dem alten Pass gehst Du zur Ausländerbehörde und lässt den Aufenthaltstitel übertragen (in der Hoffnung, dass dort die Lücke in der Passgültigkeit nicht bemerkt wird).
Das nächste Mal beantragst Du den neuen Pass besser im kroatischen Konsulat in D. Dort kann der alte Pass ggf. solange verlängert werden, bis der neue Pass fertig ist und Du brauchst dafür keine Auslandsreisen.
Zitat von DaxbauerDu hast es schlichtweg versäumt, Dich rechtzeitig zu kümmern.
Also handelst Du vorsätzlich....
und daraus folgt (leider) ==> Straftat unerlaubter Aufenthalt (Vergehen)
Zum Glück für Dich ist es seit einigen Jahren nicht mehr so, dass die Aufenthaltsgenehmigung direkt an die Gültigkeit des Passes gebunden ist, früher wäre Deine Aufenthaltsgenehmigung mit Ablauf des Passes automatisch erloschen, wenn Du nicht rechtzeitig einen neuen Pass beantragt hättest.
Hallo,
durch Unachtsamkeit bin ich zeitlich etwas in die Enge geraten (Paß läuft bald ab). Trifft denn das schwarz markierte ganz sicher zu?
Mir wurde von jemand gesagt ohne gültigen Paß erlischt selbst die unbefristete Niederlassungserlaubnis.
Zitat Trifft denn das schwarz markierte ganz sicher zu?
ja
(in Deutschland)
Sie KANN widerrufen werden. Dazu gibt es aber keine Grund, wenn Du Dich um einen neuen Pass kümmerst.
Nimm halt Verbindung mit der zuständigen Ausländerbehörde auf.
Zitat § 52 Widerruf
(1) Der Aufenthaltstitel des Ausländers kann außer in den Fällen der Absätze 2 bis 7 nur widerrufen werden, wenn 1. er keinen gültigen Pass oder Passersatz mehr besitzt,
Zitat: AufenthG 2004 § 3 Passpflicht (1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind.
AufenthG 2004 § 14 Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum (1) Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er 1. einen erforderlichen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 nicht besitzt,
Danke. Mir wäre es echt lieber wenn in dem Aufenthaltsgesetz klar stehen würde dass die unbefr. Niederlassungserlaubnis nicht wegen abgelaufenem Paß entzogen werden kann.
Zitat Danke. Mir wäre es echt lieber wenn in dem Aufenthaltsgesetz klar stehen würde dass die unbefr. Niederlassungserlaubnis nicht wegen abgelaufenem Paß entzogen werden kann.
das kann ich mir vorstellen...
Aber Du weißt schon, dass der Aufenthalt ohne gültigen Pass eine Straftat ist, habe ich weiter oben beschrieben und auch Slava.de hat die §§ noch mal zitiert.
huch, mein altes thema wurde ja wiederbelebt dabei wollte ich es eben eigentlich löschen lassen (oder die beiträge wenigstens editieren, aber geht ja nicht)...
Umlas, wie gings aus? oder kannst du uns grad gar nicht antworten? (scherzchen)
Zitat von goldmaedchenhuch, mein altes thema wurde ja wiederbelebt dabei wollte ich es eben eigentlich löschen lassen (oder die beiträge wenigstens editieren, aber geht ja nicht)...
Paß ist angekommen und ich durfte auf dem Ausländeramt erfahren dass es jetzt nicht mehr den Übertrag der Niederlassungserlaubnis in den neuen gibt, sondern (ab September) der Elektronische Aufenthaltstitel diesen ersetzt.
Siehe: Leider ist der Link nicht mehr aktuell. - Thofroe
nachdem ich einem Bekannten von meinen Paß-Angelegenheiten erzählt habe fiel diesem auf dass er seit einem Jahr mit einem herumläuft in den der Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis, unbefristet) nicht übertragen wurde, das heißt er hat vergessen das machen zu lassen. Kann jemand sagen ob er jetzt deswegen Probleme zu erwarten hat?
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