Mein Vater ist vor kurzem in Kroatien gestorben und hat ein Testament zugunsten meiner Mutter hinterlassen, demzufolge meine Mutter alles erben soll und nach ihren Tod, meine Schwester und ich das Erbe bekommen sollen. Ein Kind aus seiner ersten Ehe soll laut Testament nur einen Geldbetrag von 1000 Kuna bekommen.
Das Kind aus seiner erster Ehe möchte jetzt vor Gericht seinen Pflichtanteil erstreiten.
Meine Frage ist:
Wie groß wird der Pflichtanteil sein, der dem Kind aus der ersten Ehe meines Vaters zusteht?
Ich habe dazu schon einige Leute befragt und habe bisher drei verschiedene Versionen gehört.
Version 1: Die Ehefrau bekommt die Hälfte der Erbschaft und die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen an die Kinder verteilt.
Version 2: Das Erbe wird zu gleichen Teilen an die Ehefrau und die Kinder verteilt.
Version 3: Dadurch dass ein Testament besteht, zugunsten meiner Mutter, ist der Erbanteil meiner Mutter größer, und der Pflichtteil des Kindes aus der ersten Ehe meines Vaters würde 1/8 betragen.
Jetzt stehe ich da und weiß nicht welche Version die richtige ist, und ob überhaupt eine davon richtig ist.
Außerdem würde ich gerne folgendes wissen:
In dem Erbe ist ein Haus enthalten welches meine Eltern gemeinsam während ihrer Ehe gebaut hatten, welches jedoch im Grundbuch auf meinen Vater eingetragen ist.
Gehört dieses Haus, dadurch dass sie es gemeinsam während ihrer Ehe gebaut hatten, jedem zur Hälfte. oder Gehört es ganz meinem Vater, weil er als Besitzer im Grundbuch eingetragen ist
Ich freue mich über jede Antwort die mir etwas weiterhilft.
Ihr könnt mir direkt über E-Mail oder hier im Forum antworten.
Wie groß wird der Pflichtanteil sein, der dem Kind aus der ersten Ehe meines Vaters zusteht?
Genau so groß wie dein Pflichtanteil und falls der Vater dir oder seiner lüsterner Nachbarin irgendwas zu Lebzeiten geschenkt hat (Haus, Hof, Ölquelle...) wird das Geschenk auch noch anteilig dazugrerechnet
Zitat von PoslovniČlanak 71.
(1) Vrijednost ostavine na temelju koje se izračunava vrijednost nužnog dijela utvrđuje se na sljedeći način:
1. Najprije treba popisati i procijeniti sva dobra koja je ostavitelj imao u času smrti, računajući tu i sve ono čime je raspolagao oporukom, kao i sve njegove tražbine, pa i one koje ima prema nekom nasljedniku, osim tražbina koje su očito nenaplative.
2. Od utvrđene vrijednosti dobara koja je ostavitelj imao u času smrti odbija se iznos ostaviteljevih dugova, iznos troškova popisa i procjene ostavine i troškova pokopa ostavitelja.
3. Tako dobivenom ostatku pribraja se vrijednost svih darova koje je ostavitelj učinio na bilo koji način nekom zakonskom nasljedniku bez obzira nasljeđuje li ostavitelja, pa i darova učinjenih nasljednicima koji se odriču nasljedstva, kao i onih darova za koje je ostavitelj naredio da se ne uračunaju nasljedniku u njegov nasljedni dio.
4. Tome se pribraja i vrijednost darova koje je ostavitelj u zadnjoj godini svoga života učinio drugim osobama koje nisu zakonski nasljednici, osim manjih uobičajenih darova.
----------------------------------------------------------------------------------------------- Wieviele Versionen möchtest du dir noch anhören, bevor du einen Profi (Anwalt) fragst ??
Ich habe diesbezüglich einen Anwalt in München kontaktiert, der auf Erbrecht spezialisiert ist. Er sagte mir: Da ein Testament zugunsten meiner Mutter gemacht wurde, wird das Erbe anders aufgeteilt, als wenn kein Testament vorhanden wäre. Ohne Testament würde jeder nur seinen Pflichtteil bekommen. Aber irgendwie bin ich mir micht ganz sicher, ob das alles so korrekt ist wie er mir das gesagt hat.
So weit ich weiß entspricht das Erbrecht im ehemaligen Jugoslawien bzw. heutigem Kroatien weitgehend dem deutschen Recht. Da ein Testament vorhanden ist, haben die Kinder jeweils Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird nur als Geldbetrag ausbezahlt (kein Anspruch auf "Mitbesitz" an Sachwerten). Da nun nach dem Gesetz die Ehefrau die Hälfte erbt, Kinder zu gleichen Teilen, bekommt jedes Kind nur 1/6 des Erbes. Pflichtteil wäre in D die Hälfte, also 1/12. Stellt sich die Frage, was dieses Haus wert ist und ob es als Ganzes vererbt wird oder deiner Mutter schon die Hälfte gehört (nach deutschem Recht der "Zugewinn" während der Ehe). "Jeder nur seinen Pflichtteil" ist mit Sicherheit falsch, denn ohne Testament bekommt jeder seinen "gesetzlichen Erbteil".
Zitat von Anselm(kein Anspruch auf "Mitbesitz" an Sachwerten)
Diese werden aber mitberechnet, so wie alle Geschenke
Soll heißen, wenn der Vater zu Lebzeiten den Anderen irgendwas geschenkt hat (Wohnung, Land, Auto...) müssen sie den vergessenen Sohn/Bruder auszahlen und somit sind die 1000,- € (oder waren es sogar Kunas??) ein Witz und (m.E.) seine Klage sicherlich sinnvoll.
Dass ein "wilder" Ehepartner und uneheliche Kinder in CRO auch erbberechtigt ist, ist den Meisten auch nicht bekannt
Ich denke, Anselm hat hier alles richtig dargestellt mit der Ausnahme, was den gesetzlichen ERbanteil der Ehefrau betrifft.
Zitat von Anselm...Da nun nach dem Gesetz die Ehefrau die Hälfte erbt, Kinder zu gleichen Teilen, bekommt jedes Kind nur 1/6 des Erbes. Pflichtteil wäre in D die Hälfte, also 1/12. ...
"Die erste Erbfolgeordnung bilden die Nachkommen, das Adoptivkind und seine Nachkommen, und der Ehegatte oder außereheliche Lebenspartner des Erblassers. Erben der ersten Erbfolgeordnung teilen das Erbe zu gleichen Teilen"
Das würde bedeuten, dass der gesetzliche Erbanteil der Ehefrau sowie der 3 Kinder jeweils 1/4 beträgt, der Pflichtteil mithin 1/8 des Erbes, entsprechend Version 3 der obigen Anfrage.
Vorab ist natürlich der Umfang des Erbes zu klären, zB ob das Haus ganz oder nur zur Hälfte zum Erbe gehört (weil die Ehefrau möglicherweise zur Hälfte Miteigentümerin ist).
Hallo, ich habe da einen ähnlichen Fall und würd ein paar Infos von euch haben bevor ich einen Anwalt einschalt um nicht ganz ohne Ahnung da zu stehen. Zu Yugozeiten hat mein Onkel von meinem Opa alle Grundstücke überschrieben bekommen weil sonst scheins die 6 Geschwister kein Kindergeld bekommen hätten. Ein Grundstück war aber mündlich meiner Mutter versprochen und wir haben es dann von einem Anwalt ins Grundbuch als Besitzt meines Onkels eintragen lasse, weil angeblich meine Mutter mit deutschem Pass es so nicht erben darf. Er hätte es uns dann überschrieben, was er jetzt verweigert.Weis jemand wie die Rechtslage ist? War das zur Yugozeit rechtskräftig, oder muß das gesammte Erbe auf alle aufgeteilt werden oder die anderen Kinder ausgezahlt werden? Da jetzt meine Oma auch noch gestorben ist und sich die Geschwister des faml. Freidens Willens nicht um ihre Hinterlassenschaft kümmern will ich das in die Hand nehmen damit mein Onkel sich nicht alles unter den Nagel reist. Wo kann ich erfahren was an Besitztümern existiert, vor allem das was meinem Onkel überschrieben wurde?
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