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Dieses Thema hat 9 Antworten
und wurde 719 mal aufgerufen
  
 Bauen und Immobilien in Kroatien, Häuser, Grundstücke, Vermietung
Dennis12345 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum
Beiträge: 3

24.09.2010 13:00
Kennt sich jemand im kroatischen Erbrecht aus? antworten

In meinen Fall geht es um folgendes:

Mein Vater ist vor kurzem in Kroatien gestorben und hat ein Testament zugunsten meiner Mutter hinterlassen,
demzufolge meine Mutter alles erben soll und nach ihren Tod, meine Schwester und ich das Erbe bekommen sollen.
Ein Kind aus seiner ersten Ehe soll laut Testament nur einen Geldbetrag von 1000 Kuna bekommen.

Das Kind aus seiner erster Ehe möchte jetzt vor Gericht seinen Pflichtanteil erstreiten.

Meine Frage ist:

Wie groß wird der Pflichtanteil sein, der dem Kind aus der ersten Ehe meines Vaters zusteht?


Ich habe dazu schon einige Leute befragt und habe bisher drei verschiedene Versionen gehört.


Version 1: Die Ehefrau bekommt die Hälfte der Erbschaft und die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen
an die Kinder verteilt.

Version 2: Das Erbe wird zu gleichen Teilen an die Ehefrau und die Kinder verteilt.

Version 3: Dadurch dass ein Testament besteht, zugunsten meiner Mutter, ist der Erbanteil meiner Mutter größer,
und der Pflichtteil des Kindes aus der ersten Ehe meines Vaters würde 1/8 betragen.


Jetzt stehe ich da und weiß nicht welche Version die richtige ist, und ob überhaupt eine davon richtig ist.


Außerdem würde ich gerne folgendes wissen:

In dem Erbe ist ein Haus enthalten welches meine Eltern gemeinsam während ihrer Ehe gebaut hatten,
welches jedoch im Grundbuch auf meinen Vater eingetragen ist.

Gehört dieses Haus, dadurch dass sie es gemeinsam während ihrer Ehe gebaut hatten, jedem zur Hälfte.
oder
Gehört es ganz meinem Vater, weil er als Besitzer im Grundbuch eingetragen ist


Ich freue mich über jede Antwort die mir etwas weiterhilft.


Ihr könnt mir direkt über E-Mail oder hier im Forum antworten.

E-Mail: DennisDaum1@gmx.net

Weg Offline

Mitgliedschaft beendet
Beiträge: 5.455

24.09.2010 13:16
#2 RE: Kennt sich jemand im kroatischen Erbrecht aus? antworten

Zitat von Dennis12345
Mein Vater ist vor kurzem in Kroatien gestorben...


Frägst du hier nach dem deutschen Erbrecht oder nach dem kroatischen??

Dennis12345 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum
Beiträge: 3

24.09.2010 15:16
#3 RE: Kennt sich jemand im kroatischen Erbrecht aus? antworten

Nach dem kroatischen Erbrecht.
Das ganze Erbe liegt in Kroatien und meine Eltern sind beide kroatische Staatsbürger.

ribar Offline

Dauergast im Kroatien-Forum
Beiträge: 4.339


24.09.2010 20:05
#4 RE: Kennt sich jemand im kroatischen Erbrecht aus? antworten

Zitat
Ich habe dazu schon einige Leute befragt und habe bisher drei verschiedene Versionen gehört.

Wieviele Versionen möchtest du dir noch anhören, bevor du einen Profi (Anwalt) fragst ??

Slava-de Offline

Kroatien-Fan
Beiträge: 950

24.09.2010 20:27
#5 RE: Kennt sich jemand im kroatischen Erbrecht aus? antworten

Mach Dich erst mal hier über Grundsätzliches schlau und stelle ggf. dann übrig gebliebene Fragen:
http://www.erbrechtsforum.de/fileadmin/f...ht/Kroatien.pdf
http://www.successions-europe.eu/de/croatia/topics
http://www.institut-fuer-internationales...n-kroatien.html
http://erbrecht-abc.info/kroatien-erbrecht/
-------------------
Hinterlassenschaft nach Tod des Vaters
Streit wg.Erbe in Cro, habt ihr einen Tipp?
Erbrecht Kroatien
Erbrecht in Kroatien
Erbe:Plötzlich auftauchende Erben

Konkrete Rechtsberatung kann (und darf) hier natürlich nicht erteilt werden.

------
Gelobt sind die, die nichts wissen und trotzdem schweigen.

Sockenmann Online

Dauergast im Kroatien-Forum
Beiträge: 4.182


24.09.2010 21:41
#6 RE: Kennt sich jemand im kroatischen Erbrecht aus? antworten

Zitat
Meine Frage ist:

Wie groß wird der Pflichtanteil sein, der dem Kind aus der ersten Ehe meines Vaters zusteht?


Genau so groß wie dein Pflichtanteil und falls der Vater dir oder seiner lüsterner Nachbarin irgendwas zu Lebzeiten geschenkt hat (Haus, Hof, Ölquelle...)
wird das Geschenk auch noch anteilig dazugrerechnet

Zitat von Poslovni
Članak 71.

(1) Vrijednost ostavine na temelju koje se izračunava vrijednost nužnog dijela utvrđuje se na sljedeći način:

1. Najprije treba popisati i procijeniti sva dobra koja je ostavitelj imao u času smrti, računajući tu i sve ono čime je raspolagao oporukom, kao i sve njegove tražbine, pa i one koje ima prema nekom nasljedniku, osim tražbina koje su očito nenaplative.

2. Od utvrđene vrijednosti dobara koja je ostavitelj imao u času smrti odbija se iznos ostaviteljevih dugova, iznos troškova popisa i procjene ostavine i troškova pokopa ostavitelja.

3. Tako dobivenom ostatku pribraja se vrijednost svih darova koje je ostavitelj učinio na bilo koji način nekom zakonskom nasljedniku bez obzira nasljeđuje li ostavitelja, pa i darova učinjenih nasljednicima koji se odriču nasljedstva, kao i onih darova za koje je ostavitelj naredio da se ne uračunaju nasljedniku u njegov nasljedni dio.

4. Tome se pribraja i vrijednost darova koje je ostavitelj u zadnjoj godini svoga života učinio drugim osobama koje nisu zakonski nasljednici, osim manjih uobičajenih darova.



zum selberlesen; http://www.poslovniforum.hr/zakoni/z_naslj01.asp

Molim Vas, nemojte me zajebavati

Dennis12345 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum
Beiträge: 3

25.09.2010 02:29
#7 RE: Kennt sich jemand im kroatischen Erbrecht aus? antworten

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Wieviele Versionen möchtest du dir noch anhören, bevor du einen Profi (Anwalt) fragst ??

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Ich habe diesbezüglich einen Anwalt in München kontaktiert, der auf Erbrecht spezialisiert ist.
Er sagte mir: Da ein Testament zugunsten meiner Mutter gemacht wurde, wird das Erbe anders aufgeteilt, als wenn kein Testament vorhanden wäre.
Ohne Testament würde jeder nur seinen Pflichtteil bekommen.
Aber irgendwie bin ich mir micht ganz sicher, ob das alles so korrekt ist wie er mir das gesagt hat.

Anselm Offline

Kroatien-Fan
Beiträge: 877


25.09.2010 09:49
#8 RE: Kennt sich jemand im kroatischen Erbrecht aus? antworten

So weit ich weiß entspricht das Erbrecht im ehemaligen Jugoslawien bzw. heutigem Kroatien weitgehend dem deutschen Recht. Da ein Testament vorhanden ist, haben die Kinder jeweils Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird nur als Geldbetrag ausbezahlt (kein Anspruch auf "Mitbesitz" an Sachwerten). Da nun nach dem Gesetz die Ehefrau die Hälfte erbt, Kinder zu gleichen Teilen, bekommt jedes Kind nur 1/6 des Erbes. Pflichtteil wäre in D die Hälfte, also 1/12. Stellt sich die Frage, was dieses Haus wert ist und ob es als Ganzes vererbt wird oder deiner Mutter schon die Hälfte gehört (nach deutschem Recht der "Zugewinn" während der Ehe).
"Jeder nur seinen Pflichtteil" ist mit Sicherheit falsch, denn ohne Testament bekommt jeder seinen "gesetzlichen Erbteil".

Anselm aus Stuttgart/Esslingen

Sockenmann Online

Dauergast im Kroatien-Forum
Beiträge: 4.182


25.09.2010 11:23
#9 RE: Kennt sich jemand im kroatischen Erbrecht aus? antworten

Zitat von Anselm
(kein Anspruch auf "Mitbesitz" an Sachwerten)


Diese werden aber mitberechnet, so wie alle Geschenke

Soll heißen, wenn der Vater zu Lebzeiten den Anderen irgendwas geschenkt hat (Wohnung, Land, Auto...)
müssen sie den vergessenen Sohn/Bruder auszahlen und somit sind die 1000,- € (oder waren es sogar Kunas??) ein Witz
und (m.E.) seine Klage sicherlich sinnvoll.

Dass ein "wilder" Ehepartner und uneheliche Kinder in CRO auch erbberechtigt ist, ist den Meisten auch nicht bekannt

Molim Vas, nemojte me zajebavati

Slava-de Offline

Kroatien-Fan
Beiträge: 950

25.09.2010 12:37
#10 RE: Kennt sich jemand im kroatischen Erbrecht aus? antworten

Ich denke, Anselm hat hier alles richtig dargestellt mit der Ausnahme, was den gesetzlichen ERbanteil der Ehefrau betrifft.

Zitat von Anselm
...Da nun nach dem Gesetz die Ehefrau die Hälfte erbt, Kinder zu gleichen Teilen, bekommt jedes Kind nur 1/6 des Erbes. Pflichtteil wäre in D die Hälfte, also 1/12. ...


Hier http://www.institut-fuer-internationales...n-kroatien.html steht unter: 3 - Erbfolgeordnungen -> a) Erste Erbfolgeordnung:

"Die erste Erbfolgeordnung bilden die Nachkommen, das Adoptivkind und seine Nachkommen, und der Ehegatte oder außereheliche Lebenspartner des Erblassers. Erben der ersten Erbfolgeordnung teilen das Erbe zu gleichen Teilen"

Das würde bedeuten, dass der gesetzliche Erbanteil der Ehefrau sowie der 3 Kinder jeweils 1/4 beträgt, der Pflichtteil mithin 1/8 des Erbes, entsprechend Version 3 der obigen Anfrage.

Vorab ist natürlich der Umfang des Erbes zu klären, zB ob das Haus ganz oder nur zur Hälfte zum Erbe gehört (weil die Ehefrau möglicherweise zur Hälfte Miteigentümerin ist).

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Gelobt sind die, die nichts wissen und trotzdem schweigen.

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