ich hab mir diesen Sommer ein Apartment in Kroatien gekauft. Um den Kaufpreis irgendwie zu amortisieren, würde ich es gerne in der Zeit in der ich es nicht selber nutze vermieten. Ich hab im Forum zwar schon viel gelesen - leider auch so manche widersprüchliche Sache.
Leider ist der google übersetzter nur bedingt hilfreich. Wenn ich es richtig verstanden habe muss ich pro Bett das in meinem Apartment steht eine Pauschale von 300 kn multipliziert mit einem Lagefaktor der bei mir 0,85 beträgt, zahlen.
Für zwei Schlafzimmer macht das also 510 kn.
Wie schaut es jetzt mit Mwst. aus. Muss ich eine verrechnen wenn ich die Wohnung vermiete? Wenn ja wo muss ich sie hin abführen?
Wie ist das mit den Solidaritätszuschlägen von denen gesprochen wird? Ich bin Österreicher und nicht wohnhaft in Kroatien, die Tabelle greift also nicht für mich.
Wie ist das Prozedere für die Registrierung? Wo muss ich mich registrieren, was muss ich dafür machen, und mit welchen Kosten ist das verbunden?
Muss zusätzlich zu der Pauschalabgabe noch eine Kurtaxe entrichtet werden ?
Ich hoffe dieses Form lesen auch einige Vermieter, vielleicht könnt ihr mir ja kurz eure Erfahrungen schildern.
erst mal danke für die rasche Antwort. Prinzipiell wäre ich auch mit Einheimischen befreundet, die die Vermietung vielleicht auch für mich übernehmen könnten.
Wie ist dann der Ablauf mit Anmeldung und Gebühren? Ist dann immer noch eine klassifierung des Objekts als "Wohn- und Gewerbeobjekt erforderlich" ? Kommt es immer noch zu einer besichtigung des Tourismusbüros ?
Danke auch nochmal für den Link. Hier für alle Nachleser der Link zur Firmengründungs Info (http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk...22733&DstID=666.) Interessant wäre zu wissen ob ich mit einer Österreichischen Firma oder einer Britischen Limited (leichter zu gründen) vermieten darf?
Hat vielleicht jemand im Forum eine Firma über die ich vermieten könnte, und die mir nur Bearbeitungsgebühren verrechnen würde?
Ist jemand sonst noch was aufgefallen was man beachten sollte ?
Na ja so eindeutig ist das nicht. Die WKO schreibt :
Zitat Ausländische Staatsbürger dürfen in Kroatien keine Vermietung von Ferienobjekten als Privatpersonen durchführen. Diese Verordnung gilt bis zum EU-Beitritt Kroatiens.
und weiter im Text schlussfolgert sie
Zitat D.h. für die Vermietung von Ferienobjekten müssen Ausländer eine kroatische Handelsgesellschaft gründen.
Arg: "D.h." .. daher ist es durchaus auch denkbar das eine ausländische Firma in Kroatien tätig werden darf. Leider lässt der Text das offen ; /
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