ich bin nicht ganz sicher, ob ich hier in der richtigen rubrik schreibe, aber ich hoffe, dass man mir hier helfen kann.
wir waren zu besuch bei einer verwandten in kroatien. sie hat dort eine wohnung, ist aber in deutschland gemeldet. so wie sie sagte, darf sie sich als tourist nur 90 tage im jahr in kroatien aufhalten, was sie aber eher wenig beachtet, denn sie verbringt dort regelmaessig das gesamte winterhalbjahr.
als ich sie fragte, ob ich ihr auto (deutsch registriert) mal leihen koennte, sagte sie mir, das dies nicht erlaubt sei. ist das wirklich so? bitte nicht falsch verstehen, ich wohne selbst als deutscher im ausland, aber so etwas habe ich noch nicht gehoert. soweit ich weiss, ist es in fast allen laendern so, dass das auto auch von anderen deutschen staatsbuergern, die nicht in dem entsprechenden land gemeldet sind gefahren werden darf, sofern der halter im land die rechtlichen rahmenbedingungen zum fahren mit deutschem kennzeichen einhaelt.
das ware gleich die naechste frage: die dame erklaerte mir, dass sie eben nur ein aufenthaltsrecht fuer 90 tage im jahr hat, alternativ koenne sie aber einen kroatischen pass beantragen (was mir sehr merkwuerdig vorkommt). angenommen, sie haette diesen "pass" oder dauerhafte aufenthaltsgenehmigung, waere es dann noch rechtens, dort mit einem deutsch registrierten auto zu fahren?
ich hoffe, ihr koennt etwas klarheit schaffen. :-)
Zitat von syldronangenommen, sie haette diesen "pass" oder dauerhafte aufenthaltsgenehmigung, waere es dann noch rechtens, dort mit einem deutsch registrierten auto zu fahren? ich hoffe, ihr koennt etwas klarheit schaffen. :-)
Sofern es keine landestypische Regelung gibt, schon. Mir ist z. B. eine Person bekannt, die dauerhaft seit Jahren in der Schweiz lebt, jedoch in D noch einen Zweitwohnsitz hat. Auf diesen ist dann auch der PKW zugelassen.
nein, ich moechte der dame keins reinwuergen. sie erzaehlt halt sehr oft dinge, die sich hinterher als unwahr herausstellen. nun moechte ich einfach nur wissen, ob das in diesem fall auch so ist.
ich wohne uebrigens in norwegen. ist man dort im sozialsystem registriert, begeht man mit dem fahren von auslaendisch registrierten fahrzeugen steuerhinterziehung. die srtafen sind sehr hoch, das fahrzeug wird konfisziert und erst wieder herausgegeben, wenn die erforderliche erstzulassungssteuer gezahlt ist. da kann schnell mal ein ganzes jahreseinkommen weg sein.
Vielleicht will dir die "Dame" schlicht und ergreifend nicht IHR Auto leihen!?
Mein Sohn darf im übrigen "versicherungstechnisch" weder den Oldtimer (da er noch keine 25 Jahre alt ist),noch den Alltagswagen meines Mannes fahren (da er nicht als Fahrer bei seiner Versicherung eingetragen ist).
ja, es kann sein, dass sie es nicht will. deshalb unter anderem frage ich hier ja. bisher habe ich noch nicht eine antwort auf eine meiner fragen bekommen.
also:
1.: darf jemand, der sich als tourist in kroatien aufhaelt sein auto an andere touristen ausleihen?
2.: ist es richtig, dass man einen kroatischen pass beantragen muss, wenn man sich mehr als die 90 tage innerhalb eines halben jahres in kroatien aufhalten muss?
2.: ist es richtig, dass die kosten hierfuer 600€ betragen?
4.: darf man als auslaender mit kroatischem pass oder dauerhafter aufenthaltsgenehmigung weiterhin legal ein auslaendisch registriertes auto in kroatien fahren?
alles nur ja/nein fragen, wer mehr als nur halbwissen dazu hat, darf sie gerne schnell beantworten.
Als deutscher Staatsbürger, darf ich mit einem PKW, der in Deutschland nicht auf meinen Namen zugelassen ist, nach Kroatien fahren. Eine Vollmacht des Fahrzeugbesitzers sollte man dabei haben. Folglich sollte es kein Problem sein, wenn ein deutscher Tourist in Kroatien einem anderen deutschen Touristen sein in Deutschland zugelassenes Auto leiht.
Welche Auswirkung auf diesen Sachverhalt jedoch ein im Ausweis oder Reisepass eingetragener Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, vermag ich nicht zu sagen.
Zitat von syldronnein, ich moechte der dame keins reinwuergen. sie erzaehlt halt sehr oft dinge, die sich hinterher als unwahr herausstellen. nun moechte ich einfach nur wissen, ob das in diesem fall auch so ist. ich wohne uebrigens in norwegen. ist man dort im sozialsystem registriert, begeht man mit dem fahren von auslaendisch registrierten fahrzeugen steuerhinterziehung. die srtafen sind sehr hoch, das fahrzeug wird konfisziert und erst wieder herausgegeben, wenn die erforderliche erstzulassungssteuer gezahlt ist. da kann schnell mal ein ganzes jahreseinkommen weg sein.
Fortell ingen junk, vet vi hvem du er
Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe
så du vet kem æ e? d e ganske intressant. da kan du kainskje si mæ kem du trur e æ. ellers ser det ganske håpløst ut her, ingen æ i stand å svare på enkelte spørsmålene. makan har æ ailler sett før.
viel spass mit dem uebersetzungsprogramm. trøndersk ist ein boeser dialekt.
frag doch mal per Mail bei der kroatischen Botschaft in Norwegen und Deutschland an. Die Antworten kannst Du ja dann hier einstellen. Die Auskünfte dürften auf jeden Fall rechtsverbindlicher sein als die Vermutungen der User.
ja, scheint fast so. wobei es mich wirklich wundert, dass da keiner so recht bescheid weiss.
am besten finde ich aber noch die vermutung, dass jemand meint, er wisse wer ich bin. keine ahnung, was er mir damit unterstellen will, aber eine unverschaemtheit ist es allemal.
Zitat von syldronam besten finde ich aber noch die vermutung, dass jemand meint, er wisse wer ich bin. keine ahnung, was er mir damit unterstellen will, aber eine unverschaemtheit ist es allemal.
Nimm das mal nicht ganz so ernst. Du kommst, ohne dich überhaupt mal ein wenig vorzustellen, mit einer recht komplizierten Fragestellung hier ins Forum hereingeschneit. Auch Dein Profil sagt nichts über Dich. Musst dann schon mal mit so einer Antwort rechnen.
Wenn du mehr als 90 Tage in 6 Monaten in Kroatien bleiben willst, musst du eine jährliche Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wenn du diese 5 Jahre lang bekommen hast, kannst du eine Art Personalausweis für Ausländer bekommen.
Frage 4:
Offiziell darf man das nicht, wenn man seinen Wohnsitz nur in Kroatien hat. Aber mit einem ersten Wohnsitz im Ausland spricht wohl nichts dagegen.
@proppi: ich habe mich gestern schon kurz und knapp vorgestellt. zum profilerstellen bin ich noch gar nicht gekommen, wobei ich grundsaetzlich im internet nicht viel persoenliches von mir preisgebe.
Pino, jetzt lass doch bitte mal diesen Unfug. Die Leute stellen hier ernst gemeinte Fragen und du witterst überall Geheimnisse und falsche Identitäten...
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