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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 94 Antworten
und wurde 10.273 mal aufgerufen
  
 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
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Pyari Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 9.174

13.03.2011 18:35
#61 RE: Meldepflicht Antworten

Zitat von kastela
Stimmt, ich wollte es gerade ändern geht aber nicht mehr.
Entschuldige!!!



Ist doch net schlimm.

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kastela Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.281

13.03.2011 19:02
#62 RE: Meldepflicht Antworten

Kim eine Frage.
Meinst du nicht das das deutsche Meldeamt es auch polizeilich weiter gibt wie hier?
Wenn wir Gäste im Touristenbüro anmelden bekommt ein Zettel das Touristenbüro einer geht zur
Polizei einen bekommen die Gäste und einen wir.
Ich habe mich nicht damit befasst wie es in D ist.

Kroatien: Urlaub an der Adria Trogir, Split: Haus Viersen

Pyari Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 9.174

13.03.2011 19:04
#63 RE: Meldepflicht Antworten

Zitat von kastela
Kim eine Frage.
Meinst du nicht das das deutsche Meldeamt es auch polizeilich weiter gibt wie hier?
Wenn wir Gäste im Touristenbüro anmelden bekommt ein Zettel das Touristenbüro einer geht zur
Polizei einen bekommen die Gäste und einen wir.
Ich habe mich nicht damit befasst wie es in D ist.



Ich kann dir leider wirklich nichts dazu sagen. Ich wollte nur balticskipper in Bezug auf HR zustimmen, weil ich da eben weiß, dass mein Onkel, zumammen mit meinem Vater, immer zur Polizei fährt um uns anzumelden.

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Andrea90 Offline



Beiträge: 7

15.03.2011 21:48
#64 RE: Meldepflicht Antworten

Hallo,

Wenn ich vor habe in Kroatien vier wochen zu sein und hier mal drei Tagen und dort mal vier Tagen (verschiedene Orte bereise). Muss ich mich dort in jedem Ort bei der Polizei melden, oder reicht es einmal in irgentein Hotel. Ich glaube die Hotels machen das ja automatisch oder nicht?

Gruß Andrea

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.633

15.03.2011 22:27
#65 RE: Meldepflicht Antworten

Jeder Vermieter sollte dich automatisch anmelden. In Hotels ist das sowieso der Fall. Einmal anmelden reicht nicht bei mehreren Ortswechseln.

________________________
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fredinada Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 13.572

15.03.2011 22:38
#66 RE: Meldepflicht Antworten

Der jeweilige Vermieter muß dich für die Zeit deines Aufenthaltes anmelden. Die "Kurtaxe" oder Fremdenverkehrsabgabe wird direkt an den Ort deines Urlaubs abgeführt, mehrere Orte = mehrere Anmeldungen.

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

23.03.2011 12:18
#67 RE: Meldepflicht Antworten

Hallo balticskipper,

die genaue Gesetzeslage ist folgende:

ab der ERSTEINREISE darf man sich innerhalb 6 Monate insgesamt 90 Tage in HR aufhalten (muss nicht an einem Stück sein).

Mit der nächsten Einreise beginnt die Frist von vorne. Es ist zu raten die Aufenthalte genau zu dokumentieren, auch mit entsprechenden Belegen, sollte der Aufenthalt nicht an einem Stück sein. Denn der Knackpunkt ist dann die Definition der Ersteinreise!

Man muss halt im Vorfeld seine Aufenthalte planen und diese 90 Tage Frist berücksichtigen. Wir machen das seit mehr als 10 Jahren so und haben alles dokumentiert.

Gruß Ursula

Kathrin74 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.317

23.03.2011 22:20
#68 RE: Meldepflicht Antworten

Zitat von ursula
ab der ERSTEINREISE darf man sich innerhalb 6 Monate insgesamt 90 Tage in HR aufhalten (muss nicht an einem Stück sein).

Mit der nächsten Einreise beginnt die Frist von vorne.



Aber nicht wenn die nächste Einreise noch innerhalb des ersten 6-Monate-Zeitraums liegt, oder? ;)
Erst bei der nächsten Einreise ab Ablauf dieses Zeitraums...

Was ist eigentlich, wenn ich an dem Datum des Ablaufs grad in HR bin?

Korcula_Wolf Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 610

23.03.2011 23:05
#69 RE: Meldepflicht Antworten

Muß ich in Kroatien eigentlich auch Kroatische Gäste,
die zu mir auf die Insel zu Besuch kommen, anmelden ?

Viele Grüße
Wolfgang

www.korcula-fewos.de

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

24.03.2011 12:02
#70 RE: Meldepflicht Antworten

liebe kathrin74,

Wenn Du öfters in HR bist ist das Problem der Definition bzw. des Nachweises der Ersteinreise. Wir führen schon mehr als 10 Jahre eine Liste als Nachweis. irgendwann muss man halt mal eine Einreise als Ersteinreise deklarieren.

z.B. "Ersteinreise" am 15. März 2011: 90 Tage Aufenthalt bis 14.September 2011 möglich
wäre dein 90. Tag am 14.09.2011, mußt du dich abmelden, ausreisen und kannst am nächsten Tag wieder einreisen und dich wieder neu melden. Um das nachzweisen bei einer Kontrolle ist es aber unbedingt notwendig, dass du genaue Aufzeichnungen darüber hast. Auch Belege wie Benzinquittungen, Autobahngebühren etc. sind sehr hilfreich um die tatsächliche Ein- und Ausreise zu belegen.

nächste Einreise könnte dann schon 15.September 2011 sein und die 6-Monatsfrist läuft dann bis 15.03.2012

wäre die nächste Einreise z.B. erst 01.November 2011, dann läuft die Frist bis 30.04.2012.

Die Einhaltung der Vorschriften setzt bei langjährigen Aufenthalten in HR eine langfristige Planung voraus, damit man die Frist von 90 Tagen nicht überschreitet.
Die Kontrollen der Aufenthalte werden nicht nur verstärkt, durch die Vernetzung der verschiedenen Behörden ist diese für die Kontrolleure auch einfacher geworden.

Gruß Ursula

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

24.03.2011 12:09
#71 RE: Meldepflicht Antworten

Zitat von Korcula_Wolf
Muß ich in Kroatien eigentlich auch Kroatische Gäste,
die zu mir auf die Insel zu Besuch kommen, anmelden ?



Hallo,

Kroaten die ihren Hauptwohnsitz in Kroatien haben müssen sich natürlich nicht polizeilich melden. Übernachten diese bei dir, dann müssen sie zur Kurtaxe gemeldet werden, wobei diese für Kroaten billiger ist.

Gruß Ursula

Kathrin74 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.317

24.03.2011 22:17
#72 RE: Meldepflicht Antworten

Ursula,

du meinst, man könnte dann auch innerhalb eines 6-Monate-Zeitraums mehr als 90 Tage bleiben, wenn die Ersteinreise länger zurückliegt und zB zwei Monate zum ersten Zeitraum, dann aber zwei weitere, gleich anschliessende, zum nächsten Zeitraum gehören?
Hier hat mal wer geschrieben dass gewisse Länder dem borbeugen, indem sie vom Kontrolltag an auch zurückrechnen, dass nicht mehr als 90 Tage in den letzten 6 Monaten liegen. Weiss aber nicht, ob das in HR so ist.

Ich wollte eigentlich fragen, darf ich am Ablauftag einer 6-Monatefrist im Land sein?
Ok, zB, sagen wir meine Frist beginnt am 7. November 2010.
Ich bleibe einen Monat, reise wieder aus.
Reise im ferbuar wieder ein, bleibe einen Monat. Reise wieder aus.
Habe also bisher 2 Monate in dem Zeitraum, der am 6. Mai 2011 ablaufen wird. Am 7.Mai 2011 beginnt ein neuer Zeitraum, mit neuer Ersteinreise.... aber was, wenn ich zB am 1. Mai wieder einreise? Und sagen wir, ich würde bis Ende Mai bleiben. Dann wieder ausreisen, um im Juli wieder einzureisen.
Wann begann dann der Zeitraum? Wenn ich an dem Tag, an dem der neue 6-Monate-Zeitraum beginnt, IM Land bin?

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu komplizeirt. Aber du klingst so, als würdest du dich recht gut auskennen. ;-)
Ich könnte das Problem dieses Mal natürlich umgehen, indem ich einfach warte, bis dieser Tag vorbei ist. Eine Woche oder so später einreisen kommt ja nicht so draufan im Moment...

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

24.03.2011 23:36
#73 RE: Meldepflicht Antworten

Die Diskussion, ob man am Ende des 6 Monatszeitraumes unbedingt ausreisen muss, ist meines Erachtens unsinnig.

Innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Einreise darf ich mich 90 Tage aufhalten.

Also darf ich mich auch am letzten Tag des Zeitraums bis 24:00 aufhalten!

Und dann beginnt ein neuer Zeitraum, auch wenn dieser Fall nicht explizit im Gesetz geregelt ist.


Beispiel von mir aus 2009:

Einreise Anfang April für ca. 7 Tage

zweiter Aufenthalt Anfang Oktober für 7 Tage (Einreise innerhalb des 6 Monatszeitraums, Ausreise danach....)


Der 6 Monatszeitraum ist international üblich.

Die Entwicklung war folgende:

ursprünglich war kein fester Zeitraum vorgegeben, man sprach von dem so genannten "Touristenprivileg"

Touristen durften sich in der Regel max. 3 Monate aufhalten.

Jetzt gab es natürlich ganz schlaue, die dann kurz ausreisten und direkt wieder einreisten.

Daraufhin wurde festgelegt, dass das Touristenprivileg nur derjenige in Anspruch nehmen konnte, dessen Lebensmittelpunkt im Ausland ist.

Es wurde also verlangt, dass sich der Ausländer überwiegend im Ausland aufhalten musste, er musste daher mindestens so lange wieder ausreisen, wie er im Inland war.

Das war natürlich auch unbefriedigend, denn wenn jemand nur kurz da war, z.B. eine Woche, reiste dann für einen oder zwei Tage wieder aus, so wurde Ihm die Wiedereinreise verweigert, da er mindestens ein Woche im Ausland sein musste.

Also führte man in Deutschland ein, dass sich der Ausländer innerhalb eines 6 Monatszeitraumes maximal 90 Tage aufhalten darf, jeweils vom aktuellen Datum zurückgerechnet.

Diese Rechenweise wurde vom BMI noch 2004 entgegen der EU-Regelung angeordnet.

Ob sich Deutschland mittlerweile der gültigen EU-Regelung angepasst hat, weiß ich nicht.

Begründung des BMI: Missbrauchsmöglichkeit durch geschickte Auswahl des "Einreisetermins", dadurch Daueraufenthalt bis zu 180 Tage am Stück möglich...

genauso, wie es hier im Forum beschrieben wird.....


Die Kroaten haben natürlich mit der uneingeschränkten polizeilichen Meldepflicht erheblich bessere Überwachungsmöglichkeiten als die Deutschen....

Innerhalb der EU kann der Aufenthalt und die Ein- und Ausreise nur über die vorgeschrieben Ein-/Ausreise-Stempel im Pass überwacht werden.

Fehlen diese, werden Ausländer als Illegale angesehen und können ausgewiesen/abgeschoben werden.

Können sie Ihre Aufenthaltsdauer auf andere Weise glaubhaft machen, bekommen Sie von der im Inland kontrollierenden Polizeibehörde einen Kontrollstempel und eine entsprechende Bescheinigung.

-

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

25.03.2011 11:29
#74 RE: Meldepflicht Antworten

Hallo Kathrin,

im kroatischen Ausländergesetz wird ganz eindeutig DIE EINREISE als Vorgabe für Beginn jeglicher Fristen aufgeführt.

In deinem Fall bedeutet das:

Ab der Ersteinreise am 07.11.2010 kannst du MAXIMAL 90 Tage bis 06.05.2011 dich in Kroatien aufhalten. Als Beginn der nächsten 6-Monatsfrist zählt die nächste EINREISE.
D.h. du musst also erst ausreisen um dann wieder einreisen zu können!! Und das solltest Du in so sensiblen Fällen nicht nur durch die polizeiliche Ab- und Anmeldung beweisen können, sondern durch enstprechende Belege: Fährkarten, Autobahngebühren-Belege, Benzinquittungen etc. Dann bist Du bei einer Kontrolle auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Du könntest im Prinzip mit einer kurzen Unterbrechung fast ein halbes Jahr am Stück in Kroatien verbringen.
In deinem Fall mit Ersteinreise November 07.11.2010 und kurzen Aufenthalt von 7 Tage, die restlichen 83 Tage vom 13. Februar bis 06.Mai 2011, dann Ausreise z.B. 1 Woche, Wiedereinreise 13.Mai Aufenthalt bis 11. August möglich (90 Tage an einem Stück).
Die nächste Einreise darf dann aber erst am 14. November 2011 sein.

Ganz wichtig nochmals ist die Dokumentation der Aufenthalte. Nicht nur durch die Anmeldebelege. Denn die Kroaten wissen mittlerweile genau, dass einige schlaue sich zwar abmelden aber das Land nicht verlassen und dann ein paar Tage später wieder anmelden.
Da wir auf einer Insel sind, hefte ich nicht nur meine Fährkarten (auch die kann man sich natürlich so besorgen!), sondern auch Benzinquittungen, Belege Autobahn etc. von der Anreise mit dazu.

Auch wenn Daxbauer die Auslegung der 6 Monaten anders interpretiert würde ich mich auf kein Risiko einlassen. Denn nochmals: im Gesetz ist Die Einreise der Zeitpunkt des Beginns der 6-Monatsfrist.

Gruß Ursula

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

25.03.2011 13:01
#75 RE: Meldepflicht Antworten

im Extremfall bedeutet das also, ich kann meinen Segeltörn nicht machen, weil ich zufällig vor genau 6 Monaten einen halben Tag oder auch nur 1 Minute in Kroatien war??????

-

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

25.03.2011 14:58
#76 RE: Meldepflicht Antworten

Zitat von Daxbauer
im Extremfall bedeutet das also, ich kann meinen Segeltörn nicht machen, weil ich zufällig vor genau 6 Monaten einen halben Tag oder auch nur 1 Minute in Kroatien war??????

-




Hallo Daxbauer,
ich verstehe deine Frage nicht genau.

Gruß Ursula

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.633

25.03.2011 17:03
#77 RE: Meldepflicht Antworten

Zitat von Daxbauer
im Extremfall bedeutet das also, ich kann meinen Segeltörn nicht machen, weil ich zufällig vor genau 6 Monaten einen halben Tag oder auch nur 1 Minute in Kroatien war??????

-


Das gilt natürlich nur, wenn du im 6-MonatsZzeitraum deine 90 Tage ausgeschöpft hast. Du kannst in 6 Monaten beliebig oft einreisen, solange du diese 90 Tage nicht überschreitest.

________________________
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udo Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 257

25.03.2011 21:52
#78 RE: Meldepflicht Antworten

Ich finde die Frage von Daxbauer interessant, einen ähnlich gelagerten Fall hatte ich einmal.

Folgender fiktiver Fall, zum besseren Verständnis mit einfachen Terminen:

Einreise am 01.01. für nur 2 Tage wegen z.B. einer Beerdigung. Die 6-Monatsfrist läuft dann bis zum 30.06.

Wenn ich jetzt für meinen geplanten 30tägigen Urlaub am 21.06. wieder einreise, ist das ja rein rechnerisch kein Problem. Bis zum Ablauf der 6-Monatsfrist am 30.06. fallen 10 Tage an. Zusammen mit den 2 Tagen im Januar habe ich mich also nur 12 Tage (von den möglichen 90 Tagen) während dieser Frist in Kroatien aufgehalten.

Die restlichen 20 Tage meines Urlaubs fallen dann in die neue 6-Monatsfrist, die am 01.07. beginnt.

Nach der Auslegung von Ursula müsste ich meinen Urlaub am 30.06. unterbrechen, ausreisen und am 01.07. zum Beginn der neuen 6-Monatsfrist wieder einreisen, und das schön säuberlich dokumentiert. Oder verstehe ich das falsch, wenn Ursula schreibt: „Als Beginn der nächsten 6-Monatsfrist zählt die nächste EINREISE. D.h. du musst also erst ausreisen um dann wieder einreisen zu können!!“

Wie gesagt, ich hatte schon mal einen ähnlich gelagerten Fall (Nahtloser Übergang von der ersten zur nächsten 6-Monatsfrist). Da fragte die Dame an der Anmeldung, ob ich zu diesem Stichtag noch mal vorbeikommen könnte, weil sie sonst irgendwie mit dem Computer nicht zurecht kam. Nach einer kurzen Diskussion hat sie auch darauf verzichtet und ich erhielt die gewünschte Anmeldebestätigung.

Viele Grüße
Udo

Kathrin74 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.317

25.03.2011 23:02
#79 RE: Meldepflicht Antworten

Udo, genau dieses Problem hätte ich wenn ich grad Anfang Mai wieder einreise.
Bzw, die die mich anmelden hätten es dann? zB die Leute bei denen ich eventuell wieder das Zimmer/Apartman miete.
Und das könnte echt ein Problem sein?

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.633

26.03.2011 00:03
#80 RE: Meldepflicht in Kroatien Antworten

Zitat von udo
Ich finde die Frage von Daxbauer interessant, einen ähnlich gelagerten Fall hatte ich einmal.

Folgender fiktiver Fall, zum besseren Verständnis mit einfachen Terminen:

Einreise am 01.01. für nur 2 Tage wegen z.B. einer Beerdigung. Die 6-Monatsfrist läuft dann bis zum 30.06.

Wenn ich jetzt für meinen geplanten 30tägigen Urlaub am 21.06. wieder einreise, ist das ja rein rechnerisch kein Problem. Bis zum Ablauf der 6-Monatsfrist am 30.06. fallen 10 Tage an. Zusammen mit den 2 Tagen im Januar habe ich mich also nur 12 Tage (von den möglichen 90 Tagen) während dieser Frist in Kroatien aufgehalten.

Die restlichen 20 Tage meines Urlaubs fallen dann in die neue 6-Monatsfrist, die am 01.07. beginnt.

Nach der Auslegung von Ursula müsste ich meinen Urlaub am 30.06. unterbrechen, ausreisen und am 01.07. zum Beginn der neuen 6-Monatsfrist wieder einreisen, und das schön säuberlich dokumentiert. Oder verstehe ich das falsch, wenn Ursula schreibt: „Als Beginn der nächsten 6-Monatsfrist zählt die nächste EINREISE. D.h. du musst also erst ausreisen um dann wieder einreisen zu können!!“

Wie gesagt, ich hatte schon mal einen ähnlich gelagerten Fall (Nahtloser Übergang von der ersten zur nächsten 6-Monatsfrist). Da fragte die Dame an der Anmeldung, ob ich zu diesem Stichtag noch mal vorbeikommen könnte, weil sie sonst irgendwie mit dem Computer nicht zurecht kam. Nach einer kurzen Diskussion hat sie auch darauf verzichtet und ich erhielt die gewünschte Anmeldebestätigung.

Viele Grüße
Udo

Solange du nicht mehr als 90 Tage immerhalb einer 6-Monats-Frist im Land bist, ist das doch ganz egal. Das interessiert dann niemanden, ob deine zweite oder dritte Einreise rein rechnerisch in die zweite 6-Monats-Frist fällt. Ursula hat doch ein Beispiel gegeben, bei dem die 90 Tage voll ausgeschöpft werden.

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