Kim eine Frage. Meinst du nicht das das deutsche Meldeamt es auch polizeilich weiter gibt wie hier? Wenn wir Gäste im Touristenbüro anmelden bekommt ein Zettel das Touristenbüro einer geht zur Polizei einen bekommen die Gäste und einen wir. Ich habe mich nicht damit befasst wie es in D ist.
Zitat von kastelaKim eine Frage. Meinst du nicht das das deutsche Meldeamt es auch polizeilich weiter gibt wie hier? Wenn wir Gäste im Touristenbüro anmelden bekommt ein Zettel das Touristenbüro einer geht zur Polizei einen bekommen die Gäste und einen wir. Ich habe mich nicht damit befasst wie es in D ist.
Ich kann dir leider wirklich nichts dazu sagen. Ich wollte nur balticskipper in Bezug auf HR zustimmen, weil ich da eben weiß, dass mein Onkel, zumammen mit meinem Vater, immer zur Polizei fährt um uns anzumelden.
Wenn ich vor habe in Kroatien vier wochen zu sein und hier mal drei Tagen und dort mal vier Tagen (verschiedene Orte bereise). Muss ich mich dort in jedem Ort bei der Polizei melden, oder reicht es einmal in irgentein Hotel. Ich glaube die Hotels machen das ja automatisch oder nicht?
Der jeweilige Vermieter muß dich für die Zeit deines Aufenthaltes anmelden. Die "Kurtaxe" oder Fremdenverkehrsabgabe wird direkt an den Ort deines Urlaubs abgeführt, mehrere Orte = mehrere Anmeldungen.
ab der ERSTEINREISE darf man sich innerhalb 6 Monate insgesamt 90 Tage in HR aufhalten (muss nicht an einem Stück sein).
Mit der nächsten Einreise beginnt die Frist von vorne. Es ist zu raten die Aufenthalte genau zu dokumentieren, auch mit entsprechenden Belegen, sollte der Aufenthalt nicht an einem Stück sein. Denn der Knackpunkt ist dann die Definition der Ersteinreise!
Man muss halt im Vorfeld seine Aufenthalte planen und diese 90 Tage Frist berücksichtigen. Wir machen das seit mehr als 10 Jahren so und haben alles dokumentiert.
Zitat von ursulaab der ERSTEINREISE darf man sich innerhalb 6 Monate insgesamt 90 Tage in HR aufhalten (muss nicht an einem Stück sein).
Mit der nächsten Einreise beginnt die Frist von vorne.
Aber nicht wenn die nächste Einreise noch innerhalb des ersten 6-Monate-Zeitraums liegt, oder? ;) Erst bei der nächsten Einreise ab Ablauf dieses Zeitraums...
Was ist eigentlich, wenn ich an dem Datum des Ablaufs grad in HR bin?
Wenn Du öfters in HR bist ist das Problem der Definition bzw. des Nachweises der Ersteinreise. Wir führen schon mehr als 10 Jahre eine Liste als Nachweis. irgendwann muss man halt mal eine Einreise als Ersteinreise deklarieren.
z.B. "Ersteinreise" am 15. März 2011: 90 Tage Aufenthalt bis 14.September 2011 möglich wäre dein 90. Tag am 14.09.2011, mußt du dich abmelden, ausreisen und kannst am nächsten Tag wieder einreisen und dich wieder neu melden. Um das nachzweisen bei einer Kontrolle ist es aber unbedingt notwendig, dass du genaue Aufzeichnungen darüber hast. Auch Belege wie Benzinquittungen, Autobahngebühren etc. sind sehr hilfreich um die tatsächliche Ein- und Ausreise zu belegen.
nächste Einreise könnte dann schon 15.September 2011 sein und die 6-Monatsfrist läuft dann bis 15.03.2012
wäre die nächste Einreise z.B. erst 01.November 2011, dann läuft die Frist bis 30.04.2012.
Die Einhaltung der Vorschriften setzt bei langjährigen Aufenthalten in HR eine langfristige Planung voraus, damit man die Frist von 90 Tagen nicht überschreitet. Die Kontrollen der Aufenthalte werden nicht nur verstärkt, durch die Vernetzung der verschiedenen Behörden ist diese für die Kontrolleure auch einfacher geworden.
Zitat von Korcula_WolfMuß ich in Kroatien eigentlich auch Kroatische Gäste, die zu mir auf die Insel zu Besuch kommen, anmelden ?
Hallo,
Kroaten die ihren Hauptwohnsitz in Kroatien haben müssen sich natürlich nicht polizeilich melden. Übernachten diese bei dir, dann müssen sie zur Kurtaxe gemeldet werden, wobei diese für Kroaten billiger ist.
du meinst, man könnte dann auch innerhalb eines 6-Monate-Zeitraums mehr als 90 Tage bleiben, wenn die Ersteinreise länger zurückliegt und zB zwei Monate zum ersten Zeitraum, dann aber zwei weitere, gleich anschliessende, zum nächsten Zeitraum gehören? Hier hat mal wer geschrieben dass gewisse Länder dem borbeugen, indem sie vom Kontrolltag an auch zurückrechnen, dass nicht mehr als 90 Tage in den letzten 6 Monaten liegen. Weiss aber nicht, ob das in HR so ist.
Ich wollte eigentlich fragen, darf ich am Ablauftag einer 6-Monatefrist im Land sein? Ok, zB, sagen wir meine Frist beginnt am 7. November 2010. Ich bleibe einen Monat, reise wieder aus. Reise im ferbuar wieder ein, bleibe einen Monat. Reise wieder aus. Habe also bisher 2 Monate in dem Zeitraum, der am 6. Mai 2011 ablaufen wird. Am 7.Mai 2011 beginnt ein neuer Zeitraum, mit neuer Ersteinreise.... aber was, wenn ich zB am 1. Mai wieder einreise? Und sagen wir, ich würde bis Ende Mai bleiben. Dann wieder ausreisen, um im Juli wieder einzureisen. Wann begann dann der Zeitraum? Wenn ich an dem Tag, an dem der neue 6-Monate-Zeitraum beginnt, IM Land bin?
Ich hoffe, das war jetzt nicht zu komplizeirt. Aber du klingst so, als würdest du dich recht gut auskennen. ;-) Ich könnte das Problem dieses Mal natürlich umgehen, indem ich einfach warte, bis dieser Tag vorbei ist. Eine Woche oder so später einreisen kommt ja nicht so draufan im Moment...
Die Diskussion, ob man am Ende des 6 Monatszeitraumes unbedingt ausreisen muss, ist meines Erachtens unsinnig.
Innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Einreise darf ich mich 90 Tage aufhalten.
Also darf ich mich auch am letzten Tag des Zeitraums bis 24:00 aufhalten!
Und dann beginnt ein neuer Zeitraum, auch wenn dieser Fall nicht explizit im Gesetz geregelt ist.
Beispiel von mir aus 2009:
Einreise Anfang April für ca. 7 Tage
zweiter Aufenthalt Anfang Oktober für 7 Tage (Einreise innerhalb des 6 Monatszeitraums, Ausreise danach....)
Der 6 Monatszeitraum ist international üblich.
Die Entwicklung war folgende:
ursprünglich war kein fester Zeitraum vorgegeben, man sprach von dem so genannten "Touristenprivileg"
Touristen durften sich in der Regel max. 3 Monate aufhalten.
Jetzt gab es natürlich ganz schlaue, die dann kurz ausreisten und direkt wieder einreisten.
Daraufhin wurde festgelegt, dass das Touristenprivileg nur derjenige in Anspruch nehmen konnte, dessen Lebensmittelpunkt im Ausland ist.
Es wurde also verlangt, dass sich der Ausländer überwiegend im Ausland aufhalten musste, er musste daher mindestens so lange wieder ausreisen, wie er im Inland war.
Das war natürlich auch unbefriedigend, denn wenn jemand nur kurz da war, z.B. eine Woche, reiste dann für einen oder zwei Tage wieder aus, so wurde Ihm die Wiedereinreise verweigert, da er mindestens ein Woche im Ausland sein musste.
Also führte man in Deutschland ein, dass sich der Ausländer innerhalb eines 6 Monatszeitraumes maximal 90 Tage aufhalten darf, jeweils vom aktuellen Datum zurückgerechnet.
Diese Rechenweise wurde vom BMI noch 2004 entgegen der EU-Regelung angeordnet.
Ob sich Deutschland mittlerweile der gültigen EU-Regelung angepasst hat, weiß ich nicht.
Begründung des BMI: Missbrauchsmöglichkeit durch geschickte Auswahl des "Einreisetermins", dadurch Daueraufenthalt bis zu 180 Tage am Stück möglich...
genauso, wie es hier im Forum beschrieben wird.....
Die Kroaten haben natürlich mit der uneingeschränkten polizeilichen Meldepflicht erheblich bessere Überwachungsmöglichkeiten als die Deutschen....
Innerhalb der EU kann der Aufenthalt und die Ein- und Ausreise nur über die vorgeschrieben Ein-/Ausreise-Stempel im Pass überwacht werden.
Fehlen diese, werden Ausländer als Illegale angesehen und können ausgewiesen/abgeschoben werden.
Können sie Ihre Aufenthaltsdauer auf andere Weise glaubhaft machen, bekommen Sie von der im Inland kontrollierenden Polizeibehörde einen Kontrollstempel und eine entsprechende Bescheinigung.
im kroatischen Ausländergesetz wird ganz eindeutig DIE EINREISE als Vorgabe für Beginn jeglicher Fristen aufgeführt.
In deinem Fall bedeutet das:
Ab der Ersteinreise am 07.11.2010 kannst du MAXIMAL 90 Tage bis 06.05.2011 dich in Kroatien aufhalten. Als Beginn der nächsten 6-Monatsfrist zählt die nächste EINREISE. D.h. du musst also erst ausreisen um dann wieder einreisen zu können!! Und das solltest Du in so sensiblen Fällen nicht nur durch die polizeiliche Ab- und Anmeldung beweisen können, sondern durch enstprechende Belege: Fährkarten, Autobahngebühren-Belege, Benzinquittungen etc. Dann bist Du bei einer Kontrolle auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Du könntest im Prinzip mit einer kurzen Unterbrechung fast ein halbes Jahr am Stück in Kroatien verbringen. In deinem Fall mit Ersteinreise November 07.11.2010 und kurzen Aufenthalt von 7 Tage, die restlichen 83 Tage vom 13. Februar bis 06.Mai 2011, dann Ausreise z.B. 1 Woche, Wiedereinreise 13.Mai Aufenthalt bis 11. August möglich (90 Tage an einem Stück). Die nächste Einreise darf dann aber erst am 14. November 2011 sein.
Ganz wichtig nochmals ist die Dokumentation der Aufenthalte. Nicht nur durch die Anmeldebelege. Denn die Kroaten wissen mittlerweile genau, dass einige schlaue sich zwar abmelden aber das Land nicht verlassen und dann ein paar Tage später wieder anmelden. Da wir auf einer Insel sind, hefte ich nicht nur meine Fährkarten (auch die kann man sich natürlich so besorgen!), sondern auch Benzinquittungen, Belege Autobahn etc. von der Anreise mit dazu.
Auch wenn Daxbauer die Auslegung der 6 Monaten anders interpretiert würde ich mich auf kein Risiko einlassen. Denn nochmals: im Gesetz ist Die Einreise der Zeitpunkt des Beginns der 6-Monatsfrist.
im Extremfall bedeutet das also, ich kann meinen Segeltörn nicht machen, weil ich zufällig vor genau 6 Monaten einen halben Tag oder auch nur 1 Minute in Kroatien war??????
Zitat von Daxbauerim Extremfall bedeutet das also, ich kann meinen Segeltörn nicht machen, weil ich zufällig vor genau 6 Monaten einen halben Tag oder auch nur 1 Minute in Kroatien war??????
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Hallo Daxbauer, ich verstehe deine Frage nicht genau.
Zitat von Daxbauerim Extremfall bedeutet das also, ich kann meinen Segeltörn nicht machen, weil ich zufällig vor genau 6 Monaten einen halben Tag oder auch nur 1 Minute in Kroatien war??????
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Das gilt natürlich nur, wenn du im 6-MonatsZzeitraum deine 90 Tage ausgeschöpft hast. Du kannst in 6 Monaten beliebig oft einreisen, solange du diese 90 Tage nicht überschreitest.
Ich finde die Frage von Daxbauer interessant, einen ähnlich gelagerten Fall hatte ich einmal.
Folgender fiktiver Fall, zum besseren Verständnis mit einfachen Terminen:
Einreise am 01.01. für nur 2 Tage wegen z.B. einer Beerdigung. Die 6-Monatsfrist läuft dann bis zum 30.06.
Wenn ich jetzt für meinen geplanten 30tägigen Urlaub am 21.06. wieder einreise, ist das ja rein rechnerisch kein Problem. Bis zum Ablauf der 6-Monatsfrist am 30.06. fallen 10 Tage an. Zusammen mit den 2 Tagen im Januar habe ich mich also nur 12 Tage (von den möglichen 90 Tagen) während dieser Frist in Kroatien aufgehalten.
Die restlichen 20 Tage meines Urlaubs fallen dann in die neue 6-Monatsfrist, die am 01.07. beginnt.
Nach der Auslegung von Ursula müsste ich meinen Urlaub am 30.06. unterbrechen, ausreisen und am 01.07. zum Beginn der neuen 6-Monatsfrist wieder einreisen, und das schön säuberlich dokumentiert. Oder verstehe ich das falsch, wenn Ursula schreibt: „Als Beginn der nächsten 6-Monatsfrist zählt die nächste EINREISE. D.h. du musst also erst ausreisen um dann wieder einreisen zu können!!“
Wie gesagt, ich hatte schon mal einen ähnlich gelagerten Fall (Nahtloser Übergang von der ersten zur nächsten 6-Monatsfrist). Da fragte die Dame an der Anmeldung, ob ich zu diesem Stichtag noch mal vorbeikommen könnte, weil sie sonst irgendwie mit dem Computer nicht zurecht kam. Nach einer kurzen Diskussion hat sie auch darauf verzichtet und ich erhielt die gewünschte Anmeldebestätigung.
Udo, genau dieses Problem hätte ich wenn ich grad Anfang Mai wieder einreise. Bzw, die die mich anmelden hätten es dann? zB die Leute bei denen ich eventuell wieder das Zimmer/Apartman miete. Und das könnte echt ein Problem sein?
Zitat von udoIch finde die Frage von Daxbauer interessant, einen ähnlich gelagerten Fall hatte ich einmal.
Folgender fiktiver Fall, zum besseren Verständnis mit einfachen Terminen:
Einreise am 01.01. für nur 2 Tage wegen z.B. einer Beerdigung. Die 6-Monatsfrist läuft dann bis zum 30.06.
Wenn ich jetzt für meinen geplanten 30tägigen Urlaub am 21.06. wieder einreise, ist das ja rein rechnerisch kein Problem. Bis zum Ablauf der 6-Monatsfrist am 30.06. fallen 10 Tage an. Zusammen mit den 2 Tagen im Januar habe ich mich also nur 12 Tage (von den möglichen 90 Tagen) während dieser Frist in Kroatien aufgehalten.
Die restlichen 20 Tage meines Urlaubs fallen dann in die neue 6-Monatsfrist, die am 01.07. beginnt.
Nach der Auslegung von Ursula müsste ich meinen Urlaub am 30.06. unterbrechen, ausreisen und am 01.07. zum Beginn der neuen 6-Monatsfrist wieder einreisen, und das schön säuberlich dokumentiert. Oder verstehe ich das falsch, wenn Ursula schreibt: „Als Beginn der nächsten 6-Monatsfrist zählt die nächste EINREISE. D.h. du musst also erst ausreisen um dann wieder einreisen zu können!!“
Wie gesagt, ich hatte schon mal einen ähnlich gelagerten Fall (Nahtloser Übergang von der ersten zur nächsten 6-Monatsfrist). Da fragte die Dame an der Anmeldung, ob ich zu diesem Stichtag noch mal vorbeikommen könnte, weil sie sonst irgendwie mit dem Computer nicht zurecht kam. Nach einer kurzen Diskussion hat sie auch darauf verzichtet und ich erhielt die gewünschte Anmeldebestätigung.
Viele Grüße Udo
Solange du nicht mehr als 90 Tage immerhalb einer 6-Monats-Frist im Land bist, ist das doch ganz egal. Das interessiert dann niemanden, ob deine zweite oder dritte Einreise rein rechnerisch in die zweite 6-Monats-Frist fällt. Ursula hat doch ein Beispiel gegeben, bei dem die 90 Tage voll ausgeschöpft werden.
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