man kann hier viele Fälle konstruieren aber Schwierigkeiten wird nur derjenige bekommen der sich regelmäig öfters und länger in Kroatien aufhält. Den "normalen" Urlauber betrifft das doch nicht.
Der Knackpunkt ist immer die Definition und der Nachweis der Ersteinreise!! Nochmals: Aufenthalte unter dem Gesichtspunkt 6 Monate/90 Tage planen und hierüber akribisch Buch führen. Man muss zum Nachweis nur einmal endgültig eine "Ersteinreise" definieren. Der "normale" Urlauber, der ein oder zweimal im Jahr für 2-3 oder auch mal 4 Wochen sich in HR aufhält kommt hier doch zu 95 % überhaupt nicht in Schwierigkeiten. Für mich, die eine eigene Immobilie in HR besitzen ist das ganz normal Aufenthalte so zu planen wie sie dem Gesetz des Gastlandes entsprechen. Das erwarten wir in Deutschland doch auch von unseren ausländischen Gästen! Da können hier noch so viele Argumente kommen mit bin noch nie überprüft worden, interessiert doch keinen und so weiter. Wenn man sich unwissentlich oder wissentlich gesetzeswidrig in einem Land aufhält, muss man dann eben auch mit eventuellen Konsequenzen und Strafen leben können. Und darf sich nicht darüber beschweren. Es ist mir unverständlich, dass es ganz normal ist im eigenen Heimatland zu erwarten, dass sich Ausländer an unsere Gesetze halten und dann selbst als Ausländer in einem Gastland meinen alles ignorieren zu können.
[quote="udo"]Ich finde die Frage von Daxbauer interessant, einen ähnlich gelagerten Fall hatte ich einmal.
Folgender fiktiver Fall, zum besseren Verständnis mit einfachen Terminen:
Einreise am 01.01. für nur 2 Tage wegen z.B. einer Beerdigung. Die 6-Monatsfrist läuft dann bis zum 30.06.
Hallo Udo, nochmals zu deinem konkreten Fall. Wenn im Jahr vorher schon ein Urlaub z.B. im August (01.08 bis 31.08.) stattgefunden hätte, dann kann die Ersteinreise am 01.08. Vorjahr gewesen sein, 6 Monatsfrist bis 31.01., dann würde neue Einreise mit Fristbeginn am 21.06. sein und liefe bis 20.12. Du siehst es kommt immer darauf an nachzuweisen wann EINREISE war. Gruß Ursula
Da Udo in seiner Rechnung aber nur von insgesamt 32 Tagen im ganzen Jahr ausgeht, sind die 6-Monats-Fristen mit den 90-Tage-Regelungen ja hier gar nicht relevant. Er muss also keinesfalls seinen Urlaub unterbrechen und ausreisen.
Wenn jemand wie von Udo beschrieben ein paar Tage im Januar und dann noch mal 3 Wochen im Juni/Juli sich in Kroatien aufhält wird wohl in keiner Weise diese Aufenthaltsreglung bei ihm überprüft werden. Ist er aber über einen längeren Zeitraum (Jahre) oft oder lang in Kroatien so wird dies sehr wohl überprüft werden.
Ich möchte bestimmt nicht besserwisserisch erscheinen aber das kroatische Ausländeraufenthaltsgesetz sagt eindeutig:
ein kurzfrister Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten ab Ersteinreise ist erlaubt. Hier spielt auch nicht das Kalenderjahr eine Rolle, die 6 Monate können auch jahresübergreifend sein.
Mein konstruierter Fall zielte auf die Frage von Daxbauer ab, die m.E. immer noch nicht richtig beantwortet ist. Vor allem die mehrfach geäußerte Aussage, dass eine neue Wiedereinreise (nach Ablauf der 6-Monatsfrist) körperlich stattfinden muss, d.h. ausreisen, um direkt wieder einzureisen.
Nun gut, es ist ein kompliziertes Thema. Ich musste mich auch zwangsläufig damit befassen, seitdem ich mich mehrmals im Jahr für einen längeren Zeitraum in Kroatien aufhalte. Das muss in der Tat sorgfältig geplant werden um nicht gegen die Gesetze zu verstoßen. Aber das lässt sich nicht immer so „sauber“ planen, wie in den hier aufgeführten Beispielen: Einreise – max. 90 Tage Aufenthalt – Ausreise – nach Ablauf von 6 Monaten wieder Einreise usw.
Ich hatte –wie bereits geschrieben- noch einige Resttage in der laufenden 6-Monatsfrist. Die wollte ich noch „mitnehmen“ :-). Also bin ich früher angereist, sodass ich bei Ablauf der 6-Monatsfrist genau die 90 Tage voll hatte. Bis hierhin alles klar.
Natürlich wollte ich dann weiter in Kroatien bleiben, in einer neuen 6-Monatsfrist beginnend am nächsten Tag. Nach der Auslegung von Ursula hätte ich erst ausreisen müssen.
Das ist das einzige, was ich bei den unbestritten sachkundigen Aussagen von Ursula nicht verstehe.
ok, eine Frage wäre noch: sagen wir mal, in Udos Fall - du hängst die paar tage noch vorne an. Dann, während du IM LAND bist, beginnt ein neuer 6-Monate-Zeitraum. Nehmen wir an, nach ein, zwei Monaten oder so wirst du zufällig kontrolliert. Was gilt dann als deine "Ersteinreise"? Einfach der Tag, an dem der neue Zeitraum begann, auch wenn du schon im land warst?
bei "gewöhnlichen" Touristen mit einem Aufenthalt von bis zu 8-10 Wochen in einem Zeitraum von 12 Monaten wird kein Kontrolleur irgendwelche 6-Monatsfristen kontrollieren. Stellen diese fest, dass der Kontrollierte sich aber regelmäßig und lange im Land aufhält so wird eben immer öfters strenger kontrolliert. Wenn derjenige dann durch Aufzeichnungen "beweisen" kann, dass er sich regelkonform aufgehalten hat, dann wird es keine Diskussionen geben. Je länger zurück die Aufzeichnungen gehen, desto besser. Deshalb sollte jeder der öfters nach HR fährt so bald als möglich damit anfangen. In deinem Fall wenn du es noch nachvollziehen kannst fange doch mit deinen Aufenthalten in 2010 an. Aber nochmals, kritisch wird es nur für diese, die wirklich ständig sich innerhalb 6 Monaten 90 Tage aufhalten. Das sind in der Hauptsache Immobilienbesitzer oder Bootsfahrer, die ihr Boot in einer Marina ganzjährig liegen haben.
Vielleicht mal für alle ein kleines Beispiel wie sich die Zeiten in HR geändert haben: Ich führe seit 12 Jahren Aufzeichnungen über unsere Aufenthalte. Habe uns auch schon immer polizeilich angemeldet. Wir wurden deshalb nicht nur belächelt, sondern ausgelacht! Jahrelang gabe es keine Kontrollen und wenn von einheimischen Kontrolleuren und auf einmal doch Kontrolle!! Und rate mal wer dann gelacht hat. Denn genau die die uns ausgelacht haben, sich jahrelang nicht richtig angemeldet hatten (man kannte ja jemand dort!!) sich einen Dreck um die 90 Tagesregelung geschert haben, sind bei einer Kontrolle (die seit einigen Jahren nur noch von Ortsfremden durchgeführt werden muss) dermaßen böse auf die Nase gefallen, dass sogar im Raum stand, dass Sie ihr Eigentum entzogen bekommen!! Auch wenn es sich sehr "deutsch" anhört. Halte ich mich mehr als zu einem Urlaub in einem fremden Land auf, dann muss ich die Gesetze kennen und sie befolgen. Dann kann mir niemand was und ich hab keine Probleme. Ob ich diese Gesetze für sinnvoll erachte steht auf einem ganz anderen Blatt. Und jeder der sich darüber hinwegsetzt, der muss eben gegebenenfalls mit den Konsequenzen leben.
kathrin, guten tag.... wieso versuchst du nicht die jahresaufenthaltsbewilligung zu erhalten ?
für uns schweizer braucht es ein paar papiere mehr, da wir - noch - nicht in der eu sind, jedoch
ist das auch zu schaffen.
Zitat von ursulaWir wurden deshalb nicht nur belächelt, sondern ausgelacht!
Ist mir so ähnlich auch schon passiert. Aber mir ist das wirklich wichtig. das ist auch Gewissensfrage, sich an die Gesetze zu halten, und das ist ja nicht ein unmoralisches Gesetz oder sowas. Während ich im Zelt wohnte, auch wenn über längere Zeit, dann war das nie ein Problem - auf dem Campingplatz sowieso angemeldet. Als ich jetzt auch im Winter dort war, habe ich bei Zimmern etc immer als etwas von erstem gefragt, ob denn auch alles angemeldet sein wird.
Wegen den Nachweisen - einmal war ich nicht sicher, wann ich wieder einreisen darf, und ging auf die Polizei, das Büro für Ausländer. Eine Freundin von mir kannte eine Polizistin gut, und die wollte mir helfen. Ich stand neben ihr, als sie im Computer meine Daten abrief - sie konnte mir ziemlich genau sagen, wann ich an- und abgemeldet wurde (zT hatte es sich um ein/zwei Tage verschiben von dem, was ich in Erinnerung hatte). Ansonsten helfen doch auch die Stempel im Pass? Ich hab jetzt immer an der Grenze geschaut, ob man mir auch ja einen reinmacht! Bin jetzt meistens mit Zug über die Grenze.
Zitat von poolkathrin, guten tag.... wieso versuchst du nicht die jahresaufenthaltsbewilligung zu erhalten ?
Ich glaube, da müsste man mehr Einkommen nachweisen müssen, als ich es habe? Ich habe kein hohes Einkommen. Kann mir meine Reisen vor allem leisten weil ich sonst extrem sparsam lebe.
Da ich auch sehr nachlässig war, werde ich das ab sofort auch ändern. Wer kann mir konkret sagen, wo ich in Sibenik mich anmelden soll. Ist es das Touristenbüro oder doch die Polizei auf dem großen Parkplatz am Hafen? Wieviel kostet das täglich? Dann würde mich noch interessieren, was man tun muss, um eine Jahrespauschale evtl. zu bekommen. Brauche ich da bestimmte Dokumente? Und was würde so eine Jahrespauschale in Sibenik kosten? Danke
die Abrechnung der Kurtaxe als Jahrespauschale ist nur für Immobilien-Besitzer und deren direkte Angehörige möglich. Bei jeder Gemeinde ist es verschieden bis wann man sich für diese gemeldet haben bzw. diese gezahlt haben muss. Am besten ist es immer direkt vor Ort die Modalitäten abzuklären.
Für Ausländer, die ein eigenes Haus in Kroatien besitzen, ist die Sache ganz einfach. Man beantragt bei der kroatischen Botschaft, einem Konsulat oder einer kroatischen Polizeidienststelle mit Ausländerabteilung ein Visum, Zweck: "posjedovanja nekretnina" (=Grundbesitz). Dazu benötigt man einen Grundbuchauszug, einen Reisepass, einen Strafregisterauszug (="Polizeiliches Führungszeugnis), einen Einkommens- und Krankenversicherungsnachweis (alles in beglaubigter kroatischer Übersetzung) sowie ein Passbild.
Mit diesen Unterlagen sind wir in Zadar zur Polizei gegangen und bekamen nach wenigen Tagen das Visum (unten rechts im Bild), Kostenpunkt: 240 Kuna. Dieses wird alljährlich verlängert (=40 Kuna), und damit ist man alle Sorgen um Anmeldung, Kurtaxe usw. los; man ist quasi Einheimischer, kann kommen und gehen oder so lange bleiben, wie man will.
Nach 5 Jahren kann man eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis beantragen, die man allerdings nur bekommt, wenn man nachweisen kann, dass man regelmäßig länger in Kroatien als in seinem Heimatland lebt (was für Berufstätige kaum möglich sein dürfte). Ob man sich tatsächlich überwiegend in Kroatien aufhält, wird in der ersten Zeit durch gelegentliche unangemeldete Besuche der Polizei kontrolliert.
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