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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 36 Antworten
und wurde 5.096 mal aufgerufen
  
 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
Seiten 1 | 2
trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 607

22.02.2011 12:14
#21 RE: Beschlagnahme von ausländischen KFZ durch ZOLL Antworten

Ich glaube, dass die Diskussion jetzt in die falsche Richtung führt. Es ist für mich immer noch unklar ob ein Ausländer (Inländer) mit Daueraufenthaltsgenehmigung und Wohnsitz Kroatien, wann und unter welchen Umständen ein Zollvergehen begeht, wenn er mit einem ausländischen Kennzeichen durch die wunderschönen kroatischen Lande fährt.
Offensichtlich wurde hier in dem Forum noch keinem das Auto beschlagnahmt und kann von seinen Umständen berichten.

kastela Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.286

22.02.2011 13:51
#22 RE: Beschlagnahme von ausländischen KFZ durch ZOLL Antworten

Von dem Tag an wo man sich in Deutschland komplett abmeldet und in Kroatien anmeldest hat man ein Jahr
Zeit den Wagen zu überführen.
So war es bei uns.

Kroatien: Urlaub an der Adria Trogir, Split: Haus Viersen

Sockenmann Offline

verstorben


Beiträge: 11.223

22.02.2011 16:01
#23 RE: Beschlagnahme von ausländischen KFZ durch ZOLL Antworten

Zitat von trash4u
Ich glaube, dass die Diskussion jetzt in die falsche Richtung führt. Es ist für mich immer noch unklar ob ein Ausländer (Inländer) mit Daueraufenthaltsgenehmigung und Wohnsitz Kroatien, wann und unter welchen Umständen ein Zollvergehen begeht, wenn er mit einem ausländischen Kennzeichen durch die wunderschönen kroatischen Lande fährt.
Offensichtlich wurde hier in dem Forum noch keinem das Auto beschlagnahmt und kann von seinen Umständen berichten.


Ich habe vor ein paar Jahren in der Schweiz ein Auto (Oldtimer) gekauft und bin mit den CH-Nummern nach D gefahren.

War mit der Kiste kaum über der Grenze, als ich schon die Nervtöter von BG das erste Mal am Hals hatte,
weil ich das Auto gefahren habe, ohne es vorher zu verzollen. (ich wollte das Zuhause in Frankfurt machen)

Weiß nicht mehr, was ich damals an Strafe bezahlt habe, war jedenfalls erheblich mehr, als der Zoll selbst (glaube 2000,- oder 2200 DM)

Später habe ich noch Autos aus England geholt, da hatte ich aber mehr Glück gehabt
In CRO hatte ich auch ne 250 er Enduro fast 10 Jahren stehen. Da hat auch nie einer danach gefragt. Ich habe lediglich ab und zu eine neue TüV-Plakette aus D mitgebracht, resp. drauf gepapscht und gut war‘s.

Die wussten aber alle, dass ich in D lebe.

Ich habe auch schon das Auto an die Kroaten verliehen. Bei uns auf der Insel ist das kein Thema.
Woanders wäre mir das Risiko aber doch zu groß

bigger Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.800

22.02.2011 18:41
#24 RE: Beschlagnahme von ausländischen KFZ durch ZOLL Antworten

@ Daxbauer : Schengen gut und schön, Kontrolle auch, nur, wenn jemand schon im Zielland "unsinnigen" Fragen ausgesetzt wird, ist das nicht nachvollziehbar. Zeitgleich fahren Hunderte über die Straßenkontrollpunkte in die EU und werden fast durchgewunken. Wenn wir von Slo nach Kro aus- oder zurück wieder einreisen, geht die Kontrolle schneller als das Einchecken beim Zahnarzt. Und hier passieren weit mehr Personen die Grenzen.

.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

22.02.2011 19:49
#25 RE: Beschlagnahme von ausländischen KFZ durch ZOLL Antworten

Zitat
Zeitgleich fahren Hunderte über die Straßenkontrollpunkte in die EU und werden fast durchgewunken



Jeder Drittausländer, der kein (abgeleitetes) EU-Freizügigkeitsrecht oder Daueraufenthaltstitel besitzt, muss sogar bei Ein- und Ausreise gestempelt werden. (Es gibt noch ein paar Spezialausnahmen)

Wird er im Inland ohne Einreisestempel angetroffen, und er kann seine Aufentshaltsdauer nicht belegen, wird er als Illegaler behandelt.....


aber das ist OT
-

Sockenmann Offline

verstorben


Beiträge: 11.223

22.02.2011 21:49
#26 RE: Beschlagnahme von ausländischen KFZ durch ZOLL Antworten

Zitat von Daxbauer

Wird er im Inland ohne Einreisestempel angetroffen, und er kann seine Aufentshaltsdauer nicht belegen, wird er als Illegaler behandelt.....
aber das ist OT
-


Stimmt, das wäre hier Off Topic
Dafür bräuchten wir nämlich ein "die Klapsmühle-Deutschland-Thread"

Der einer winkt dich durch und der andere dreht dir einen Strick daraus
Wie krank ist das denn??

OT. Schreibt man "der eine, der andere ..." groß oder klein??

GroeKraZ Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 411

23.02.2011 07:55
#27 RE: Beschlagnahme von ausländischen KFZ durch ZOLL Antworten

Zitat
OT. Schreibt man "der eine, der andere ..." groß oder klein??


Ich bin fuer gross.

Pyari Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 9.174

23.02.2011 07:59
#28 RE: Beschlagnahme von ausländischen KFZ durch ZOLL Antworten

Zitat von GroeKraZ

Zitat
OT. Schreibt man "der eine, der andere ..." groß oder klein??


Ich bin fuer gross.




Nöööö dat haben wir schon geklärt. Et wird nämlich klein geschrieben Wurde ins Chatforum verschoben.

_________________
zeitlose-mediterrane-schoenheit.de
facebook.com/croatiaadventures

GroeKraZ Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 411

23.02.2011 08:00
#29 RE: Beschlagnahme von ausländischen KFZ durch ZOLL Antworten

Zitat
Wurde ins Chatforum verschoben.


Huups.

Pyari Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 9.174

23.02.2011 08:04
#30 RE: Beschlagnahme von ausländischen KFZ durch ZOLL Antworten

Zitat von GroeKraZ

Zitat
Wurde ins Chatforum verschoben.


Huups.




du musst aufmerksamer Spamen

_________________
zeitlose-mediterrane-schoenheit.de
facebook.com/croatiaadventures

schurig,volker Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 679

23.02.2011 18:33
#31 RE: Beschlagnahme von ausländischen KFZ durch ZOLL Antworten

Hallo


Ich denke mal das Thema ist dann erledigt

wenn Kroatien in der EU ist.


LG

Volker

kastela Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.286

23.02.2011 18:36
#32 RE: Beschlagnahme von ausländischen KFZ durch ZOLL Antworten

Zitat von schurig,volker


Hallo


Ich denke mal das Thema ist dann erledigt

wenn Kroatien in der EU ist.


LG

Volker




Was soll sich den dran ändern,wenn Kroatien in der EU ist?
Alle EU Länder haben ebenfalls Fristen um ein Auto zu überführen.

Kroatien: Urlaub an der Adria Trogir, Split: Haus Viersen

trash4u Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 607

18.03.2011 11:08
#33 RE: Beschlagnahme von ausländischen KFZ durch ZOLL Antworten

so, bin jetzt etwas schlauer geworden. Es wohl so, dass jeder mit festem Wohnsitz in Kroatien (egal ob Ausländer oder Kroate)ein ausländisches Auto innerhalb eines Zeitraums von maximal sechs Monaten zollfrei das Auto benutzen kann. Ist das Fahrzeug länger im Land ist es einzuführen. Wer angehalten wird mit einem Auto, welches länger als sechs Monate im Land war, dann sind die o.g. Strafen und Zwangseinführung fällig. Das gilt im übrigen angeblich auch für dauerhaft eingestellte ausländische Wohnwagen auf Campingplätzen. Der Beleg des sechs Monatszeitraum ist mir noch nicht ganz klar, hier dürfte dann wohl aber die Beweislast bei dem Angeklagten liegen. Vermutlich wird an der Grenze beim Scannen des Ausweises ein Einreisedatum im Computer eingetragen. Das gilt wohl als Beweis für die Einreise. Vermutlich kann aber auch der Tip eines netten Nachbarn den Ausschlag für eine Überwachung durch den Zoll geben.
Der feste Wohnsitz wird mit der Steuerpflicht / Sozialversicherungspflicht begründet, d.h. mehr als sechs Monate im Land (unabhängig von der Steuermoral).

Quelle: eine Spedition in Kroatien

Paul Offline




Beiträge: 5

03.06.2011 14:41
#34 RE: Beschlagnahme von ausländischen KFZ durch ZOLL Antworten

Diese Aussage des kroatischen Zollbeamten ist definitiv falsch. Meine Frau ist Kroatin und wir wohnen seit 5 Jahren in Ivanic Grad. Als sie im letzten Jahr die unbefristeten Aufenthalt in Deutschland bekommen hat, wurde uns ausdrücklich von dem Beamten des AA gesagt, daß diese bis zum Lebensende gültig sei, egal wo sie wohne, auch außerhalb Deutschlands.Die Aufenthaltserlaubnis erlischt nicht durch Wegzug aus Deutschland. Des Weiteren ist das benutzen des Autos mit deutschem Kennzeichen im Gesetz klar geregelt. Man darf das Auto durchgehend 185 Tage im Jahr fahren.

Donja Poljana 43, Ivanic Grad

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.647

03.06.2011 15:37
#35 RE: Beschlagnahme von ausländischen KFZ durch ZOLL Antworten

Hier steht es auch ganz deutlich: http://www.zagreb.diplo.de/Vertretung/za.../Fahrzeuge.html

Ich entnehme daraus allerdings, dass man in Kroatien keinen angemeldeten Wohnsitz haben darf...auch keinen zweiten. Ist das so richtig?

________________________
Meine Fotogalerie

tonik Offline



Beiträge: 1

27.08.2011 16:56
#36 RE: Beschlagnahme von ausländischen KFZ durch ZOLL Antworten

Hallo
Mein KFZ wurde vom Kroatischen Zoll beschlagnahmt.Nach einer Panne wurde ich zur einer Werkstatt abgeschlept (Samstag). Da wir am Montag wieder in D sein musten (Arbeit,Schule) habe ich mit dem Meister (hat auch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in D) ausgemacht das er nach der Reperatur das KFZ nach München fährt wo ich es dann übernehme. In der zwischenzeit hat sein bekannter ohne mein wissen und ohne meine erlaubnis mein KFZ gefahren.Er wurde vom Zoll kontrliert und da er keine Aufenthaltsgenehmigung in D hat wurde mein KFZ beschlagnahmt.Ich habe jetzt die Wahl das KFZ zu verzollen (40000 kuna) und es abzuholen oder es wird versteigert.

pino Offline

verstorben


Beiträge: 7.335

27.08.2011 21:43
#37 RE: Beschlagnahme von ausländischen KFZ durch ZOLL Antworten

Dafuer muss dein KFZ Meister grade stehen.Da du aber nicht schriftlich
hast,wills du wohl ins Roehre schauen muessen,oder ein gute Anwalt
hilft die nachzuweisen,dass du Wahrheit sagst,zumal user Zoellner
Tricks von Kroaten kennenauf gut Glueck,fahre und wenn man
dich erwischt hast pech gehabt.
Verkaufe das Auto an den Idioten der es verschuldet hat,er soll Zoll bezahlen
und weiterfahren,oder mal ganz ehrlich hast du ihm es schon voher verkauft

Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe

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