Zitat von VeraDas ist eben nicht richtig. Du kannst die deutsche MWST als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland nicht zurückbekommen. Das können nur Ausländer, die Waren in Deutschland kaufen. Das steht doch deutlich in dem Link der Deutschen Botschaft in Zagreb.
Die hören dir doch gar nicht zu und logisch denken kann scheinbar auch niemand
Zitat Vera, es geht dabei um EU oder NICHT-EU. Wichtig.
Ja, aber genau das ist doch hier das Thema:
Mehrwertsteuerrückerstattung
Die beim Kauf deutscher Waren erhobene Mehrwertsteuer (MWSt) in Höhe von 19 % kann unter bestimmten Umständen an den privaten Käufer erstattet werden.
Voraussetzung Der Käufer hat seinen Erstwohnsitz in einem Land außerhalb der EU hat (Kroatien zählt dazu) und die Ware wird innerhalb von 3 Monaten ausgeführt. Weitere Voraussetzung ist, dass die Ware für den privaten Gebrauch, also nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt ist.
Jens hat keinen Wohnsitz in Kroatien, kann also das Boot auch nicht offiziell ausführen. Ich weiß nicht, wie das bei einem Dauerliegeplatz aussähe, ob der als Wohnsitz anerkannt würde. Bei den Dauercampern ist das ja wohl eine Ausnahme, die mussten die Wohnwagen ja alle verzollen und konnten wegen des Alters die deutsche MWST nicht mehr zurückbekommen.
Wo ist denn eigentlich Henry? Der müsste dazu doch was sagen können...
Vera, ich komme so nicht vorwärts. Einige verstehen mich und über 90% nicht. Ich könnte schon beim Zoll anfangen oder beim Finanzamt. Habe mich mit Infos vollgesogen aber bin nicht wirklich weiter gekommen. Danke Euch allen noch einmal für Eure Infos. Ich wünsche Euch eine angenehme Arbeitswoche und mir einen schönen Urlaub.
Ich grüsse HR von Euch und sende liebe Grüße an alle Mitglieder im Forum.
Zitat von mr3Winnie hat recht Die Häfen in KRO sind voll mit Booten von EU-lern, die die MWSt. nicht bezahlt haben. Also scheint es zu funktionieren. mr3
Du hast also die deutsche MwSt. zurückbekommen und in HR keine gezahlt? Unter welcher Flagge fährst du denn?
So richtig legal ist das Ganze dann aber sicher nicht...ich wundere mich jetzt wirklich, dass sowas überhaupt möglich ist.
Der deutsche Zoll definiert die Sache nämlich auch sehr ausführlich und ich hab die Formulare jahrelang selber ausgefüllt und jede Woche zum Zoll getragen...ok, das war vorwiegend für Firmen und selten für Privatleute, aber der Zoll schreibt ja hier:
Zitat Die von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastete Ware wird im Gegenzug mit der Einfuhrumsatzsteuer des Einfuhrlandes belastet. Durch diese Einfuhrbesteuerung wird verhindert, dass die eingeführten Waren ohne Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangen. Dadurch, dass sie bei der Einfuhr entsteht wird sie im Gegensatz zur Umsatzsteuer von der Bundeszollverwaltung erhoben. Hierbei ist es unerheblich, ob die Einfuhr durch ein Unternehmen oder durch eine Privatperson erfolgt.
Und was für die Einfuhr nach D gilt, ist umgekehrt bei der Ausfuhr nach HR ganz genauso.
Zitat So richtig legal ist das Ganze dann aber sicher nicht
Absolut legal, sonst würden sich die großen Bootshändler gar nicht drauf einlassen. Wird im Normalfall direkt über den Händler abgewickelt, es muß allerdings durch Ausklarieren ein Nachweis erbracht werden, dass das Boot die EU verlassen hat. Ob das bei Trailerbooten über die Straße auch geht weiß ich nicht. mr3
Zitat So richtig legal ist das Ganze dann aber sicher nicht
Absolut legal, sonst würden sich die großen Bootshändler gar nicht drauf einlassen. Wird im Normalfall direkt über den Händler abgewickelt, es muß allerdings durch Ausklarieren ein Nachweis erbracht werden, dass das Boot die EU verlassen hat. Ob das bei Trailerbooten über die Straße auch geht weiß ich nicht. mr3
Die gehen aber wahrscheinlich offiziell davon aus, dass du bei der Einfuhr in das Drittland brav die EUST gezahlt hast...
Vielleicht noch ein wichtiger Hinweis, wenn sich ein Boot längere Zeit in einem Nicht-EU-Land aufhält und wieder in die EU verbracht wird, muß trotz bereits bezahlter MWSt. auf den Zeitwert die Steuer neu bezahlt werden. Also, wenn KRO darauf bestehen würde im Jahre Irgendwann, könnten sie von allen Booten die Steuer einkassieren. mr3
Vera, gib´s auf. Hier hat noch niemand ein Boot ausgeführt (oder richtig: ausgeflaggt). Es wird nur ins Blaue hineinargumentiert und die vorübergehende Einfuhr nach HR als Tourist mit der Warenausfuhr und damit verbundenen steuerlichen Entlastung verwechselt. Winnie und Co. haben sich garantiert noch nie die MwSt zurückgeholt, sonst würden sie diesen Unsinn hier nicht verbreiten.
Zitat Ob über WSA od. Clubs, die Rechtsverbindlichkeit ist gleich.
Da irrst Du aber ganz gewaltig, Winnie !!
Die WSA-Zulassung ist eine reine deutsche Binnen-Zulassung ohne jegliche Rechtsverbindlichkeit im Ausland ! Dass die Kroaten diese anerkennen ist ein Zuvorkommen, was sich jedoch sehr schnell ändern kann.
Zitat Fred, du erinnerst dich vielleicht, diese Dis.hatten wir zwei schon mal und was kam am Ende dabei raus?? Aber ich weiß ja, du verlierst nicht gerne.
Ich kann da garnicht verlieren, weil die Fakten für sich sprechen : WSA ist ausschließlich eine deutsche Binnenzulassung, die (normalerweise) keine intzernationale Anerkennung findet.
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