Oberösterreich Missachtung von gelben Bodenmarkierungen in Linz wird bestraft 13. Jänner 2012 15:29
Die durchgängigen Linien bedeuten "Halten und Parken verboten", die unterbrochenen "Parken verboten".
Die Linien zeigen Halte- und Parkverbote an und sollen zudem den Schilderwald eindämmen.
Linz - Gelbe Bodenmarkierungen, die Halte- und Parkverbote anzeigen, sind anscheinend den wenigsten Autofahrern bekannt, wie die Linzer Polizei immer wieder feststellen muss. Nach einer längeren Übergangsphase werde jetzt bei Missachtung gestraft, teilte sie in einer Presseaussendung am Freitag mit.
Die im vergangenen Jahr vom Nationalrat beschlossene 23. Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) macht gelbe Längsmarkierungen am Fahrbahnrand und am Gehsteig möglich. Die durchgängigen Linien bedeuten "Halten und Parken verboten", die unterbrochenen "Parken verboten". Sie sollen den Schilderwald eindämmen.
Mit 212 km/h wurde ein Deutscher auf der B 58 erwischt. Der Führerschein ist weg, mindestens 1400 € gehen an Österreich.
Eineinhalb Kilometer lang ist das schnurgerade Teilstück der B 58 vor der kleinen südburgenländischen Gemeinde Minihof-Liebau im Bezirk Jennersdorf. Öfters würden er, der Polizist, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, und seine Kollegen dort Dienst versehen – und mit dem Lasergerät auf der Lauer stehen. Dass dieses Teilstück der Bundesstraße zum Schnellfahren verleitet , ist ihnen nicht unbekannt. Das eine oder andere Mal werden dort Raser ertappt. "Doch eine Messung mit einer derart hohen Geschwindigkeit habe ich in meiner 34-jährigen Berufslaufbahn noch nicht erlebt", sagt der Polizist aus dem Südburgenland. Mit 212 km / h wurde ein deutscher Bundesbürger mit einem deutschen Auto ins Visier genommen. "Wir trauten unseren Augen und Ohren nicht."
Bereits Sekunden vorher dachten sich die Beamten, "dass da etwas auf uns zukommt". Von einem Gefährt war zwar noch keine Spur, nur die Touren des schwarzen Sportwagens – wie sich später herausstellte – waren zu hören. Dennoch war an ein Anhalten des Rasers nicht zu denken: "Das wäre viel zu gefährlich gewesen, sowohl für den Lenker des Fahrzeuges als auch für uns", sagt der Polizist.
Für den Raser wird es auf jeden Fall eine teure Angelegenheit. Beim ersten derartigen Verstoß müsse ein Lenker, wenn nichts anderes gegen ihn vorliege, mit einer Strafe von 1400 bis 1500 Euro rechnen, lautete die Auskunft der Behörde. Der Strafrahmen reiche bis 2100 Euro. Dazu kommt der Entzug des Führerscheins für sechs Monate.
Ob strengere Strafen für derart gravierende Verstöße denkbar seien? "Man könnte das sicherlich in Erwägung ziehen. Allerdings sollte man nicht über das Ziel schießen", meint Landesrätin Michaela Resetar. "Bei solchen Leuten spielt Geld keine Rolle." Auch Polizei-Oberstleutnant Andreas Stipsits ist der Meinung, dass man mit noch höheren Geldstrafen wenig erreiche: "Weh tut diesen Rasern der Führerscheinentzug."
In Österreich gilt die Halterhaftung. Wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann ist der Halter dran. Entweder er benennt den Fahrer oder er zahlt selbst. Macht er keines von beiden erfolgt ein Vollstreckungsgesuch an die deutschen Behörden.
Das wird zwar in Deutschland u.U. nicht vollzogen, eine erneute Einreise nach Österreich wird allerdings dann zum Lotteriespiel.
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Zitat Geschwindigkeitsüberschreitung, beispielsweise in Österreich, von hinten geblitzt, wendet sich die Behörde an den Halter. In solchen Fällen muss der deutsche Kfz-Halter nicht zahlen.
Zitat Das wird zwar in Deutschland u.U. nicht vollzogen ....
Wenn der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden kann, wird das in Deutschland ganz sicher nicht vollzogen. Ausserdem gibt es in Deutschland im Gegensatz zu Österreich das Zeugnisverweigerungsrecht. Damit ist sichergestellt, dass man gegenüber Behörden keine Aussage machen muss, wenn es um Ermittlungen gegen Familienangehörige geht.
Zitat von Fred im Beitrag #9Ausserdem gibt es in Deutschland im Gegensatz zu Österreich das Zeugnisverweigerungsrecht.
Was soll dieser Blödsinn?
§ 38 Verwaltungsstrafgesetz
§ 38. Die Angehörigen (§ 36a AVG) des Beschuldigten, die mit seiner Obsorge betrauten Personen, sein Sachwalter und seine Pflegebefohlenen sind von der Aussagepflicht befreit.
In Österreich - ab Walserberg bis Karawankentunnel - muss immer meine Frau fahren, die fährt 80, wo 100 erlaubt sind und 110, wo 130 erlaubt sind. Folglich kann uns da gar nix passieren.
In Slowenien fahre ich dann wieder - und zwar (meistens als einziger) unter Beachtung der Tempolimits plus 10 km/h, denn in Slowenien kostet's richtig, und die Brüder in Blau sind unbestechlich!
Und in Kroatien fahre ich, wenn der Verkehr das erlaubt, auch schon mal 220 auf der Autobahn. Sollte mich der berüchtigte schwarze Audi A 6 mit den zwei Glatzköpfen vorne und dem Blaulicht hinten drin mal erwischen, lässt sich das Ganze mit 20 Euro bar ohne Quittung regeln. Daran hat sich seit Titos Zeiten nichts geändert...
Zitat von kornatix im Beitrag #13 Sollte mich der berüchtigte schwarze Audi A 6 mit den zwei Glatzköpfen vorne und dem Blaulicht hinten drin mal erwischen, lässt sich das Ganze mit 20 Euro bar ohne Quittung regeln. Daran hat sich seit Titos Zeiten nichts geändert...
echt - die Beiden im BMW 330x konnten sich anscheinend an Tito nicht mehr erinnern und verlangten von uns wegen 190 mit Quittiung 2000 Kuna.....
§ 38. Die Angehörigen (§ 36a AVG) des Beschuldigten, die mit seiner Obsorge betrauten Personen, sein Sachwalter und seine Pflegebefohlenen sind von der Aussagepflicht befreit.
Klar, erst mal verlangen die panduri ganz korrekt Geld gegen Quittung, aber wenn man dann ein bißchen mit ihnen handelt, geht es meistens auch billiger ohne Quittung. Ich habe noch keinen Polizisten oder Zöllner erlebt, der beim Anblick eines 50-Euro-Scheins nicht weich geworden wäre - jedenfalls nicht, wenn man es nur mit einem einzelnen Beamten zu tun hat, dem kein anderer über die Schulter schaut.
Korruption ist (leider) in Kroatien nach wie vor an der Tagesordnung, vom Verkehrspolizisten bis zum Minister. Bei der Polizei versucht man dem entgegen zu wirken, indem man die Streifenpartner ständig auswechselt - und wenn sich der eine Polizist nicht sicher ist, ob der andere die krumme Tour mitmacht - nun ja, dann wird halt korrekt verfahren.
Zitat Eine Laserpistolenmessung ohne Bild wird von keinem Deutschen Gericht anerkannt.
Bei der Laserpistolenmessung wirst du aber aus dem Verkehr und gleich zur Verantwortung gezogen (du musst dich als Person ja gleich legitimieren*, bist somit ja enttarnt), da dabei ja lediglich die Geschwindigkeit gemessen wird und nicht bildlich das Kennzeichen samt eines Gesichtes erfasst wird. Auf der AB wird wohl eher geblitzt oder gefilmt!!!
* Telekommuniktionsmanko - ich meine damit natürlich ausweisen!!!
Zitat von kornatix im Beitrag #13 Und in Kroatien fahre ich, wenn der Verkehr das erlaubt, auch schon mal 220 auf der Autobahn. Sollte mich der berüchtigte schwarze Audi A 6 mit den zwei Glatzköpfen vorne und dem Blaulicht hinten drin mal erwischen, lässt sich das Ganze mit 20 Euro bar ohne Quittung regeln. Daran hat sich seit Titos Zeiten nichts geändert...
Man kann nur hoffen, dass niemand den Schwachsinn wirklich glaubt, sonst könnten zu den 3000,- Kunas für die 220 Sachen auch noch 10000 Marder wegen Bestechungsversuch dazukommen
Wenn die Österreicher wollen das die Deutschen hier vollstrecken, dann geht es nicht ums Österreichische Gesetz.
Eine Laserpistolenmessung ohne Bild wird von keinem Deutschen Gericht anerkannt.
So wie der Fred das gesagt hat ist es schon richtig. Eine Halterhaftung gibt es in Deutschland nicht.
Ich hab das nur auf das Posting bezogen, das den Eindruck erweckte, es gebe in Österreich generell kein Zeugnisverweigerungsrecht in Bezug auf Angehörige ("im Gegensatz zu..."), daher die etwas deftige Formulierung meinerseits. Dass es nicht so gemeint war, hat Fred klargestellt. Die deutsche Rechtslage habe ich nicht angesprochen.
Wenn man so manche Beiträge liest, dann scheint es so als würden die Schreiber nicht in den Urlaub cruisen sondern mit gehörigem Testosteronstau in den Krieg ziehen. Wer die An- und Heimfahrt als Teil des Urlaubs sieht, kommt garantiert entspannter am Zielort an. Und mal ehrlich: Der Zeitgewinn ist doch lächerlich.
Wer aber meint, die Verkehrsregeln gelten nur für alle anderen, der soll dann gefälligst auch "die Eier" haben um Konsequenzen tragen.
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