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Dieses Thema hat 7 Antworten
und wurde 495 mal aufgerufen
  
 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
Leunam Offline


Beiträge: 1

10.08.2011 14:03
Aufenthalterlaubnis für kroatische Freundin antworten

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Einreise einer Kroatin nach Deutschland.
Ich, deutscher Staatsbürger mit deutschem Pass, habe eine Freundin in Kroatien.
Sie ist kroatin und hat einen kroatischen Pass.

Nun würde sie gern zu mir nach Deutschland kommen um mit mir hier zu leben. Für 3 Monate ist das ja kein Problem, aber für längere Zeit?
Wer hat Erfahrungen in deienem Bereich gemacht? Ich habe bereits die Bestimmungen auf der Seite der deutschen Botschaft in Zagreb durchgelesen.
Aber so richtig schlau bin ich nicht geworden.

Sie hat natürlich (noch) keinen Arbeitsplatz hier und kann auch kein deutsch.
Deutsch wird sie sobald sie hier ist an einer Sprachschule lernen.

Nun meine Frage wer hat solch eine Erfahrung schon gemacht? Gibt es Möglichkeiten ein Visum zu bekommen? Wenn ja wie?
Wie habt ihr das Problem gelöst?

Über eure Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.

Viele Grüße,
Manuel

Heiko01 Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 2.258


10.08.2011 14:16
#2 RE: Aufenthalterlaubnis für kroatische Freundin antworten

Hallo Manuel,

damit Sie in D bleiben und arbeiten darf, muss Du Sie heiraten. Oder Du wartest bis Juli 2013, mit EU Beitritt wird es in diesem Fall einfacher.

Viele Grüsse Heiko
____________
Unsere Firma

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Daxbauer Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 2.042

10.08.2011 14:42
#3 RE: Aufenthalterlaubnis für kroatische Freundin antworten

Zitat
Nun würde sie gern zu mir nach Deutschland kommen um mit mir hier zu leben. Für 3 Monate ist das ja kein Problem, aber für längere Zeit?



so einfach ist das nicht:

wenn der Aufenthalt von vorneherein für länger als drei Monate geplant ist, gilt die grundsätzliche Visumfreiheit für drei Monate meines Wissens nicht!

nimm besser Verbindung mit dem örtlichen Ausländeramt auf und kläre das

huegus Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 2.166


10.08.2011 15:53
#4 RE: Aufenthalterlaubnis für kroatische Freundin antworten

Genau, die örtliche Ausländerbehörde ist der allererste Anlaufpunkt bevor ihr überhaupt irgendwas anderes macht.

Eure Situation ernnert mich an die Zeit als ich meine damalige kroatische Freundin nach Deutschland geholt hab.
Erste Behörde war das Meldeamt aufer Gemeinde, gesagt "hallo hallo, hier is meine Süße, die wohnt ab jetzt bei mir und wir haben Heiratspläne".
Mit der Meldebescheinigung dann zum Ausländeramt im Landratsamt und denen den gleichen Text aufgesagt.

Und dann bin mit ihr immer mal wieder auf der Gemeinde vorstellig geworden, grundlos.
Nach drei Monaten sind wieder hin, und eine Verlängerung des Touristenvisums beantragt (jepp sowas gibts, oder besser gabs damals).
So hat mein heutiges Weibchen fast 8 Monate legal in Deutschland verbracht, bis wir dann schliesslich geheiratet haben und sie damit automatisch alle rechte bezüglich Aufenthalt und Arbeit bekommen hat.

mein Arbeitgeber

Daxbauer Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 2.042

10.08.2011 23:18
#5 RE: Aufenthalterlaubnis für kroatische Freundin antworten

Das Problem ist nur, dass bereits die Einreise nach Slowenien, ÖSterreich und Deutschland mit dem Ziel sich länger als drei Monate aufzuhalten, unerlaubt sein könnte.

Die EU-Visumsverordnung, die die visumsfreie Einreise in die EU und den Schengenraum erlaubt, gilt in dem Fall mangels Zuständigkeit der EU nicht.

d.h. es wäre zu prüfen, wie das slowenische, österreichische und deutsche bilaterale Aufenthaltsrecht bezüglich kroatischer Staatsbürger aussieht.

Also das Beste ist, sie kommt erst einmal nur als Touristin, um sich das neue Umfeld anzuschauen und dann erst zu entscheiden, ob es ihr hier gefällt und ein Daueraufenthalt in Frage kommt.

cabrio Offline

Dauergast im Kroatien-Forum
Beiträge: 9.815


11.08.2011 07:36
#6 RE: Aufenthalterlaubnis für kroatische Freundin antworten

Zitat von Daxbauer
Das Problem ist nur, dass bereits die Einreise nach Slowenien, ÖSterreich und Deutschland mit dem Ziel sich länger als drei Monate aufzuhalten, unerlaubt sein könnte.




Durch Slowenien und Österreich fährt sie ja nur durch und sie muß ja nicht jedem erzählen was sie vor hat.

Liebe Grüße Anton

huegus Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 2.166


11.08.2011 23:31
#7 RE: Aufenthalterlaubnis für kroatische Freundin antworten

Vielleicht n blödes Beispiel
Unerlaubt ist auch die Einreise der tausenden Tunesier, Libier und sonstiger Afrikaner nach Lampedusa.
Und ich glaube nicht das:
1. bei allen das Endreiseziel Italien ist und
2. alle Asylstatus bekommen.
Und trotzdem werden die geduldet.

Und klar, Klappe halten und dummstellen in den Durchreiseländern.

mein Arbeitgeber

malischucko Offline

Mitglied im Kroatien-Forum
Beiträge: 20

12.08.2011 19:50
#8 RE: Aufenthalterlaubnis für kroatische Freundin antworten

Wenn bei der Einreise schon klar ist, dass diese zu einer Eheschließung führen soll ist ein Visum erforderlich, ansonsten kann die Ausländerbehörde selbst nach erfolgter Eheschließung eine Ausreise und dann wieder Einreise mit dem richtigen Visum, hier Familienzusammenführung verlangen. Ohne Heirat geht gar nichts. Die Frage ist natürlich solange keine Stempel im Pass sind wie die Behörde Aus- und Einreise kontrollieren will. Arbeitserlaubnis ohne Heirat fast unmöglich, es gibt noch drei Millionen Bevorrechtigte Ausländer. Mit EU-Aufnahme wird nicht alles besser, denn dann kann Deutschland, wie auch bis Mai bei den östlichen Beitrittsländer die Zuwanderung von Arbeitnehmern, nicht Selbstständige, beschränken. Ich wette mal dies wird auch passieren. Dann hilft nur noch der sogenannte Playboy-Erlaß will heissen wer genügt eigene Mittel (Einkommen) hat und krankenversichert ist kann bleiben.
Also Heirat und mit Visum zur Familienzusammenführung einreisen ist wohl der sichere Weg. Manche Ausländerbehörden sind nämlich ziemlich humorlos.

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