Zitat von corni45 im Beitrag #138Es gibt mittlerweile in fast jeder Gemeinde Stellen, die die Legalisierungsanträge bearbeiten. Um auf Nummer Sicher zu gehen, wäre es vielleicht empfehlenswert, einfach mal mit den Papieren dort oder bei der sonst zuständigen Stelle zu checken, was Sache ist. Wir waren selbst betroffen und haben mittlerweile alles hinter uns. In der Zwischenzeit wurden wir mit einer Unmenge an nicht zutreffenden Informationen von Nichtfachleuten konfrontiert.
@corni, ich glaube dass ich nicht darum herum komme deinem Hinweis zu folgen. Mein Problem ist, dass dies, aufgrund des Stichtags 31.06. meine Urlaubsplanung massiv beeinflusst.
So ist das nun mal in Kroatien. Es wurde halt (fast) alles eingezeichnet. Auch ohne Bau-und Nutzungsgenehmigung. Das eine hat nun mal nichts mit dem Anderen zu tun. Gruß aus Norddeutschland Peter
Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien.
Hallo! Ich war schon länger nicht im Forum und ich weis ihr habt dieses Thema schon durchgekaut,aber ich habe da noch einige Fragen. Wie kommt das Datum 15.02.1968 zustande und gibt es da Luftaufnahmen oder anderes?
Alles vor diesem Datum muß nicht legalisiert werden,ok ? Ich habe ein Haus gekauft,das auf dem Katasteramt von 1970 eingetragen ist,aber ich bekomme keinen Nachweis ob es auch schon vor dem 15.02.1968 vorhanden war ! (Sibenik)
Jetzt hat man mir empfohlen einen Gutachter zu nehmen,der dann das Alter feststellen kann !?! Kennt sich jemand damit aus und wie das abläuft.
Dann noch eine Frage: Wie hoch sind die Legalisierungskosten ( ohne Architekt /Geometer )und fallen dann auch noch Kommunalabgaben an ?
Der Vorbesitzer ist leider verstorben und ich kann nicht nachweisen,ob er schon mal alles bezahlt hat.
Für eine Antwort wäre ich dankbar,wenn möglich in deutsch
wir haben das jetzt alles hinter uns. Was steht denn im Katastereintrag drin?. Normalerweise steht dort vermerkt, wenn es ohne Bau- und Nutzungsgenehmigung erstellt wurde. Man hat aber dennoch schlechte Karten, wenn man keine Originalpapiere vorweisen kann. So war es jedenfalls bei der überfallartigen Aktion 2006 in Rogoznica. Auf den Abgabeschluß achten , falls offiziell nicht legal.
Kosten Genehmigung (Geometer/Architekt 1500,00 ) in unserem Fall
1. Genehmigung Staat geht nach Cbm usw. Tabelle hier im Forum. 2. Gemeindegebühren (sehr, sehr unterschiedlich, geht neuerdings oft nach ständigem Wohnsitz oder gelegentlicher Nutzung sowie meistens nach Zonen. Zumindest hier in R. Kosten bei uns 100,-- Marder pro cbm minus 20% Rabatt bei Sofortbezahlung. 2. Kosten Abwasser (falls noch nicht in Rechnung) hier ca. 12-- Marder pro cbm.(Einmalig) Dann der Fall wenn die Gegend oder das Haus keinen Wasseranschluß hat.
3. Bei uns wurde mittlerweile auch Wasser verlegt (bisher Zisternen) Kosten pro Wohnung ca. 2000,-- Marder an die Gemeinde(Entscheidend ist der Architektenplan), zzgl. Anschluß (vorm Grundstück) noch nicht bekannt, gerüchteweise von 1000,-- bis 4000,-- Marder
Wir haben 2006 einen Auszug aus der Online-Datenbank
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Hier stand damals alles drin, z.B. fehle eine Nutzungsgenehmigung. Habe mal getestet und festgestellt daß man scheibchenweise an die Infos kommt. Nötig ist die Katasternummer. Dann wird die OIB verlangt, haben wir zwar, aber ist nicht vorhanden.
hier steht alles: wenn eine Genehmigung vorliegt = ein sogennater "Positiver Eintrag" oder wie früher üblich "Haus" wurde eingetragen aber mit Vermerk "Genemigungen" nicht vorhanden
--------------------------------------- Ili ćemo naći put ili ćemo ga napraviti
Da brauchst du keine sorge haben, behörden melden sich selbst......entweder zum strafe zahlen oder irgendwann mit bagger. Ab 1.6 wird es schärfer. Was ohne Genehmigung gebaut ist, haus...garage etc soll bis zum 1.6.2013 bei katastar angemeldet sein....für beantragung für " gradjevinska dozvola" . Ich war ostern in kroatien, hab das machen lassen. Vor paar jahren würde alles per flugzeug aufgenommen. Obwohl ich alles mit genehmigung habe...bei katastar amt war letzte eintragung jahr 1940. ich sage euch viel spass. Gerechnet wird nach m2.
Zitat von KixxonCRO im Beitrag #149Da brauchst du keine sorge haben, behörden melden sich selbst......entweder zum strafe zahlen oder irgendwann mit bagger. Ab 1.6 wird es schärfer. Was ohne Genehmigung gebaut ist, haus...garage etc soll bis zum 1.6.2013 bei katastar angemeldet sein....für beantragung für " gradjevinska dozvola" . Ich war ostern in kroatien, hab das machen lassen. Vor paar jahren würde alles per flugzeug aufgenommen. Obwohl ich alles mit genehmigung habe...bei katastar amt war letzte eintragung jahr 1940. ich sage euch viel spass. Gerechnet wird nach m2.
Was wird ab dem 1.6 schärfer? Was hat eine Anmeldung beim Kataster mit der Legalisierung zu tun? Braucht man Häuser die im Kataster stehen nicht mehr legalisieren? Ist eine Beantragung der "gradjevinska dozvola" gleichzusetzen mit einem Legalisierungsantrag?
@bonaca Mein Eindruck ist, dass du so ziemlich als Einzige(r) durchblickst. Kannst du bitte mit ein paar kurzen Sätzen Klarheit schaffen.
Zitat von bonaca im Beitrag #146ob der Bau eine Baugenehmigung/oder Nutzungsgenehmigung hat steht normalerweise nicht Im Katastereintrag, sondern im Grundbuch (ZEM)
Zitat von KixxonCRO im Beitrag #149Da brauchst du keine sorge haben, behörden melden sich selbst......entweder zum strafe zahlen oder irgendwann mit bagger.
Na dann bin ich beruhigt, erledigt sich ja praktisch von selbst.
Zitat von KixxonCRO im Beitrag #149Ab 1.6 wird es schärfer. Was ohne Genehmigung gebaut ist, haus...garage etc soll bis zum 1.6.2013 bei katastar angemeldet sein....für beantragung für " gradjevinska dozvola" .
... also muss ich, wenn ich das jetzt richtig verstehe, jetzt meine Garage beim Katasteramt melden um dann die Legalisierung beantragen zu können?... was soll denn da noch schärfer werden, das ist doch scharf genug!
Spass beiseite!
@qwyx in Anbetracht das der 01.06. immer näher rückt und hier im Forum keiner aber auch wirklich keiner, mich eingeschlossen, Dir eine hinreichende Erklärung abgeben kann, versuche ich mich noch ein mal, kurz, um Missverständnisse zu vermeiden.
Was wird ab dem 1.6 schärfer? Was hat eine Anmeldung beim Kataster mit der Legalisierung zu tun? Braucht man Häuser die im Kataster stehen nicht mehr legalisieren? Ist eine Beantragung der "gradjevinska dozvola" gleichzusetzen mit einem Legalisierungsantrag?
1.) Nichts wird schärfer! 2.) Steht in keinem Zusammenhang! 3.) siehe 2.)! 4.) Zwei verschiedene Begriffe mit verschiedenen Bedeutung, kann man nicht gleichsetzen!
Nein - gerechnet wird nach Kubikmeter (m3) umbauten Raum !
Nein, ich glaub´ KixxonCRO wurde reingelegt, er meint wahrscheinlich das der Endbetrag also Zahlbetrag bei ihm hoch 2 (also ins Quadrat) genommen wurde. Anders kann ich mir seinen Beitrag nicht erklären.
Es kann natürlich auch sein das, KixxonCRO nur seine Terasse legaliesieren mußte, wenn diese keinen Mauervorsprung von mehr als einen Meter hat, wird diese pro m2 berechnet!
Uns wurde nach Verabschiedung des überarbeiteten Gesetzes vom August 12 vom Anwalt mitgeteilt
Häuser mit vorliegender Abrißverfügung müssen bis zum 31.12.12 zur Legalisierung beantragt werden. Sonstige illegale Häuser, die nach den vorgebenen Kriterien legalisiert werden können, müssen bis zum 30.6.13 zur Legalisierung angemeldet sein. Hier gibt es zusätzlich eine Datumsgrenze(siehe link) die mit Luftaufnahmen belegt wird.(Haus mindestens angefangen etc.)
Was wir noch erlebt haben. Eintragungen im Grundbuch wurden seinerzeit vom Rollkommando des Bauministeriums nur akzeptiert, wenn die Originaldokumente vorgelegt werden konnten und mit den Grundbucheintragungen übereinstimmten.
In unserem Falle erfolgten alle Kostenberechnungen auf cbm-Basis (auch Abwasser !)
Falls jemand im seine Immobilie legaliesieren möchte kann dies bis einschließlich 30.06. tun, d.h. den Antrag auf Legalisation einreichen, der eigentliche Prozess kann sich darüber hinaus erstrecken. Wichtig ist, wie gesagt, den Antrag bis zum 30.6. einzureichen, alles danach wird abgelehnt. Für mein Begriffe eine willkommene Gelegenheit seine Immobilie und die Bürokratie die dahinter steckt ins Reine zu bringen. Die Vorgehnsweise und Kosten hängen von der Größe der Objektes ab, ist klar, jedoch was die "Strafabgabe" angeht (bis 300m³ 4kn/m³, für jedes weitere m³ 7kn) gewährt die Stadt, an die die Abgabe zu entrichten ist, eine Nachlass von 25% bei sofortiger Zahlung, andererseits kann auch in Raten gezahlt werden, also ziemlich Bürgerfreundlich. Weiterhin sind an Kosten, Komunalni doprinos (Kommunalabgabe=Kosten ortsabhängig), Bauingenieur evtl. Architekt (ahhängig vom Umfang der Leistung), evtl. Vermessungstechniker(ca. € 600,00-800,00) zu erwarten. Recht überschaubar und preiswert wenn man bedenkt das eine Wertsteigerung der Immobilie generiert wird, Ersparnis der Behördengänge und immenser Zeitgewinn. Fast alles wird unbürokratisch akzeptiert, was andernfalls, z.B., daß bei der Endabnahme/Nutzungsbewilligung (Legalisation ist im engeren Sinne die Nutzungsbewilligung) bei legalen Bauten ein Energiezertifikat vorgelegt werden muss, an dem sicherlich 95% der Bauten scheitern und somit keine Nutzungsbewilligung erteilt wird. Dieses Energiezertifikat ist bei der Legalisation somit geschenkt, ein riesen Plus, und und und ... Falls jemand einen zuverlässigen Bauingenieur bzw. Architekten im Raum Istrien sucht, dem kann ich geren weiterhelfen,
Für unsere mickrige Bude mit 75 qm Grundfläche im ZG Hinterland nimmt der Architekt/ Vermessungsheini 10.000 Kunz Stand 24.05.2013 Bin gespannt was noch an Kosten anrollt.
Zitat von Alex im Beitrag #159Für unsere mickrige Bude mit 75 qm Grundfläche im ZG Hinterland nimmt der Architekt/ Vermessungsheini 10.000 Kunz Stand 24.05.2013 Bin gespannt was noch an Kosten anrollt.
Gruß Alex
Ich habe 4€ pro m2 bezahlt. 3,5 bis 4,5 € ist bei uns in der Gegend (Sibenik/Zadar) üblich. Zumindest bis dato.
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