ich glaube da reden 2 einander vorbei. Die Gebühr, die von Staatlicher/Gemeinde Seite kommen werden nach m3 gerechnet. Mein Architekt der die Zeichnungen gemacht hat, hat mit mir aber auch nach m2 abgerechnet. Hat Alex auch so geschrieben. Er spricht vom Architekten und Geometer! Nicht von den Strafgebühren. Gruß Peter
Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien.
will hier nur einen Tipp abgeben, sofern dieser noch nicht bekannt ist. Die Vermesser berechnen seit einigen Monaten gemäss Tarif der Ingenieurkammer die Bestandsaufnahme und das Vermessungsgutachten für die Eintragung ins Grundbuch getrennt. Es wird durchaus billiger wenn man dies gleichzeitig vereinbart (aber nicht zahlt), ansonsten wird es fast doppelt so teuer.
Ok, die droht aber ich denke das damit primär Gebäude/Immobilien in Stadtgebieten oder an der Küste direkt betroffen sind. Kann mir nicht vorstellen das auf den Dörfern die gleich mit der Abrissbirne ankommen. Außerdem könnte ich mir vorstellen das vielleicht noch einmal eine Frist verlängert wird, da gerade in den ländlichen Regionen meines Wissens nach eine Vielzahl von Menschen nichts gemacht haben. (Weil so oder so kein Geld vorhanden ist und die sich sagen bisher ging es ja auch)
Hallo! Mein Haus wurde vor 1968 gebaut, es wurde aber nachträglich ein Zubau gemacht und die Terasse überdacht. Somit ist es ein ganz anderes Objekt geworden und ich musste Alles vermessen und legalisieren lassen. Ist leider so. LG Charly
Naja Füsse stillhalten wird teuer! Lese mal hier. Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe Du kannst sicher kroatisch oder?
ich will mich ja nicht auf die Äste rauslassen, aber mich befremdet schon, dass zumindest teilweise die Eigentümer für behördliche Schlamperei, Untätigkeit und Fehlberatungen bluten müssen. Viele haben nach bestem Wissen und Gewissen und oft auch nach vom Amt gegeben Informationen gehandelt und stehen nun wie die Deppen da und werden nun von den genau gleichen Abteilungen desavouiert und abgezockt. Korruption will ich mal niemandem unterstellen. Das Ganze verstösst in doch einigen Fällen wo ich kenne massiv gegen Treu und Glauben
Zitat Kann mir nicht vorstellen das auf den Dörfern die gleich mit der Abrissbirne ankommen.
Das ist richtig undso hbe ich as ja auch nicht behauptet ! Ich hatte von einer Abrissverfügung gechrieben und das bedeutet, dass der Eigentümer eines illegalen Gebäudes aufgefordert wird, sein Ding selbst azureissen. So wird ihm die Möglichkeit geboten, evtl. Fenster, Türen etc. auszubauen und evtl. zu verwerten. Wird der Abrissverfügung nicht Folge geleistet - erst dann kommen die Abrissbagger und machen alles gnadenlos nieder. Der Eigentümer darf dann die ganz Aktion bezahlen ....
Was ich da schreibe sind keine Hirngespinste - das ist hier im Bereich Medulin bereits mehrfach geschehen !
Für illegale Bauten ausserhalb von Bauzonen welche neueren Datums sind und nicht landw. Zwecken dienen wirds schwierig. Insbesondere wenn sie keine Anschlüsse haben.
Für Wohnbauten besteht eine Anschlusspflicht. Wenn lange Zeit angeschlossen ist oder es nur ein Anbau ist und der Besitzer nachweisen kann das er sich früher um eine Bewilligung bemühte und diese nie korrekt bearbeitet wurde kann man evt. eine Ausnahme erwirken.
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