In einem Monat ziehe ich nach BIH, eine Wohnung hab ich schon, nur da ich deutsche bin kann ich mich dort ja nicht anmelden, aus diesem Grund werde ich meinen Wohnsitz in Deutschland angeben.. Da fängt das Problem jedoch an, denn rein rechtlich gesehen ist es illegal an einem Ort gemeldet zu sein und nicht dort zu wohnen, ein anderes Problem ist, dass ich ja dann hier in Deutschland weiterhin krankenversichert sein will, da gäbe es nur 2 Möglichkeiten: entweder ich melde mich auf dem Arbeitsamt arbeitslos oder ich zahle selbst die krankenversicherungsbeiträge, da gibts auch wieder probleme, denn wenn ich beim Arbeitsamt gemeldet bin, darf ich nur 30 tage im Jahr im Ausland sein und da ich aber in BIH leben möchte, geht diese Methode nicht, auserdem möchte ich kein Geld vom Amt bekommen, das soll denen zu Gute kommen, die es wirklich brauchen, und wenn ich mich selbst krankenversichere weis ich nicht was für Kosten da auf mich zu kommen...
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen Danke schon mal im Vorraus
Verzeih plavusa, hab ein wenig schmunzeln müssen, beim Lesen deiner Zeilen. Ich denk, du suchst erst einmal die von dir angesprochenen Stellen, Agentur für Arbeit und Krankenkasse auf und fragst dann bei der Botschaft von Bosnien an, wie das ist, mit einem zumindest teilweisen ständigen Aufenthalt dort! Und wenn es dann noch Ungereimtheiten gibt, stellst du diese hier zur Diskussion und zwar pronto, denn du willst ja schon in einem Monat weg! Warum eigentlich, tät mich interessieren, bestimmt der Liebe wegen, nicht wahr!
Wenn man beim Arbeitsamt germeldet ist, kann man nicht im Ausland leben. Und wenn man keine Leistungen von denen bekommt, egal, ob man sich da meldet oder nicht, ist man auch nicht krankenversichert. Da muss man in den sauren Apfel beißen und sich bei seiner Kasse freiwillig versichern. Die Kosten kann man auf der HP der Krankenkasse erfahren.
Zitat von KrcevinaBeim verlassen des Landes am besten ARBEITSLOS melden und nicht arbeitssuchend ,sodass man beim evtl.Rükkehr leichter hat
Wie soll das denn gehen? Wenn du dich arbeitslos meldest, stellst du ja auch einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Das heißt dann, du hast gewisse Pflichten. Wenn du sowieso kein Geld willst, musst du dich auch überhaupt nicht da melden, da du ja auch nicht über die Arbeitsagentur versichert bist.
Zitat von KrcevinaBeim verlassen des Landes am besten ARBEITSLOS melden und nicht arbeitssuchend ,sodass man beim evtl.Rükkehr leichter hat
Wie soll das denn gehen? Wenn du dich arbeitslos meldest, stellst du ja auch einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Das heißt dann, du hast gewisse Pflichten. Wenn du sowieso kein Geld willst, musst du dich auch überhaupt nicht da melden, da du ja auch nicht über die Arbeitsagentur versichert bist.
Möglich ,ABER ,bin mir sicher vor kurzem was gelesen zu haben ,dass dijenigen ,die Auswandern ,sich am besten arbeitslos melden sollten,und nicht arbeitssuchend ,wegen Pflichten .
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@ beka klar weis ich will, nur damals dachte ich, wenn kroatien in der eu ist, ist alles einfacher, das heißt ich melde mich dort als wohnhaft,meine Großeltern und Freunde leben in BIH genau an der Kroatischen Grenze, somit wäre es ja ein katzensprung dorthin... jetzt hat sich aber etwas geändert,mein Buder hat in BIH Land bekommen und dort wollen wir nun ein Haus bauen, bis Kroatien in der EU ist muss ich dann dort bleiben wenns nicht anders geht illegal, und sobald Kroatien in der EU ist, werde ich mich dort wohnhaft melden und die sache ist gegessen nur bis dahin muss ich halt schauen wie ich es mache.....
also wir sind dann schlicht und einfach nicht versichert in österreich, wir haben den zweitsitz in österreich und den hauptsitz in skopje - zweitsitz deswegn, weil wenn wir zurückkommen, dass ich dann wieder arbeitslos bekomme und dass uns sonst so manche förderungen nicht flöten gehen - wir wereden uns dann unten versichern, denn wenn was ist, werde ich nicht wegen jeden blödsinn nach österreich fahren. - entweder oder plavusa .... beides kannst nicht haben, du musst dich schon entscheiden was du willst - und wegen dem arbeitslosmelden und dann 30 taghe urlaub??? ich kann mir nicht vorstellen dass da die deutschen so human sind??? - in österriech musst du alle paar wochen zum AMS vorweisen was du gemacht hast an bewerbungen und wenn du nicht kommst, wird dir dein arbeitslosengeld gestrichen. - ich bin zb. ein monat dann arbeitslos und während ich in mazedonien bin, bekommei ch natürlich KEIN arbeitslosengeld, da ich dem österr. markt ja nicht zur verfügung stehe!! - wennich dann wieder zurückkomme, würde ich dann, wenn ich nicht arbeiten gehen würde, 5 monate noch arbeitslosengeld bekommen., ..... also wenn du in österreich arbeitslos bist und du urlaub machen willst dann MUSST du dich abmelden und dann bekommst auch kein geld - wenn du es trotzdem machst und sie kommen dir drauf, musst du das zurückzahlen und du wirst auf bestimmte zeit gesperrt und bekommst kein arbeitslosengeld oder so irgendwie - kenn mich da a net so aus .... aber naja :)
wie gesagt, entweder ODER, beides geht nicht, das wär ja zu schön, nix arbeiten, in einem anderen land sein und trotzdem arbeitslosengeld bekommen .... da würd ich in mazedonien wie eine königin leben
Bist du in Deutschland arbeitslos, mußt du definitiv Bewerbungen vorweisen können, egal, ob du 25 oder 63 bist. Urlaub gibt es nach Absprache mit dem Amt, sonst ist ALG futsch ! Du kannst nach BiH gehen, aber dann bist du beim Amt raus, nicht versichert und Schluß. illegal in BiH kann gut gehen, solange niemand etwas merkt oder sagt, aber es ist ein Risiko. Wenn die Ausweisung kommt, ist Feierabend. Ich bin jetzt 62, muß auch warten auf den Tag X, entweder irgend eine Rente, oder ich muß weiter arbeiten und kann nur begrenzt nach Kroatien, obwohl meine Frau schon dort wohnt. Nachweis Lebensunterhalt und KV sind entscheidend.
Zitat von plavusabis Kroatien in der EU ist muss ich dann dort bleiben wenns nicht anders geht illegal, und sobald Kroatien in der EU ist, werde ich mich dort wohnhaft melden und die sache ist gegessen nur bis dahin muss ich halt schauen wie ich es mache.....
Klingt gearda so als würde Kroatien auf dich warten. Ich darf euch sagen, das bereits jetzt öffentlich eine politsche Diskussion geführt wird, ob es eine Sperrklausel für den Zuzug und Arbeitsberechtigungen aus dem Ausland auch nach dem EU-Beitritt geben soll. Was für dich bedeuten würde, das sich für dich in absehbarer Zeit nichts ändern wird, außer: - bist selber Kroate/in - gründest ne Firma - heiratest ne(n) Kroatin/en
Auch wenn sich nichts ändert, brauchst du eine Aufenthaltsgenehmigung mit Nachweis von Lebensunterhalt und KV, Sozialfälle will kein Land der EU einkassieren.
Man oh man, erstens ist arbeitslos sein nicht gleich arbeitsuchend sein. Wer sich arbeitslos meldet muss sich nicht zwingend arbeitssuchend melden. Zweitens brauche ich als EU-Bürger in keinem Land der EU eine Aufenthaltsberechtigung, ich kann arbeiten und leben wo ich will, das gilt übrigens auch dann wenn ich aus einem Nicht EU-Land komme und in einem EU-Land eine Aufenthaltserlaubnis/Berechtigung besitze. Arbeiten natürlich nur dann wenn ich auch Arbeit finde.
Zitat von drago1Man oh man, erstens ist arbeitslos sein nicht gleich arbeitsuchend sein. Wer sich arbeitslos meldet muss sich nicht zwingend arbeitssuchend melden.
Aber wo ist dann der Sinn, wenn man sich arbeitslos meldet? Man steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bezieht keine Leistungen, ist also auch nicht krankenversichert. Und es wird auch keine Ausfallzeit für die Rentenversicherung eingetragen, weil man eben nicht arbeitssuchend ist bzw. zur Verfügung steht. Warum soll man sich dann überhaupt melden?
Zitat von drago1 Zweitens brauche ich als EU-Bürger in keinem Land der EU eine Aufenthaltsberechtigung, ich kann arbeiten und leben wo ich will, das gilt übrigens auch dann wenn ich aus einem Nicht EU-Land komme und in einem EU-Land eine Aufenthaltserlaubnis/Berechtigung besitze. Arbeiten natürlich nur dann wenn ich auch Arbeit finde.
Was mich interessieren würde, warum kannst Du Dich nicht anmelden ? Meines Wissens gibt es auch in BiH, sowas wie eine Meldepflicht. Ist zwar schon sehr lange her, aber im Dorf meiner Frau, kam einmal die Polizei auf Besuch und fragte uns warum wir uns nicht angemeldet haben ?
Zitat Man oh man, erstens ist arbeitslos sein nicht gleich arbeitsuchend sein. Wer sich arbeitslos meldet muss sich nicht zwingend arbeitssuchend melden.
Wer sich arbeitslos meldet, möchte Leistungen empfangen. Dafür muß er zumutbare Arbeit annehmen, die ihm vermittelt wird. Sich arbeitslos melden, und nicht arbeiten wollen, geht nicht. Dann heißt das, alles auf eigene Kappe,z.B. Krankenversicherung. Geld: null. Daß diese Gesetze oft umgangen werden ist klar....
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