Ich hab seit fast 10 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit, hab dafür damals die kroatische aufgegeben. Da aber EU Bürger neben der deutschen auch ihre alte Staatsangehörigkeit behalten dürfen, dann dürfte es eigendlich für mich kein Problem sein, wenn Kroatien erstmal in der EU ist, die kroatische Staatsangehörigkeit wieder zu nehmen. Ohne die deutsche aufgeben zu müßen. Oder sehe ich das falsch ?
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG): § 10 (1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach Maßgabe des § 80 des Aufenthaltsgesetzes oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er 4. seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert. § 12 (2) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird ferner abgesehen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt.
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.
Ich wurde letztens wieder auf die Polizeiwache eingeladen trotz Daueraufenthaltstitel für Kroatien. Ich fragte ob es so üblich sei bei einem Daueraufenthaltsrecht.Die Dame sagte:Ja das sei so.Es wird geprüft ob ich nicht länger als 3 Monate aus Kroatien bin.Es sei denn ich nehme die kroatische Bürgerschaft an.Da ich aber dann die Deutsche abgeben müßte habe ich drauf verzichtet. LG Kastela
Hallo Fred, wir zwei beide scheinen irgendwie aneinander vorbei zu reden.
Ich bin ja gegenwürtig deutscher Staatsbürger und möchte in 1 1/2 Jahren auch noch kroatischer werden. Bin der Meinung dass das dann legal sein wird. Bin mir aber wie gesagt nicht ganz sicher. Werde jemanden Fragen der sich damit auskennt.
Zitat Ich wurde letztens wieder auf die Polizeiwache eingeladen trotz Daueraufenthaltstitel für Kroatien. Ich fragte ob es so üblich sei bei einem Daueraufenthaltsrecht.Die Dame sagte:Ja das sei so.Es wird geprüft ob ich nicht länger als 3 Monate aus Kroatien bin.Es sei denn ich nehme die kroatische Bürgerschaft an.Da ich aber dann die Deutsche abgeben müßte habe ich drauf verzichtet. LG Kastela
Bist du Deutscher ? Wenn ja, dann kannst du, wenn Kroatien in der EU ist, die kroatische Staatsbürgerschaft annehmen ohne die deutsche abzugeben.
Mir macht halt sorgen ob ich, als deutscher Staatsbürger und ehemalliger Kroate das auch darf.
Bist du Deutscher ? Wenn ja, dann kannst du, wenn Kroatien in der EU ist, die kroatische Staatsbürgerschaft annehmen ohne die deutsche abzugeben.
Mir macht halt sorgen ob ich, als deutscher Staatsbürger und ehemalliger Kroate das auch darf.
Ich bin Deutsche Staatsbürgerin. Wie es dann bei dir ist weiß ich nicht.Aber wenn ich nächstes mal wieder zur Polizei eingeladen werde,kann ich ja mal fragen.
Zitat von HajdukWas mir Sorgen macht ist ob doppelte Staatsbürgerschaft geht wenn Kroatien in der EU ist ? Finde da nirgendwo eine eindeutige Antwort.
Nach derzeitiger Rechtslage (StAG) geht die doppelte Staatsbürgerschaft, sobald Kroatien in der EU ist.
Eine doppelte Staatsangehörigkeit wird von deutscher Seite nur dann dauerhaft geduldet, 1. wenn beide Staatsangehörigkeiten durch Geburt (§ 4 StAG, zB von den Eltern) erworben wurden (Abstammungsprinzip) oder 2. wenn die andere Staatsangehörigkeit nach einer Beibehaltungsgenehmigung (§ 25, Abs. 2 StAG) erworben wurde oder 3. wenn die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder der Schweiz erworben wurde (§ 25, Abs. 1, Satz 2 StAG) 4. wenn bei der Einbürgerung von der Abgabe der früheren Staatsangehörigkeit abgesehen wurde (§ 12 StAG).
Ich hätte noch eine Frage, hoffentlich nerve ich nicht.
So eine Einbürgerung in Kroatien dauert anscheinend ziemlich lang. Ob es wohl legal ist die kroatische Staatsbürgerschaft schon zu beantragen bevor Kroatien in der EU ist damit man sie durch hat bis zum Juli 2013
Zitat von HajdukIch hätte noch eine Frage, hoffentlich nerve ich nicht.
So eine Einbürgerung in Kroatien dauert anscheinend ziemlich lang. Ob es wohl legal ist die kroatische Staatsbürgerschaft schon zu beantragen bevor Kroatien in der EU ist damit man sie durch hat bis zum Juli 2013
Also ,wie ich das verstehe,du willst deine "Alte" kroatische Staatsbürgerschaft neben der Deutschen wieder haben
Zitat von Hajduk...Ob es wohl legal ist die kroatische Staatsbürgerschaft schon zu beantragen bevor Kroatien in der EU ist damit man sie durch hat bis zum Juli 2013
Warum den sooo eilig?? Es ist legal, aber dennoch nicht ratsam, bevor die Rechtslage (vollzogener EU-Beitritt) nicht eindeutig geklärt ist. Beachte dazu § 25 Abs. 1 Satz1 STAG, der zum Zeitpunkt der Antragstellung zutreffen würde. Es könnte sein (hab' das nicht recherchiert), daß bereits die Antragstellung Konsequenzen für Deine deutsche Staatsangehörigkeit hat. Frage: Was machst Du, wenn Dein Antrag schnell durchgeht, BEVOR Kroatien in der EU ist und Du deshalb Deine deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verlierst?
Zitat Frage: Was machst Du, wenn Dein Antrag schnell durchgeht, BEVOR Kroatien in der EU ist und Du deshalb Deine deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verlierst?
Wieso, wenn ich fragen darf? Bin in D geboren, habe aber noch nie die Deutsche Staatsbürgerschaft besessen, und hatte auch noch nie den Wunsch oder Zwang mich zu entscheiden. Es interessiert mich, welche gravierenden Vor- oder Nachteile sich dadurch im Alltag wirklich ergeben? Kann aber auch sein das ich etwas blauäugig in der hinsicht bin, da ich mich wirklich nie ernsthaft mit dem Thema beschäftigt habe.
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