Hallo, ich möchte nächstes Jahr ein Schlauchboot 300 cm. mit Elektromotor nach CR zu meinem Segelboot (6,5 m) mitnehmen. (Segelboot wurde 07/2011 beim Hafenmeisterei MaliLosinj angemeldet.) Ist das Schlauchboot mit EMotor oder auch nur mit Paddel anmeldepflicht ?? Mfg.
Fred hat so geschrieben; Anmelde und damit Vignettenpflichtigt sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge ab 3 meter aufwärts, unabhängig davon ob sie mit Motor ausgestattet sind oder nicht. Darüber hinaus sind auch alle Wasserfahrzeuge mit einer länge unter 3 metern,jedoch mit Motoren,die eine Leistung von mehr als 5 KW haben, anmeldepflichtigt. Also eine Schlauchboot bis 299 cm lang , und mit 25 Kp Elektromotor ausgestattet ist nicht Anmelde/Vignettepflichtigt. Danke Fred. Mfg. Orhan
„Anmelde und damit Vignettenpflichtigt sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge ab 3 meter aufwärts, unabhängig davon ob sie mit Motor ausgestattet sind oder nicht.”
Demnach wären ja dann auch Paddelboote, anmeldepflichtig, wenn diese länger als 3 m sind (was ja eigentlich immer der Fall ist) ? Ich ging nämlich bisher davon aus, dass muskelbetriebene Boote keiner Anmeldepflicht unterliegen, auch wenn diese länger als 3 m sind.
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Es gibt Ausnahmen: Muskelbetriebene Wasserfahrzeuge also Ruder und Paddelboote,Kanus und Trettboote, sowie Boote, die an Wettbewerben teilnehmen. (lt.HP Bootfahren in Kroatien) auch nicht Anmeldepfilichtigt. Mfg. Orhan
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