Ich bin in Deutschland geboren und besitze einen kroatischen Pass, zudem habe ich einen unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hier in Deutschland.
Zum Sachverhalt:
Da mein kroatischer Pass abgelaufen war und ich gezwungen war einen Neuen zu beantragen, bin ich jetzt verpflichtet den deutschen Aufenthaltstitel mit in den neuen Pass zu nehmen.
Zum Problem:
Ich hab jetzt erfahren dass sich seit dem 1.9. das Gesetz betreffend der "Regelung des Aufenthaltstitels" gändert hat und ein elektronischer Aufenthaltstitel eingeführt worden ist, dieser erst in Berlin bearbeitet werden muss und dass die Wartezeit ca. 6-8 Wochen beträgt. Da ich im Dezember aber nach Kroatien, mit dem Auto, fahren muss kann ich keine 6-8 Wochen warten.
Bis ich die Aufenthaltsgenehmigung jedoch bekommt, dauert dies 4-6 Wochen! Ich will aber in drei Wochen nach Kroatien! Ergo: Ich habe im Dezember zwar einen neuen kroatischen Pass aber keinen Aufenthaltstitel im Pass!
Ich glaube ich spreche deutlich Deutsch. Wenn du mit neuen Pass nach Kro. und wieder nach D kommst wer fargt dich ob in deienem Pass Autenthalt Vermerk ist. Kroatische Buerger duerfen anch Eu ohne A.E. einreisen.
Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe
Ein Problem kann ich in diesem Fall auch nicht erkennen. Du reist mit deinem neuen Pass nach Kroatien und wieder zurück nach Deutschland. Nach deiner Rückkehr kannst du ohne Probleme den Aufenthaltstitel im Pass eintragen lassem. Die Aufenthaltsexperten aus Deutschland mögen bitte verzeihen, wenn diese Einschätzung falsch sein sollte.
Zitat von PavelBis ich die Aufenthaltsgenehmigung jedoch bekommt, dauert dies 4-6 Wochen! Ich will aber in drei Wochen nach Kroatien! Ergo: Ich habe im Dezember zwar einen neuen kroatischen Pass aber keinen Aufenthaltstitel im Pass! Dass ist das Problem!
Du hast aber auch noch den alten Pass, in dem der Aufenthaltstitel vermerkt ist. Von der Ausländerbehörde läßt Du Dir später den Aufenthaltstitel vom alten Pass in den neuen Pass kostenfrei übertragen. Du solltest aber auch Deine Ausländerbehörde kontaktieren, wie Du es handhaben sollst, ggf. übertragen sie den Aufenthaltstitel sofort in den neuen Pass.
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