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Dieses Thema hat 7 Antworten
und wurde 572 mal aufgerufen
  
 Auswandern nach Kroatien / Wehrdienst in Kroatien / Jobs u. Jobsuche / Staatsangehörigkeit
kontrast Offline

Mitglied im Kroatien-Forum
Beiträge: 6

15.12.2011 11:23
Staatsangehörigkeit antworten

HI

habe eine Frage zur Staatsangehörigkeit.
ich las diesen Text ,der wohl eine Übersetzung des kroatischen Gesetzestextes ist:

Article 4
A child shall acquire Croatian citizenship by origin if:
1. both of his or her parents were, at the time of his or her birth, Croatian citizens;
2. one of his or her parents was, at the time of his or her birth, a Croatian citizen, and the child was born in the Republic of Croatia;
3. one of his or her parents was, at the time of his or her birth, a Croatian citizen, while the other was a stateless person or a person whose citizenship was unknown, and the child was born abroad.


Wie ist das denn nun bei einer deutschen Familie?
Ich hörte davon, dass ein Kind die kroatische Staatsangehörigkeit erhält, wenn es in Deutschland geboren wurde und ein Elternteil kroatisch ist und der andere deutsch.
DAS widerspricht aber dem obigem Text.
denn danach muss ein Elternteil kroatisch und der andere staatenlos sein.
Gibt es hier ein Abkommen zwischen Deutschland und Kroatien??

Vera Online

Moderatorin im Kroatien-Forum
Beiträge: 22.133


15.12.2011 11:57
#2 RE: Staatsangehörigkeit antworten

Das steht alles hier und hat nichts mit einem besonderen Abkommen zu tun: http://www.einbuergerungstest.biz/einbue...tammungsprinzip

________________________
Meine Fotogalerie

kontrast Offline

Mitglied im Kroatien-Forum
Beiträge: 6

16.12.2011 06:26
#3 RE: Staatsangehörigkeit antworten

das widerspricht sich.

einmal heisst es einer muss staatenlos sein und einmal reicht es wenn einer nur die kroatische Nationalität hat.
Mit einem Gestzes text wäre mir eher geholfen


Außerdem:
Ich fragte nach der "kroatischen" Seite der Geschichte.
Nicht nach der deutschen.
die deutsche Seite is geklärt

Anselm Offline

Kroatien-Fan
Beiträge: 877


16.12.2011 22:49
#4 RE: Staatsangehörigkeit antworten

Anscheinend haben die Kroaten das entprechende Gesetz geändert: http://www.mup.hr/96.aspx

Članak 5.

Podrijetlom stječe hrvatsko državljanstvo dijete čiji je jedan od roditelja u trenutku njegova rođenja hrvatski državljanin, a dijete je rođeno u inozemstvu, ima prijavljeno prebivalište i živi u Republici Hrvatskoj. Takvo se dijete smatra hrvatskim državljaninom od trenutka rođenja.


Članak 6.

Podrijetlom stječe hrvatsko državljanstvo dijete koje je rođeno u inozemstvu a nema prijavljeno prebivalište i ne živi u Republici Hrvatskoj, ako jedan od roditelja koji je hrvatski drižavljanin da pisanu izjavu da se dijete smatra hrvatskirn državljaninom a drugi roditelj je stranog državljanstva ali ne one države u kojoj je dijete rođeno, i ne protivi se takvoj izjavi. Takvo se dijete smatra hrvatskim državljaninom od trenutka rođenja.

Früher war das anders. Meine Töchter haben beide eine Domovnica, obwohl sie nicht in Kroatien geboren wurden, nicht dort leben, und ich nicht staatenlos bin.

Anselm aus Stuttgart/Esslingen

kontrast Offline

Mitglied im Kroatien-Forum
Beiträge: 6

08.01.2012 18:44
#5 RE: Staatsangehörigkeit antworten

Hallo Anselm.
danke sehr für den Beitrag.


Kannst du mir sagen seit wann das Gesetz genau gilt?

D.h. dass es reicht wenn ein Kind in DE geboren ist und ein Elternteil kroatisch ist?

kontrast Offline

Mitglied im Kroatien-Forum
Beiträge: 6

08.01.2012 19:42
#6 RE: Staatsangehörigkeit antworten

ich habe gerade versucht deine Texte zu übersetzen Anselm.
demnach war es damals so, dass ein Kind nur dann Kroatisch war, wenn ein Eleternteil kroatisch und der andere Eleternteil eine ANDERE Nationalität hatte als das geburstland


oder

wenn wenn ein elterteil kroatisch war (der andere ist egal)
und das Kind in Kroatien wohnt.


oder versteh ich was falsch

kontrast Offline

Mitglied im Kroatien-Forum
Beiträge: 6

08.01.2012 20:33
#7 RE: Staatsangehörigkeit antworten

Ich bitte das Trippelposting zu entschuldigen.
Ich habe noch einen kleinen Nachtrag.

Was ist denn eigentlich ,wenn ein Elternteil(der kroatische) im Zuge der Einbürgerung in Deutschland seine kroatische Staatsbürgerschaft abgibt?

Im gersetzestext fand ich eine passage die aussagt, dass das Kind auch die Staatsbürgerschaft verliert:

Članak 20.

Djetetu do navršene 18. godine žiaota prestaje otpustom hrvatsko državljanstvo:

1. na zahtjev oba roditelja kojima je hrvatsko državljanstvo prestalo otpustom; ili

2. ako je hrvatsko državljanstvo prestalo na taj način jednom od roditelja, a drugi roditelj je strani državljanin.

Dijete do navršene 18. godine života, usvojeno od stranih državljane sa srodničkim učinkom, otpustit će se iz hrvatskog državljanstva na zahtjev usvojitelja.


Article 20
Croatian citizenship shall be terminated by revocation for a child by the age of eighteen:
1. upon the petition from both parents whose citizenship was terminated by revocation, or,
2. if Croatian citizenship was terminated in this way for one parent, while the other parent is a foreign citizen; Croatian citizenship shall be terminated by revocation upon the petition by the adoptive parents, for a child by the age of eighteen, who was adopted with kinship legal effect by foreign citizens.



Habe ich das richtig verstanden?

kontrast Offline

Mitglied im Kroatien-Forum
Beiträge: 6

14.01.2012 07:41
#8 RE: Staatsangehörigkeit antworten

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