Zitat von FlipperAha, das heißt, in Deutschland kann man damit rechnen, dass ein Einsatzfahrzeug sowohl in der Rettungsgasse als auch auf der Standspur daherkommt. Ist das nicht gefährlich, wenn es zu Mißverständnissen kommt?
Wenn auch die Ösis ihre Liegestühle einklappen und verstauen kann eigentlich nichts passieren. Rettungsfahrzeuge kommen bekanntlich nicht lautlos und nicht mit Schallgeschwindigkeit.
Zitat Eine Benutzung des Standstreifens ist demnach auch durch Rettungsfahrzeuge untersagt.
@ Proppi: Das ist definitiv falsch (für Deutschland). Grundsätzlich haben sich auch diese an die StVO zu halten; unter den Voraussetzungen des § 35 StVO (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__35.html) dürfen sie jedoch davon abweichen. Bei der Benutzung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__38.html) ordnet es an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
@Armin Die StVO regelt eindeutig wo die Rettungsgasse zu bilden ist. Weshalb sollte sie, so sie gebildet wurde, nicht benutzt werden? Dass Rettungsfahrzeuge Sonderrechte haben ist klar.
Das Problem welches ich hier sehe ist, dass eben nicht alle Verkehrsteilnehmer wissen wo diese eigentlich gebildet werden muss und es u. U. in den einzelnen Ländern abweichende Regeln gibt, was für zusätzliche Verwirrung sorgt.
ich hatte mich lediglich auf Deinen einen oben angeführten Satz bezogen und der ist (und bleibt) falsch. Über die anderen Problematiken die Du anführst kann man sicherlich diskutieren.
da es offensichtlich Unterschiede zwischen den deutschen und österreichischen Vorschriften hinsichtlich der Bildung einer Rettungsgasse gibt (Benützung des Pannen (Stand)-Streifens, Rettungsgasse schon vor Wahrnehmung von Einsatzfahrzeugen etc.) ein Anhang der Asfinag zur Information, da ja in Österreich bei Nichteinhaltung hohe Strafen angedroht werden.
Die Rettungsgasse, einer der ersten Dummheiten die unser Österreich im nuen Jahr haben will. Ist doch sehr inteligent: Der Pannenstreifen ist eine freie Spur falls nicht gerade wer eine Panne hat. Aber um es kompliziert zu machen soll von den Einsatzfahrzeugen nicht der Pannenstreifen genutzt werden sondern eine Spur zwischen 1. und 2. Spur bzw. zwischen 2. und 3. Spur. Das ist ja eine super Sache. Man nützt nicht die Spur die sowieso frei ist, nein. Man macht eine eigene freie Spur. Und da ja bei uns soviele unfähige Autofahrer unterwegs sind funktioniert es so gut wie gar nicht. Man kanns täglich im Radio hören.
Aber man könnte zumindest den Namen ändern: Statt Rettungsgasse Verwirrungsgasse.
Österreich kann wieder einmal stolz sein einen Blödsinn von Nachbarstaaten übernommen zu haben.
Zitat Vorausschauend müssen bei stockendem Verkehr alle Fahrzeuge, die den ganz linken Fahrstreifen befahren, so weit nach links wie möglich fahren und alle anderen so weit nach rechts wie notwendig, um dazwischen eine freie Fahrgasse zu bilden. Dabei soll auch der Pannenstreifen benützt werden. Die Fahrzeuge haben sich parallel zum Fahrbahnverlauf einzuordnen, da es durch schräg stehende Fahrzeuge zu weiteren Behinderungen kommt und auch das eigene Fortkommen im Stau damit erschwert wird.
Darf oder muss der Pannenstreifen mitbenutzt werden? Der Pannenstreifen soll mitbenützt werden, um eine möglichst breite Rettungsgasse zu bilden.
Da bin ich dann in Österreich mit Wohnwagen wohl nur noch auf dem Pannenstreifen unterwegs...
Oder muss ich Slalom fahren?
Rauf auf den Pannenstreifen, wieder auf die Spur zurück, Pannenstreifen, Spur......
Ich muss ja die Rettungsgasse bilden, sobald es stockt....
Zitat Ab welchen Zeitpunkt muss eine Rettungsgasse gebildet werden? Ab dem Zeitpunkt, an dem damit zu rechnen ist, dass sich ein Stau - und somit ein Stillstand - oder zumindest Schritttempo ergeben kann. Ist die Rettungsgasse auch bei Überlastung zu bilden? Die Rettungsgasse ist nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei täglichen Überlastungsstaus zu bilden.
aber ich hab die Lösung gefunden:
Zitat Ab wann darf die Rettungsgasse wieder aufgelöst werden? Die Rettungsgasse darf aufgelöst werden, sobald klar erkennbar ist, dass der Verkehr wieder flüssig in Bewegung gerät und mit keinem weiteren Stillstand mehr zu rechnen ist.
Aha, auf der Autobahn Passau - Linz fahre ich dann direkt nur noch auf der Standspur....
Und rund um Wien im Berufsverkehr dann auch....
so ein Blödsinn.....
Irgendwie haben die "Österreicherwitze" doch ihre Berechtigung....
Zitat Die StVO regelt eindeutig wo die Rettungsgasse zu bilden ist. Weshalb sollte sie, so sie gebildet wurde, nicht benutzt werden? Dass Rettungsfahrzeuge Sonderrechte haben ist klar.
Ein Einsatzfahrzeug mit Sonderrechten (Signalhorn und Blaulicht) fährt im Einsatz dort wo es Platz findet.....
Aha, auf der Autobahn Passau - Linz fahre ich dann direkt nur noch auf der Standspur....
Und rund um Wien im Berufsverkehr dann auch....
so ein Blödsinn.....
Irgendwie haben die "Österreicherwitze" doch ihre Berechtigung....
Dafür das du das System nicht verstehst kann aber Österreich nichts. Aber vielleicht gibts für besonders schwere Fälle Handzettel bei der Einreise nach Österreich.
Das System ist ganz eindeutig und verständlich. (für den Großteil der Autofahrer). Aber es umzusezten ist ein anderes paar Schuhe. Und das die Rettungsgasse unnötig ist ist wieder eine andere Sache. Aber ich finde es lustig wenn man über Österreicherwitze redet aber nicht einmal die richtige Vorgehensweise versteht.
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.