freier Zuzug für alle EU-Bürger auch nach Deutschland wenn eine Krankenversicherung gegeben ist und keine Leistungen nach dem SGB II oder XII bezogen werden oder kurz es dürfen keine öffentlichen Mittel in Anspruch genommen werden.
Hallo Daxbauer, Es gibt noch eine Steigerung. Unter gewissen Voraussetzungen steht einem Deutschen in Deutschland eine Freizügigkeitsbescheinigung nach EU-Recht zu. Ist natürlich Unsinn, da der Deutsche ja Freizügigkeit nach dem Grunggesetz geniesst, aber so ist die Logik des EU-Rechtes. Für Interessierte viel Spaß beim heraus finden der Lösung.
Mir ist das alles wurscht, bei mir greift sowieso die Familienzusammenführung, und da genügt heute bereits, lt. Auskunft Meldebehörde in Kastel Sucurac vor Ort, Einkommensnachweis (Renteneingang, wenn es dann soweit ist,) sowie Krankenversicherung.
Und wenn man dann noch weiß, dass ein (drittstaatlicher) EU-Familienangehöriger mehr Rechte hat, als der (drittstaatliche) Ehegatte eines Deutschen.....
Außer der Deutsche hat bereits mit ihm im EU-Ausland gelebt......
Zitat von Daxbauer im Beitrag #26Und wenn man dann noch weiß, dass ein (drittstaatlicher) EU-Familienangehöriger mehr Rechte hat, als der (drittstaatliche) Ehegatte eines Deutschen.....
Außer der Deutsche hat bereits mit ihm im EU-Ausland gelebt......
Ähemm...die Frage war doch folgende: "Wer kann uns da weiterhelfen wegen einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Kroatien. Kann man das schon in Deutschland machen oder erst wenn man in Kroatien ist vor Ort?"
Antwort: den Antrag kann man bei der kroatischen Botschaft, bei jedem kroatischen Konsulat und (jetzt auch wieder) nach der bereits erfolgten Einreise bei der örtlichen Polizeibehörde stellen.
Dazu füllt man den im Anhang beigefügten Vordruck aus. An Unterlagen werden benötigt: ein Passbild, Krankenversicherungsnachweis, Einkommensnachweis, Strafregisterauszug und natürlich ein Nachweis des Grundes, weshalb man längere Zeit in Kroatien leben will (z.B. Studienbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Grundbuchauszug, Familienzusammenführung). "Einfach so" in Kroatien leben, weil's da schön ist, das geht nicht. Man muss schon einen triftigen Grund haben.
Nachtrag: bei den Unterlagen habe ich den Reisepass vergessen. Dieser muss mindestens ein halbes Jahr über den beantragten Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein. Wer also jetzt (Juli 2012) eine einjährige Aufentshaltserlaubnis beantragt, dessen Reisepass muss bis Januar 2014 gültig sein.
Also eine Daueraufenthaltsgenehmigung ist mir sehr wichtig, wegen der Steuer. Also in Österreich darf ich mich auch net lange ohne Aufenthaltsgenhmigung als EU Bürger aufhalten, zumindest nicht wenn ich dort arbeite oder fest wohne. Also ich will auch auswandern und wir wollen unsere Firma dorthin verlegen. Angestellte benötige ich nur Privat (Gärtner, Putzfee, Hausmeister etc.) Unsere Firma benötigt kaum Mitarbeiter. Dennoch ist der Umsatz hoch (der Gewinn nicht so) bedeutet viel Steuern für den Staat. Da sollte man doch eine Chance auf eine Firma haben, oder? Eigentum wollte ich mir natürlich kaufen. :-) ich hoffe es klappt, also über jeden Tipp bin ich dankbar.
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