ich nehme mal an, dass Du die Räder am Heck Deines Zugfahrzeuges befestigen willst? Das ist nich so ganz eindeutig aus Deiner Frage zu entnehmen.
Bei den Länderinformationen Italien des ACE steht folgendes: http://www.ace-online.de/reise-urlaub/reiseinformationen/laenderinformationen/laenderdetailinfo.html?tx_nfccountryinfo_pi1[countryuid]=15
Transporte: Alle nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Heckladungen müssen durch eine 50x50 cm große Warntafel aus Metall mit weiß-roten Diagonalstreifen (komplett reflektierend) kenntlich gemacht werden. Mit der Warntafel ist jede nach hinten hinausragende Fahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Sie ist z.B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklappten Zustand. Immer wenn eine Ladung über die (im Fahrzeugschein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht - sind nach dem Gesetz - sämtliche geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nichtr in Gefahr gebracht werden.
beim ADAC steht folgendes: Leider ist die verlinkte Seite nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Kennzeichnung von überstehender Ladung Alle Ladungen und Dachlasten, die nach hinten über die im Kfz-Schein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinausstehen, sind mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß schraffierten, reflektierenden und typengenehmigten Warntafel zu kennzeichnen, die ständig quer zur Fahrtrichtung verbleiben muss. Ladungen, die die gesamte Fahrzeugbreite abdecken, benötigen zwei Tafeln, die an den seitlichen Enden der Ladung anzubringen sind. Nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet. Die Tafeln sind in vielen ADAC-Geschäftsstellen und im Fachhandel erhältlich.
Es steht auf jeden Fall nicht dabei, dass die Pflicht entfällt, wenn noch ein Wohnwagen dahinter gezogen wird und dieser die Warntafel verdeckt. Ob die Warntafel dann Sinn macht?
Ich würde sie mir in jedem Fall zulegen...Bußgelder in Italien sind sehr teuer!
Nee brauchst du nur , wenn die Fahrrader hinten ueber das Zugfahrzeug oder den WW ueberstehen. Zwischen den Fahrzeugen Auto- WW macht das ja gar keinen Sinn.
Dass der Hersteller (der Warntafeln) das sagt wundert mich jetzt - nicht! Ich hatte viel gegoogelt - aber keine sichere Antwort erhalten. Von den ADAC-Meinungen sind jedoch nicht alle begeistert. Bei dem Preis der Warntalfel würde ich mir sie auch lieber zulegen als ich mir (unnötige) Schwierigkeiten einhandele...
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