Hallo ! ich lebe und arbeite schon 40 Jahre in Deutschland. Jedes Jahr fahre ich in Urlaub nach Kroatien, so auch dieses. Im Mai dieses Jahres habe ich neuen Reisepass (Putovnicu) bekommen. Der neue Aufenthaltserlaubnis ist nicht mehr im Reisepass eingetragen sondern gibt einen neuen Ausweiss (Aufenthaltstitel)in Form wie ein Führerschein. Am 29.07.2012 bin ich in Urlaub auf Insel Krk losgefahren. Nach ca. 700 km, an Slowenisch-Kroatische Grenze hat der "freundliche" Polizist Reisedokumente verlangt. Ich hate mein Reisepass dabei aber den Aufenthaltserlaubnis (er sagte dazu: Visum) habe ich vergessen mit zu nehmen. Ich mußte auf die Seite fahren. Nach ca. 30 minuten Wartezeit kam der Polizist und sagte mir das ich ein Bußgeld in Höhe von 400,- € auf Rechnung oder sofort 200,- € zahlen muß. Ich sagte ihm dass ich den Aufenthaltserlaubnis vergessen habe aber die Fotokopie alle meine Dokumente bei mir habe. Er wollte die nicht sehen. Ich zahlte die 200,- € und fuhr nach ca. 1 Stunde weiter. Das war für mich sehr ärgerlich. Meine Frage an alle: darf der Slowenische Polizist so hohes Bußgeld daführ verlangen ? Ich bin nur auf der Durchreise als Tourist durch Slowenien, will dort nicht arbeiten und brauche keine Visum. Wenn ja dann Warnung an alle: Aufenthaltstitel mitnehmen !!!
Das ist ja wohl nichts Neues, daß bei der Einreise in den Schengen-Raum die Einreiseberechtigung nachgewiesen und pflichtgemäß kontrolliert werden muß, nur hast Du's bisher nicht bemerkt, weil der Aufenthaltstitel im Pass eingeklebt war. Der Aufenthaltstitel ist rechtlich ja nichts anderes als eine Art Dauervisum. Der Versuch der Einreise in den Schengen-Raum (und der Aufenthalt) ohne Visum bzw. Aufenthaltstitel ist rechtswidrig und damit strafbar. Hätte der Grenzbeamte Deinen eAT nicht auf elektronischem Wege feststellen können, hätte er Dich zurückweisen müssen.
Zitat von Vera im Beitrag #3So wie ich das verstehe, war es aber bei der Ausreise aus dem Schengen-Raum...
Das wäre ja noch schlimmer, denn was man A. bei der Einreise noch als (unvollendeten) Versuch der illegalen Einreise strafmildernd werten könnte, ist B. bei der Ausreise schon der (vollendete) Tatbestand des illegalen Aufenthalts (hier: in Slovenien).
Zum Strafrahmen müßte man das slovenische Aufenthaltsrecht (oder Daxbauer) befragen. Er soll halt mal auf seine Quittung schauen, dort muß die Rechtsgrundlage vermerkt sein. In D käme dafür ggf. § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG in Bedracht (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe)
Ich kann nur für das deutsche Recht sprechen, nicht für das slowenische
Das "Nichtmitführen" begründet keinen unerlaubten Aufenthalt und auch keine unerlaubte Einreise.
So gesehen ist die slowenische Reaktion für mich nicht nachvollziehbar.
Aber:
Im Schengener Grenzkodex ist die ehemalige "Stempelverordnung" enthalten.
Demnach ist ein Pass eines Drittstaatlers bei der Ein- und Ausreise zu stempeln um den Aufenthalt nachweisen zu können.
Eine Meldepflicht für Ausländer wie z.B. in Kroatien ist nicht vorhanden, somit dienen die Stempel dem Nachweis.
Jedoch werden u.a. Pässe eines Drittausländers mt AT nicht gestempelt, da hier ja keine Aufenthaltsdauer kontrolliert werden muss.
Für den Fall, dass ein Drittausländer keinen Einreisestempel im Pass hat, wird laut SGK unterstellt, dass er sich unerlaubt aufgehalten hat.
Dies kann jedoch durch den Ausländer mit entsprechenden Nachweisen widerlegt werden.
Ich würde es als Betroffener darauf ankommen lassen, mit AT kann ich mich nicht unerlaubt aufhalten.....
PS:
Das "Nichtmitführen" eines Passes beim Grenzübertritt ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit, das "Nichtmitführen" des AT bzw. des Visums ist in Deutschland nicht sanktioniert....
Hallo ! Ich besitze Visum, ich habe es nur nicht bei mir weil ich es vergessen hatte. Dafür habe ich eine Fotokopie an welche man alle Daten und sogar mein Bild sehr gut lesen kann. Es war mal ein Tipp vom ADAC dass man alle Dokomente kopiert und die Kopie im Auto hat fals das Original verloren geht oder gestohlen wird. Den Führerschein und den Fahrzeugschein wie auch den Personalausweis meiner Deutscher Frau wollte er auch sehen. Ich war nur auf der durchreise als Tourist durch Slowenien. Das hat ihm meine Frau bestätigt. Das waren ca. 1,5 Stunden aufenthalt. Ich wollte dem Polizist meine Resevierung vom Hotel zeigen aber er wollte es nicht sehen ! Mag sein dass ich Fehler gemacht habe aber gleich 400,-€ (200,-€) Strafe finde ich zu viel.
Zitat von Toni55 im Beitrag #6Hallo ! Ich besitze Visum, ich habe es nur nicht bei mir weil ich es vergessen hatte. ...Dafür habe ich eine Fotokopie... ...Führerschein und den Fahrzeugschein wie auch den Personalausweis meiner Deutscher Frau... ...meine Resevierung vom Hotel zeigen...
Das ist doch alles unerheblich und interessiert doch keine Sau.
Zitat von Toni55 im Beitrag #6 Mag sein dass ich Fehler gemacht habe aber gleich 400,-€ (200,-€) Strafe finde ich zu viel.
Sag' doch endlich mal, wofür Du 200,- € zahlen mußtest, für welche Tat und auf welcher Rechtsgrundlage, das steht auf Deiner Quittung.
Zitat: "Das geltende slowenische Ausländergesetz sieht immer noch vor, dass Reisende aufgrund fehlender oder ungültiger Reisedokumente mit einem Bußgeld zwischen 400 – 1200 Euro belegt werden k ö n n e n. Zur Vermeidung von Problemen empfiehlt sich stets das Mitführen eines g ü l t i g e n Reisedokuments"
Zitat von Toni55 im Beitrag #6Es war mal ein Tipp vom ADAC dass man alle Dokomente kopiert und die Kopie im Auto hat fals das Original verloren geht oder gestohlen wird.
Mich würde auch interessieren: Welche Nationalität hast du? Bist du denn jetzt aus- oder eingereist?
Und die eigentliche Sauerei: Demnach KANN der Grenzer eine Strafe zwischen 400 und 1200 Euro verhängen, hat er aber gar nicht! Stattdessen hat er OHNE QUITTUNG 200.- verlangt. Für meine Begriffe ist klar, daß er die in die eigene Tasche gesteckt hat! Aber du kannst Ihm das ja noch nicht mal beweisen... Sauerei.
Zitat von Toni55 im Beitrag #6Es war mal ein Tipp vom ADAC dass man alle Dokomente kopiert und die Kopie im Auto hat fals das Original verloren geht oder gestohlen wird.
ja - aber nur dann wenn sie gestohlen worden sind
Mit einer Kopie kann man im grenzüberschreitenden Verkehr keine Rechtsposition wirksam vertreten, denn eine Kopie ist bestenfalls ein Indiz dafür, daß das darauf abgebildete Originaldokument existiert oder existiert hat.
Eine Kopie erleichtert nur die Wiederbeschaffung eines verlorenen Dokuments, weil daraus die wichtigsten Daten (austellende Behörde, Aktenzeichen, Datum etc.) entnommen werden können.
Zitat von freerider13 im Beitrag #11Und die eigentliche Sauerei: ...Für meine Begriffe ist klar, daß er die in die eigene Tasche gesteckt hat! Aber du kannst Ihm das ja noch nicht mal beweisen...
Das ist doch nur eine bloße Vermutung (maW: falsche Verdächtigung), nachdem der TE dazu keine Angaben macht.
Zitat von Vera im Beitrag #12Wo steht denn, dass er keine Quittung bekommen hat? Er hat geschrieben 400 € auf Rechnung oder 200 € sofort...
Meiner Meinung nach hier:
Zitat von Toni55 im Beitrag #1Hallo ! Nach ca. 30 minuten Wartezeit kam der Polizist und sagte mir das ich ein Bußgeld in Höhe von 400,- € auf Rechnung oder sofort 200,- € zahlen muß.
Für mich liest sich das wie "Rechnung" = "Quittung". Mit Rechnung 400, ohne Rechnung 200. Indiz wäre zudem, dass es das 200.- € Bußgeld scheinbar gar nicht gibt. Aber vieleicht hab ichs ja falsch interpretiert, vieleicht kann der TE noch mal genauer sagen wie es gemeint war.
Hallo ! Eins vorweg, ich bin Kroate und den Visum benötigen nur die Personen die nicht aus EU-Länder sind! Meine Frau ist Deutsche und sie kann mit einem Personalausweis von Deutschland nach Kroatien einreisen. Langsam begreife ich dass ich einen Fehler gemacht habe. Schuld war nur der neue Pass den ich im Mai 2012 bekommen habe. Im altem war der Visum auf einem Blatt gestempelt und war immer dabei. Mich regt nur auf dass ich als "krimineler eindringling" an der Grenze behandelt wurde. Mit meiner Frau wollte er garnicht sprechen. Ich war nur Tourist der von Deutschland nach Kroatien wollte um zwei wochen Urlaub im Hotel zu machen und dann nach Deutschland zurück zu fahren. Aus meinem anderen dokumenten (Führerschein, Fahrzeugschein und Deutschen Personalausweis meiner Frau) war ersichtlich dass ich schon lange in Deutschland lebe. Dass der Polizist die Fotokopie nicht sehen und anerkennen wollte ist auch ärgerlich. Ich habe von dem Polizist eine Bescheinigung bekommen ( Placilni nalog ). Dort stehen einige Paragrafen (Clen 144)und zu zahlen 400,00€ ,sofort 200,-€ Nach langen suchen im Internet habe ich dass hier gefunden
Zakon o tujcih (ZTuj-2) << 143. člen 145. člen >> 144. člen Z globo 400 eurov se kaznuje za prekršek tujec, če: 1. poskusi zapustiti državo v nasprotju z 13. členom tega zakona; 2. nemudoma ne zapusti države, ko mu je vizum razveljavljen (tretji odstavek 28. člena tega zakona); 3. na zahtevo policista ne pokaže dovoljenja, s katerim dokazuje zakonitost bivanja in vstopa v državo (tretji odstavek 97. člena tega zakona); 4. na zahtevo policista ne izkaže svoje istovetnosti (drugi odstavek 97. člena tega zakona); 5. samostojne listine, v obliki katere mu je bilo izdano dovoljenje za stalno prebivanje, pred potekom njene veljavnosti, ne zamenja za novo listino (prvi odstavek 58. člena tega zakona).
Zitat von Toni55 im Beitrag #15Hallo ! Eins vorweg, ich bin Kroate und den Visum benötigen nur die Personen die nicht aus EU-Länder sind! [eben, Kroatien gehört noch nicht zur EU] Meine Frau ist Deutsche und sie kann mit einem Personalausweis von Deutschland nach Kroatien einreisen. [es geht hier nicht um Deine Frau, deshalb ist das nebensächlich] Langsam begreife ich dass ich einen Fehler gemacht habe. [Einsicht ist der beste Weg zur Besserung!] Schuld war nur der neue Pass den ich im Mai 2012 bekommen habe. [NEIN, nicht der arme unschuldige Pass, NUR DU warst schuld, begreif' es endlich!] Im altem war der Visum auf einem Blatt gestempelt und war immer dabei. [das wissen wir bereits] Mich regt nur auf dass ich als "krimineler eindringling" an der Grenze behandelt wurde. Mit meiner Frau wollte er garnicht sprechen. [warum sollte er auch, denn NUR DEINE Einreisepapiere waren nicht in Ordnung] Ich war nur Tourist der von Deutschland nach Kroatien wollte um zwei wochen Urlaub im Hotel zu machen und dann nach Deutschland zurück zu fahren. [was DU wolltest, ist doch völlig unerheblich, Du hast die gesetzlichen Bestimmungen beim Grenzübertritt zu beachten.] Aus meinem anderen dokumenten (Führerschein, Fahrzeugschein und Deutschen Personalausweis meiner Frau) war ersichtlich dass ich schon lange in Deutschland lebe. [ach ... seit wann beweisen Führerschein, Fahrzeugschein und Personalausweis der Ehefrau, wie lange Du in Deutschland lebst? Diese hier genannten Papiere sind in diesem Kontext bedeutungslos!] Dass der Polizist die Fotokopie nicht sehen und anerkennen wollte ist auch ärgerlich. [Fotokopien sind keine gültigen Reisedokumente, warum sollte er sich mit Unwichtigem abgeben] Ich habe von dem Polizist eine Bescheinigung bekommen ( Placilni nalog ). Dort stehen einige Paragrafen (Clen 144)und zu zahlen 400,00€ ,sofort 200,-€ Nach langen suchen im Internet habe ich dass hier gefunden
Zakon o tujcih (ZTuj-2) << 143. člen 145. člen >> 144. člen Z globo 400 eurov se kaznuje za prekršek tujec, če: 1. poskusi zapustiti državo v nasprotju z 13. členom tega zakona; 2. nemudoma ne zapusti države, ko mu je vizum razveljavljen (tretji odstavek 28. člena tega zakona); 3. na zahtevo policista ne pokaže dovoljenja, s katerim dokazuje zakonitost bivanja in vstopa v državo (tretji odstavek 97. člena tega zakona); 4. na zahtevo policista ne izkaže svoje istovetnosti (drugi odstavek 97. člena tega zakona); 5. samostojne listine, v obliki katere mu je bilo izdano dovoljenje za stalno prebivanje, pred potekom njene veljavnosti, ne zamenja za novo listino (prvi odstavek 58. člena tega zakona). Trotzdem, vielen Dank an alle für die Antworten !
Na also, es geht doch, wenn Du uns die Quelle nennst UND das dann noch in deutscher Sprache rüberbringst, könnten es alle verstehen. Alles andere sind doch nichts anderes als Nebelkerzen, die Du verständnisheischend wirfst, um Verwirrung zu stiften.
Na dann ist ja fast alles klar, bis auf die Frage: Hast du über die 200.- jetzt eine Quittung bekommen oder nicht? Das fänd ich schon interessant... Oder ist das dieses "Placilni Nalog"? Schöne Grüße, Jan
Deine Warnung den Aufenthaltstitel mitzunehmen ist völlig fehl am Platze.
Die Strafe wird dir eine Lehre sein und in Zukunft wirst du 3 mal deine Reisedokumente überprüfen, ob alles korrekt ist. Sei mir nicht böse, aber das war einzig und allein deine eigene Schuld.
Die Reisedokumente sind das 1. was ich überprüfe, bevor ich los fahre. An der Grenze abgewiesen zu werden oder Strafe zu zahlen verdirbt einem die Urlaubsfreude.
Was ich aber komisch finde von dem Beamten. 400 EUR oder sofort 200 EUR. Klingt für mich irgendwie, dass er sich die 200 EUR in die eigene Tasche eingesteckt hat (sofern du keine Rechnung bekommen hast).
Was ich aber komisch finde von dem Beamten. 400 EUR oder sofort 200 EUR. Klingt für mich irgendwie, dass er sich die 200 EUR in die eigene Tasche eingesteckt hat (sofern du keine Rechnung bekommen hast).
Er schreibt doch, dass er eine Bescheinigung (Placilni nalog) bekommen hat. Der Google Übersetzer sagt, dass das auf slowenisch "Zahlung" heißt. Also wars wohl doch eine Quittung.
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