Dann will ich meinen Senf als Mieter auch noch dazu geben.
Der bleibende Mieter hat in meinen Augen den Fehler gemacht und mit der Agentur verhandeln wollen. Besser wäre gewesen, er hätte mit dem Eigentümer der Wohnung gesprochen. Die Agentur hat schließlich keinen Grund Geld zurück zu zahlen, weil sie mit der Weitervermietung nichts zu tun hatten und auch nichts extra verdient haben.
Der Vermieter aber hätte, kulanterweise und auf Nachfrage, wenigstens ein paar Euro zurück geben können. Er hat doppelt kassiert, ihm ist so oder so kein Schaden entstanden, so sehe ich das. Auch auf diese Weise kann man sich zukünftige Mieter warm halten.
Und Pino, gleich vorweg:
Diese Regelung sehe ich nur, wenn der Vermieter gleich weiter vermieten kann und ihm kein Schaden entsteht.
Im Normalfall hätte das abgereiste Paar ja gar nicht mit bekommen, das seine voll bezahlte Fewo wieder weiter vermietet wurde. Dann wär es ja auch gar kein Problem. Da aber die anderen Bekannten geblieben sind, haben alle mitbekommen, dass der Vermieter doppelte Miete kassiert. (Allerdings muss man auch hier noch eine Zwischenreinigung vom Zusatzverdienst abziehen.)
Sowas ist für den Ruf der Vermieter und Agenturen sicher nicht zuträglich.
Edit:
Übrigens lese ich kueppers so, dass sie nicht generell eine Erstattung haben wollten, sondern erst nachdem sie mitbekommen hatten, dass die Fewo weiter vermietet wurde. Das ist eine ganz andere Sachlage als hier von den Meisten diskutiert wurde.
Mit Zahlung des Mietpreises steht dem Mieter die Wohnung für den bezahlten Zeitraum zur Nutzung zur Verfügung.
Ob er sie nutzt oder nicht ist vollkommen latte. Er hat dafür bezahlt das er sie nutzen kann.
Nutzt er sie nicht wiklich, kann mir das nur Recht sein. Geld gibt es nicht zurück.
Reist der Mieter vor Ende der vereinbarten Nutzungszeit ab, hat er trotzdem noch das Nutzungsrecht, er hat schliesslich dafür BEZAHLT.
Und jetzt erklärt mir bitte, wie ich das "Rechtsfehlerfrei" hinkriege, die Wohnung während der bezahlten Nutzungszeit ein weiteres Mal zu vermieten.
Ich möchte kueppers raten, der Agentur oder dem Vermieter sein Missfallen mitzuteilen. Vielleicht mag sich kueppers im nächsten Jahr eine meiner Wohungen mal ansehen?
Wenn ein Mieter vorher abreist ist es doch sein Problem.Das ist reine Kulanz ob der Vermieter ihm etwas zurück zahlt. Die Nutzungszeit endet da wo der Gast abreist.Wenn er also früher geht ist man als Vermieter verpflichtet ihn auch beim TZ abzumelden.In dem Moment sehe ich kein Nutzungsrecht mehr.
Zitat von kastela im Beitrag #23Wenn ein Mieter vorher abreist ist es doch sein Problem.Das ist reine Kolanz ob der Vermieter ihm etwas zurück zahlt. Die Nutzungszeit endet da wo der Gast abreist.Wenn er also früher geht ist man als Vermieter verpflichtet ihn auch beim TZ abzumelden.In dem Moment sehe ich kein Nutzungsrecht mehr.
Einerseits richtig, aber andererseits darfst du dann auch nicht doppelt vermieten und kassieren, oder?
Zitat von kastela im Beitrag #23Wenn ein Mieter vorher abreist ist es doch sein Problem.Das ist reine Kolanz ob der Vermieter ihm etwas zurück zahlt. Die Nutzungszeit endet da wo der Gast abreist.Wenn er also früher geht ist man als Vermieter verpflichtet ihn auch beim TZ abzumelden.In dem Moment sehe ich kein Nutzungsrecht mehr.
Einerseits richtig, aber andererseits darfst du dann auch nicht doppelt vermieten und kassieren, oder?
Wir hatten noch nie so einen Fall das gleich ein neuer Mieter da war.Das weiß ich jetzt nicht.
Da hier schon so juristisch gefachsimpelt wird, möchte ich daran erinnern, dass besagter Feriengast einen Vertrag mit der Agentur hatte und somit für das Vertragsverhältnis einzig und allein die AGB dieser Agentur gelten. Falls die AGB Klauseln enthalten, wonach es bei vorzeitiger Abreise und sofortiger Weitervermietung Geld zurück gibt, wird dieses höchstwahrscheinlich nicht greifen, da die Weitervermietung nicht über die Agentur selbst erfolgte, sondern der kroatische Ferienwohnungsinhaber hat seine Chance genutzt, die unerwartet leere Ferienwohnung zu vermieten.
Hat der Feriengast die Ferienwohnung bei der Agentur bezahlt, könnte er auch dort bei einer Doppelvermietung den Mietpreis (abzüglich deren Provision, denn die haben ja den Vertrag erfüllt) zurückfordern. Da müsste die Agentur ihrem kroatischen Ferienwohnungsinhaber mal ein wenig auf die Finger schauen ...
Hat der Feriengast die Ferienwohnung durch die Agentur vermittelt bekommen, aber direkt beim kroatischen Ferienwohnungsinhaber bezahlt, könnte er bei einer Doppelvermietung beim kroatischen Ferienwohnungsinhaber den vollen Mietpreis zurückfordern.
Doppelvermieten tut man nicht,
oder man teilt sich die Kohle mit dem armen Kerl, der den Urlaub abbrechen muss weil der Chef ihn zurückbeordert.
Diese sinnlose Diskussion hat mich mal auf ne Idee gebracht
Ich gehe jetzt zum Griechen essen und werde gleich ne Platte für drei Personnen bestellen, esse dann soviel ich will/kann und lasse mir den Rest auf der Platte anteilig von der Rechnung abziehen
Zitat von Sockenmann im Beitrag #32Ich gehe jetzt zum Griechen essen und werde gleich ne Platte für drei Personnen bestellen, esse dann soviel ich will/kann und lasse mir den Rest auf der Platte anteilig von der Rechnung abziehen
Oder du machst es wie jemand wo ich kenne der Pizza essen war und fast 30€ zahlen mußte. Der hat dem Kellner dann 20€ gegeben und hat gesagt stimmt so.
Das hat ein Kollege mal fertiggebracht: Hat ne kleine Pizza bestellt, das wurde aber überhört und er bekam ne Große. Soweit ok, er sollte dann nur die kleine bezahlen. Nun hatte er aber die große nicht geschafft und wollte den Rest mitnehmen...da wollten sie dann aber auch die Große bezahlt haben und da war er beleidigt...
Zitat von Sockenmann im Beitrag #32Diese sinnlose Diskussion hat mich mal auf ne Idee gebracht
Ich gehe jetzt zum Griechen essen und werde gleich ne Platte für drei Personnen bestellen, esse dann soviel ich will/kann und lasse mir den Rest auf der Platte anteilig von der Rechnung abziehen
Du hast es fast verstanden! Nur nicht ganz zu Ende ausgeführt ...
Denn den Rest der Platte verscherbelt der Grieche an die Gäste vom Nachbartisch und zieht Dir nix von der Rechnung ab ...
Zitat von Vera im Beitrag #35Das hat ein Kollege mal fertiggebracht: Hat ne kleine Pizza bestellt, das wurde aber überhört und er bekam ne Große. Soweit ok, er sollte dann nur die kleine bezahlen. Nun hatte er aber die große nicht geschafft und wollte den Rest mitnehmen...da wollten sie dann aber auch die Große bezahlt haben und da war er beleidigt...
An sich habt ihr ja für die gesamte Zeit bezahlt, also dürfte er es meiner Meinung nach auch nicht weitervermieten, sonst würde er es in der Zeit ja doppelt vermieten. Aber da musst Du Dir den Vertrag mit der Agentur wohl nochmal zu Gemüte ziehen. Auf Nummer sicher kannst Du beim nächsten Mal gehen, wenn ihr eine Reiseabbruchsversicherung abschließt, dann gibt es Geld zurück, wenn jemand eher fahren muss! Mehr Infos dazu findest Du zum Beispiel hier: reiseabbruchversicherung.com/.
Ich buche über keine Argentur, ich rufe einfach meinen Vermieter an und bestelle. Einmal mußte ich früher abreisen (beruflich), aber die 2 Tage hat mir der Vermieter abgezogen. Und einmal hatten wir im Juni sehr schlechtes Wetter, da sind wir 5 Tage früher abgereist. Und auch die hat er nicht verrechnet. Mein Vermieter ist da sehr zuvorkommend, aber ich würde verstehen wenn er das nicht so machen würde.
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