wir haben heuer für mehrere Familien über eine Agentur drei Privat-Appartments in Kroatien gebucht und bei der Anreise bezahlt. Eine Familie musste eher abreisen und der Eigentümer des Appartments hat es sofort weitervermietet. Auf meinen Wunsch nach Erstattung des Mietpreises von der Agentur wurde mir gesagt, das die Agentur den Vertrag ja erfüllt hätte und eine Erstattung nicht möglich sei. Die Weitervermietung des Eigentümers sei dessen Sache, da hätte die Agentur keinen Einfluss.
Hm, also wir mußten dieses Jahr auch zwei Tage eher abreisen, und ich wäre ehrlich gesagt nicht auf die Idee gekommen, Geld von der Agentur dafür zurück zu fordern. Es war ja unsere Entscheidung.
Ist doch bei jeder Buchung so. Ob ein Vermieter/Reiseanbieter bei einer früheren Abreise anteilig das Geld für die Unterkunft erstattet, ist eine reine Kulanzsache. Entsprechende Hinweise findet man sicher in den AGBs der Agentur.
Wenn Gast voher abreist,kann der Vermieter auf eigen Risiko vermieten,und der abgereiste muss auch nicht davon erfahren. Die Agentur hat ihrerseits den Vertrag erfullt. Es ist ein guter Wille des Vermietres,etwas zurueck zu erstatten. Ich tue es nur in Falle von Krankheit
wenn ich beim Baecker ein Leib Brot kaufe,und esse nur die Haelfte,kann ich es nicht am naechsten Tag zurueckgeben und Rueckerstattung erwarten.
Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe
Nee, Donja, so läuft das nicht. Eher so wie Pino es sagt.
Generell: Du buchst für einen Zeitraum von 10 Tagen, bleibst aber nur neun, weil du dich dann entscheidest, doch eher abzureisen. Warum sollte der Vermieter/Anbieter deshalb einen finanziellen Nachteil haben? Kann er doch nichts dafür, dass jemand früher abreisen möchte und sein Appartment leer steht. Dass der Vermieter in diesem Falle gleich einen Nachmieter gefunden hat, spielt dabei keine Rolle.
Ohne die Gründe für die Abreise zu kennen, verstehe ich auch nicht, wo das Problem liegen soll. Es kann aber auch andersrum gehen: Mir wurde vor ein paar Jahren angeboten, kostenlos 2 Tage länger zu bleiben weil der Nachmieter aus persönlichen Grüden verspätet angereist ist.
Mal gewinnt man - mal verliert man, so ist das Leben.
Es gibt s.g. Alotman Vertrag,wo man zusamenarbeitet,aber keine den anderen in die quere kommt.ohne gewaer. D.h,bekomme ich Gaeste von der Agentur,zahlen die,bekomme ich keine Gaeste sonder besorge selbst welche,bin ich der Agentur nicht verpflichtet.
Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe
also ich sehe es genauso. Der Vermieter kann, wenn jemand eher abreist, weitervermieten, auch ohne Agentur. Derjenige der eher abreisen muss, aus welchen Gründen auch immer, kann keine Erstattung erwarten, da ja alle Verpflichtungen seitens der Agentur und dem Vermieter erfüllt wurden. Es sei denn, sie sind bereit, hier Kulanz zu geben.
Für solche Fälle kann man aber eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Bei einer Vollversicherung ist dann auch die vorzeitige Beendigung z. B. weil die Eltern erkrankt, Haus brennt usw. dies mitversichert. Dann bekommt man die entgangenen Tage auch erstattet.
Was soll denn die Agentur für eine Erstattung leisten? Der Mietpreis wurde doch bei Ankunft an den Vermieter gezahlt und nicht an die Agentur. Was kann denn die Agentur für eine vorzeitige Abreise? In manchen (deutschen) Verträgen steht allerdings drin, dass der Vermieter bei kurzfristigem Storno, Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise seinen Schaden nachweisen muss, aber das muss ihm dann auch erst bewiesen werden, dass er die Wohnung gleich wieder vermietet hat. Da dürfte wohl kaum eine Chance bestehen, wenn alle Parteien wieder in Deutschland sind.
Für solche Fälle gibt es übrigens Reiserücktrittskosten und Abbruchversicherungen, die bei wichtigen Gründen in Kraft treten.
also ich sehe es genauso. Der Vermieter kann, wenn jemand eher abreist, weitervermieten, auch ohne Agentur. Derjenige der eher abreisen muss, aus welchen Gründen auch immer, kann keine Erstattung erwarten, da ja alle Verpflichtungen seitens der Agentur und dem Vermieter erfüllt wurden. Es sei denn, sie sind bereit, hier Kulanz zu geben.
Für solche Fälle kann man aber eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Bei einer Vollversicherung ist dann auch die vorzeitige Beendigung z. B. weil die Eltern erkrankt, Haus brennt usw. dies mitversichert. Dann bekommt man die entgangenen Tage auch erstattet.
Gruß Kroatien-Maus
...ich glaube eine einfache RRV reicht nicht; es muss eine Reiseabbruchversicherung sein.
Gruß Armin
Edit: Vera hatte es ja schon geschrieben, sehe ich gerade.
also ich sehe es genauso. Der Vermieter kann, wenn jemand eher abreist, weitervermieten, auch ohne Agentur. Derjenige der eher abreisen muss, aus welchen Gründen auch immer, kann keine Erstattung erwarten, da ja alle Verpflichtungen seitens der Agentur und dem Vermieter erfüllt wurden. Es sei denn, sie sind bereit, hier Kulanz zu geben.
Für solche Fälle kann man aber eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Bei einer Vollversicherung ist dann auch die vorzeitige Beendigung z. B. weil die Eltern erkrankt, Haus brennt usw. dies mitversichert. Dann bekommt man die entgangenen Tage auch erstattet.
Gruß Kroatien-Maus
...ich glaube eine einfache RRV reicht nicht; es muss eine Reiseabbruchversicherung sein.
Gruß Armin
Edit: Vera hatte es ja schon geschrieben, sehe ich gerade.
Wenn einer meiner Gäste mal früher abreisen musste und ich konnte das Appartment nahtlos weiter vermieten, habe ich meinen abgereisten Gästen selbstverständlich die anteilige Miete erstattet.
Mir ins Fäustchen zu lachen käme mir echt nicht in den Sinn. Soviel Fairness muss einfach sein.
Scheint sich auch rumzusprechen, meine Appartments sind (trotz 1b Lage) immer recht ausgebucht.
das ist aber Kulanzsache und wenn sich das rumspricht, hast du natürlich einen guten Ruf. Wenn aber Gäste über eine Agentur buchen, die nur als Vermittler auftritt, können sie sich doch das Geld nicht dort zurückholen, sondern allenfalls beim Vermieter, wo sie ja auch die Mietsumme bezahlt haben, und das auch nur, wenn sie ihm nachweisen können, dass ihm kein Schaden entstanden ist. Das ist von Deutschland aus allerdings alles sehr schwierig bis aussichtslos.
Wir waren auch bis gestern in einem Privatappartment untergebracht. Dort hing eine Hausordnung aus, in der unter anderem stand, dass man bei einer früheren Abreise trotzdem für den komplett gebuchten Zeitraum zahlen muss.
Zitat von Michael_FFB im Beitrag #Wir waren auch bis gestern in einem Privatappartment untergebracht. Dort hing eine Hausordnung aus, in der unter anderem stand, dass man bei einer früheren Abreise trotzdem für den komplett gebuchten Zeitraum zahlen muss.
Das ist das Recht jedes Vermieters. Wenn du allerdings nach deutschem Recht bei einem Veranstalter buchst und nicht anreist oder vorzeitig abreist, muss der Vermieter seinen Schaden nachweisen. Das dürfte bei privat vermieteten Unterkünften in Kroatien aber recht schwierig werden...
Zitat von frajo im Beitrag #macht ihr mal so weiter ...
Wenn einer meiner Gäste mal früher abreisen musste und ich konnte das Appartment nahtlos weiter vermieten, habe ich meinen abgereisten Gästen selbstverständlich die anteilige Miete erstattet.
Mir ins Fäustchen zu lachen käme mir echt nicht in den Sinn. Soviel Fairness muss einfach sein.
Scheint sich auch rumzusprechen, meine Appartments sind (trotz 1b Lage) immer recht ausgebucht.
In welchen Paradies wohnst du frajo,dass es bei dir lueckenloos ausgebucht ist. Man muss Kuenstler sein,wenn dir Gaeste 2-3Tage voher abreisen,dass du genau fuer die Zeit Gaeste findest um Luecke zu fuehlen.
Gratulation,sollst dich beim Caritas als Volonteur bewerben, da werden grosszuegige Vermiter gesucht.
Niemand hat was zu verschenken,und Kaese umsonst gibt es nur in der Mausefalle.
Nur Krankhaeit unadequate Untrekunft seitens Vermieter oder Tod,(nachgewiesene)gibt Geld zureueck,aber,nicht wegen ein Paar Tropfen Regen oder Bura
Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe
Zitat von pino im Beitrag #aber,nicht wegen ein Paar Tropfen Regen oder Bura
Davon war ja auch nicht die Rede, oder? Der Grund wurde gar nicht genannt, und ob es sowichtig ist, vorzeitig abzureisen, muss jeder für sich selber entscheiden!
auch ich mußte in den über 20 Jahren, schon des öfteren aus Geschäftlichen Gründen früher abreisen.... Dafür konnte mein Vermieter doch nichts,war allein meine Geschichte, hätte ja nicht abreisen müssen!!!
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