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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 30 Antworten
und wurde 6.032 mal aufgerufen
  
 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
Seiten 1 | 2
erl01 Offline



Beiträge: 11

23.09.2012 19:55
Zollbestimmungen für Wohnwagen/Wohnmobile Antworten

Wie schon seit längerer Zeit bekannt ist, gelten ja seit 2002 neue Zollbestimmungen für Wohnwagen seitens der EU,welche aber von Kroatien bis heuer nie umgesetzt wurden.
Mit dem (drohenden) Beitritt 2013 drängt nun Brüssel massiv für die Umsetzung dieses Gesetzes
Daher kursieren seit längerem die verschiedensten Gerüchte darüber auf jedem Campingplatz über das WIE und WANN
Auf unserem Campingplatz im Gebiet ZADAR wurden diese Woche auf einem Privat-Campingplatz diese (neuen) Zollbestimmungen umgesetzt= vom Zoll eingefordert und bezahlt
Innerhalb eines Kalenerjahres darf ein Wohnwagen (WoWa)nur insgesamt 6 Monate auf einem Campingplatz stehen bleiben. Danach muß mit dem WoWa aus Kroatien ausgereist werden; wenn nicht, bezahlt man ganz deftig Strafe dafür
- 10.000,- Kn der WoWa-Besitzer
- 10.000,- Kn der Campingplatz-Besitzer
- plus die Zollabgaben dazu!!

Erst seit 14 Tagen ist uns definitv bekannt geworden, dass es eine Frist bis 1.10.2012 gibt, die besagt:
- wer innerhalb dieser (sehr kurzen) Frist seinen WoWa noch verzollen läßt, der braucht zukünftig seinen WoWa nicht alle halbes Jahr aus Kroatien ausführen oder im Herbst bis Frühjahr in ein vorbestimmtes Zoll-Lager bringen, sondern kann diesen ganzjährig stehen lassen

Wie geht dieser Vorgang vor sich:
1. Der WoWa-Besitzer fährt auf das zuständige Gemeindeamt und beantragt (holt) sich dort eine Steuer-Nummer
2. Mit dieser Steuer-Nr fährt man zu einer zuständigen (Bezirks-) Spedition ( bei uns ist diese in ZADAR)
3. Dort beantragt man eine Verzollung seines WoWa
4. Mitzubringede Papier (Original bzw. Typenschein;vom Bearbeiter abhängig?):
- Zulassungsschein
- Typenschein
- Kaufvertrag
- Steuer-Nr vom Gemeindeamt
(Privatkäufer eines WoWa müssen den Kaufvertrag vorher bei einem Notar beglaubigen lassen!!!)
5. Dieser Mitarbeiter sucht den derzeitgen Schätzwert des WoWa heraus entweder von der SCHWACKE-Liste, vom Kaufvertrag
oder holt selber Info`s vom WoWa-Typenhändler in ZAGREB ein
6. Dieser Schätzwert wird dem Besitzer bekanntgegeben und von der Spedition an das zuständige Zollamt weitergegeben
7. Daraufhin kommt ohne Vorankündigung ca. 2-3 Tage später ein damit betrauter Zollbeamter auf den Campingplatz und
kontrolliert die angegebenen Daten auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Ebenso kontrolliert dieser penibel das
Typenschild des WoWa
8. Nach dieser Prüfung kassiert der Zollbeamte sofort den Zollbetrag in bar ein
9. Die Quittung/Bestätigung muß man sich wiederum ehest (=besser am selben Tag)vom Zollamt selbst abholen
10. Zoll-Kosten:
- für einen WoWa (Hobby.Adria,..) 510-540 Bj: 2000 -2002 € 500,- bis 900,-
- (Fendt,...) 650 Bj: 2008 € > 3.500,-
- 10% vom Schätzwert (zB: 50.000 Kn = 5.000,-)
- diese 5.000,- werden zum Schätzwert addiert = 55.000,- Kn
- 25% von diesen 55.000,- Kn = 13.750,- Kn
- ergibt den zu zahlenden Zollbetrag: = 18.750,- Kn ( 13.750,- plus 5.000,-)
11. Dazu kommen natürlich die Spesen und Abgaben:
- Zollspesen = 300,- Kn
- Ausfertigung = 400,- Kn
- Bankspesen = 175,- Kn
- Fahrtspesen = 200,- Kn (60 km)
- MwSt 25% = 150,- Kn

Das war`s MEHR geht nicht! ECHT nicht!

Wir wünschen ALLEN dabei ein gutes Gelingen und sowenig Stress als möglich
IMMER COOL bleiben und sich nicht aufregen!!

mit lieben Grüssen

Vera Online

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.619

23.09.2012 19:59
#2 RE: Zollbestimmungen für Wohnwagen/Wohnmobile Antworten

So neu ist das aber nicht. Meines Wissens ist diese Prozedur schon vor einigen Jahren von etlichen Campingplätzen, zumindest in Istrien, von allen Dauercampern dort gefordert worden.

Aber trotzdem vielen Dank für die ausführliche Beschreibung des Procedere.

________________________
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Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

23.09.2012 22:36
#3 RE: Zollbestimmungen für Wohnwagen/Wohnmobile Antworten

Wenn ich das richtig sehe, erledigt sich das ganze doch mit dem EU-Beitritt, oder?

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

24.09.2012 10:23
#4 RE: Zollbestimmungen für Wohnwagen/Wohnmobile Antworten

Zitat
Erst seit 14 Tagen ist uns definitv bekannt geworden, dass es eine Frist bis 1.10.2012 gibt, die besagt:
- wer innerhalb dieser (sehr kurzen) Frist seinen WoWa noch verzollen läßt, der braucht zukünftig seinen WoWa nicht alle halbes Jahr aus Kroatien ausführen oder im Herbst bis Frühjahr in ein vorbestimmtes Zoll-Lager bringen, sondern kann diesen ganzjährig stehen lassen


1. Wodurch wurde Euch das bekannt ? Quelle ?
2. Wer sich durch diesen "zarten" Hinweis noch beeindrucken lässt und seinen Wohnwagen noch verzollt, dem ist nicht zu helfen !


Zitat von Daxbauer
Wenn ich das richtig sehe, erledigt sich das ganze doch mit dem EU-Beitritt, oder?


So ist es !

Da auch Boote von dieser Zollregelung betroffen sind, da allerdings ist die Frist auf 18 Monate festgesetzt worden, habe ich im
August mein Boot in Porec noch ein letztes Mal offiziell eingeführt (einklariert) und nun ist es bis zum EU-Beitritt im grünen Bereich.

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.738

24.09.2012 11:42
#5 RE: Zollbestimmungen für Wohnwagen/Wohnmobile Antworten

Zitat von Daxbauer im Beitrag #3
Wenn ich das richtig sehe, erledigt sich das ganze doch mit dem EU-Beitritt, oder?


Wenn ich das richtig sehe, erledigt sich das Ganze mit dem EU-Beitritt nur für Wohnwagen, die erst nach dem kroatischen EU-Beitritt eingeführt werden, nicht aber für die, die seit Jahren dort unverzollt stehen (Rückwirkungsverbot neuen Rechts). Das bedeutet: wer seinen Wohnwagen nächstes Jahr nach Kroatien bringt, kann ihn dann gemäß (neuem) EU-Recht langfristrig unverzollt dort stehen lassen (einziges Problem: was ist mit dem TÜV?). Wer seinen Wohnwagen hingegen schon jetzt unter Umgehung des geltenden Rechts unverzollt in Kroatien stehen hat, der könnte eventuell auch nach dem kroatischen EU-Beitritt noch Probleme bekommen, denn der Import ist ja vor dem EU-Beitritt und insoweit rechtswidrig erfolgt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Kroaten nach dem EU-Beitritt eine Amnestie für Handlungen erlassen werden, die vor dem EU-Beitritt strafbar waren.

Ein Bekannter, der seit Jahren mit seinem Wohnwagen nach Sukosan fährt und ihn letztes Jahr den Winter über dort stehen lassen wollte, hat mir erzählt, dass der Campingplatzbetreiber ihm das nicht erlaubt hat. Angeblich soll der kroatische Zoll im Winter die Campingplätze abklappern und nach Wohnwagen mit ausländischen Kennzeichen suchen, die unverzollt dort stehen, was sowohl für den Platzbetreiber als auch für den Wohnwagenbesitzer teuer werden könnte.

proppi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 6.701

24.09.2012 14:26
#6 RE: Zollbestimmungen für Wohnwagen/Wohnmobile Antworten

Zitat von kornatix im Beitrag #5
(einziges Problem: was ist mit dem TÜV?).

Das ist kein Problem. TÜV ist eine rein deutsche Angelegenheit.
Bei einer evtl. Wiedereinreise nach D ist dieser schnellstmöglich nachzuholen und der Nachweis zu erbringen, dass das Fahrzeug/der WW im Ausland war.
Zitat von kornatix im Beitrag #5
Ein Bekannter, der seit Jahren mit seinem Wohnwagen nach Sukosan fährt und ihn letztes Jahr den Winter über dort stehen lassen wollte, hat mir erzählt, dass der Campingplatzbetreiber ihm das nicht erlaubt hat.

Hätte er sich zuvor schlau gemacht, so hätte er den WW in eines der zahlreichen Depots unter Zollverschluss gestellt.

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.738

24.09.2012 15:50
#7 RE: Zollbestimmungen für Wohnwagen/Wohnmobile Antworten

Zitat von proppi im Beitrag #6
Zitat von kornatix im Beitrag #5
(einziges Problem: was ist mit dem TÜV?).

Das ist kein Problem. TÜV ist eine rein deutsche Angelegenheit. Bei einer evtl. Wiedereinreise nach D ist dieser schnellstmöglich nachzuholen und der Nachweis zu erbringen, dass das Fahrzeug/der WW im Ausland war..


Das ist im Prinzip richtig, aber: die kroatischen Zöllner sind nicht (alle) doof, die kennen auch unsere TÜV-Plaketten. Und wenn Du mit einer seit Jahren abgelaufenen Plakette bei der Ausreise an einen dienstgeilen Zöllner gerätst, dann mach dem mal klar, wie Du mit dieser Plakette jahrelang in Deutschland 'rumgefahren bzw. gerade erst vor ein paar Wochen nach Kroatien gekommen bist.

Flipper Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.159

24.09.2012 15:53
#8 RE: Zollbestimmungen für Wohnwagen/Wohnmobile Antworten

[quote="proppi"|p7918490]
Das ist kein Problem. TÜV ist eine rein deutsche Angelegenheit.


Ach, dann kann man in Kroatien, Slowenien und Österreich ohne gültige TÜV Plakette herumfahren?

Zur Information ( bei uns heißt sie Begutachtungsplakette) http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium...e-hinweise.html

Grüße Werner

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.738

24.09.2012 17:20
#9 RE: Zollbestimmungen für Wohnwagen/Wohnmobile Antworten

Zitat von Flipper im Beitrag #8
Zitat von proppi im Beitrag #6

Das ist kein Problem. TÜV ist eine rein deutsche Angelegenheit.

Ach, dann kann man in Kroatien, Slowenien und Österreich ohne gültige TÜV Plakette herumfahren?


Nein, kann man nicht! Nach dem "Gesetz zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen" kann zum Beispiel die slowenische Polizei, wenn sie einen Deutschen ohne gültige TÜV-Plakette erwischt, diesen Verstoß nach Deutschland melden, und dann ist in Deutschland das übliche Bußgeld fällig. Ob der Betroffene weiter fahren darf oder ob sein Fahrzeug stillgesetzt bzw. auf den Abschleppwagen und damit z.B. in Slowenien zur Nebenstelle des deutschen TÜV in Ljubljana oder zurück nach Deutschland kommt ( !!!! ), entscheidet die Polizei nach pflichtgemäßem Ermessen.

In Kroatien - und da hat Proppi recht - ist die TÜV-Plakette (noch) kein Thema für die Verkehrspolizei, wohl aber für den Zoll (wenn ein Fahrzeug laut TÜV-Plakette offensichtlich länger in Kroatien war als zollrechtlich erlaubt, siehe oben!).

Ich selbst habe - nicht mit einem Wohnwagen, aber mit meinem Boot/Bootsanhänger - folgendes Problem:

Boot und Trailer stehen - zugegeben, unter Umgehung der kroatischen Zollvorschriften - seit Jahren den Winter über in meiner eigenen Garage in Kroatien, der letzte TÜV-Stempel am Trailer ist von 2005. Für das Boot ist das kein Problem, das wird jedes jahr neu angemeldet, und niemand kann mir nachweisen, wann und wie ich damit eingereist bin.

Aber was ist mit dem Trailer? Verkehrsrechtlich ist das in der Tat kein Problem. Meine örtliche TÜV-Stelle hat mir geraten, mir vorsichtshalber schon beim kroatischen "TÜV" (= TÜV SÜD Sava d.o.o.,Podružnica Zagreb,Savska 66 / VIII, HR - 10000 Zagreb, den gibt's tatsächlich!) eine Bescheinigung über die Verkehrssicherheit des Trailers zu beschaffen; damit könnte ich dann sogar bis zur ersten Prüfstelle in Deutschland durchfahren. (???)

Doch was ist mit dem Zoll? Wenn ich mit meiner sieben Jahre alten TÜV-Plakette aus Kroatien ausreise, könnte mir ein des Plaketten-Lesens kundiger kroatischer Zöllner leicht nachweisen, dass ich den Trailer unverzollt bzw. illegal importiert habe. Hat jemand 'ne Idee, wie ich diese Kuh vom Eis kriege?

Jadran Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 575

24.09.2012 18:33
#10 RE: Zollbestimmungen für Wohnwagen/Wohnmobile Antworten

Zitat von kornatix
Wenn ich mit meiner sieben Jahre alten TÜV-Plakette aus Kroatien ausreise, könnte mir ein des Plaketten-Lesens kundiger kroatischer Zöllner leicht nachweisen, dass ich den Trailer unverzollt bzw. illegal importiert habe.

Kann er nicht. Er kann Dir höchsten nachweisen, dass Du die letzten Hauptuntersuchungen versäumt hast. Alles andere wäre allenfalls ein Indiz für ein illegalen Import, das man mit ein wenig Phantasie entkräften kann.

Zitat von kornatix
... kann zum Beispiel die slowenische Polizei, wenn sie einen Deutschen ohne gültige TÜV-Plakette erwischt, diesen Verstoß nach Deutschland melden, und dann ist in Deutschland das übliche Bußgeld fällig.

Das geht auch nicht. Das von Dir zitierte Gesetz stellt nur sicher, dass im EU-Ausland begangene Ordnungswidrigkeiten im Inland vollstreckt werden können. Die unterlassene HU bei einem ausländischen (deutschen) Kfz muss also in SLO ordnungswidrig sein, damit das dort fällige Bußgeld in D eingetrieben werden kann.

erl01 Offline



Beiträge: 11

24.09.2012 18:36
#11 RE: Zollbestimmungen für Wohnwagen/Wohnmobile Antworten

danke euch für die meldungen!
- plakette:
die plakette interessierte den zöllner überhaupt nicht ( bei mir aktualisiert)
- erledigt sich mit dem eu-beitritt:
leider nein für wowa, die schon längere zeit unten stehen
- mit eigenen augen gesehen: der zoll hat ein komplette liste ALLER campingplätze, welche jetzt
permanent "abgegrast" werden! es werden nicht die wowa-besitzer verständigt, sondern die zöllner halten sich
ausnahmslos an die campingbesitzer/-betreiber und üben dort "sanften" druck aus; diese müssen sich dann um alles
weitere kümmern + androhung von strafe (verständigung-termine,..)

- eine fehlende/abgelaufene plakette ist nur bei einem unfall ein thema (egal ob hr,at,slo,brd oder grenzübertritt)
- kornatix hat mit seinen ausführungen meiner Meinung nach vollkommen recht
- quelle: ein wowa besitzer leitete aus uns unbekannten gründen diesen vorgang ein und bezahlte sofort 3.000,- kn
strafe (uns nicht bekannt warum? er fuhr danach sofort wieder heim nach cz)
- ein ungar muss wegen fehlendem kaufvertrag sofort den platz verlassen
- boote: 18 monate bei d-kategorie der marina
24 monate bei e-kategorie der marina
- wir waren heuer 2 tage mit dem boot in slowenien; erledigt ja/nein???

mfg

Jadran Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 575

24.09.2012 18:39
#12 RE: Zollbestimmungen für Wohnwagen/Wohnmobile Antworten

ja

proppi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 6.701

24.09.2012 18:39
#13 RE: Zollbestimmungen für Wohnwagen/Wohnmobile Antworten

Zitat von kornatix im Beitrag #9
Hat jemand 'ne Idee, wie ich diese Kuh vom Eis kriege?

Ja!
Wo steht denn, dass Du mit Deinem WW/Trailer in Deutschland gewesen sein musst?
Du warst doch zwischendurch sicher mal ein paar Tage in Slowenien, oder?

erl01 Offline



Beiträge: 11

24.09.2012 18:50
#14 RE: Zollbestimmungen für Wohnwagen/Wohnmobile Antworten

hallo proppi,
du hast recht!
wer aber nach slo aus- und wieder einreist und sich diesen vorgang an der grenze nicht bestätigen läßt bzw. einen stempel im pass vorweisen kann,wie soll man da diese ein-/ausreise beweisen können??

zum boot:
wer in hr "gefahr läuft", ein zoll-strafverfahren aufgebrummt zu bekoomen,dann ist der kroatische zoll verpflichtet, dieses an das heimatland zu senden und in aut wird hier dann automatisch ein zoll-strafverfahren eingeleitet,mit allen daraus resultierenden konsequenzen
nicht meine idee, sondern die persönliche auskunft eines öst. zöllners,der selbst jahrelanger segler in hr ist und die zollrechtliche situation sehr genau kennt
öst + brd ist wirklich darauf erpicht,schwarze schafe auszuforschen und zu belangen
mfg

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

25.09.2012 07:08
#15 RE: Zollbestimmungen für Wohnwagen/Wohnmobile Antworten

Zitat
- boote: 18 monate bei d-kategorie der marina
24 monate bei e-kategorie der marina
- wir waren heuer 2 tage mit dem boot in slowenien; erledigt ja/nein???


Ja - ich habe das im August das zweite Mal gemacht - nun ist Ruhe !
Mir scheint, Du liest aus feiner Eigenverliebtheit keine Beiträge anderer User !

@ erl01 - ich hatte Dir eine Frage gestellt, würdest Du diese bitte bentworten ?

proppi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 6.701

25.09.2012 07:18
#16 RE: Zollbestimmungen für Wohnwagen/Wohnmobile Antworten

Zitat von erl01 im Beitrag #14
hallo proppi,
du hast recht!
wer aber nach slo aus- und wieder einreist und sich diesen vorgang an der grenze nicht bestätigen läßt bzw. einen stempel im pass vorweisen kann,wie soll man da diese ein-/ausreise beweisen können??

Da sollte doch aber wohl, wie auch sonst üblich, die Unschuldsvermutung wirksam werden. Die müssten also nachweisen, dass ich nicht ausser Landes war.

mr3 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 2.606

25.09.2012 09:02
#17 RE: Zollbestimmungen für Wohnwagen/Wohnmobile Antworten

Zitat
Die müssten also nachweisen, dass ich nicht ausser Landes war


Hast du bestimmt schon ausprobiert
Wenn ja, lachen die bestimmt immer noch.
grüsse

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.738

25.09.2012 12:56
#18 RE: Zollbestimmungen für Wohnwagen/Wohnmobile Antworten

Zitat von kornatix
Wenn ich mit meiner sieben Jahre alten TÜV-Plakette aus Kroatien ausreise, könnte mir ein des Plaketten-Lesens kundiger kroatischer Zöllner leicht nachweisen, dass ich den Trailer unverzollt bzw. illegal importiert habe.



Zitat von Jadran im Beitrag #10
Kann er nicht. Er kann Dir höchsten nachweisen, dass Du die letzten Hauptuntersuchungen versäumt hast. Alles andere wäre allenfalls ein Indiz für ein illegalen Import, das man mit ein wenig Phantasie entkräften kann.


Kann er doch! Zollverstöße sind Straftaten, werden vor Gericht verhandelt, und der Richter in Kroatien hat, genau wie bei uns, das Recht auf freie Beweiswürdigung. Wem wird der kroatische Richter wohl glauben: dem Zollbeamten, der eine sieben Jahre alte TÜV-Plakette als Indizienbeweis dafür anführt, dass das betreffende Fahrzeug Kroatien fünf Jahre lang nicht verlassen hat oder dem Deutschen, der behauptet, er sei mit seinem Hänger regelmäßig jedes Jahr ohne TÜV nach Hause gefahren ?

Zitat von kornatix
... kann zum Beispiel die slowenische Polizei, wenn sie einen Deutschen ohne gültige TÜV-Plakette erwischt, diesen Verstoß nach Deutschland melden, und dann ist in Deutschland das übliche Bußgeld fällig.



Zitat von Jadran im Beitrag #10
Das geht auch nicht. Das von Dir zitierte Gesetz stellt nur sicher, dass im EU-Ausland begangene Ordnungswidrigkeiten im Inland vollstreckt werden können. Die unterlassene HU bei einem ausländischen (deutschen) Kfz muss also in SLO ordnungswidrig sein, damit das dort fällige Bußgeld in D eingetrieben werden kann.


Doch, auch das geht! Zwar war in den Pressemeldungen immer nur die Rede davon, dass "EU-Auslandsknöllchen", z.B. für zu schnelles Fahren, auch in Deutschland vollstreckt werden können, so das Bußgeld denn 70 Euro übersteigt. Laut "Richtlinie 2009/40/EG vom 6. Mai 2009 des Rates über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger", die inzwischen von fast allen EU-Ländern ratifiziert wurde, sind Fahrzeug-Hauptuntersuchungen EU-weit Pflicht, Verstöße dagegen strafbar bzw. ordnungswidrig und können auch vom EU-Ausland aus verfolgt bzw. dem Heimatland gemeldet werden. Fazit: ob Du in Slowenien zu schnell, besoffen oder ohne "TÜV" fährst - die können Dich 'drankriegen. Nur in Kroatien bist Du ohne TÜV (noch) auf der sicheren Seite.

Jadran Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 575

25.09.2012 17:57
#19 RE: Zollbestimmungen für Wohnwagen/Wohnmobile Antworten

ich bewundere Deinen juristischen Sachverstand, den Du so unbekümmert verkaufst.

vielleicht mal hier nachlesen, dann kommt Licht ins Dunkle : http://www.gesetze-im-internet.de/irg/in...82BJNE017200160
Tipp: der Neunte Teil ist für die Vollstreckung von Ordnungswidrigkeiten einschlägig

Was die freie Beweiswürdigung angeht, möchte ich dem forengeschulten Hobbyjuristen empfehlen, nicht nur Barbara Salesch zu gucken sondern einfach mal eine reale Verhandlung beim Landgericht (da wird etwas intensiver verhandelt als beim Amtsgericht) zu besuchen. Da werden Sie geholfen

erl01 Offline



Beiträge: 11

25.09.2012 19:32
#20 RE: Zollbestimmungen für Wohnwagen/Wohnmobile Antworten

guten abend,
JADRAN: danke für deinen sachlichen Beitrag!!
FRED: ich bedanke mich für deine "liebenswürdige" art?!
unterlasse bitte den "Befehlston" und lies meinen Beitrag genau durch,dort steht deine antwort drinnen!!

ich habe heute die info erhalten,dass offensichtlich in istrien-marinas begonnen wird,bei booten nachzusehen,ob diese ein ukw-radio drauf haben?
wenn ja, wird hier dann eine "rundfunk-gebühr" eingehoben???
das wäre der absolute gipfel; ich muss laut ausrüstungsliste ein ukw radio an bord haben.
bei der besteuerung von booten, welche angeblich nächstes jahr "durchgezogen" wird,sollen boote, welche älter als 10 jahre sind, von der mwst. befreit sein?
wer weiss hier genaueres??
zur (gewünschten)freundlichkeit/nachsicht der kroatischen polizei:
- diese hat in den letzten beiden monaten kein gehalt mehr bekommen!!
- die "freundlichkeit/nachsicht" bei kontrollen ist (möglicherweise)vorausprogrammiert?

so pleite ist derzeit der kroatische staat - 2013 erfolgt der eu-beitritt??
(aus vergangenem nichts gelernt)

freue mich über jede (reele) antwort
viele grüsse aus österreich

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