Wenn ich div Lebensmittel in HR ausführe (nach EU-Beitritt) und in die Schweiz einführe, muss in der Regel je nach Ausfuhrwert zum Binnenzollamt. Da bekomm ich dann die Papiere wo alles drinn steht dass es in die Schweiz geht und damit kann ich die anderen EU-Grenzen ohne Zoll überfahren. Nebenbei bekomme ich die Umsatzsteuer rückerstattet (nehm ich mal an). Wo ist das Binnenzollamt in Dalmatien? Gibt es sowas? Können die evt. Deutsch? Weiss sogar jemand die Telefonnummer und wie das Amt in Kroatisch heisst?
Für Waren die aus der EU ausgeführt werden ist die letzte EU-Aussengrenze maßgeblich und somit auch das dortige Zollamt - Du führst ja dann keine Waren aus Kroatien aus, sondern aus der EU. Wenn Du also über Basel einreist, dann musst Du Deine Waren am Grenzübergang beim D.-Zoll deklarieren und Dir die benötigten Stempel dort abholen.
Ich muss aber die Papiere mit Zielort haben damit ich den Beweis habe dass ich die Sachen nicht in SLO A oder D einführe, daher das lokale Binnenzollamt.
Zitat von svajcarac1 im Beitrag #6Ich muss aber die Papiere mit Zielort haben damit ich den Beweis habe dass ich die Sachen nicht in SLO A oder D einführe, daher das lokale Binnenzollamt.
Ich weiss ja nicht, in welcher Größenordnung Du "diverse Lebensmittel" ausführen möchtest, ab einer bestimmten Größenordnung (ich glaube ab Netto-Wert von € 1.000,- bin mir aber nicht ganz sicher..) musst man natürlich die Waren beim zuständigen (örtlichen) Zollamt zur Ausfuhr anmelden und vorzeigen, dann aber wiederum an der EU-Aussengrenze nochmal (das erst gilt als Nachweis, dass die Waren die EU auch wirklich verlassen haben!).
Eingangs dachte ich, dass Du für den Hausgebrauch irgendwelche Fressalien ausführen wolltest, wobei mich dabei die Erwähnung nach Rückerstattung der USt etwas stutzig machte. Nun aber denke ich, dass Du etwas Anderes im Schilde führst (oder aber z.Zt. noch davon träumst..) und wenn dem so ist, dann solltest Du Dich besser an eine Spedition wenden, als in einem Urlaubs-Forum zu fragen!
Am 1.Juli ist es soweit: Kroatien wird der 28. Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Das hat nun auch der ADAC erfaßt und informiert deshalb über die neuen Einreisebestimmungen: http://www.adac.de/reise_freizeit/top_ne...9&ReturnUrl=uoZ
Z.B.: >> Bei einigen Erzeugnissen gibt es Richtmengen zur Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Bedarf: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l andere alkoholische Getränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt, 90 l Wein (davon max. 60 l Schaumwein) und 110 l Bier.
Bei Mitnahme von größeren Mengen muss im Fall einer Stichprobenkontrolle durch die Finanzbehörden glaubhaft gemacht werden, dass die Waren tatsächlich nur dem persönlichen Bedarf dienen.<<
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