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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 16 Antworten
und wurde 3.612 mal aufgerufen
  
 Bauen und Immobilien in Kroatien, Häuser, Grundstücke, Vermietung
walli1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 170

22.12.2012 20:03
Legalisierungsanträge bei An- und Überbauten in HR und Bauendabnahmen Antworten

Für einige vielleicht interessant:

Mit Verabschiedung des Gesetzes v. 13.07.2012 findet das „Gesetz zum Umgang mit illegal
erbauten Objekten“ Anwendung wie folgt:
· In Artikel 10 Abs.2 ist geregelt, dass alle Anträge zur Legalisierung spätestens bis zum
30.06.2013 gestellt werden müssen
Nach diesem Termin, werden keine Anträge mehr angenommen!
Članak 10.
(1) Postupak za donošenje rješenja o izvedenom stanju pokreće se na zahtjev stranke koji se
predaje nadležnom upravnom tijelu.
(2) Zahtjev iz stavka 1. ovoga članka podnosi se najkasnije do 30. lipnja 2013. i nakon proteka
toga roka ne može se više podnijeti.
· In Artikel 10 Abs. 3 ist geregelt, dass alle Objekte, die bereits einen Abrissbescheid haben,
einen Antrag zur Legalisierung bis spätestens 31.12.2012 einreichen müssen.
· In Abs.4 ist zu lesen, das per Bescheid alle Anträge zur Legalisierung, die nach diesen
beiden Terminen eingereicht wurden, abgewiesen werden.
Legalisiert werden alle Objekte, die bereits gebaut worden sind, bzw. wo der Bau eines
Gebäudes begonnen wurde, Stichtag hierfür der 21.06.2011:
· In Artikel 2 wird geregelt, dass illegal erbaute Objekte, die bis zum 21.06.2011 erbaut worden
sind, legalisiert werden können. Allerdings alle danach erbauten Objekte nicht legalisiert
werden können. Als Nachweis hierzu verwendet der Gesetzgeber die SAT Aufnahmen, die zu
diesem Zeitpunkt getätigt wurden.
Nicht legalisiert werden können Objekte, die
- Sich in Naturschutzgebieten befinden (Plitivce, Brioni etc.)
- auf öffentlichen Geländen stehen
- die auf der Liste von UNESCO stehen und geschützte Gebiete darstellen
- auf Grundstücken liegen, die dem See- bzw. Wasserrecht unterliegen (, d.h. sind im Eigentum
der Republik Kroatien befindlich)
In Gebäuden, die etagiert wurden, können die Eigentümer eines Sondereigentums allein
dieses legalisieren. D.h. jeder kann seine eigene Wohnung legalisieren, muss nicht auf andere
Eigentümer warten.
Alle Bauten ausserhalb des Bauprojekts (bei vorhandener Baugenehmigung) müssen
legalisiert werden. z.B. Terrassenerweiterung um 1 m² unterliegt der Legalisierungspflicht
Anderes Beispiel:
In eine genehmigte Loggia wurden nachträglich Fenster eingebaut, so muss der Eigentümer
dies legalisieren lassen, weil hier eine Nutzungsänderung geschehen ist!

Gruß

Walli1

igori Offline




Beiträge: 160

22.12.2012 23:19
#2 RE: Legalisierungsanträge bei An- und Überbauten in HR und Bauendabnahmen Antworten

Kann ich absolut bestätigen,
vielleicht noch ergänzend:
Man kann max. bis zu 1,5 Etagen über der in der Beugenehmigung angegebenen Etagen legalisieren.
Weiterhin können Kellereinheiten (Souterrrain) die zu Wohneinheiten umgebaut wurden legalisiert werden, d.h. zu offiziellen Wohnungen deklariert werden.
Wichtig vor allem für diejenigen die Ihre Ferienwohnungen vermieten, könnte ansonsten irgendwann Probleme geben.
Meine Lebensgefährtin ist selbstständiger Bau ing. und arbeitet mit mehreren Architekten zusammen und hat täglich damit zu tun, ich selbst kriege alles nur so am Rande mit da viele Fälle doch relativ sehr komplexs sind.
Falls jemand zwecks Legalisierung, detaillierter Projektentwicklung bis Bauaufsicht eine zuverlässige Person in Umgebung Umag sucht..., kann ich gerne weiterleiten.

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

23.12.2012 11:03
#3 RE: Legalisierungsanträge bei An- und Überbauten in HR und Bauendabnahmen Antworten

Zitat
Falls jemand zwecks Legalisierung, detaillierter Projektentwicklung bis Bauaufsicht eine zuverlässige Person in Umgebung Umag sucht..., kann ich gerne weiterleiten.


Mit gleichem kann ich behilflich sein, wenn es um die Umgebung von Pula geht.

friend76 Offline



Beiträge: 10

18.01.2013 15:41
#4 RE: Legalisierungsanträge bei An- und Überbauten in HR und Bauendabnahmen Antworten

Hallo,

dh. fuer einen Bau (fertigstellung 2002), fuer den es eine Baugenehmigung gegeben hat, bei dem es aber keine Endabnahme gegeben hat, gilt, dass eine einzelne Wohnung legalisiert werden kann, um eine finale Benuetzungsbewilligung zu erhalten?

Danke fuer Eure Hilfe!

liebe Gruesse,
berni

Pretender Offline



Beiträge: 2.523

18.01.2013 19:14
#5 RE: Legalisierungsanträge bei An- und Überbauten in HR und Bauendabnahmen Antworten

Villeicht macht das dem einem oder anderen Mut.

Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe

igori Offline




Beiträge: 160

19.01.2013 11:33
#6 RE: Legalisierungsanträge bei An- und Überbauten in HR und Bauendabnahmen Antworten

Hallo Bernie,
wenn der Bau vorher in einzelne Wohneinheiten unterteilt wurde, können diese in der Regel bei vorhandener Baugenehmigung legalisiert werden!

friend76 Offline



Beiträge: 10

19.01.2013 16:58
#7 RE: Legalisierungsanträge bei An- und Überbauten in HR und Bauendabnahmen Antworten

Hallo Igori, ja das Gebaeude wurde etahiert und hat eine Baugenehmigung. Aber eben keine Endabnahme.... Weisst Du zufaellig, was ich dafuer fuer Dokumente brauche? ciao, berni

Beate Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 145

19.01.2013 17:36
#8 RE: Legalisierungsanträge bei An- und Überbauten in HR und Bauendabnahmen Antworten

Ich habe 2004 ein Apartment (Baujahr 1995) gekauft. Bis heute hat es die Agentur, über die ich gekauft habe, es trotz häufiger Erinnerungen meinerseits nicht geschafft, mich ins Grundbuch einzutragen. Im August dieses Jahres wollte ich mich deshalb persönlich darum kümmern. Jetzt lese ich von den Legalisierungsanträgen. Ich weiß nur, dass Einträge beim Kataster- und Grundbuchamt existieren. Letztes Jahr erhielt ich im Auftrag des Hauseigentümers ein Anwaltsschreiben, dass ich den Grundbucheintrag ändern lassen soll. Vielleicht ist die Legalisierung der Grund? Wegen sprachlicher Verständigungsschwierigkeiten kann ich das nicht klären. An das Apartment ist nachträglich (2002/03) eine Loggia angebaut worden. Vielleicht ist diese gar nicht genehmigt? Da das Gebäude etagiert ist, könnte er seine anderen Wohnungen - falls erforderlich - legalisieren lassen und meine (eigentlich immer noch seine!) unberücksichtigt lassen. Was kann passieren, wenn ich im August wegen des Grundbucheintrags komme? Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben, wie ich vorgehen soll?

Viele Grüße von Beate

igori Offline




Beiträge: 160

19.01.2013 22:50
#9 RE: Legalisierungsanträge bei An- und Überbauten in HR und Bauendabnahmen Antworten

Hallo Berni,

vor allem brauchst Du einen Architekten oder Bauingenieur ewtl. auch einen Vermessungsingenieur, diese erstellen dann die benötigten Dokumente.
Ist abhängig vom Bau wzb. ob über oder unter 400m2, welche Abweichung beim Bau gemacht wurden usw...

igori Offline




Beiträge: 160

19.01.2013 23:24
#10 RE: Legalisierungsanträge bei An- und Überbauten in HR und Bauendabnahmen Antworten

Hallo Beate,
höchstwahrscheinlich ist die Loggia nicht genehmigt, aber der Grund könnte auch ein anderer sein.
Kroatien will dieses Jahr eine Art Immobiliensteuer einführen.
Warum eigentlich "eigentlich immer noch seine"?
Frag´ ihn doch einfach was er denn vorhat!
Gruss

kastela Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.286

20.01.2013 08:40
#11 RE: Legalisierungsanträge bei An- und Überbauten in HR und Bauendabnahmen Antworten

Beate,rufe doch da mal an: http://www.forming-upravljanjeprojektima...luge/info-ured/
Vielleicht können die dir am Telefon Auskunft geben.
Mit der Legalisierung wissen wir nicht so Bescheid.
Vielleicht hilft der Link etwas.Es wäre gut,wenn ihr ein Anwalt hättet.
LG
Kastela
P.S Ich habe dir eine PM geschickt.

Kroatien: Urlaub an der Adria Trogir, Split: Haus Viersen

qwyx Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 348

20.01.2013 12:33
#12 RE: Legalisierungsanträge bei An- und Überbauten in HR und Bauendabnahmen Antworten

Ich muss zugeben, dass mich das Thema – verwirrt.
Was bedeutet „Legalisierung“ in diesem Fall? (Nicht dass mir jemand den Begriff erklärt.)

Ich habe 1998 ein Haus erbaut (also noch in Jugoslawien), damals ohne Baugenehmigung.
Danach, 1999, ins Grundbuch(Zemljišne knjige) , zusammen mit dem Grundstück, eingetragen.
1996, also nach Kriegsende, wieder aufgebaut. Natürlich, wie alle anderen, einfach so ohne Baugenehmigung. Es stand ja noch im Grundbuch.

Was bedeutet jetzt „Legalisieren“ ?
Genügt der Eintrag ins Grundbuch, oder ist das noch etwas zusätzliches.


Übrigens, mein Eindruck bezüglich der Urbevölkerung in unserem Dorf ist, dass das Thema verdrängt wird. Viele Häuser stehen im Niemandsland, aber so gut wie keiner unternimmt etwas weil die Gesetze scheinbar nie ernst genommen werden, quasi nach dem Motto: Das wird sowieso nicht so heiß gegessen wie gekocht.

Sockenmann Offline

verstorben


Beiträge: 11.223

20.01.2013 12:58
#13 RE: Legalisierungsanträge bei An- und Überbauten in HR und Bauendabnahmen Antworten

Zitat
Übrigens, mein Eindruck bezüglich der Urbevölkerung in unserem Dorf ist, dass das Thema verdrängt wird. Viele Häuser stehen im Niemandsland, aber so gut wie keiner unternimmt etwas weil die Gesetze scheinbar nie ernst genommen werden, quasi nach dem Motto: Das wird sowieso nicht so heiß gegessen wie gekocht.


Den meisten Kroaten geht das Thema scheinbar wirklich am Arsch vorbei
Denn anders ist es nicht zu erklären, dass erst 20000 Anträge (von erwarteten 330000) eingegangen sind und von den 20000 waren es vermutlich zwei Drittel Ausländer

Vielleicht denkt das Volk nur, dass sich diese Regierung eh nicht lange halten wird. Wozu sich dann die Mühe machen?
Am Geld alleine kann es m.E. nicht liegen, auch wenn das sicherlich auch einer der Gründe sein wird

igori Offline




Beiträge: 160

20.01.2013 13:26
#14 RE: Legalisierungsanträge bei An- und Überbauten in HR und Bauendabnahmen Antworten

@qwyx

Solange es sich nicht um ein Naturschutzgebiet oder anderweitig problematisches Gebiet handelt steht im Prinzip einer Legalisierung nichts im Wege.
Keine Baubewilligung => Legalisation!
Ein Eintrag im Grundbuch tut nichts zur Sache!
------
Aus dem Zitat:
"Ich habe 1998 ein Haus erbaut (also noch in Jugoslawien), damals ohne Baugenehmigung.
Danach, 1999, ins Grundbuch(Zemljišne knjige) , zusammen mit dem Grundstück, eingetragen.
1996, also nach Kriegsende, wieder aufgebaut. Natürlich, wie alle anderen, einfach so ohne Baugenehmigung. Es stand ja noch im Grundbuch."
------
werde ich nicht ganz schlau,
sollte das Haus vor 1968 erbaut worden sein, somit braucht man weder Baubewilligung noch sonstiges, diese Bauten sind Legal, sofern man einen Zeugen hat der dies bestätigt oder einen anderweitigen Nachweis hat.

Gruss

p.s., bin kein Anwalt, sind nur Erfahrungen, also am besten mit einem Architekten oder Bauing. zusammensetzen!

friend76 Offline



Beiträge: 10

22.01.2013 13:09
#15 RE: Legalisierungsanträge bei An- und Überbauten in HR und Bauendabnahmen Antworten

Hallo,

kennt jemand von Euch eine Agentur und/oder einen Anwalt in der Gegend Rijeka/Krk, der mir bei einem Legalisierungsantrag helfen kann? Englisch oder Deutsch als Sprache sind ok...

Liebe Grüsse,
berni

Duško Pop Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 8

03.02.2013 18:54
#16 RE: Legalisierungsanträge bei An- und Überbauten in HR und Bauendabnahmen Antworten

Kann jemand eine seriöses Unternehmen bzw. einen Anwalt im Raum Split-Makarska empfehlen, der mit der einer Teil-Legalisierung beauftragt kann?
Vielen Dank schon mal!

Architekt Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 97

07.02.2013 12:22
#17 RE: Legalisierungsanträge bei An- und Überbauten in HR und Bauendabnahmen Antworten

Hallo, in Trogir kann ich eine gute Anwaltskanzlei empfehlen: Skelin und Partner +385 21 881779.

Wer eine Unterstützung bei der Legalisierung (bis spätestens 30.06.2013) von der bauplanerischen Seite benötigt, kann sich an www.adria-haus.de wenden.

Gruß
Architekt

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