ich bin halb Deutscher (meine Mutter) und halb Kroate (mein Vater), ich hab zwei Schwestern, die seit der Geburt die Kroatische Staatsbürgerschaft haben, bei meiner war meine Mutter leider etwas unachtsam, was dazu führte, dass ich jetzt nur eine Deutsch Staatsbürgerschaft habe.
Meine Frage nun, wie kann ich das Nachholen, dass ich auch eine Kroatische habe ?
Wenn du noch unter 18 bist kannst du das leicht auf einem kroatischen Konsulat arrangieren, denke ich.
Ansonsten wird's etwas komplizierter, falls du nicht in Kroatien geboren wurdest. Du müsstest dann schon einen konkreten Grund angeben, z. B. dass du dort Besitz hast.
Hat nicht jeder Mensch mit einem kroatischen Elternteil Anspruch auf eine Domovnica und somit auf die kroatische Staatsbürgerschaft? Ich glaube nicht, dass das von Besitz in Kroatien abhängig ist.
Zitat von Sockenmann im Beitrag #4und was bringt das ganze, wenn er sich mit 18 eh für nur eine Staatsangehörigkeit entscheiden muss?
Muss er doch nicht, oder hast du das immer noch nicht mitbekommen? Als Kind von Eltern zweier Staatsangehörigkeiten darfst du in D lebenslang zwei Staatsbürgerschaften haben.
Wer ist denn man? Da gibt es den Unterschied nach dem Abstammungs- und dem Geburtsortsprinzip und wenn es nach dem Abstammungsprinzip geht, was in diesem Fall vorliegt, kann er beide Staatsbürgerschaften behalten
Also ich lese das so, daß er sich bis zum 23 Lebensjahr entscheiden muß:
Zitat Wenn ein Kind durch das Geburtsortsprinzip die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat und gemäß des Abstammungsprinzips auch eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, gilt das Optionsmodell. Das bedeutet, das Kind muss sich nach dem mit Erreichen des 18. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahrs für eine der Staatsbürgerschaften entscheiden. Die bis dahin behaltene doppelte Staatsbürgerschaft geht mit dieser Entscheidung verloren.
Hat das Kind sich bis zum 23. Lebensjahr noch nicht für eine Staatsangehörigkeit entschieden, oder erklärt es, dass es die ausländische Staatsangehörigkeit behalten möchte, so verliert es automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Möchte es hingegen die deutsche Staatsangehörigkeit behalten, ist es verpflichtet, die Aufgabe oder den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit
Zitat von fredinada im Beitrag #9Also ich lese das so, daß er sich bis zum 23 Lebensjahr entscheiden muß:
Zitat Wenn ein Kind durch das Geburtsortsprinzip die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat und gemäß des Abstammungsprinzips auch eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, gilt das Optionsmodell. Das bedeutet, das Kind muss sich nach dem mit Erreichen des 18. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahrs für eine der Staatsbürgerschaften entscheiden. Die bis dahin behaltene doppelte Staatsbürgerschaft geht mit dieser Entscheidung verloren.
Hat das Kind sich bis zum 23. Lebensjahr noch nicht für eine Staatsangehörigkeit entschieden, oder erklärt es, dass es die ausländische Staatsangehörigkeit behalten möchte, so verliert es automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Möchte es hingegen die deutsche Staatsangehörigkeit behalten, ist es verpflichtet, die Aufgabe oder den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit
Ja, das gilt, wenn man als Kind zweier ausländischer Eltern in Deutschland geboren wurde. Hat das Kind aber Elternteile zweier Nationalitäten, gilt das Abstammungsprinzip, und dann darf es lebenslang beide Staatsbürgerschaften behalten.
Zitat von Vera im Beitrag #10.... Hat das Kind aber Elternteile zweier Nationalitäten, gilt das Abstammungsprinzip, und dann darf es lebenslang beide Staatsbürgerschaften behalten.
@Vera, das ist nur dann richtig, wenn man die andere Staatsangehörigkeit aus irgendwelchen Gründen nicht aufgeben kann. Wir haben Bekannte (Mann Tunesier, Frau Deutsche), und die haben zwei in Deutschland geborene Kinder. Nach deutschem Recht sind die Kinder automatisch Deutsche, nach tunesischem Recht aber Tunesier, weil der Vater Tunesier ist. Und nach tunesischem Recht kann die tunesische Staatsangehörigkeit nicht aufgegeben werden. Also behalten die Kinder zeitlebens zwei Staatsangehörigkeiten.
Bei Kroaten sieht das anders aus, weil der kroatische Staat seine Bürger auf Antrag aus der Staatsangehörigkeit entlässt. Folglich müssen sich Kinder mit einem deutschen und einem kroatischen Elternteil bis zum 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie Deutsche oder Kroaten sein wollen, beides geht (noch)nicht.
Bei Kroaten sieht das anders aus, weil der kroatische Staat seine Bürger auf Antrag aus der Staatsangehörigkeit entlässt. Folglich müssen sich Kinder mit einem deutschen und einem kroatischen Elternteil bis zum 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie Deutsche oder Kroaten sein wollen, beides geht (noch)nicht.
Das lese ich in dem Link aber völlig anders:
Wenn ein Kind mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip sowohl die ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils, als auch die deutsche Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils übernimmt, besitzt es mehrere Staatsangehörigkeiten. Dies nennt sich “Mehrstaatigkeit” bzw. “doppelte Staatsbürgerschaft”.
Kinder, die auf dem beschriebenen Weg die doppelte Staatsbürgerschaft erlangen, müssen sich nach Erreichen der Volljährigkeit nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Das heißt, das Optionsmodell, welches nach Volljährigkeit eine Entscheidung für eine der Staatsangehörigkeiten verlangt, gilt nicht für diese Kinder. Somit können sie ihre doppelte Staatsangehörigkeit behalten und besitzen die Rechte und Pflichten der Staaten, denen sie angehören.
Zur aktuellen Gesetzeslage kann ich nicht wirklich was sagen weil zu lange her. Nur prinzipiell: Meine Frau hat Staatsangehörigkeit D/HR, ich habe D/NL. Beide vor dem 18ten Lebensjahr erlangt und durften diese behalten, bei beiden gilt das hier zitierte "Abstammungsprinzip". Vor etlichen Jahren (VOR EU!) Waren bei mir nicht die Deutschen sondern die Holländer das Problem. Die Deutschen kannten eine "Doppelte Staatsangehörigkeit" schlicht weg nicht - Gesetzeslücke. Erst unter Schröder kam das dann. Die Holländer hatten ein Optionsmodell bis (glaube) 23, dann entscheiden. Der Kasus Knaksus: Hat man einmal eine Staatsangehörigkeit kann die einem keiner mehr nehmen. Punkt! Nuuuuuur: Das manche Staaten die Staatsbürgerschaft nicht ewig vergeben, sprich: jedesmal neu prüfen wenn ausgelaufen. Sprich (so geschehen bei mir): mein NL- Reisepass hatt 5 Jahre Gültigkeit. Habe ich den nach 4,5 Jahren verlängert war meine Staatsbürgerschaft noch 1/2 Jahr "gültig", sprich: Keine rechtliche Handhabe mir meine Staatsbürgerschaft weiterhin zu versagen/entziehen. Wartete ich jedoch länger als 5 Jahre: Abgelaufen, Prüfung ob die Vorraussetzungen für die NL Staatsbürgerschaft noch vorliegen, Deutsche Staatsbürgerschaft=> doppelte Staatsbürgerschaft=> kein NL Pass mehr.
Mit EU und Schengen hatte sich das aber irgendwann auch erledigt!!!
Daher mein Rat: Bei doppelter Staatsbürgerschaft wegen Abstammungsprinzip vor 18: Bei den deutschen OK, ausländisches Recht beachten! Ausländisches Recht kann sich mit Beitritt zur EU ändern und eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich machen. Entwicklung beachten. War bei NL so, könnte bei HR vielleicht auch sein. Und doppelte Staatsbürgerschaft als Erwachsener zu erlangen ist - gerade innerhalb der EU - nicht prinzipiell unmöglich, aber doch schwieriger, hier gibt es sehr viel mehr zu beachten.
@Vera Ich finde es ziemlich fahrlässig hier zu behaupten, dass doppelte Staatsangehörigkeiten für Kinder von "Mischehe" automatisch zulässig sind. Sind sie nicht. Für den Fall das man die kroatische Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen annimmt, riskiert man den Verlust der deutschen.
Wieso ist das fahrlässig? Das habe ich dem Link entnommen und da steht es ganz klar beschrieben. Früher stand das auch auf einer Seite beim BMI, aber da finde ich das nicht mehr, weil die Seite nicht mehr so existiert. Das steht da aber mit Sicherheit auch noch irgendwo.
Zitat von qwyx im Beitrag #15 @Vera Ich finde es ziemlich fahrlässig hier zu behaupten, dass doppelte Staatsangehörigkeiten für Kinder von "Mischehe" automatisch zulässig sind. Sind sie nicht. Für den Fall das man die kroatische Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen annimmt, riskiert man den Verlust der deutschen.
Verdammt fahrlaessig so eine Annahme der Staatsbuegerschaft durch Geburt. Sollte man sich beim naechsten Mal besser ueberlegen. Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Nehms zurück... Danke für den Link. Dann könnten meine 2 ja legal Kroaten sowie Deutsche sein. Na mal sehen ob die das überhaubt möchten. Könnte spätestens beim erben Vorteile bringen.
Gruß
Alex
akrima
(
gelöscht
)
Beiträge:
18.03.2013 20:57
#19 RE: Kroatische Staatsangehörigkeit/-bürgeschaft als Halbkroate
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