aus gegebenem Anlass frage ich einfach mal in die Runde: welche Gesetze ändern sich in HR für Haus und Grundbesitzer, oder Ausländer im allgemeinen nach dem EUbeitritt?
Ich zB weiß, dass man bis nächstes Jahr nachweisen muss, ob auf den eigenen Grundstücken schwarz gebaut, oder angebaut wurde. Sollte dieser Beweis nicht erfolgen, drohen empfindliche Geldbussen bis 5000 Kuna/ 700€!!!
Wie dieser Beweis erbracht werden soll, kann ich leider nicht sagen. Allerdings ist die Info von einer kroatischen Nachbarin die sich um unsere Angelegenheit kümmert, wenn wir nicht in unserem Haus sind.Sie arbeitet in einer Behörde und hat die Info an uns weiter gegeben.
In meinem Fall sieht es so aus, dass ich jetzt knall auf Fall nach Hause fahren werde, mich auf die Suche nach unseren Grundstücken mache,und fotografieren werde, ob sie eingezeunt, genutzt, oder bebaut wurden.Nur an wen schicke ich dann meine Beweisbilder??
Ich fände es gut, wenn sich aus diesem Tread eine Sammelecke bilden würde, die speziell auf "ausländerspezifische" Gesetze eingeht. Für eure Hilfe wäre ich Euch dankbar.
Ich bin nicht sicher ob Du Deine Nachbarin richtig verstanden hast oder ob ich Dein Posting evtl. falsch verstanden habe.
Meiner Meinung nach geht es doch um das Legalisierungsgesetz worin geregelt wird, wie Scharzbauten zu beahndeln bzw. legalisiert werden können / müssen.
ich werde meine Mutter noch mal anrufen, aber sie beharrt bis jetzt auf der Aussage. Interessant ist, dass es laut Ihrer Aussage um "Felder oder Weinberge" geht. Mein Mann und ich haben gestern noch mal den letzten Auszug des Katasteramtes angesehen. Dort ist genau aufgeführt, welcher Eigner welches Grundstück hat. Daneben konnte man lesen, um was es sich handelt.Bei uns stand nichts drann, nur eine Quadratmeterzahl. Der Größe nach könnte es ein Baugrund sein. Aber es gibt mehrere Eigner, und meine Mutter kennt scheinbar nicht einmal den Verstorbenen, bis jetzt dachte ich, es wäre ein Nachlassteil meines Dad. (Da auch der Rest meiner Familie bedacht wurden, sowie viele mir unbekannte.)
Unser Plan ist, jetzt erstmal zum betreffenden Katasteramt zu fahren, um genaueres wie eine Adresse zu erfahren.
die Begriffe Katasteramt und Eigner passen nicht zusammen. Im Kataster stehen die Besitzer, während die Eigentümer im Grundbuch (Zemljišne knjige) stehen. Im Grundbuch können ganz andere Personen oder auch juristische Personen (z.B. Kirche, Hrvatska suma etc.) stehen als im Katastar.
Wenn du z.B. unter der „broj cestice“ ins Kataster schaust, findest du eine Spalte „broj posjedovni list“ (posjidovnik = Besitzer). Unter dieser Nummer (broj) findest du also den Besitzer und eine Übersicht über seinen gesamten Besitz (nicht Eigentum).
Wenn du unter der broj cestice (Parzellennummer) in Grundbuch (Zemljišne knjige) schaust, findest du eine Übersicht über die Eigentümer (vlasnik) der cestice (Parzelle). Falls du dies noch nicht getan hast, kriege keinen Schreck, hier könne sehr viele Personen stehen mit Grundstüchsanteilen bis zu 1/500 und weniger. Diese Leute sind häufig unbekannt, verstorben oder auch juristische Personen.
Meine Erfahrung (bei uns im Dorf) ist, dass in der Regel die Besitzer und nicht die Eigentümer die Benutzer der Parzelle sind.
Kroatien versucht nun hier Ordnung hinein zu bekommen, unter anderem auch um in der Lage zu sein Grundsteuer zu kassieren. Dies läuft aus meiner Sicht sehr zähflüssig und wird noch lange dauern wird.
Ob die Grundsteuer später mal vom Besitzer oder Eigentümer eingezogen wird entzieht sich meiner Kenntnis.
Eine spezielle Andersbehandlung von Ausländern ist mir in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Falls es hier konkrete Informationen gibt währe ich interessiert.
Zitat Eine spezielle Andersbehandlung von Ausländern ist mir in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Falls es hier konkrete Informationen gibt währe ich interessiert.
Ich ebenfalls - vor allem, wenn es um "Felder oder Weinberge" geht, die derzeit von Ausländern noch nicht gekauft werden können.
Zitat Eine spezielle Andersbehandlung von Ausländern ist mir in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Falls es hier konkrete Informationen gibt währe ich interessiert.
Ich ebenfalls - vor allem, wenn es um "Felder oder Weinberge" geht, die derzeit von Ausländern noch nicht gekauft werden können.
Abgesehen davon, dass Ausländer Grundbesitz in Kroatien nur erwerben können, wenn Kroaten auch in deren Heimatland Grundbesitz erwerben können (=bilaterale Abkommen), besteht die einzige Ausnahmeregelung für Ausländer meines Wissens nur darin, dass im Kataster oder (soweit vorhanden)im Bebauungsplan zur landwirtschaftlichen Nutzung ausgewiesene Grundstücke nicht an Ausländer verkauft werden dürfen. Nach Auskunft meines kroatischen Rechtsanwalts wird sich laut Regierungserklärung daran auch nach dem kroatischen EU-Beitritt nichts ändern. Ob das mit dem künftig auch in Kroatien geltenden EU-Recht übereinstimmt? Keine Ahnung, eher wohl nicht!
Tatsache ist jedenfalls, dass Grundstücke, die im Kataster als "oranica" (=Ackerland), "poljoprivreda" (=Landwirtschaft), "vinograd" (=Weinberg) oder "maslinik" (=Olivenhain) ausgewiesen sind, von Ausländern (noch) nicht erworben werden können. Das wissen aber selbst die meisten verkaufswilligen Kroaten nicht. Ich habe selbst vor Jahren ahnungslos so eine "oranica" gekauft (= ein Stück Ackerland neben meinem legal erworbenen und grundbuchlich eingetragenen Haus). Prompt fand dann ein Beamter heraus, dass ich an diesem Grundstück gar kein Eigentum erwerben dürfte. Und erst, nachdem mein Anwalt es geschafft hatte, nachzuweisen, dass der "oranica"-Eintrag noch aus KuK-Zeiten stammte und das Grundstück mittlerweile mitten in der "urbanistićka zona" liegt, also im Bebauungsgebiet, wurde aus meinem Acker ein (jetzt endlich auf mich eingetragenes) Baugrundstück.
Bevor man etwas kauft, sollte man also genau hinschauen, was für ein Grundstück das ist.
@Fred, eine Zeit lang war es wohl so, dass unsereins auch Ackerland bis zu einer gewissen Größe kaufen durfte, jetzt aber nicht mehr, vielleicht demnächst aber doch wieder. Über das Kuddelmuddel bei kroatischen Gesetzen und Behörden muss ich Dir ja nichts sagen...
@qwyx, die links zum Kataster und zum Grundbuchamt sind zwar richtig und wichtig, nützen aber nicht jedem. Bis heute sind noch längst nicht alle Einträge aktualisiert worden, und viele Gemeinden sind bis jetzt weder kataster- noch grundbuchamtlich unter e-izdavak usw. erfasst. Bei meiner "oranica" hat es von der Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses, dass ich Eigentümer bin, noch mal gut ein Dreivierteljahr gedauert, bis ich mich auch unter e-izdavak finden konnte.
Und überhaupt: wenn ich meine Sachen nicht schon geregelt hätte, dann würde ich jetzt erst mal bis zum Herbst gar nichts unternehmen. Die Kroaten werden sich noch wundern, welche lustigen EU-Vorschriften sie sich mit dem EU-Beitritt einhandeln, von denen sie noch gar nichts wissen.
Nachtrag: aus reiner Neugier habe ich bei e-izdavak gerade mal die Daten meines oranica-Verkäufers aus unserem Kaufvertrag eingegeben, und siehe da: er steht (mit seinem alten ZK uložak immer noch drin und ich auch, aber unter einem anderen ZK uložak. So sind sie halt, die kroatischen Bürokraten: tragen den neuen Eigentümer mit neuer Nummer ein, vergessen aber, den alten zu löschen. Und an der kroatischen Büroschlamperei wird auch die EU nichts ändern.
Zitat Tatsache ist jedenfalls, dass Grundstücke, die im Kataster als "oranica" (=Ackerland), "poljoprivreda" (=Landwirtschaft), "vinograd" (=Weinberg) oder "maslinik" (=Olivenhain) ausgewiesen sind, von Ausländern (noch) nicht erworben werden können. Das wissen aber selbst die meisten verkaufswilligen Kroaten nicht. Ich habe selbst vor Jahren ahnungslos so eine "oranica" gekauft (= ein Stück Ackerland neben meinem legal erworbenen und grundbuchlich eingetragenen Haus). Prompt fand dann ein Beamter heraus, dass ich an diesem Grundstück gar kein Eigentum erwerben dürfte. Und erst, nachdem mein Anwalt es geschafft hatte, nachzuweisen, dass der "oranica"-Eintrag noch aus KuK-Zeiten stammte und das Grundstück mittlerweile mitten in der "urbanistićka zona" liegt, also im Bebauungsgebiet, wurde aus meinem Acker ein (jetzt endlich auf mich eingetragenes) Baugrundstück.
Das Erben ist in Kroatien ähnlich geregelt wie in Deutschland (= handgeschriebenes, notarielles oder von zwei Zeugen unterschriebenes Testament oder Erbschein). Existiert kein Testament oder erbt man ein Grundstück, benötigt man in jedem Falle einen Erbschein (weil ja, je nach dem, wer der Erbe ist, Erbschaftssteuer anfallen könnte). So war das jedenfalls bei dem Verkäufer des zuletzt von mir gekauften Grundstücks; der war Erbe, hatte aber drei Geschwister, und weil seine verstorbene Mutter kein Testament hinterlassen hatte, benötigte er erst mal einen Erbschein, um mir das Grundstück überhaupt verkaufen zu können. Allerdings wird ein deutscher Erbschein oder ein deutsches Testament in Kroatien (noch) nicht anerkannt. Das wird sich aber mit dem EU-Beitritt definitiv ändern.
Ich meine ein in deutscher Sprache verfasstes Testament. Nach Auskunft meines Anwalts - ich hoffe, der hat Ahnung - wird ein in deutsch geschriebenes Testament in Kroatien selbst dann nicht anerkannt, wenn man es von einem beim Gericht zugelassenen Dolmetscher übersetzen lässt. Deshalb habe ich auf sein Anraten für meine kroatischen Immobilien ein zweites Testament (auf kroatisch) verfasst und dieses vom javni bilježnik beglaubigen lassen. Damit sollen meine Kinder angeblich auf der sicheren Seite sein. Ausländer kčnnen keine landwirtschaftlichen Flächen kaufen. Ob sie diese allerdings erben können, weiß ich nicht. Frag doch einfach meinen Anwalt (Ivan Rudić, Tel. 00385 23 319 180.)
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