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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 11 Antworten
und wurde 2.406 mal aufgerufen
  
 Sonstiges zum Thema Kroatien und Urlaub in Kroatien
theminipinifamily Offline



Beiträge: 2

03.04.2013 16:49
Neue EUgesetze in Kroatien!Was ändert sich für Haus/Grundbesitzer? Antworten

Hallo meine Lieben,

aus gegebenem Anlass frage ich einfach mal in die Runde: welche Gesetze ändern sich in HR für Haus und Grundbesitzer, oder Ausländer im allgemeinen nach dem EUbeitritt?

Ich zB weiß, dass man bis nächstes Jahr nachweisen muss, ob auf den eigenen Grundstücken schwarz gebaut, oder angebaut wurde. Sollte dieser Beweis nicht erfolgen, drohen empfindliche Geldbussen bis 5000 Kuna/ 700€!!!

Wie dieser Beweis erbracht werden soll, kann ich leider nicht sagen. Allerdings ist die Info von einer kroatischen Nachbarin die sich um unsere Angelegenheit kümmert, wenn wir nicht in unserem Haus sind.Sie arbeitet in einer Behörde und hat die Info an uns weiter gegeben.

In meinem Fall sieht es so aus, dass ich jetzt knall auf Fall nach Hause fahren werde, mich auf die Suche nach unseren Grundstücken mache,und fotografieren werde, ob sie eingezeunt, genutzt, oder bebaut wurden.Nur an wen schicke ich dann meine Beweisbilder??

Ich fände es gut, wenn sich aus diesem Tread eine Sammelecke bilden würde, die speziell auf "ausländerspezifische" Gesetze eingeht.
Für eure Hilfe wäre ich Euch dankbar.

theminipinifamily

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

03.04.2013 18:03
#2 RE: Neue EUgesetze in Kroatien!Was ändert sich für Haus/Grundbesitzer? Antworten

Ich bin nicht sicher ob Du Deine Nachbarin richtig verstanden hast oder ob ich Dein Posting evtl. falsch verstanden habe.

Meiner Meinung nach geht es doch um das Legalisierungsgesetz worin geregelt wird, wie Scharzbauten zu beahndeln bzw. legalisiert werden können / müssen.

Lies doch mal hier nach ==> Neues Legalisierungsgesetz - vielleicht wird Dir da geholfen ....

theminipinifamily Offline



Beiträge: 2

04.04.2013 09:59
#3 RE: Neue EUgesetze in Kroatien!Was ändert sich für Haus/Grundbesitzer? Antworten

Guten Morgen, hallo Fred,

ich werde meine Mutter noch mal anrufen, aber sie beharrt bis jetzt auf der Aussage.
Interessant ist, dass es laut Ihrer Aussage um "Felder oder Weinberge" geht.
Mein Mann und ich haben gestern noch mal den letzten Auszug des Katasteramtes angesehen.
Dort ist genau aufgeführt, welcher Eigner welches Grundstück hat. Daneben konnte man lesen, um was es sich handelt.Bei uns stand nichts drann, nur eine Quadratmeterzahl. Der Größe nach könnte es ein Baugrund sein. Aber es gibt mehrere Eigner, und meine Mutter kennt scheinbar nicht einmal den Verstorbenen, bis jetzt dachte ich, es wäre ein Nachlassteil meines Dad. (Da auch der Rest meiner Familie bedacht wurden, sowie viele mir unbekannte.)

Unser Plan ist, jetzt erstmal zum betreffenden Katasteramt zu fahren, um genaueres wie eine Adresse zu erfahren.

Wie findest Du die Treadidee im allgemeinen?

Liebe Grüße,

Julia

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

04.04.2013 12:12
#4 RE: Neue EUgesetze in Kroatien!Was ändert sich für Haus/Grundbesitzer? Antworten

Zitat
Wie findest Du die Treadidee im allgemeinen?


Durchaus interessant - bin ja selbst davon betroffen ....

qwyx Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 348

04.04.2013 12:17
#5 RE: Neue EUgesetze in Kroatien!Was ändert sich für Haus/Grundbesitzer? Antworten

@ theminipinifamily

die Begriffe Katasteramt und Eigner passen nicht zusammen.
Im Kataster stehen die Besitzer, während die Eigentümer im Grundbuch (Zemljišne knjige) stehen. Im Grundbuch können ganz andere Personen oder auch juristische Personen (z.B. Kirche, Hrvatska suma etc.) stehen als im Katastar.

Wenn du z.B. unter der „broj cestice“ ins Kataster schaust, findest du eine Spalte „broj posjedovni list“ (posjidovnik = Besitzer). Unter dieser Nummer (broj) findest du also den Besitzer und eine Übersicht über seinen gesamten Besitz (nicht Eigentum).

Wenn du unter der broj cestice (Parzellennummer) in Grundbuch (Zemljišne knjige) schaust, findest du eine Übersicht über die Eigentümer (vlasnik) der cestice (Parzelle). Falls du dies noch nicht getan hast, kriege keinen Schreck, hier könne sehr viele Personen stehen mit Grundstüchsanteilen bis zu 1/500 und weniger. Diese Leute sind häufig unbekannt, verstorben oder auch juristische Personen.

Meine Erfahrung (bei uns im Dorf) ist, dass in der Regel die Besitzer und nicht die Eigentümer die Benutzer der Parzelle sind.

Kroatien versucht nun hier Ordnung hinein zu bekommen, unter anderem auch um in der Lage zu sein Grundsteuer zu kassieren.
Dies läuft aus meiner Sicht sehr zähflüssig und wird noch lange dauern wird.

Ob die Grundsteuer später mal vom Besitzer oder Eigentümer eingezogen wird entzieht sich meiner Kenntnis.

Eine spezielle Andersbehandlung von Ausländern ist mir in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Falls es hier konkrete Informationen gibt währe ich interessiert.

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

04.04.2013 12:21
#6 RE: Neue EUgesetze in Kroatien!Was ändert sich für Haus/Grundbesitzer? Antworten

Zitat
Eine spezielle Andersbehandlung von Ausländern ist mir in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Falls es hier konkrete Informationen gibt währe ich interessiert.

Ich ebenfalls - vor allem, wenn es um "Felder oder Weinberge" geht, die derzeit von Ausländern noch nicht gekauft werden können.

qwyx Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 348

04.04.2013 12:38
#7 RE: Neue EUgesetze in Kroatien!Was ändert sich für Haus/Grundbesitzer? Antworten

Für neue im Forum.

Hier die Links zum Katastar:

http://www.katastar.hr/dgu/ind.php

und zum zemljišnih knjiga

http://e-izvadak.pravosudje.hr/home.htm

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.738

04.04.2013 13:52
#8 RE: Neue EUgesetze in Kroatien!Was ändert sich für Haus/Grundbesitzer? Antworten

Zitat von Fred im Beitrag #6

Zitat
Eine spezielle Andersbehandlung von Ausländern ist mir in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Falls es hier konkrete Informationen gibt währe ich interessiert.
Ich ebenfalls - vor allem, wenn es um "Felder oder Weinberge" geht, die derzeit von Ausländern noch nicht gekauft werden können.



Abgesehen davon, dass Ausländer Grundbesitz in Kroatien nur erwerben können, wenn Kroaten auch in deren Heimatland Grundbesitz erwerben können (=bilaterale Abkommen), besteht die einzige Ausnahmeregelung für Ausländer meines Wissens nur darin, dass im Kataster oder (soweit vorhanden)im Bebauungsplan zur landwirtschaftlichen Nutzung ausgewiesene Grundstücke nicht an Ausländer verkauft werden dürfen. Nach Auskunft meines kroatischen Rechtsanwalts wird sich laut Regierungserklärung daran auch nach dem kroatischen EU-Beitritt nichts ändern. Ob das mit dem künftig auch in Kroatien geltenden EU-Recht übereinstimmt? Keine Ahnung, eher wohl nicht!

Tatsache ist jedenfalls, dass Grundstücke, die im Kataster als "oranica" (=Ackerland), "poljoprivreda" (=Landwirtschaft), "vinograd" (=Weinberg) oder "maslinik" (=Olivenhain) ausgewiesen sind, von Ausländern (noch) nicht erworben werden können. Das wissen aber selbst die meisten verkaufswilligen Kroaten nicht. Ich habe selbst vor Jahren ahnungslos so eine "oranica" gekauft (= ein Stück Ackerland neben meinem legal erworbenen und grundbuchlich eingetragenen Haus). Prompt fand dann ein Beamter heraus, dass ich an diesem Grundstück gar kein Eigentum erwerben dürfte. Und erst, nachdem mein Anwalt es geschafft hatte, nachzuweisen, dass der "oranica"-Eintrag noch aus KuK-Zeiten stammte und das Grundstück mittlerweile mitten in der "urbanistićka zona" liegt, also im Bebauungsgebiet, wurde aus meinem Acker ein (jetzt endlich auf mich eingetragenes) Baugrundstück.

Bevor man etwas kauft, sollte man also genau hinschauen, was für ein Grundstück das ist.

@Fred, eine Zeit lang war es wohl so, dass unsereins auch Ackerland bis zu einer gewissen Größe kaufen durfte, jetzt aber nicht mehr, vielleicht demnächst aber doch wieder. Über das Kuddelmuddel bei kroatischen Gesetzen und Behörden muss ich Dir ja nichts sagen...

@qwyx, die links zum Kataster und zum Grundbuchamt sind zwar richtig und wichtig, nützen aber nicht jedem. Bis heute sind noch längst nicht alle Einträge aktualisiert worden, und viele Gemeinden sind bis jetzt weder kataster- noch grundbuchamtlich unter e-izdavak usw. erfasst. Bei meiner "oranica" hat es von der Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses, dass ich Eigentümer bin, noch mal gut ein Dreivierteljahr gedauert, bis ich mich auch unter e-izdavak finden konnte.

Und überhaupt: wenn ich meine Sachen nicht schon geregelt hätte, dann würde ich jetzt erst mal bis zum Herbst gar nichts unternehmen. Die Kroaten werden sich noch wundern, welche lustigen EU-Vorschriften sie sich mit dem EU-Beitritt einhandeln, von denen sie noch gar nichts wissen.

Nachtrag: aus reiner Neugier habe ich bei e-izdavak gerade mal die Daten meines oranica-Verkäufers aus unserem Kaufvertrag eingegeben, und siehe da: er steht (mit seinem alten ZK uložak immer noch drin und ich auch, aber unter einem anderen ZK uložak. So sind sie halt, die kroatischen Bürokraten: tragen den neuen Eigentümer mit neuer Nummer ein, vergessen aber, den alten zu löschen. Und an der kroatischen Büroschlamperei wird auch die EU nichts ändern.

qwyx Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 348

04.04.2013 19:39
#9 RE: Neue EUgesetze in Kroatien!Was ändert sich für Haus/Grundbesitzer? Antworten

Zitat
Tatsache ist jedenfalls, dass Grundstücke, die im Kataster als "oranica" (=Ackerland), "poljoprivreda" (=Landwirtschaft), "vinograd" (=Weinberg) oder "maslinik" (=Olivenhain) ausgewiesen sind, von Ausländern (noch) nicht erworben werden können. Das wissen aber selbst die meisten verkaufswilligen Kroaten nicht. Ich habe selbst vor Jahren ahnungslos so eine "oranica" gekauft (= ein Stück Ackerland neben meinem legal erworbenen und grundbuchlich eingetragenen Haus). Prompt fand dann ein Beamter heraus, dass ich an diesem Grundstück gar kein Eigentum erwerben dürfte. Und erst, nachdem mein Anwalt es geschafft hatte, nachzuweisen, dass der "oranica"-Eintrag noch aus KuK-Zeiten stammte und das Grundstück mittlerweile mitten in der "urbanistićka zona" liegt, also im Bebauungsgebiet, wurde aus meinem Acker ein (jetzt endlich auf mich eingetragenes) Baugrundstück.



@Kornatix
Wie ist es den mit Erben?

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.738

04.04.2013 20:00
#10 RE: Neue EUgesetze in Kroatien!Was ändert sich für Haus/Grundbesitzer? Antworten

Das Erben ist in Kroatien ähnlich geregelt wie in Deutschland (= handgeschriebenes, notarielles oder von zwei Zeugen unterschriebenes Testament oder Erbschein). Existiert kein Testament oder erbt man ein Grundstück, benötigt man in jedem Falle einen Erbschein (weil ja, je nach dem, wer der Erbe ist, Erbschaftssteuer anfallen könnte). So war das jedenfalls bei dem Verkäufer des zuletzt von mir gekauften Grundstücks; der war Erbe, hatte aber drei Geschwister, und weil seine verstorbene Mutter kein Testament hinterlassen hatte, benötigte er erst mal einen Erbschein, um mir das Grundstück überhaupt verkaufen zu können. Allerdings wird ein deutscher Erbschein oder ein deutsches Testament in Kroatien (noch) nicht anerkannt. Das wird sich aber mit dem EU-Beitritt definitiv ändern.

qwyx Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 348

04.04.2013 22:16
#11 RE: Neue EUgesetze in Kroatien!Was ändert sich für Haus/Grundbesitzer? Antworten

Was ist ein deutsches Testament? Meinst du ein in deutscher Sprache geschriebenes Testament?

Meine Frage bezog sich darauf, ob Ausländer landwirtschaftliche Flächen Erben können.
Meine Kinder z.B . Haben nur einen deutschen Pass.

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.738

06.04.2013 15:25
#12 RE: Neue EUgesetze in Kroatien!Was ändert sich für Haus/Grundbesitzer? Antworten

Ich meine ein in deutscher Sprache verfasstes Testament. Nach Auskunft meines Anwalts - ich hoffe, der hat Ahnung - wird ein in deutsch geschriebenes Testament in Kroatien selbst dann nicht anerkannt, wenn man es von einem beim Gericht zugelassenen Dolmetscher übersetzen lässt. Deshalb habe ich auf sein Anraten für meine kroatischen Immobilien ein zweites Testament (auf kroatisch) verfasst und dieses vom javni bilježnik beglaubigen lassen. Damit sollen meine Kinder angeblich auf der sicheren Seite sein.
Ausländer kčnnen keine landwirtschaftlichen Flächen kaufen. Ob sie diese allerdings erben können, weiß ich nicht. Frag doch einfach meinen Anwalt (Ivan Rudić, Tel. 00385 23 319 180.)

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