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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 93 Antworten
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 Auswandern nach Kroatien / Wehrdienst in Kroatien / Jobs u. Jobsuche / Staatsangehörigkeit
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kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.751

09.07.2013 18:37
#21 RE: Auswanderung nach Kroatien Antworten

Zitat von skipperjames im Beitrag #2
....Nach dem EU - Beitritt kannst Du alles nach HR bringen, die Zöllner sollten das nicht mehr kümmern!


Das ist so nicht ganz richtig! Ein Kraftfahrzeug (=Auto, Boot, Motorrad) muss, wenn es nach Kroatien eingeführt wird und hier zugelassen werden soll, immer noch mit 1,7 % des Zeitwertes verzollt werden. Mein Nachbar Dino ist gerade mit einem uralten Mercury aus den USA hierher in sein Heimatdorf zurückgekommen und hat sich tierisch darüber aufgeregt, dass der Zoll ihm rund tausend Dollar für die alte Kiste abgeknöpft hat, die in den USA höchstens noch 500 Dollar wert wäre.

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.751

09.07.2013 18:54
#22 RE: Auswanderung Antworten

Zitat von Daxbauer im Beitrag #20

Zitat
Im Klartext: wer als Deutscher in Kroatien leben will, kann das nicht "einfach so", er muss einen Grund dafür haben (=Aufenthaltszweck) und gegebenenfalls Nachweise über Existenzmittel und Krankenversicherung vorlegen.


Doch, er kann....
Wer zur Behörde geht und den Antrag ausfüllt, ist selber schuld....
Lasst es es doch einfach drauf ankommen....
Teilt der Behörde formlos mit, dass Ihr da seit, legt eine Passkopie und den KV-Nachweis bei und die Sache hat sich...
Die lernen das schon, wenn sie sich ernsthaft damit beschäftigen müssen
Ob genug Geld vorhanden ist, spielt so lange keine Rolle, bis ihr kroatische Sozialhilfe beantragt, und auch da gibt es innerhalb der EU klare Regeln, ab wann das möglich ist...Wenn die Kroaten einen Deutschen wieder los werden wollen, müssen sie ein Ausweisungsverfahren einleiten. Und an die Ausweisung eines EU-Bürgers stellt die EU hohe Anforderungen....



@Daxbauer, darum geht es doch hier gar nicht! Keine kroatische Behörde wird einen Deutschen 'rauswerfen, solange er nicht kroatische Sozialhilfe beantragt! Die formlose Anmeldung, dass man da ist, kann man (und sollte man laut Gesetz eigentlich innerhalb von 48 Stunden) bei seiner örtlichen Polizeidienststelle abgeben, dafür gibt's ein halbseitiges Formular, welches man auf der Dienststelle ausfüllen kann, und dann wissen die, dass man da ist. Das reicht dann erst mal für 90 Tage, und danach kann man nochmal...

Hier geht es darum, den Wohnsitz in D oder Ö aufzugeben und einen regulären Hauptwohnsitz in Kroatien anzumelden. Nun ja, und das ist halt nicht so einfach. Wenn die Kroaten Dir keinen Personalausweis geben und keinen Wohnsitz bescheinigen, dann kannst Du Dich auf den Kopf stellen und sie mit ihren eigenen Gesetzen totschlagen oder Dich beim Staatspräsidenten beschweren - was ein kroatischer Bürokrat nicht will, das tut er nicht - es sei denn, kommst ihm mit einem kleinen Präsent entgegen. Und ob die Kroaten "das schon lernen, wenn sie sich ernsthaft damit beschäftigen müssen..." nee, mein Freund, die lernen das nicht. Obwohl sie das nicht gerne hören: Kroatien ist und bleibt Balkan, jedenfalls was die Bürokratie angeht. Die Griechen haben ja auch nichts dazu gelernt, und die sind schon Jahrzehnte in der EU.

bigger Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.800

09.07.2013 19:20
#23 RE: Auswanderung Antworten

Zitat von kornatix im Beitrag #21
Zitat von skipperjames im Beitrag #2
....Nach dem EU - Beitritt kannst Du alles nach HR bringen, die Zöllner sollten das nicht mehr kümmern!


Ein Kraftfahrzeug (=Auto, Boot, Motorrad) muss, wenn es nach Kroatien eingeführt wird und hier zugelassen werden soll, immer noch mit 1,7 % des Zeitwertes verzollt werden. Mein Nachbar Dino ist gerade mit einem uralten Mercury aus den USA hierher in sein Heimatdorf zurückgekommen und hat sich tierisch darüber aufgeregt, dass der Zoll ihm rund tausend Dollar für die alte Kiste abgeknöpft hat, die in den USA höchstens noch 500 Dollar wert wäre.


Der Mercury kam aus einem Nicht-EU-Land. Innerhalb der EU entfällt der Zoll. Bedingung ist mindestens 6-monatiger Besitz und es ist Umzugsgut.
Lediglich die leidige Trosarina ist zu zahlen.

Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.751

09.07.2013 19:51
#24 RE: Auswanderung Antworten

Stimmt, Dinos USA-Auto war als nicht-EU-Fahrzeug voll zollpflichtig, das habe ich nicht bedacht.

Ich habe mich am Freitag zunächst beim Hafenkapitän und dann beim Zoll in Zadar erkundigt, ob ich mein Boot, welches offiziell jedes Jahr im Winter per Trailer nach Deutschland geht, tatsächlich aber seit Jahren fest hier auf Ugljan steht, nicht in Kroatien registrieren lassen (und damit den jährlichen Vignettenkauf umgehen) kann.

Antwort: "Für Ihr 6-m-Boot entfällt der Nachweis über die gezahlte Mehrwertsteuer bzw. die ansonsten in Kroatien üblichen 22 % PDV (=Mehrwertsteuer), weil es älter als 8 Jahre ist. Sie müssen es aber auch jetzt noch mit 1,7 % des Zeitwertes (wird vom Zoll geschätzt) verzollen und können es dann - mit der Einfuhrbescheinigung - beim Hafenkapitän in Zadar unter ZD-Kennzeichen als kroatisches Boot registrieren lassen - egal, ob sie hier einen Wohnsitz haben oder nicht."

Auf meine Frage, was denn mit meinem Zweitauto wäre, ob ich das eventuell auch in Zadar anmelden und dann hier stehen lassen könnte, sagte der Zöllner, dafür gelte das Gleiche.

Alsdann, bigger hat Recht: es ist kein Zoll zu zahlen, wohl aber die "trosarina" - was ja auch nichts anderes ist als Geld, nur dass es eben nicht "Zoll" heißt.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

09.07.2013 21:39
#25 RE: Auswanderung Antworten

Zitat
Die formlose Anmeldung, dass man da ist, kann man (und sollte man laut Gesetz eigentlich innerhalb von 48 Stunden) bei seiner örtlichen Polizeidienststelle abgeben, dafür gibt's ein halbseitiges Formular, welches man auf der Dienststelle ausfüllen kann, und dann wissen die, dass man da ist.



Müssen das Kroaten auch machen?

Zitat
Wenn die Kroaten Dir keinen Personalausweis geben und keinen Wohnsitz bescheinigen



Was soll ich mit einem kroatischen Personalausweis?

Es geht doch auch nicht um die Bescheinigung eines Wohnsitzes, sondern um die Legalität eines Daueraufenthaltes....

.

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.751

09.07.2013 22:29
#26 RE: Auswanderung Antworten

Lieber Freund Daxbauer,

wenn ich als Deutscher in Österreich ein Hotelzimmer für zwei Wochen beziehe, muss ich mich dort binnen 48 Stunden polizeilich anmelden. Das macht aber das Hotel für mich, ich merke das gar nicht. Und wenn ein Kroate aus Zagreb ein Zimmer in meinem Zweitheimatdorf Kukljica bezieht, muss er sich dort binnen 48 Stunden polizeilich anmelden; das macht aber der Zimmervermieter für ihn. EU hin, EU her: wer als EU-Bürger irgendwo in einem anderen EU-Land ein Zimmer mietet, der muss seinen Aufenthalt dort behördlich anmelden. Das macht nicht jeder, das macht auch nicht jeder Vermieter, aber eigentlich müsste er.

Nochmal: auch ein Kroate aus Zagreb muss sich, wenn er Urlaub in meinem Dorf Kukljica macht, hier anmelden (und Kurtaxe bezahlen, aber das erledigt der Vermieter für ihn. Wenn man allerdings als Deutscher im Sauerland ein Zimmer mietet, dann muss man gar nix - nur das Zimmer bezahlen. Mietet man hingegen für zwei Wochen ein Zimmer in Holland: siehe oben! Anmeldung binnen 48 Stunden! Das weiß keine Sau, aber so ist es!

Und was den kroatischen Personalausweis angeht: den bekommt man, wenn man ständig in Kroatien lebt, und den braucht man auch. Damit hat man - z.B. wir auf unserer Insel - den Vorteil, dass sowohl die Fähre als auch die Grundsteuer nur noch die Hälfte kostet, und das Rollstuhl-Taxi ist auch gratis.

Und in diesem trööt - wir sind vom Thema abgekommen - ging es eigentlich um die Frage, wie man seinen Hausrat jetzt in das EU-Kroatien 'rein bekommt.

P.S.: Heute ist hier schlechtes Wetter, deshalb meine Eloquenz - langweilig halt, also Internet-blabla. Und ich glaube, dass dem Erst-Fragesteller Herbi (=Beitrag vom 1.6., nicht online) unsere Diskussion am Arxxx vorbei geht. Wahrscheinlich ist er mit Sack und Pack schon längst hier und freut sich seines Pensionärsdaseins...

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

09.07.2013 23:02
#27 RE: Auswanderung Antworten

Ich setze mal zum Abschluss noch diesen Link:

http://ec.europa.eu/justice/policies/cit...ment_low_de.pdf

Darin ist alles sehr umfangreich erklärt....

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.751

09.07.2013 23:22
#28 RE: Auswanderung Antworten

@Daxbauer, Deine links sind ja wirklich informativ - aber Du musst auch das Kleingedruckte lesen, zum Beispiel

Zitat:
Wenn Sie oder Ihre Familienangehörigen die Meldepflicht nicht erfüllen, kann dies...mit Sanktionen
geahndet werden.

Zitat Ende.

Ich will das jetzt nicht noch mal im Einzelnen aufdröseln, aber halten wir fest: Freizügigkeit innerhalb der EU bedeutet nicht, dass man sich einfach so irgendwo in der EU auf Dauer niederlassen kann, sondern dass man bestimmte Meldepflichten/Formalitäten zu erfüllen hat - egal, ob man als Deutscher in Holland oder als Österreicher in Kroatien leben will. Und damit sollten wir es gut lassen.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

09.07.2013 23:31
#29 RE: Auswanderung Antworten

dann lies aber bitte auch mal weiter, wie diese Sanktionen nur aussehen dürfen....

so, als ob ein Kroate seinen Perso nicht dabei hat.....

wenn es dafür in Kroatien keine Sanktionen gibt, dann gibt es auch für EU-Bürger, die Ihre "Meldepflicht" nicht erfüllen, keine.... :-)

bigger Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.800

10.07.2013 07:51
#30 RE: Auswanderung Antworten

Zitat von Daxbauer im Beitrag #27
Ich setze mal zum Abschluss noch diesen Link:

http://ec.europa.eu/justice/policies/cit...ment_low_de.pdf

Darin ist alles sehr umfangreich erklärt....


Stimmt, siehe Kapitel 6

Kapitel 6
Ihr Recht auf einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten unterliegt bestimmten Bedingungen.
Die Art dieser Bedingungen ist von Ihrer Rechtsstellung im EU-Aufnahmemitgliedstaat abhängig.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

10.07.2013 09:23
#31 RE: Auswanderung Antworten

Zitat
Ihr Recht auf einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten unterliegt bestimmten Bedingungen.
Die Art dieser Bedingungen ist von Ihrer Rechtsstellung im EU-Aufnahmemitgliedstaat abhängig.





Krankenversicherung und ein Einkommen, das über dem örtlichen Einkommen liegt, bei dem noch Sozialhilfe gezahlt wird.....

(Sollte das Einkommen erst nach längerem Aufenthalt wegfallen, ist auch der Bezug von Sozialleistungen kein Ausweisungsgrund)



EU-Bürger, die z.B. die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Anspruch nehmen oder nehmen wollen oder studieren, oder selbstständig sind, brauchen noch nicht mal das Einkommen....

tensi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 194

10.07.2013 09:49
#32 RE: Auswanderung Antworten
bigger Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.800

10.07.2013 10:55
#33 RE: Auswanderung Antworten

Wichtig ist dieser Passus

... und andere nicht erwerbstätige Personen
Andere nicht erwerbstätige Personen
(
Arbeitslose, Rentner usw.
) müssen ebenfalls über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz sowie ausreichende Existenzmittel
für sich und ihre Familienangehörigen verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts
keine Sozialhilfeleistungen des EU-Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen.

Meines Wissens müssen diese Existenzmittel nicht höher als die Sozialhilfe sein, dürfen jedoch nicht darunter liegen.

Slava-de Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.051

10.07.2013 13:34
#34 RE: Auswanderung Antworten

Zitat von Daxbauer im Beitrag #12

Zitat
Der EU-Beitritt Kroatiens wirkt sich keineswegs so aus, dass jeder EU-Bürger sich dort jetzt unbefristet aufhalten darf. Es gilt in Übereinklang mit EU-Recht immer noch das kroatische Aufenthaltsrecht, wonach Ausländer - egal, ob EU-Bürger oder nicht - sich ohne Aufenthaltserlaubnis nur zwei mal 90 Tage in Kroatien aufhalten dürfen. Eine reguläre Aufenthaltserlaubnis - zunächst befristet für jeweils ein Jahr, nach fünf Jahren dann unbefristet - bekommt man nur, wenn man z.B. einen Arbeitsplatz oder Grundbesitz in Kroatien hat, nicht aber, wenn man nur eine Wohnung mieten und dort auf Dauer leben will.


hast Du für diese Info eine Quelle?



Ja, diese Quelle würde ich auch gern lesen (wenn es sie überhaupt gibt).
Wäre das richtig, würde es bedeuten, daß die EU-Freizügigkeitsrichlinie 2004/38/EG vom 29. April 2004 in Kroatien noch nicht vollständig umgesetzt ist.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...077:0123:de:PDF

Da aber von Kornatix keine Quelle genannt wird, ist zu bezweifeln, dass es sie gibt.

svajcarac1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 11.326

10.07.2013 13:45
#35 RE: Auswanderung Antworten

Krankenversicherung muss in HR abgeschlossen werden (seit 2012) und kostet 20000 Marder im Jahr.

hase28 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 173

10.07.2013 13:52
#36 RE: Auswanderung Antworten

Im November 2012 habe ich meinen fristlosen Aufenthalt beantragt, nachdem ich meine 5 Jahre Aufenthalt voll hatte. Gleichzeitig habe ich aber auch wieder den Antrag für ein Jahr gestellt. Im November habe ich dann den Sprachtest absolviert. Im April benötigte das Ministerium in Zagreb noch irgendwelche Unterlagen und nun warte ich seitdem auf den kroatischen Ausweis für Ausländer.

LG Mandy

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.751

10.07.2013 15:06
#37 RE: Auswanderung Antworten

Wir drehen uns hier im Kreis. Können wir uns nicht einfach auf den Nenner einigen, dass ein EU-Bürger, der für längere Zeit oder auf Dauer in ein anderes EU-Land umsiedeln möchte, sich dort behördlich anmelden und, um dort leben zu können, bestimmte Voraussetzungen (= Existenzsicherungsnachweis, Krankenversicherungsnachweis) erfüllen muss?

Das gilt nicht nur, wenn man z.B. von Deutschland nach Österreich umsiedelt, sondern auch, wenn man nach Kroatien umziehen möchte. Und: ein Deutscher (wie hase, tensi oder ich), der die von den Kroaten geforderten Voraussetzungen erfüllt, bekommt und bekam schon immer ohne wenn und aber einen Aufenthaltstitel. Das war schon vor Kroatiens EU-Beitritt so, das bleibt auch jetzt so, und vielleicht wird's demnächst noch etwas einfacher.

Vor Kroatiens EU-Beitritt war die Frage der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eine reine Ermessensentscheidung der kroatischen Behörden - jetzt hat man als EU-Bürger einen Rechtsanspruch darauf - aber eben nur, wenn man nachweisen kann, dass der Lebensunterhalt gesichert ist.

Will man hingegen z.B. in die USA oder nach Russland umsiedeln, hat man überhaupt keinen Rechtsanspruch; ob die Amis oder Russen einen 'reinlassen oder nicht, das entscheiden die ganz alleine.

Letzter Satz (und dann bin ich weg hier; keine Quelle, aber eigene Erfahrung): Erstwohnsitz in Deutschland und Zweitwohnsitz in Kroatien, halbes Jahr hier, halbes Jahr dort - das wäre schön, und das geht auch (mit privremeni boravak, den man problemlos verlängert kriegt).

Will man allerdings auf Dauer hier leben, einen kroatischen Personalausweis (zusätzlich zum deutschen Pass)bekommen und alle Rechte (z.B. die der Inselbewohner auf verbilligte Fährenkarten) in Anspruch nehmen, muss man nachweisen, dass man seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich dauerhaft nach Kroatien verlegt hat. Das kontrolliert die Polizei, indem sie gelegentlich vorbei kommt oder, wenn man gerade nicht da ist, die Nachbarn befragt. So war das jedenfalls bei mir. Und so war das auch bei EU-Bürger Boris Becker, der aus steuerlichen Gründen angeblich in EU-Monaco, tatsächlich aber in EU-Deutschland lebte. Prompt ist man ihm drauf gekommen, und aus war's mit der EU-Steueroase Monaco.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

10.07.2013 15:22
#38 RE: Auswanderung Antworten

Zitat
Vor Kroatiens EU-Beitritt war die Frage der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eine reine Ermessensentscheidung der kroatischen Behörden - jetzt hat man als EU-Bürger einen Rechtsanspruch darauf - aber eben nur, wenn man nachweisen kann, dass der Lebensunterhalt gesichert ist.



Eben das ist der Denkfehler....

Du brauchst keine Aufenthaltserlaubnis als EU-Bürger und bist nicht von der Entscheidung irgendeiner Behörde abhängig!

bigger Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.800

10.07.2013 15:45
#39 RE: Auswanderung Antworten

http://translate.google.de/translate?hl=...366%26bih%3D665

Erstellen von Dukumenten anklicken, dann Ausländer

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.751

10.07.2013 16:59
#40 RE: Auswanderung Antworten

Zitat von Daxbauer im Beitrag #38

Zitat
Vor Kroatiens EU-Beitritt war die Frage der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eine reine Ermessensentscheidung der kroatischen Behörden - jetzt hat man als EU-Bürger einen Rechtsanspruch darauf - aber eben nur, wenn man nachweisen kann, dass der Lebensunterhalt gesichert ist.


Eben das ist der Denkfehler....Du brauchst keine Aufenthaltserlaubnis als EU-Bürger und bist nicht von der Entscheidung irgendeiner Behörde abhängig!



Wieso ist das ein Denkfehler? Erstens: die uneingeschränkte Freizügigkeit gilt bis auf Weiteres weder für Kroaten, die nach Deutschland wollen noch für Deutsche, die nach Kroatien wollen. Der Kroate, der in Deutschland arbeiten/leben will, braucht nach wie vor (= bis 2015!) eine Arbeits/Aufenthaltserlaubnis, und umgekehrt benötigt der Deutsche, der in Kroatien leben/arbeiten will, immer noch eine kroatische Arbeits/Aufenthaltserlaubnis. So was nennt man bilaterale Abkommen - wie Du mir, so ich Dir, wenn ich bei Dir nicht einfach so sein darf, dann Du bei mir auch nicht.

Nochmal, ganz langsam lesen: innerhalb der EU haben alle EU-Bürger grundsätzlich das Recht, sich aufzuhalten, wo immer sie wollen (Freizügigkeit). Da die Kroaten - genau wie Bulgaren und Rumänen - dieses Recht aber trotz EU-Beitritts noch nicht in vollem Umfang haben, können auch die Kroaten den Aufenthalt anderer EU-Bürger in ihrem Land von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen. Ist das so schwer zu verstehen?


Zitat von bigger im Beitrag #39
http://translate.google.de/translate?hl=de&sl=hr&u=http://www.mup.hr/&prev=/search%3Fq%3Dmup%26hl%3Dde%26biw%3D1366%26bih%3D665

Erstellen von Dukumenten anklicken, dann Ausländer




Danke für den link, bigger. Das kroatische Original ist für mich leichter lesbar, es ist auf aktuellem Stand (= Situation nach dem kroatischen EU-Beitritt), und wie man dort sieht: es hat sich aufenthaltsrechtlich nichts bzw. nur wenig geändert. Wer sich als Deutscher in Kroatien niederlassen will, der braucht - Freizügigkeit hin, Freizügigkeit her, EU-Recht hin, EU-Recht her - eine an bestimmte Bedingungen geknüpfte Aufenthaltserlaubnis. Nur: jetzt hat er - vorausgesetzt, er kann seine Existenzsicherung nachweisen - darauf einen Rechtsanspruch, früher war das eine Ermessensentscheidung der kroatischen Behörden.

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