kannst du bitte in diesem Thread bleiben? Habe deine letzten Beiträge jetzt zusammengefasst. Für die Suche nach einer Unterkunft sollest du vllt. hier anfragen.
ZitatAlso Sorry, hab alles Preisgegeben was ich bis jetzt durch meinen Anwalt alles weiss.
Ja, aber man weiß nicht, warum die MPU angeordnet wurde und ob ein Fahrerlaubnisentzug vorliegt oder vorlag, sprich ob es noch eine Sperrfrist gibt. Außerdem weiß man nicht, ob Du schon mal eine deutsche Fahrerlaubnis hattest. Ferner ist nicht bekannt, ob Du tatsächlich oder nur zum (Führer-) Schein nach Kroatien ziehen willst.
Wenn du 1/2 Jahr in Kroatien wohnen willst kannst du von dem Geld auch die MPU machen, oder gibt es ernsthafte Gründe gegen den Versuch ? Dann laß das Fahren besser gleich sein und verschone andere mit deinen anscheinend nicht gerade glamourösen Fahrkünsten.
Zitat von Daxbauer im Beitrag #26Es geht nicht nur darum, ein halbes Jahr dort zu wohnen, sondern es muss der "ordentliche Wohnsitz" sein, das ist etwas anderes....
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Mir geht es eher um die anscheinend vorhandenen Gründe für die MPU.
Zitat von Steppenrenner im Beitrag #22Also Sorry, hab alles Preisgegeben was ich bis jetzt durch meinen Anwalt alles weiss.
Dann schieß den Kerl in den Wind, der zockt Dich nur ab !
Und wie kommst Du darauf???? Kennst Dich mit dem EU Führerscheinrecht wohl nicht allzugut aus!
Fakt ist, wenn der Führerschein "Richtlinienkonform" im EU Ausland erworben wurde hat Deutschland KEINE möglichkeit diesen nicht anzuerkennen. Eine MPU dient dazu Eignungsmängel zu beseitigen, diese werden jedoch nach EU Recht auch durch einen legal in der EU erworbenen Führerschein beseitigt.
ZitatFakt ist, wenn der Führerschein "Richtlinienkonform" im EU Ausland erworben wurde hat Deutschland KEINE möglichkeit diesen nicht anzuerkennen. Eine MPU dient dazu Eignungsmängel zu beseitigen, diese werden jedoch nach EU Recht auch durch einen legal in der EU erworbenen Führerschein beseitigt.
lies mal das Zitat, das ich vom Verkehrsministerium kopiert habe.....
ZitatFakt ist, wenn der Führerschein "Richtlinienkonform" im EU Ausland erworben wurde hat Deutschland KEINE möglichkeit diesen nicht anzuerkennen. Eine MPU dient dazu Eignungsmängel zu beseitigen, diese werden jedoch nach EU Recht auch durch einen legal in der EU erworbenen Führerschein beseitigt.
lies mal das Zitat, das ich vom Verkehrsministerium kopiert habe.....
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Das kenne ich zur genüge kannst Du mir glauben, ich selbst bin ein so genannter Führerscheintourist oder wie andere sagen Sufkopf, habe 2007 einen legalen Führerschein in Polen gemacht, dieser wurde 2012 ohne irgendwelche Probleme in einen Deutschen EU Führerschein umgetauscht. Hatte mit dem PL EU Führerschein 2 Unfälle (nicht von mir verschuldet) und hatte NIE Probleme mit der Polizei
ZitatEine MPU dient dazu Eignungsmängel zu beseitigen, diese werden jedoch nach EU Recht auch durch einen legal in der EU erworbenen Führerschein beseitigt.
Eignungsmängel werden nicht durch einen legal in der EU erworbenen Führerschein beseitigt. Hierdurch kann man lediglich die MPU und/oder das ärztlich geforderte Gutachten der Fahrerlaubnisbehörde nach Ablauf einer evtl. Sperrfrist umgehen. Ich hoffe, hier ändert sich noch etwas.
Zitatund hatte NIE Probleme mit der Polizei
Das heißt ja noch lange nicht, dass man keine Eignungsmängel besitzt...
Doch genau dadurch werden nach EU Recht Eingnugsmängel oder Zweifel beseitigt auch wenn Deutschland das nicht warhaben will. Zu Deinem letzten Satz. Ich bin seit 07.02.2002 01:30 Uhr trocken
ZitatZu Deinem letzten Satz. Ich bin seit 07.02.2002 01:30 Uhr trocken
Der letzte Satz war ja nicht unbedingt auf Dich persönlich gemünzt. Es gibt ja Leute, die fahren seit 40 Jahren Auto und wurden noch nie von der Polizei kontrolliert. Das meinte ich eher. Aber wenn es jemand schafft vom Alkohol loszukommen: Respekt!
Edit: Eignunsmängel werden dennoch nicht durch die (evtl. auch legale) Umgehung der innerdeutschen Vorschriften beseitigt, sondern eher durch Maßnahmen, die vermutlich du durchlaufen hast.
Ich zitiere mal aus Wikipedia, ohne den Inhalt im Einzelnen überprüft zu haben:
ZitatEuGH-Rechtsprechung
Die Rechtsprechung des EuGH besagt, dass eine Fahrerlaubnis, die von einem nicht deutschen EU-Staat ausgestellt worden ist, durch die zuständige deutsche Führerscheinstelle nicht anerkannt werden muss, wenn die ausländische Fahrerlaubnis während des Laufs einer deutschen Sperrfrist erteilt worden ist. Wer mit einem solchen Führerschein ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug führt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie, die zum 19. Januar 2009 ins deutsche Recht umgesetzt worden ist, bringt eine weitere Erschwerung mit sich: Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung darf man mit einer EU-Fahrerlaubnis nicht mehr in Deutschland Auto fahren, wenn bei Ausstellung des ausländischen Führerscheins die deutsche Fahrerlaubnis entzogen war. In dieser Konstellation hätte der nicht deutsche EU-Staat die Ausstellung des Führerscheins nämlich verweigern müssen. Wer mit einem solchen Führerschein ein Kraftfahrzeug führt, macht sich ebenfalls strafbar. Nach einer Entscheidung des EuGH vom 26. April 2012, Az. C-419/10, die erstmals eine EU-Fahrerlaubnis betrifft, welche nach dem 18. Januar 2009 erworben worden ist, ist es einem Mitgliedstaat jedoch verwehrt, die Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaates eingehalten worden ist. Es bleibt abzuwarten, wie die deutschen Gerichte diese Entscheidung umsetzen.[13] Problematisch ist nämlich, dass die EuGH-Entscheidung im Widerspruch zur deutschen Rechtslage steht. Denn nach dem § 28 Abs. 4 Ziffer 3 FeV sind ausländische Führerscheine dann nicht anzuerkennen, wenn zuvor die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde. Aktuelle Erscheinungen
Viele Betroffene suchen auch weiterhin - trotz der bekannten Risiken der Nutzungsuntersagung - den Weg über das Ausland, um ihre Mobilität zu erhalten. Laut einer Statistik waren dem Kraftfahrtbundesamt in Flensburg bis zum Dezember 2005 mehr als 2.489 Personen bekannt, die auf die Neuerteilung der deutschen Fahrerlaubnis verzichtet und ihren Führerschein im EU-Inland neu erworben haben.[14] Hierbei handelt es sich lediglich um die bekannt gewordenen Fälle, die tatsächliche Anzahl dürfte wesentlich höher sein. Einschlägigen, zum Teil sehr reißerisch gehaltenen Zeitungsberichten zufolge erfolgt der Führerscheintourismus gut organisiert, es wird über Busladungen von Führerscheinbewerbern zu Fahrschulen in grenznahen Gebieten berichtet, mit All-Inclusive-Service, organisiertem 185-Tage-Wohnsitznachweis und touristischen Zusatzangeboten (vgl. [15] und [16]). Anbieter von organisierten Auslandsführerscheinen werben offensiv für diese Vorgehensweise, die rechtlichen Risiken werden verschleiert, da ab Januar 2009 der Hauptwohnsitz nachweisbar nicht in Deutschland sein darf und durch Datenausgleich überprüft wird, ob die Mindestvoraussetzungen für die Ausgabe eines Führerscheins gegeben sind.[17] [18] So entschieden die obersten deutschen Verwaltungsrichter, das Bundesverwaltungsgericht, am 25. Februar 2010, dass Behörden überprüfen dürfen, ob Autofahrer, die im Ausland einen Führerschein erworben haben, dort auch einen Wohnsitz hatten. Teilt das entsprechende EU-Land mit, dass dies nicht Fall war, kann ihnen der Gebrauch des ausländischen Führerscheins verboten werden.[19]
Nein Armin habe kein Maßnahmen durchlaufen, bei mir hat sich damals einfach ein Schalter umgelegt. Und nochmals: Eignungsmängel werden durch einen Richtlinienkonform erworbenen EU Führerschein ausgeräumt, das ist Fakt und wird dir jeder gute Verkerhrsrechtsanwalt auch so bescheinigen. Das ist EU Recht und steht hier eben über Deutschem Recht und Deutschland hat mittlerweile mehrere Niederlagen in dieser Sache vor dem EU Gerichtshof hinnehmen müssen.
ich glaube, Du verstehst nicht ganz, was ich damit sagen will, dass die Eignungsmängel nicht durch die Umgehung des deutschen Rechts beseitigt werden. Jetzt nehme ich mal Dein Beispiel:
Wenn DU Deinen Führerschein in Polen gemacht hättest aber dennoch weitergetrunken hättest, wäre der Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist und unter Berücksichtiung des Wohnortprinzipes vielleicht rechtmäßig erworben worden. Aber die vorhandenen Eignungsmängel (hier Alkoholkrankheit) hätten weiterhin bestanden.
Die Eignung ergibt sich aus § 11 FeV (sehr umfangreich) - ich weiß von was ich schreibe. http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html Wenn Du es so ohne ärztliche Hilfe geschafft hast - super. Aber viele müssen (müssten) auch auf eine "Limoranch" usw...
Also sind wir uns ja schon mal einig dass der Führerschein rechtsgültig ist! Kannst du mir denn sagen wieviele nach ERFOLGREICHER MPU wieder rückfällig geworden sind? Da liegt doch das Problem, die MPU ist für Deutschland nur eine reine Gelddruckmaschine, sonst nichts.
Bin trotz damals 5 Jahre absolut Abstinent zweimal gnadenlos durch die MPU gefallen. Sämtliche Laborwerte waren bestens, selbst die Aussagen der Psychologen waren sehr positiy und was kam nach wochen? Kannste Dir jetzt sicherlich selbst denken
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