ZitatAlso sind wir uns ja schon mal einig dass der Führerschein rechtsgültig ist!
Wenn die erwähnten zwei Voraussetzungen (Ablauf einer Sperrfrist und ordentlicher Wohnsitz in dem betreffenden Land) erfüllt sind - ich hatte nichts anderes behauptet.
ZitatKannst du mir denn sagen wieviele nach ERFOLGREICHER MPU wieder rückfällig geworden sind?
Ich weiß auf was Mario hinaus will. Er schreibt bei ihm hat sich einfach ein Schalter umgelegt und seit dem ist er trocken. Und das genau ist der Knackpunkt. Weil das nimmt Dir keiner dieser Psycho fuzzis ab. Für di eist es unmöglich so etwas aus eigener Kraft zu schaffen. MPU ist nichts anderes als eine legalisierte Gelddruckmaschine.
Und btw wenn Du einen aktiven Alkoholiker mit Willensstärke findest bringst Du den durch die MPU. Es muss nur in der Fragestunde genauso funktionieren wie die es wollen und Bingo.
Meine Kroatien-Bilder gucken, geht bei renes-fotowelt.magix.net
ZitatWeil das nimmt Dir keiner dieser Psycho fuzzis ab. Für di eist es unmöglich so etwas aus eigener Kraft zu schaffen.
Und das ist richtig so. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis davon hat, dass jemand Alkoholiker ist, wird sie ein ärztliches Gutachten (Stichwort "Leberwerte") und eine MPU anordnen. Soll sich der Rest der Verkehrsteilnehmer auf das Wort eines kranken Alkoholikers verlassen, er sei jetzt trocken?
Ob die MPU Sinn macht oder nicht, will ich überhaupt nicht diskutieren. Fakt ist, dass man bei einer solchen Krankheit zunächst mal nicht mehr geeignet ist am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Initiative geht in solchen ja auch nicht von den "Psycho-Fuzzis" aus, die FE-Behörde erlangt von dem Sachverhalt meist durch die Polizei Kenntnis und ist dann verpflichtet zu handeln.
Ich will mal noch etwas konkreter werden. Wir hatten vor einiger Zeit den Fall dass sich zwei Trucker auf einem Rastplatz stritten....es ist zwar keiner gefahren, aber beiden hatten in ihrer Ruhezeit weit über 2 Promille. Die Sattelzugmaschinen mit Hänger jeweils xy Tonnen...ich will mir das gar nicht weiter vorstellen!
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis davon hat, dass jemand Alkoholiker ist, wird sie ein ärztliches Gutachten (Stichwort "Leberwerte") und eine MPU anordnen. Soll sich der Rest der Verkehrsteilnehmer auf das Wort eines kranken Alkoholikers verlassen, er sei jetzt trocken?
Ob die MPU Sinn macht oder nicht, will ich überhaupt nicht diskutieren. Fakt ist, dass man bei einer solchen Krankheit zunächst mal nicht mehr geeignet ist am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Initiative geht in solchen ja auch nicht von den "Psycho-Fuzzis" aus, die FE-Behörde erlangt von dem Sachverhalt meist durch die Polizei Kenntnis und ist dann verpflichtet zu handeln.
Bin trotz damals 5 Jahre absolut Abstinent zweimal gnadenlos durch die MPU gefallen. Sämtliche Laborwerte waren bestens, selbst die Aussagen der Psychologen waren sehr positiy und was kam nach wochen? Kannste Dir jetzt sicherlich selbst denken
Das kann dann doch auch nicht ok sein...demnach hätte ein trockener Alkoholiker ja lebenslanges Fahrverbot, wenn Blutwerte und Gutachten nicht zählen.
Ich bin ja von Marios privater Sache etwas abgedriftet. Für mich ist es klar, dass es eine staatliche Kontrollinstanz geben muss, wenn man weiß jemand führt Kraftfahrzeuge und hat aber eine Alkoholkrankheit/Drogensucht. Beides passt nicht zusammen. In diesem Moment muss es Jemanden geben der sagt, ab jetzt darf er wieder fahren. Ob die derzeitige Regelung der MPU sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen, musste noch keine machen!
Edit:
ZitatDas kann dann doch auch nicht ok sein...demnach hätte ein trockener Alkoholiker ja lebenslanges Fahrverbot, wenn Blutwerte und Gutachten nicht zählen.
In Marios Fall hat doch das (psychologische) Gutachten gezählt. Es müssen sowohl das ärztliche Gutachten als auch das psychologische Gutachten positiv sein.
Zitat von rene57 im Beitrag #42Ich weiß auf was Mario hinaus will. Er schreibt bei ihm hat sich einfach ein Schalter umgelegt und seit dem ist er trocken. Und das genau ist der Knackpunkt. Weil das nimmt Dir keiner dieser Psycho fuzzis ab. Für di eist es unmöglich so etwas aus eigener Kraft zu schaffen. MPU ist nichts anderes als eine legalisierte Gelddruckmaschine.
Und btw wenn Du einen aktiven Alkoholiker mit Willensstärke findest bringst Du den durch die MPU. Es muss nur in der Fragestunde genauso funktionieren wie die es wollen und Bingo.
Genauso isses
Wer gut schleimen kann ist da klar im Vorteil. Den Ball schön flach halten und immer brav mit Kopf nicken ...mal ehrfürchtig ...mal bewundernd nach oben schauen, viel Reue zeigen und immer wieder zugeben, dass man Hilfe braucht und bereit ist, welche anzunehmen
Ich hatte mal einen Schwager der das fünf Mal geschafft hat und ich bräuchte es gar nicht erst zu versuchen
Ich bin ja von Marios privater Sache etwas abgedriftet. Für mich ist es klar, dass es eine staatliche Kontrollinstanz geben muss, wenn man weiß jemand führt Kraftfahrzeuge und hat aber eine Alkoholkrankheit/Drogensucht. Beides passt nicht zusammen. In diesem Moment muss es Jemanden geben der sagt, ab jetzt darf er wieder fahren. Ob die derzeitige Regelung der MPU sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen, musste noch keine machen!
Edit:
ZitatDas kann dann doch auch nicht ok sein...demnach hätte ein trockener Alkoholiker ja lebenslanges Fahrverbot, wenn Blutwerte und Gutachten nicht zählen.
In Marios Fall hat doch das (psychologische) Gutachten gezählt. Es müssen sowohl das ärztliche Gutachten als auch das psychologische Gutachten positiv sein.
Gruß Armin
Genau Armin, das psychologische Gutachten hat gezählt, ein Gespräch über 20 min. Und die haben mich erkannt "Nein der noch nicht" das kanns einfach nicht sein, ich kann mich einfach nicht verbiegen, ich bin so wie ich bin. Ich habe über 3 Jahre monatlich Leberwerte messen lassen, alles Clean und dann kommt dann so ein Ergebniss raus???
Danke für Eure Antworten. Leider bin ich jetzt bis hier hin nicht weitergekommen. Die Frage war ja ob einer von Euch eine Fahrschule in Kroatien kennt, wo ein bishen deutsch oder englisch gesprochen wird. Für mich ist klar, dass ich in Kroatien meinen Führerschein machen werde. Danke nochmals für Eure Antworten.
Gebe bei Gugel "Autoskola u Hrvatskoj" ein und gugele dich doch einfach durch z.B. hier - http://www.autoskole.com.hr/
irgendjemand wird schon Deutsch sprechen. Am besten im Westen oder NW (z.B. Varazdin...)
Für dich wäre aber Italien m.E. besser geeignet, weil du dich dort auch ohne Theorie oder Praxis zu Prüfung anmelden kannst, was in den anderen Ländern nicht möglich ist
ZitatWeil das nimmt Dir keiner dieser Psycho fuzzis ab. Für di eist es unmöglich so etwas aus eigener Kraft zu schaffen.
Und das ist richtig so.
Also Du findest es richtig, das ein Wildfremder Mensch der Dich überhaupt nicht kennt, Dir auf den Kopf zusagt das Du ihn anlügst weil Du es von selbst geschafft hast trocken zu werden? Bravo, tolle Meinung hast Du von den Fähigkeiten anderer Leute ihren Körper selber in den Griff zu bekommen.
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ZitatWeil das nimmt Dir keiner dieser Psycho fuzzis ab. Für di eist es unmöglich so etwas aus eigener Kraft zu schaffen.
Und das ist richtig so.
Also Du findest es richtig, das ein Wildfremder Mensch der Dich überhaupt nicht kennt, Dir auf den Kopf zusagt das Du ihn anlügst weil Du es von selbst geschafft hast trocken zu werden? Bravo, tolle Meinung hast Du von den Fähigkeiten anderer Leute ihren Körper selber in den Griff zu bekommen.
Rene, meine Antwort zu Deiner Frage steht bereits in meinen Beiträgen #43 und #45. Edit: Gegenfrage: Wer soll es denn Deiner Meinung nach beurteilen? Oder soll es überhaupt jemand Deiner Meinung nach beurteilen und man lässt den Alkoholiker unkontrolliert weiterfahren? Bei meiner persönlichen Abwägung (und der des Staates) steht die Verkehrssicherheit deutlich höher als die Interessen eines Alkoholkranken wieder Kraftfahrzeuge zu führen.
Merkwürdigerweise liegen aber deine Experten bei Sexualverbrechern, Mördern und ähnlichem Gesindel mit ihren Prognosen auch laufend daneben wieso legst du dann ausgerechnet beim Autofahrer so viel Wert auf deren Meinung?
Ich halte diese Typen für ausgesprochene Klugscheißer und bin heilfroh, dass ich letztes Jahr den MTU-Quatsch doch noch abwimmeln konnte. Ich hätte mich garantiert nach fünf Minuten mit denen so in der Wolle gehabt, dass ich so glatt durchgefallen wäre, wie ein Spatzen Ei durch die Regenrinne
Weil ich mir in einem Jahr 9 Punkte eingefangen habe, wegen Blödsinn eigentlich und da ich eine Nachschulung abgelehnt habe, wollten sie mich gleich zum Idioten-Tester schicken Für mich ist das nur eine Gelddruckmaschine und nix anderes
Zitat von Steppenrenner im Beitrag #48Die Frage war ja ob einer von Euch eine Fahrschule in Kroatien kennt, wo ein bishen deutsch oder englisch gesprochen wird.
Die Führerscheinprüfung erfolgt nicht in der Fahrschule, sondern (wie bei uns) durch einen amtlichen Prüfer. Was nützt Dir ein deutsch sprechender Fahrlehrer, wenn Du hinterher einen Prüfbogen auf kroatisch ausfüllen bzw. die Fragen eines kroatischen Prüfers beantworten musst, der mit Sicherheit kein deutsch kann?
Zitat von Steppenrenner im Beitrag #48Für mich ist klar, dass ich in Kroatien meinen Führerschein machen werde. Danke nochmals für Eure Antworten.
Und was willst Du dann mit diesem Führerschein anfangen, nur im Ausland 'rumfahren? Wie Armin und andere Dir doch schon sehr richtig gesagt haben, nützt der Dir in Deutschland gar nichts. Ich hätte da noch 'nen Tip: mach' ein paar Tage Urlaub in Nevada, fahr' mit dem Deputy-Sheriff ein paar mal um den Block - und schon hast Du einen amerikanischen Führerschein. Der nützt Dir in Deutschland dann aber auch wieder nichts.
Ein Kumpel von mir war jetzt bei der MPU. Mit Vorbereitungskurs und trallala. Alles gut Psychote hellauf begeistert. Und dann kam folgender Satz. "Ja Hr. xxx das sieht ja alles gut aus, ichpersönlich bin ja auch voll überzeugt das sie in der Lage sind Verantwortungsbewusst ein Fahrzeug zu lenken. (strahl beim Kumpel) Aber wenn ich ihnen das jetzt bescheinige und es geht etwas schief, dann muss ich das ja vor meinem Chef rechtfertigen bei Nachfragen." End vom Lied? Kumpel durchgefallen. Ja verflixt nochmal is der Fuzzi der da jemanden durchleuchten soll, fähig eigen Entscheidungen zu treffen, oder ist er fehl am Platz? Solche Leute entscheiden dann über Dich. Das ist ne Lachnummer, wenn es nicht so traurig wäre.
Und zu Frage was sinnvoller wäre. Sollen sie mich doch ne Erklärung unterschreiben, das die Führerscheinstelle an meiner Arbeitsstelle Erkundigungen einzieht. z.B.
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Zitat von Steppenrenner im Beitrag #48Die Frage war ja ob einer von Euch eine Fahrschule in Kroatien kennt, wo ein bishen deutsch oder englisch gesprochen wird.
Die Führerscheinprüfung erfolgt nicht in der Fahrschule, sondern (wie bei uns) durch einen amtlichen Prüfer. Was nützt Dir ein deutsch sprechender Fahrlehrer, wenn Du hinterher einen Prüfbogen auf kroatisch ausfüllen bzw. die Fragen eines kroatischen Prüfers beantworten musst, der mit Sicherheit kein deutsch kann?
Zitat von Steppenrenner im Beitrag #48Für mich ist klar, dass ich in Kroatien meinen Führerschein machen werde. Danke nochmals für Eure Antworten.
Und was willst Du dann mit diesem Führerschein anfangen, nur im Ausland 'rumfahren? Wie Armin und andere Dir doch schon sehr richtig gesagt haben, nützt der Dir in Deutschland gar nichts. Ich hätte da noch 'nen Tip: mach' ein paar Tage Urlaub in Nevada, fahr' mit dem Deputy-Sheriff ein paar mal um den Block - und schon hast Du einen amerikanischen Führerschein. Der nützt Dir in Deutschland dann aber auch wieder nichts.
Kopfschüttel....
Gerd, das ist nicht richtig. Der Führerschein muss grundsätzlich anerkannt werden. Siehe § 28 (4) Fahrerlaubnisverordnung, dort stehen die Gründe drin, wann ein EU-/EWR- Führerschein nicht anerkannt wird. http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__28.html Diesbezüglich hattte sich vor ein paar Jahren ein regelrechter Führerscheintourismus entwickelt. Meist wird das Wohnortprinzip umgangen, da im Ausland kein ordentlicher Wohnsitz begründet wird oder - die zweite Alternative - der Führerscheinerwerber unterliegt in Deutschland noch einer Sperrfrist, dann ist der ausländische Führerschein in Deutschland auch nicht gültig. Stellt sich heraus, dass eine Voraussetzungen nicht erfüllt ist, begeht er eine Straftat nach 21 StVG in Deutschland, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Edit: Hier in der Tagesschau ist es ganz gut erklärt. https://www.youtube.com/watch?v=lD_j6r1ZGg8
ZitatUnd zu Frage was sinnvoller wäre. Sollen sie mich doch ne Erklärung unterschreiben, das die Führerscheinstelle an meiner Arbeitsstelle Erkundigungen einzieht. z.B.
Und wenn der Chef der Firma derjenige ist, der alkholkrank/drogensüchtig ist? Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es in solchen Fällen eine staatliche Instanz geben muss, die über die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis entscheidet oder nicht. Ich sage mal ganz gemein: Jeder hat es selbst in der Hand, ob er sich einer MPU unterziehen will oder nicht...
Zitat von Armin im Beitrag #56Gerd, das ist nicht richtig. Der Führerschein muss grundsätzlich anerkannt werden. Siehe § 28 (4) Fahrerlaubnisverordnung....
Ja - aber eben nur unter den Voraussetzungen des § 28 FEV (= Wohnsitz im Ausland, keine Sperrfrist in D usw.), nicht aber, wenn man im Urlaub mal eben so den Schein macht und womöglich noch in D eine Sperrfrist hat.
Zitat von Armin im Beitrag #56Ich sage mal ganz gemein: Jeder hat es selbst in der Hand, ob er sich einer MPU unterziehen will oder nicht...
So sehe ich das auch. Wer - aus welchen Gründen auch immer - in D keinen Führerschein bekommt, der darf sich da nicht auf dem Umweg über's Ausland 'rausmogeln können.
Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaats eingehalten wurde."
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