Ich bin zwar nicht EU-Bürgerin, sondern Schweizerin, aber bin am Nachlesen über Gesetze und so weiter, da ich den starken Wunsch habe, nach Kroatien auszuwandern.
Bei meinen Recherchen bin ich auf einen interessanten Link gestossen, etwas, das ich vorher nicht wusste. Aber Sinn macht, nämlich, dass es auch auf Gegenseitigkeit zwischen den Ländern ankommt. Da war noch ein Link, der einzelne Länder und den Stand der Dinge auflistet. Der Link ist auf kroatisch, aber einige von euch können das ja auch ;)
Ich dachte nur, ich stelle das hier rein, weil es noch einige interessieren könnte. So wie ich das verstehe, gibt es bei den meisten Ländern gibt es eine Frist von 2 Jahren an, in denen die Bürger nicht in HR arbeiten können ohne Bewilligung. Frage mich auch, ob das etwas ist, das allgemein bekannt war bei euch? Sehe ich das richtig? Weiss jemand noch etwas darüber?
Du hast also den starken Wunsch, nach Kroatien auszuwandern. Haben wir den nicht alle, es sei denn, wir sind schon drin? Offensichtlich bist Du nicht in der Lage, den Text zu übersetzen. Wie sieht es mit Deinen Sprachkenntnissen aus, vielleicht nicht ganz uninteressant bei einer dauerhaften Einwanderung.
Hallo :) du hast mich falsch verstanden, ich kam bei meinen Nachforschungen auf den Text. Ich will ihn nicht übersetzt haben, ich kann gut kroatisch. (Ich lese zB Romane am liebsten auf kroatisch.) Ich stellte den Text hier rein, damit andere ihn auch sehen können. :) Weil das etwas ist, das ich nicht wusste, und vielleicht geht es anderen auch so.
Also im Gesetz selber, also im Gesetzestext, gibt es noch einen Extra-Abschnitt für Bürger von EGP-Staaten (ich glaube auf deutsch ist das EWR?). Und es steht, dasselbe gelte auch fuer die Schweiz. Da sah ich nichts von diesen Gegenseitigkeiten und Uebergangsphasen. Doch wieder verwirrt, aber positiv :) Ist ja noch spannend, das zu studieren........
noch ein bisschen weiter nachgefroscht....... falls es jemanden interessiert.... also im Gesetzestext (also dort wo die Paragraphen stehen) auf http://www.zakon.hr/z/142/Zakon-o-strancima fand ich diese Einschränkung auf Gegenseitigkeit nicht; auf http://www.mup.hr/47.aspx hingegen steht sie als Anmerkung dabei.
Hab noch in einem anderem anderen Forum, wo es einen Sektor für Recht hat, davon geschrieben; mal schauen, ob da noch was kommt. vielleicht aber doch ein Fall, um mal an einer "offiziellen Stelle" zu fragen.... ;) Mal sehen.
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