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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 35 Antworten
und wurde 2.590 mal aufgerufen
  
 Segeln, Boote, Yachten, Marinas und Charter in Kroatien
Seiten 1 | 2
Sandlaus Offline



Beiträge: 3

17.01.2014 19:11
EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Hallo zusammen!

Da ein Bootskauf ansteht und wir keine bösen Überraschungen erleben wollen, hoffen wir dass ihr uns weiterhelfen könnt!

Wir haben bereits viele Foren und andere Webseiten durchforstet und sind mittlerweile von den vielen unklaren Infos verwirrt!

Ist für einen 14tägigen Urlaub mit dem eigenen Boot (in einem EU-Land zugelassen)eine Verzollung bei der Einreise in Kroatien erforderlich??
Oder gilt diese Regelung nur für Dauerliegeplätze?

Danke im Voraus für die hoffentlich zahlreichen Antworten!

Schöne Grüße aus Österreich

Sandra & Klaus

Ribar Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 10.672

17.01.2014 19:36
#2 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Für einen 14-tägigen Aufenthalt hat man noch nie Boote verzollen müssen und da Kroatien mittlerweile ein eigenes Sternchen am EU-Himmel hat, fällt Verzollen ganz und gänzlich weg!

Was bedeutet "in einem EU-Land zugelassen" ?? Ist es auf euch- oder auf jemand anderen zugelassen ??

Lieber einen Thun als nix tun!

Sandlaus Offline



Beiträge: 3

17.01.2014 19:45
#3 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Danke "ribar" für die rasche und positive Antwort!

Das Boot ist auf uns zugelassen!
Das heißt es ist nur auf die Einfuhrumsatzsteuer zu achten!?!

Worum muss man sich vor Ort noch kümmern? (Vignette, Aufenthaltsgebühr für Boote mit Kojen, ...????)

Ribar Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 10.672

17.01.2014 20:00
#4 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Zitat von Sandlaus im Beitrag #3
Danke "ribar" für die rasche und positive Antwort!

Das Boot ist auf uns zugelassen!
Das heißt es ist nur auf die Einfuhrumsatzsteuer zu achten!?!

Worum muss man sich vor Ort noch kümmern? (Vignette, Aufenthaltsgebühr für Boote mit Kojen, ...????)


Wenn es auf euch zugelassen ist, ist gut. Was habt ihr mit der EUSt?? Wenn das Boot schon zugelassen ist, dann ist damit bestätigt, dass die EUSt entrichtet wurde und in HR interessiert das dann niemand. Oder gibt es da noch etwas, worüber ihr lieber schweigt ??

Für alles Andere gibt es den User "Fred" hier im Forum, da wird euch (auch) geholfen, hier seine hilfreiche site: http://bootfahren-in-kroatien.de/ da steht ALLES zum Thema Bootsurlaub in HR drin.

Lieber einen Thun als nix tun!

Sandlaus Offline



Beiträge: 3

17.01.2014 21:48
#5 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Super, danke für den Tipp!

Auf die Gefahr hinauf, dass wir lästig sind...wie sieht es denn mit dem Zoll aus, wenn das Boot für ca. 6 Monate in der Marina bleibt?? Wir würden es nämlich gerne über den Sommer/Saison unten lassen!

freerider13 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 258

18.01.2014 01:20
#6 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Stooooop! Nicht so schnell.

Nach neuesten Informationen ist seit diesem Sommer zusätzlich zu den Bootspapieren ein Nachweis über die Versteuerung im Heimatland mitzuführen.
Das Kann sein: Originalrechnung, T2L Zollformular, Bestätigung des zuständigen Finanzamts.

Ohne ein Dokument könnte es Probleme geben - in wie fern und wie wahrscheinlich eine Kontrolle ist weiß noch niemand. Es würde Steuernachzahlung drohen zzgl. Strafen und Zoll.
Ihr solltet also beim Kauf auf einen solchen Nachweis (va. Originalrechnung) achten.

Jetzt die guten Nachrichten: HR ist jetzt EU, es gilt freier Warenverkehr. Ihr müsst nix verzollen oder so, bloß ab Urlaubsort eine Jahresgebühr (früher "Vignette" oder "Permit") entrichten.
Das Boot darf auch unten bleiben, auch Beschränkungen der Aufenthaltsdauer sind weggefallen.

Schöne Grüße,
Jan

Ribar Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 10.672

18.01.2014 07:33
#7 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Zitat
Nach neuesten Informationen ist seit diesem Sommer zusätzlich zu den Bootspapieren ein Nachweis über die Versteuerung im Heimatland mitzuführen.
Das Kann sein: Originalrechnung, T2L Zollformular, Bestätigung des zuständigen Finanzamts.



Bitte um Nennung von Roß und Reiter !

Lieber einen Thun als nix tun!

Ribar Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 10.672

19.01.2014 14:01
#8 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Wat is nu ?? Namen vom Stammtischbruder vergessen ??

Lieber einen Thun als nix tun!

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

19.01.2014 18:36
#9 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Stammtischparolen sind recht schwierig nachzu weisen .....

freerider13 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 258

20.01.2014 13:57
#10 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Servus!

Langsam reiten Ribar, bin ja nicht ständig hier.
Der Stammtischbruder heißt kroatisches Ministerium für Tourismus und die Quelle ist hier:
http://www.mint.hr/default.aspx?id=12767

Zitat:
"Jedes Wasserfahrzeug, das in das EU-Zollgebiet kommt, kann Gegenstand der Kontrolle der Zollbehörden, sei es der Republik Kroatien oder eines anderen EU-Mitgliedstaates, sein. Deshalb sollten EU-Residenten auf dem Wasserfahrzeug immer einen Nachweis haben, dass für das angeführte Wasserfahrzeug Zoll und/oder MwSt in einem der EU-Mitgliedstaaten gezahlt wurde, bzw., dass das Wasserfahrzeug den Status einer Gemeinschaftsware hat. Eigentum und auf dem Wasserfahrzeug wehende Flagge sind keine Nachweise, dass das bestimmte Wasserfahrzeug den Status einer Gemeinschaftsware hat, sondern folgende Dokumente gelten als Nachweis des Status einer Gemeinschaftsware:
1. T2L Dokument, oder
2. Originalrechnung, oder
3. Bestätigung der Steuerbehörde oder ein anderes verfügbares Dokument über die gezahlte MwSt."



Aber der Fred weiß das sicher, der ist ja auch in so nem anderen Forum wo das aktuell diskutiert wird und wo der Link herkommt...

Jan

freerider13 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 258

20.01.2014 14:21
#11 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Ach ja, der Vollständigkeit halber:

War ein Boot länger als 3 Jahre außerhalb der EU hat es den oben erwähnten "Status einer Gemeinschaftsware" verloren und muss erneut versteuert werden. Unabhängig davon ob früher Steuer bezahlt wurde oder nicht. Es gilt der Steuersatz des Landes in dem eingeführt wird, im Fall von Kroatien also 25%.

Für manche Bootseigner keine schöne Nachricht, aber so ist es halt.
Schöne Grüße,
Jan

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

20.01.2014 16:28
#12 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Zitat
War ein Boot länger als 3 Jahre außerhalb der EU hat es den oben erwähnten "Status einer Gemeinschaftsware" verloren und muss erneut versteuert werden. Unabhängig davon ob früher Steuer bezahlt wurde oder nicht. Es gilt der Steuersatz des Landes in dem eingeführt wird, im Fall von Kroatien also 25%.



Was Du hier schreibst ist alter Käse von vor der Zeit des EU-Beitritts Kroatiens !
Hör doch auf solchen Müll zu verbeiten und die Leute hier zu verunsichern !

Du solltest zuerst richtig lesen was der TE will und dann antworten !

Sockenmann Offline

verstorben


Beiträge: 11.223

20.01.2014 17:07
#13 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

und selbst wenn es so wäre, ist es euch noch nie in den Sinn gekommen, soche schwachsinnige "Vorschriften" einfach zu ignorieren oder sich dagegen zu wehren??

Irgendwann wird man die Unterwäsche und Socken im Handschuhfach transportieren müssen, damit die Buchhaltung in die Koffer passt

Nach dieser Logik müsste man auch die Rechnungen vom Auto, Armbanduhr, Kamera, Laptop, Hundefutter, Kravate und Socken mitführen ...
und der Gebraucht-Boote-Auto-Handel von privat müsste auch verboten werden, weil ein Privatmensch keine MwSt auf der Rechnung ausweisen kann.

Ich kann es mir nur vorstellen, dass sie jetzt auf der Jagt nach den Typen sind, die das Boot nach CRO gebracht haben und sich in D damals die MwSt. haben auszahlen lassen, aber in CRO nix nachversteuert haben

Ribar Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 10.672

20.01.2014 18:37
#14 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Zitat
Nach dieser Logik müsste man auch die Rechnungen vom Auto, Armbanduhr, Kamera, Laptop, Hundefutter, Kravate und Socken mitführen ...
und der Gebraucht-Boote-Auto-Handel von privat müsste auch verboten werden, weil ein Privatmensch keine MwSt auf der Rechnung ausweisen kann.

Ich kann es mir nur vorstellen, dass sie jetzt auf der Jagt nach den Typen sind, die das Boot nach CRO gebracht haben und sich in D damals die MwSt. haben auszahlen lassen, aber in CRO nix nachversteuert haben



Genau so sehe ich das auch. Es gibt auch unglaublich viele Boote hier, die mit exotischen Flaggen rumtuckern und niemals auch nur einen Cent in die EU-Kassen gespült haben; Ein Bekannter von mir tuckert mit einem 350.000,-Euro-Teil mit US-Flagge nun schon das 4.Jahr hier rum und sieht es ganz sportlich.

Ich selbst habe letztes Jahr zwei Boote von D auf HR umgeflaggt, spätestens da hätte ich wohl gefragt werden müssen, wenn dem so wäre wie freerider13 schreibt.

Würde der kroatische Staat ordentliche D- oder A Bootspapiere anzweifeln, würde er sich auf sehr dünnes Eis begeben!

Lieber einen Thun als nix tun!

freerider13 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 258

20.01.2014 19:03
#15 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Servus!

Zitat von Fred im Beitrag #12

Zitat
War ein Boot länger als 3 Jahre außerhalb der EU hat es den oben erwähnten "Status einer Gemeinschaftsware" verloren und muss erneut versteuert werden. Unabhängig davon ob früher Steuer bezahlt wurde oder nicht. Es gilt der Steuersatz des Landes in dem eingeführt wird, im Fall von Kroatien also 25%.


Was Du hier schreibst ist alter Käse von vor der Zeit des EU-Beitritts Kroatiens !
Hör doch auf solchen Müll zu verbeiten und die Leute hier zu verunsichern !

Du solltest zuerst richtig lesen was der TE will und dann antworten !



Ach, der schlaue Fred mal wieder. Ich darf dich daran erinnern, daß du im Booteforum den entsprechenden Thread nicht mehr gelesen hast weil dir mittlerweile über 150 Seiten unqualifiziertes gequatsche zu blöd waren.
Ich geb dir nen Tip:
Wenn man so hochnäsig ist verpasst man auch das Entscheidende. Wie beispielsweise daß die 3-Jahresregel eine EU Regelung ist und vor dem EU Beitritt Kroatiens keine Rolle gespielt hat. Nach dem Beitritt kam Sie erst zum tragen. Du hast es also genau falsch rum verstanden. Ich brauch aber im Gegensatz zu dir keine Boxersmilies um Fakten zu nennen.

Speziell für dich:
Link
Und Zitat daraus:

"Wer ist von der Nachversteuerung innerhalb der EU betroffen?


Nach der Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992, die am 1. Januar 1993 in Kraft trat, wurde bestimmt, dass Wasserfahrzeuge, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden, mehrwertsteuerpflichtig sind. Betroffen sind auch Eigner, für deren Yacht zwar die Mehrwertsteuer bezahlt, aber mehr als 3 Jahre außerhalb der EU (z.B. in Kroatien) war."


Speziell weil es der erste billige Googlelink war und das ist natürlich der von dir so sehr geliebte ADAC. Andere Quellen die deinen "Ansprüchen" gerecht werden darfst du dir jetzt gerne selber suchen und richtig lesen...
Daß diese Zusatzinformation für die TE nicht entscheidend ist war klar - deshalb habe ich auch geschrieben "der Vollständigkeit halber". Ich denk halt auch an Leute die mit der SuFu später mal in diesem Topic landen. Für die könnte es interessant sein. Das nennt man dann "Über den Tellerrand schauen."
Aber mich beschleicht irgendwie so langsam das Gefühl, dass dir die Sachen allmählich zu kompliziert werden und du nicht mehr so ganz mitkommst Fred. Ist nicht bös gemeint, aber reflektier das mal so für dich allein...

Zitat von Sockenmann im Beitrag #13
und selbst wenn es so wäre, ist es euch noch nie in den Sinn gekommen, soche schwachsinnige "Vorschriften" einfach zu ignorieren oder sich dagegen zu wehren??

Irgendwann wird man die Unterwäsche und Socken im Handschuhfach transportieren müssen, damit die Buchhaltung in die Koffer passt

Nach dieser Logik müsste man auch die Rechnungen vom Auto, Armbanduhr, Kamera, Laptop, Hundefutter, Kravate und Socken mitführen ...
und der Gebraucht-Boote-Auto-Handel von privat müsste auch verboten werden, weil ein Privatmensch keine MwSt auf der Rechnung ausweisen kann.

Ich kann es mir nur vorstellen, dass sie jetzt auf der Jagt nach den Typen sind, die das Boot nach CRO gebracht haben und sich in D damals die MwSt. haben auszahlen lassen, aber in CRO nix nachversteuert haben




Ich geb dir Sehr wohl recht mit deiner Meinung. Es wird immer nerviger. Aber die Mwst. Schwindler haben Sie schon gegriffen, die Frage ist was Sie mit den normalen Bootstouristen machen wenn Sie fertig sind. Die rechtlichen Möglichkeiten für richtig bösartiges durchgreifen wurden auf dem Papier geschaffen. Wie es in der Praxis später angewendet wird bleibt abzuwarten. Hoffentlich bleibt den Kroaten Ihr bisheriges "Nur die Ruhe, nicht so schlimm"- Verhalten weiterhin erhalten. Ziehen sies so durch wie die Holländer manchmal dann gute Nacht.

Schöne Grüße,
Jan

freerider13 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 258

20.01.2014 19:10
#16 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Ach ja, Ribar:
Mein Zitat von oben war vom kroatischen Ministerium für Tourismus. Die schreiben wortwörtlich dass DE oder AT Bootspapiere kein Nachweis für den Gemeinschaftsstatus sind. Weiß nicht was du noch brauchst, aber hier:
Tollerlink
gibts mittlerweile 156 Seiten Philosophie zu den Abgründen des EU Beitritts Kroatiens und der verbundenen Steuer/Zoll bei Booten.
Neben viel Mist und Vermutungen stehen aber auch alle Fakten drin, ich wünsche viel Vergnügen. Nicht glauben ist aber meist kein probates Mittel.

Schöne Grüße,
Jan

Ribar Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 10.672

20.01.2014 19:10
#17 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Zitat
Ziehen sies so durch wie die Holländer manchmal dann gute Nacht.

Wieso, was machen denn die Holländer ??

Lieber einen Thun als nix tun!

freerider13 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 258

20.01.2014 19:17
#18 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Wenn Sie schlecht drauf sind knallhart nachversteuern wenn du Ihnen blöd kommst.
"Ach, du Deutscher warst in der EU die ganze Zeit? Beweise es! Ach, kannst du nicht? Musst du aber können! Nein? Pech gehabt, noch mal zahlen!!!"
Kommt vor wenn man den Beamten dort blöd kommt. Immer wieder als Erfahrungsbericht in diversen Foren nachzulesen.

Aber 2 Punkte:

Die meisten Bootstouristen in NL sind nicht unbedingt auf See unterwegs sondern eher binnen - daher kommen Sie seltener in solch eine Kontrolle und es kommt auch seltener in die Presse oder Foren.
Das Deutsch-holländische Liebesverhältnis ist ja hinlänglich bekannt. Mit hochnäsigem Verhalten hat der Deutsche da ja nicht viel zu vermelden, da wird dann durchgegriffen...

Wie gesagt: Bleibt zu hoffen dass die Kroaten hier etwas lockerer bleiben, wissen kann mans nicht.

Schöne Grüße,
Jan

Ribar Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 10.672

20.01.2014 19:33
#19 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Zitat
Wenn Sie schlecht drauf sind knallhart nachversteuern wenn du Ihnen blöd kommst.
"Ach, du Deutscher warst in der EU die ganze Zeit? Beweise es! Ach, kannst du nicht? Musst du aber können! Nein? Pech gehabt, noch mal zahlen!!!"
Kommt vor wenn man den Beamten dort blöd kommt. Immer wieder als Erfahrungsbericht in diversen Foren nachzulesen.



Starker Tobak! Muss aber dennoch mit Glauben-Denken-Hoffen kontern: NL steht wirtschaftlich um ein paar Ticks besser da als HR und ist auch nicht wirklich vom (Boots)Tourismus abhängig, da kann man sich schon eher solche Arroganz leisten.

Lieber einen Thun als nix tun!

freerider13 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 258

20.01.2014 19:45
#20 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Ja, starker Tobak. Man darf wie gesagt hoffen dass die Kroaten das etwas locker handhaben, vor allem was die Trailerbootfahrer betrifft bei denen Sie es sich zu tausenden versch...n könnten. Wie es gehandhabt wird wird sich zeigen. Fest steht: Die rechtlichen Grundlagen sind geschaffen um einem Schlecht gelaunten Zöllner alle Möglichkeiten in die Hand zu drücken, da gibt es nichts zu beschönigen.
Und es ist noch nicht mal eine kroatische Regel sondern eine der EU - wir sind also eigentlich auch noch selbst Schuld...
Bleibt wie gesagt nur zu hoffen dass die Kroaten in dieser Frage Ihre Lockerheit behalten.

Schöne Grüße,
Jan

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