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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 20 Antworten
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 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
Seiten 1 | 2
Mate1977 Offline



Beiträge: 7

05.06.2014 20:57
EU Bürger darf mit einem im Drittland zugelassen KFZ nicht fahren ?! Antworten

Wie verhält sich das von Kroatien zu Bosnien u Hercegovina ? Wir haben einen Wagen unten mit BiH Kennzeichen. Ich frag das mal nach,
weil ich heute dieses, in den Lokalnachrichten, hier in Österreich las. Deutscher mit nem geliehenen Auto aus der Schweiz zu einer Horrorstrafe verurteilt.

http://www.vol.at/vorarlberger-zoll-kass...ofahrer/3986409

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

05.06.2014 21:08
#2 RE: EU Bürger darf mit einem im Drittland zugelassen KFZ nicht fahren ?! Antworten

Es geht nicht um das Fahren an sich, sondern um die Einfuhr.....

Es ist ein Zollproblem, wenn ich einen mir nicht gehörenden Gegenstand aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführe, werde ich "zollpflichtig", genauso wie bei einem mir gehörenden Gegenstand außerhalb der Freimenge....

Bin auf dem Gebiet aber kein Fachmann.

Das zweite Problem ist ein Fahrzeug zu führen, dass in einem (Dritt-)Land zugelassen ist, in dem ich keinen Wohnsitz habe, könnte eventuell Steuerhinterziehung (KFZ-Steuer) sein.

Mate1977 Offline



Beiträge: 7

05.06.2014 21:31
#3 RE: EU Bürger darf mit einem im Drittland zugelassen KFZ nicht fahren ?! Antworten

Meine Eltern haben ihren Hauptwohnsitz hier in Österreich. Sie sind jetzt aber unten in BiH im Urlaub. Wir haben ein Haus in der Hercegovina (Crveni Grm) also gleich an der Grenze zu Kroatien. Wir haben ein Auto unten, das auf meinem Vater angemeldet ist. Wie verhält es sich dann wenn ich oder meine Mutter das Auto benützen? Im Sommer sind wir ja ständig in Kroatien am Meer. Ich habe schon selber ein Auto in Österreich registiert.Wenn ich jetzt im Sommer runter fahr möcht ich schon im vorhinein wissen, ob ich da auch mal mit Paps Auto nach Kroatien fahren kann ohne Probleme.

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.646

05.06.2014 21:44
#4 RE: EU Bürger darf mit einem im Drittland zugelassen KFZ nicht fahren ?! Antworten

Das dürfte eigentlich kein Problem sein. Wenn ich als Tourist einen Mietwagen mit kroatischer Zualssung fahre, kann ich damit ja auch nach BIH fahren. Anders verhält es sich, wenn ein Kroate mit Wohnsitz in Kroatien ein in Deutschland zugelassenes Auto in Kroatien fährt. Das ist rechtlich nicht zulässig, weil es als Steuerhinterziehung gilt. Ihr dürft demnach mit diesem Fahrzeug nur nicht in Österreich fahren.

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Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

05.06.2014 21:49
#5 RE: EU Bürger darf mit einem im Drittland zugelassen KFZ nicht fahren ?! Antworten

Dann mail den kroatischen Zoll an und frag nach, ich denke aber, du darfst nicht....

hier mal ein Beispiel aus Deutschland:

http://www.verwaltungsdurchklick.de/lebe...tfahrzeuge.html

Zitat
Sie können Ihr Auto zollfrei nach Deutschland einführen, wenn Sie mindestens ein Jahr im Ausland gelebt haben, der Wagen mindestens sechs Monate von Ihnen im Ausland genutzt wurde und Sie das Fahrzeug nur für Ihren persönlichen Gebrauch mitbringen und später wieder ausführen werden.



auch hier ist die Rede von "Ihr Auto"

Ich würde es lieber nicht darauf ankommen lassen....

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.646

05.06.2014 22:29
#6 RE: EU Bürger darf mit einem im Drittland zugelassen KFZ nicht fahren ?! Antworten

@Daxbauer

Zu "Ihr Auto"

Ein Fahrzeug ist doch immer nur auf einzelne Personen zugelassen. Das würde dann ja bedeuten, dass die Ehefrau und die Kinder eines Fahrzeughalters nicht mehr mit dem Fahrzeug ins Ausland fahren dürften. Notfalls kann der Halter ihnen doch eine Vollmacht ausstellen, dass sie das Fahrzeug benutzen dürfen.

Außerdem ist doch von einer Fahrzeugeinfuhr überhaupt nicht die Rede, es geht doch hier um eine Urlaubsreise. Oder führst du dein Auto nach Kroatien ein, nur wenn du dich 3 Wochen dort aufhältst?

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Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

05.06.2014 22:45
#7 RE: EU Bürger darf mit einem im Drittland zugelassen KFZ nicht fahren ?! Antworten

Es geht um ein Fahrzeug, dass in einem "Nicht-EU Staat" zugelassen ist.

Und der Fahrer ist nicht der Eigentümer.

Und der Fahrer hat keinen ständigen Wohnsitz in diesem "Nicht-EU Staat".

Sondern der Fahrer hat seinen regulären Wohnsitz innerhalb der EU.


Wie lange das Fahrzeug in die EU verbracht wird, ist dabei völlig unerheblich, mit dem Grenzübertritt wird es in die EU eingeführt.

Da fällt nunmal Zoll an, meines Wissens 10% sowie die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19%

Eine Möglichkeit wäre, bei der nächsten Einreise aus BiH den kroatischen Zoll zu kontaktieren, es gibt da wohl eine Möglichkeit, die kurzfristige Verbringung zu legalisieren.

Ich habe mal ein wenig gegoogelt, diese Problem taucht an der Schweizerisch-Östereichischen Grenze wohl öfter auf als man meint.

Auch in Deutschland hat es wohl schon Fälle gegeben, wo ein in Deutschland wohnender Deutscher erwischt wurde, wie er das Auto eines Schweizer Bekanntens kurz benutzt hat und in die Zollkontrolle geriet...

Zollrecht ist eine höchstkomplizierte Angelegenheit....

Und meistens wirds teuer....


Zitat
Fahrzeugeinfuhr überhaupt nicht die Rede



Einfuhr ist mit Grenzübertritt erledigt, die Frage ist nur, ob die Einfuhr zollpflichtig ist oder nicht, also eventuell vorübergehend....

Auch Drogenschmuggler und Tabakschmuggler müsse auf die eingeführte illegale Ware Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlen :)

Auch wenn sie diese nicht behalten dürfen....

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

05.06.2014 22:55
#8 RE: EU Bürger darf mit einem im Drittland zugelassen KFZ nicht fahren ?! Antworten

hab was offizielles dazu gefunden:



http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Rei...n-kfz_node.html

Zitat
Sind Sie ein EU-Bürger, so dürfen Sie im Ausnahmefall ein im Nicht-EU-Mitgliedstaat verkehrsrechtlich zugelassenes Fahrzeug zum eigenen Gebrauch in das Zollgebiet der EU einführen und hier vorübergehend verwenden, wenn

das Fahrzeug gelegentlich nach Weisung des Zulassungsinhabers benutzt wird.
Bedingung: Der Zulassungsinhaber muss sich während der Benutzung in der EU aufhalten.
eine Notsituation vorliegt.
Die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat war nur mit einem ausländischen Fahrzeug möglich, da das eigene Fahrzeug im Ausland ausgefallen ist.
Bedingung: Wiederausfuhr des in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat zugelassenes Fahrzeugs innerhalb von fünf Tagen.
die Wiedereinreise mit einem im Nicht-EU-Mitgliedstaat zugelassenen Mietfahrzeug von Vermietungsunternehmen erfolgt ist.
Bedingung: Wiederausfuhr des Fahrzeugs innerhalb von fünf Tagen (mit Zustimmung der deutschen Zollbehörden innerhalb von acht Tagen).
die private Nutzung des betriebseigenen Fahrzeugs in den entsprechenden Verträgen (z.B. Anstellungsvertrag) vorgesehen ist.

Hinweis:




also wenn Papa mit dabei ist....

Wie das aber aussieht, wenn der Zulassungsinhaber seinen Hauptwohnsitz auch in der EU hat.....

da wird's dann wieder kompliziert, denn dann führt der das Fahrzeug ja ein in die EU, und da gibt es auch wieder Grenzwerte....

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.646

05.06.2014 23:00
#9 RE: EU Bürger darf mit einem im Drittland zugelassen KFZ nicht fahren ?! Antworten

Zitat von Daxbauer im Beitrag #7


Auch in Deutschland hat es wohl schon Fälle gegeben, wo ein in Deutschland wohnender Deutscher erwischt wurde, wie er das Auto eines Schweizer Bekanntens kurz benutzt hat und in die Zollkontrolle geriet...


Ja, das ist wieder der andere Fall, von dem ich schon geschrieben habe, dass das nicht geht. Ein in Deutschland lebender Deutscher darf in Deutschland kein im Ausland zugelassenes Fahrzeug fahren.

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Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

05.06.2014 23:12
#10 RE: EU Bürger darf mit einem im Drittland zugelassen KFZ nicht fahren ?! Antworten

Zitat
Ein in Deutschland lebender Deutscher darf in Deutschland kein im Ausland zugelassenes Fahrzeug fahren.



Und nun ersetze "Deutsch" jeweils durch EU und Du hast die Lösung....

bis auf die von mir gepostenen Ausnahmen.

Ein in der EU lebender EU-Bürger darf in der EU kein im (Nicht-EU) Ausland zugelassenes Fahrzeug fahren.

Wir müssen aber unterscheiden zwischen der KFZ-Steuer und dem Zoll, das sind zwei grundverschiedene Sachverhalte.

Sobald ein in der EU lebender EU Bürger das Fahrzeug in der EU führt, hat er es eingeführt, wenn er es selbst über die Grenze fährt ist der Einfuhrvorgang sogar recht deutlich zu erkennen, genauso wie bei jeder anderen Ware (oberhalb der Freigrenze anmeldepflichtig), die er aus dem Drittstaat mitbringt.

Und da gelten nunmal die Zollbestimmungen, Ausnahmen siehe oben....

Im Zollrecht gibt es übrigens die Gestellungspflicht, d.h. der Reisende muss sich dem Zöllner auch ohne Kontrolle und entsprechende Frage offenbaren, sagt er nichts, bedeutet das, dass er nichts zu verzollen hat.

Da ich mich im Zollrecht nicht auskenne, setze ich mich diesem Risiko grundsätzlich bei Reisen aus Drittländern nicht aus, sondern gehe immer durch den roten Ausgang am Flughafen.

Die Zöllner schauen dann recht erstaunt hinterher, und es dauert immer, bis einer reagiert und hinterherkommt. Dann schildere ich dem Zöllner, was ich alles aus dem Ausland mitbringe und gehe dann guten Gewissens weiter....

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.646

05.06.2014 23:22
#11 RE: EU Bürger darf mit einem im Drittland zugelassen KFZ nicht fahren ?! Antworten

Zitat von Daxbauer im Beitrag #10


Und nun ersetze "Deutsch" jeweils durch EU und Du hast die Lösung....

bis auf die von mir gepostenen Ausnahmen.

Ein in der EU lebender EU-Bürger darf in der EU kein im (Nicht-EU) Ausland zugelassenes Fahrzeug fahren.



Ja, aber in diesem Fall hat der EU-Bürger einen Zweitwohnsitz in einem Nicht-EU-Land und dort auch das Fahrzeug zugelassen. Da gibt es dann sicher Ausnahmen, die auch für seine Angehörigen gelten.

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Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

05.06.2014 23:24
#12 RE: EU Bürger darf mit einem im Drittland zugelassen KFZ nicht fahren ?! Antworten

Zitat
Da gibt es dann sicher Ausnahmen, die auch für seine Angehörigen gelten.



Also mir sind keine bekannt, aber wie gesagt, ist nicht mein Fachgebiet....

svajcarac1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 11.326

05.06.2014 23:28
#13 RE: EU Bürger darf mit einem im Drittland zugelassen KFZ nicht fahren ?! Antworten

Im Fall von BiH kann das aber ned sein, da Kroaten ausBiH einen Kropass haben und Fahrzeug auf BiH eingelöst haben.
Da dürftekein BiH Kroate sein Fahrzeug im Mutterland fahren.Das wäre ja Apartheid gegen das eigene Blut

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

05.06.2014 23:45
#14 RE: EU Bürger darf mit einem im Drittland zugelassen KFZ nicht fahren ?! Antworten

auf einer österreichischen Seite habe ich das hier gefunden, das inhaltlich die gleiche Aussage hat:



Zitat
Sonderfall Verwendung eines Fahrzeuges aus einem Drittstaat (Schweiz, Serbien, Türkei, Norwegen etc.) im Inland

Das Zollrecht der Europäischen Union sieht die vorübergehende Verwendung von Fahrzeugen aus Drittländern durch Inländer nur in wenigen Ausnahmefällen vor. Verstöße führen zur Entstehung der Zollschuld (10 % Zoll, 20 % Einfuhrumsatzsteuer) und können darüber hinaus auch ein Finanzstrafverfahren zur Folge haben.



https://www.wko.at/Content.Node/Service/...hen_in_Oes.html

svajcarac1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 11.326

06.06.2014 06:14
#15 RE: EU Bürger darf mit einem im Drittland zugelassen KFZ nicht fahren ?! Antworten

Wo ist deine Adresse registriert Mate?
Wenn du BiH Wohnsitz hast gehts ja, nur wenn du vie viele
2 Adressen hast wirst du nun massiv benachteiligt und das ist ne Schweinerei.

Ribar Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 10.672

06.06.2014 06:54
#16 RE: EU Bürger darf mit einem im Drittland zugelassen KFZ nicht fahren ?! Antworten

Ich kenne nur einen Fall von einem verschwägerten Ex-Schwager (in D. lebender Bulgare), der hat (vor EU-Beitritt Bulgariens) ein in Bulgarien auf ihn zugelassenen PKW in D. regelmäßig benutzt, somit auch regelmäßig nachts vor seiner Hütte geparkt. Eines schönen morgens, als er zur Arbeit wollte wurde auf ihn schon gewartet, Polizei.

Ergebnis: Zoll & Steuervergehen, hat mächtig eine auf´n Sack gekriegt !

Lieber einen Thun als nix tun!

Sockenmann Offline

verstorben


Beiträge: 11.223

06.06.2014 08:36
#17 RE: EU Bürger darf mit einem im Drittland zugelassen KFZ nicht fahren ?! Antworten

Zitat
Wenn ich jetzt im Sommer runter fahr möcht ich schon im vorhinein wissen, ob ich da auch mal mit Paps Auto nach Kroatien fahren kann ohne Probleme.


Nicht, ...wenn du nur in Ösistan gemeldet bist oder gar einen Ösi-Pass hast

oder eben JA ...wenn du ein Bosanac bist und noch einen Wohnsitz irgendwo in BiH hast, aber selbst dann nicht unbegrenzt lange

Ribar sein Schwager hat sicherlich nur gegen diese Frist verstoßen (glaube beim Auto sinds 3 Monate)
Danach muss das Auto entweder das Land verlassen oder halt im neuen Land verzollt und nachversteuert werden.

Mich haben die D-Geier auch schon vor Ort schön gerupft. Da war ich noch nicht mal in Müllheim
Ich habe nämlich einen Oldtimer aus der Schweiz geholt und dachte, dass ich die Kiste auch in Frankfurt verzollen kann.

Das sahen die Geier aber ganz anders, so dass ich am Ort und Stelle 2500 DM abdrücken musste. (glaube 2200 für Zoll und MwSt und 300 DM Strafe für irgendwas)

Keine Ahnung was der Quatsch sollte und warum die sich den Stress gemacht haben, denn ich hätte die Kiste ohnehin verzollt und versteuert,
da man sonst in D keine Zulassung bekommen hätte

Mate1977 Offline



Beiträge: 7

06.06.2014 18:09
#18 RE: EU Bürger darf mit einem im Drittland zugelassen KFZ nicht fahren ?! Antworten

Also ich bin gemeldet in Österreich, habe einen Cro-Pass. Genauso wie meine Eltern. Adresse im Pass ist bei mir die österreichische. Mein Vater hat die von Crveni Grm und meine Mutter hat die Adresse von Podaca drin weil wir dort auch was haben. Hmmm wird ja extrem ich frag mal bei meinen nach wie das ist mit dem Auto fahren. Weil meine Mutter benützt ja das Auto unten auch ständig.
Wäre ja extrem wenn die überhaupt nicht fahren dürfte. Das wäre echt ne benachteiligung.
Ich kenn mich ja selber nicht aus mit dem Thema. Ich bin da ja nur durch Zufall, wegen dem Deutschen bei uns gestossen. Und es geht ja nur um die Tage (genau 3 Wochen) wo ich meinen Sommerurlaub verbringe. Es sind dann immer die schönsten Tage im Jahr, und ich will es mir dann auch nicht verderben mit Zoll und sonst noch etwas ,was ich im Urlaub gar nicht brauche.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

06.06.2014 20:16
#19 RE: EU Bürger darf mit einem im Drittland zugelassen KFZ nicht fahren ?! Antworten

Wenn Du einen Cro-Pass hast, sprichst Du ja sicherlich gut kroatisch.

Setz Dich halt mal mit der kroatischen Zollbehörde in Verbindung und frag nach.

Cro4you Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 119

23.06.2014 15:35
#20 RE: EU Bürger darf mit einem im Drittland zugelassen KFZ nicht fahren ?! Antworten

Ist immer die Frage ob man die Staatsbürgerschaft hat.
Ich habe den Kroatischen Pass, meine Eletrn kommen aus Siroki Brijeg (BiH).
Meine Eltern fliegen immer in den Urlaub, da Sie dort ein Auto mit BiH Kennzeichen haben.

Ich habe den kroatischen Pass und aufgrund dessen das meine Eltern in BiH geboren sind,
kann ich mit im Rathaus (Opcina) ein Personalausweis (Osobna Iskaznina) machen lassen.

Wenn ich dann mit dem Fahrzeug meiner Eltern nach Kroatien einfahre zeige ich den Ausweis und nicht den kroatischen Pass.

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