Zitat von Vanessa1 im Beitrag #25Ich wusste zum Beispiel noch nicht, dass es seit Januar 2014 neue Vorschriften für den Verbandskasten gibt.
ich auch nicht - danke für den Hinweis!
aus dem gen. Link:
Tipp: Wer einen neuen Verbandkasten kauft, sollte darauf achten, dass er nach der neuen Norm befüllt ist. In diesem Jahr dürfen die Händler noch die alten anbieten.
In diesem Zusammenhang wäre es interessant, ab wann die Verbandskästen der neuen Norm entsprechen müssen. Hat darüber schon jemand eine Information gefunden?
2013 war ich mit meinem Auto beim TÜV. Damals wurde beanstandet, dass der Verbandskasten nicht mehr zulässig ist. Daraufhin habe ich einen neuen VBK gekauft. Anfang 2014 war ich zufällig mit meiner Frau bei Aldi. Dort wurde darauf hingewiesen, dass ab 01.01.2014 geänderte Anforderungen für Verbandskästen gelten. Also den neuen in das Auto, welches in Deutschland läuft. der andere in das Auto, was in BiH gefahren wird und endgültig dort bleibt. Hier interessiert kein Schwein, welchen VBK man mitführt. Ich nehme übrigens seit 1964 aktiv am Straßenverkehr in D teil. In dieser Zeit bin ich mehr als 1 Mio km gefahren und habe den Verbandskasten im Auto noch nicht einmal benutzen müssen.
Zitat Ich nehme übrigens seit 1964 aktiv am Straßenverkehr in D teil. In dieser Zeit bin ich mehr als 1 Mio km gefahren und habe den Verbandskasten im Auto noch nicht einmal benutzen müssen.
Dann sei froh, aber der Tag kann kommen....auch bei unbenutzten Verbandskästen wird der Inhalt mal unbrauchbar. Mit dem Verbandskasten wird man im Extremfall kein Leben retten, aber bei vielen Verletzungen die Zeit bis zum Eintreffen eines Rettungsdienstes überbrücken können.
Zur Warnwestenpflicht in A kann ich nur sagen, dass die nur für den Lenker des Fahrzeugs gilt und griffbereit mitgeführt werden muss. Die Pflicht bezieht sich also nicht auf alle Fahrzeuginsassen, wie weiter oben vermutet wurde.
ZitatDie Pflicht bezieht sich also nicht auf alle Fahrzeuginsassen, wie weiter oben vermutet wurde.
Das ist nur zum Teil richtig !
Es besteht die Pflicht zur Verwendung der Warnwesten bei Pannen und Betreten der Fahrbahn (Tragepflicht),
D.h. - jeder Fahrzeuginsaße, der bei einer Panne oder einem evtl. Unfall sich aus dem Fahrzeug begeben will / muß, der ist verpflichtet, eine Warnweste zu tragen.
Es gibt ja eine Empfehlung, dass man z.B. bei einem Auffahrunfall unverzüglich das Fahrzeug verlassen und sich seitlich in Sicherheit bringen soll. Daraus ergibt sich dann automatisch auch die Tragepflicht der Warnweste für alle Fahrzeuginsaßen ! Wer wird denn auch schon an einer Investition von 2€uro / Person am falschen Ort sparen wollen ....
... und man sollte auch im Auto Regenkleidung dabei haben. Es gibt da beispielsweise preiswerte Einwegregenmäntel
Die Dinger nehmen nicht viel Platz weg, kosten fast nichts und man kann wenigsten etwas trockener bei Sauwetter bei einer Panne oder Unfall hinter der Leitplanke auf der Autobahn in Sicherheit sein. Die Meisten werden so etwas hoffentlich nie brauchen, aber wer dieses oder ähnliches dabei hat, wird sich in so einer Situation glücklich schätzen.
Zitat von Thofroe im Beitrag #33... und man sollte auch im Auto Regenkleidung dabei haben. Es gibt da beispielsweise preiswerte Einwegregenmäntel
Die Dinger nehmen nicht viel Platz weg, kosten fast nichts und man kann wenigsten etwas trockener bei Sauwetter bei einer Panne oder Unfall hinter der Leitplanke auf der Autobahn in Sicherheit sein. Die Meisten werden so etwas hoffentlich nie brauchen, aber wer dieses oder ähnliches dabei hat, wird sich in so einer Situation glücklich schätzen.
Ich habe die Erfahrung gemacht: Nass werde ich so oder so! Wenn ich einen Regenmantel anhabe schwitze ich beim Arbeiten so fürchterlich darunter, dass der Schweiß die Nässe bringt. Anders kommt die Nässe halt von oben...
Ja Fred Du hast Recht. Ich bezog mich nur darauf, dass bei einer Kontrolle der Fahrer eine Weste griffbereit vorzuweisen hat. In dem von Dir beschriebenen Fall müssen natürlich alle Insassen eine Weste tragen, wenn sie nach einem Unfall den Wagen verlassen. Danke für den Hinweis, Oli
Armin, es geht hier nicht um Arbeiten im Regenmantel.
Ich habe schon mal eine komplette Familie bei kalten Wetter und starkem Regen hinter der Leitplanke stehen sehen. Einerseits habe ich sie bewundert, weil es ja vernünftig ist, sich auf diese weise aus der Gefahrenzone zu bringen. Andererseits waren sie bestimmt nass bis auf die Knochen und somit logischerweise auch durchgefroren. Da könnte ein Regenschutz durchaus Abhilfe schaffen. Selbst eine Folienplane o.ä. wäre da nicht verkehrt.
Zitat von Thofroe im Beitrag #23In diesem Zusammenhang wäre es interessant, ab wann die Verbandskästen der neuen Norm entsprechen müssen. Hat darüber schon jemand eine Information gefunden?
aus dem Fritz Berger - Newsletter: Verbandskasten-Ergänzungsset nach DIN 13164/2014 bis 31.12.2014 galt eine Übergangsfrist!
Nun müssen im Verbandskasten Feuchttücher enthalten sein
Habe heute gerade gelesen, dass alle Verbandskästen der alten Norm bis zu deren Verfallsdatum akzeptiert werden. Neu kaufen oder Ergänzungssets sind demnach nicht erforderlich. So wurde das auch bei den vorangegangenen Veränderungen der Vorschriften gehandhabt.
Ein Verwarngeld ist daher nicht zu befürchten.
Ab 2015 dürfen nur noch Verbandskästen, die der neuen Norm entsprechen, verkauft werden.
ZitatDie Pflicht bezieht sich also nicht auf alle Fahrzeuginsassen, wie weiter oben vermutet wurde.
Das ist nur zum Teil richtig !
Es besteht die Pflicht zur Verwendung der Warnwesten bei Pannen und Betreten der Fahrbahn (Tragepflicht),
D.h. - jeder Fahrzeuginsaße, der bei einer Panne oder einem evtl. Unfall sich aus dem Fahrzeug begeben will / muß, der ist verpflichtet, eine Warnweste zu tragen.
Es gibt ja eine Empfehlung, dass man z.B. bei einem Auffahrunfall unverzüglich das Fahrzeug verlassen und sich seitlich in Sicherheit bringen soll. Daraus ergibt sich dann automatisch auch die Tragepflicht der Warnweste für alle Fahrzeuginsaßen ! Wer wird denn auch schon an einer Investition von 2€uro / Person am falschen Ort sparen wollen ....
Für die deutschen Autobahnen kann ich nur empfehlen, für jede im Fahrzeug befindliche Person auch eine Warnweste dabei zu haben ! Grund :
Eine allgemeine Verkehrskontrolle der Polizei an einer Autobahnauffahrt ! Hier frug mich der Polizist, ob ich auch für jede Person im Fahrzeug ( zu diesem Zeitpunkt waren es incl. meiner Person 4 ) eine Warnweste im Fahrzeug mitführe ! Was ich natürlich bejahen konnte, da ich ständig 10 Warnwesten im Fahrzeug, davon min. 3 in unmittelbarer Griffweite des Fahrzeugführers, dabei habe ! Aus reiner Neugierde fragte ich, ob dies nicht erst bei einem Verlassen des Fahrzeugs auf der Autobahn relevant sei und somit auch erst dort geahndet werden könne im Fall des Fehlens ! Hierauf gab der Polizist mir ein Beispiel zurück, was es schon logischer Weise zur Pflicht macht, die Warnwesten beim Befahren der Autobahn dabei zu haben, denn sollte es passieren, dass ein Fahrzeug auf der Autobahn abgeschleppt werden müsste durch ein Abschleppfahrzeug, ergibt sich die Situation, dass alle Insassen das Fahrzeug verlassen müssen und somit ist logischer Weise auch schon beim Auffahren die Pflicht zur Mitführung ausreichender Warnwesten gegeben ! So argumentiert die Polizei in Deutschland und kassiert dann auch eventuell schon bei der allgemeinen Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld !
Aber wie Fred schon schrieb : Die 2 € je Weste ( im Internet sogar schon für 1,50 € zu haben incl. Versand ) sollte jeder Fahrzeughalte wohl investieren können, denn wer das nicht kann, sollte auch kein Fahrzeug besitzen !
Gruß Udo
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Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu !
ZitatEine allgemeine Verkehrskontrolle der Polizei an einer Autobahnauffahrt ! Hier frug mich der Polizist, ob ich auch für jede Person im Fahrzeug ( zu diesem Zeitpunkt waren es incl. meiner Person 4 ) eine Warnweste im Fahrzeug mitführe ! Was ich natürlich bejahen konnte, da ich ständig 10 Warnwesten im Fahrzeug, davon min. 3 in unmittelbarer Griffweite des Fahrzeugführers, dabei habe ! Aus reiner Neugierde fragte ich, ob dies nicht erst bei einem Verlassen des Fahrzeugs auf der Autobahn relevant sei und somit auch erst dort geahndet werden könne im Fall des Fehlens ! Hierauf gab der Polizist mir ein Beispiel zurück, was es schon logischer Weise zur Pflicht macht, die Warnwesten beim Befahren der Autobahn dabei zu haben, denn sollte es passieren, dass ein Fahrzeug auf der Autobahn abgeschleppt werden müsste durch ein Abschleppfahrzeug, ergibt sich die Situation, dass alle Insassen das Fahrzeug verlassen müssen und somit ist logischer Weise auch schon beim Auffahren die Pflicht zur Mitführung ausreichender Warnwesten gegeben ! So argumentiert die Polizei in Deutschland und kassiert dann auch eventuell schon bei der allgemeinen Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld !
das ist nicht korrekt. In Deutschland gibt es einfach nur eine Mitführpflicht einer Warnweste. Die Bestimmung ergibt sich aus § 53a (2) Nr. 3 StVZO, http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__53a.html ... (2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:... 3.in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen: eine Warnweste.
Ich hatte in meinem Beitrag ja auch nur einen Bericht abgegeben, in dem ich von einer mir so ergangenen Begebenheit berichtet hatte ! Hierbei hatte ich mich auf keine Gesetze bezogen ! Nach Deinem Beitrag habe ich nun auch ins Bundes juri ( offizielle Internetausgabe von Gesetzbüchern des Ministeriums der Justiz ) rein geschaut und dann dort entsprechend Deiner Aussage das Gesetz gefunden :
Zitat aus der StVZO : -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- § 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste (1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein. (2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden: 1. in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t: ein Warndreieck; 2. in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t: ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte. Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53b Absatz 5 Satz 7 mitgeführt werden; 3. in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen: eine Warnweste.
Hier hast Du natürlich Recht, es müssen grundsätzlich für alle Fahrgastplätze in einem Fahrzeug je eine Warnweste mitgeführt werden in den entsprechenden Fahrzeugen wie oben genannt !!!
Wobei ist dort von einer Warnweste die Rede, heißt dies nun : eine Warnweste je Fahrzeug, was unlogisch wäre, z.B. in dem von dem Polizisten beschriebenen Fall, wäre eine Warnweste je Person angebracht , oder eine Warnweste je Fahrgastplatz, was wie gesagt logischer wäre !!! Aber dass sind deutsche Gesetze !!!
Gruß Udo
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Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu !
Zitat von Kroatien-Trans im Beitrag #36 Hier hast Du natürlich Recht, es müssen grundsätzlich für alle Fahrgastplätze in einem Fahrzeug je eine Warnweste mitgeführt werden in den entsprechenden Fahrzeugen wie oben genannt !!!
Gruß Udo
Nein! Es muss nur eine Warnweste mitgeführt werden, unabhängig von den Fahrgastplätzen, und so hat Armin das auch geschrieben.
Wie es in der Praxis beim Aussteigen aussieht, ist eine andere Sache und betrifft nicht dieses Gesetz zur Mitführungspflicht.
Doch, es ist ganz klar: Es muss nur eine Weste je Fahrzeug mit geführt werden.
Nur dürfen dann die Insassen ohne Weste nicht aussteigen und das ist im Falle des Falles wiederum blöd. Also sollte jedes Fahrzeug vorsichtshalber mit Westen für jeden Sitzplatz bestückt sein. Aber vorsorglich dürfen dafür keine Bußgelder erhoben werden.
Was heißt, dass das blöd ist ! Gesetzt den Fall, den der Polizist beschrieben hat, dass ein Fahrzeug auf ein Abschleppwagen geladen werden muss, müssen alle Insassen aussteigen, auch auf der Autobahn, da auf der Ladefläche keine Personen mitgeführt werden dürfen, was auch für Abschleppfahrzeuge gilt ! Da wären dann alle Insassen, bis auf einen, gerade besonders in der Nacht, doch einer erheblichen Gefahr ausgesetzt, was wiederum dann unlogisch wäre ! Aber wie gesagt : Ist halt ein deutsches Gesetz wie es leibt und lebt !
Ich habe ja immer ausreichend Warnwesten für alle an Bord und somit bin ich immer auf der sicheren Seite im Fall eines Falles !!!
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