das ist die deutsche Gesetzgebung. Sinn macht das, so wie es geregelt ist, natürlich keinen. Es besteht keine Anziehpflicht, lediglich die Mitführpflicht einer Weste in den beschriebenen Fahrzeugen. Was werden wir doch von De.... regiert. Ich habe immer mindestens vier Warnwesten im Auto - die Dinger können Leben retten; insbesondere wenn man nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen auf die Straße muss.
Tja, das mit dem nicht tragen müssen der Warnwesten, dass könnte man aus dem § 32 StVO auch anders interpretieren, denn dort heißt es :
Zitat StVO ( Bundes juri ) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
§ 32 Verkehrshindernisse
(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
(2) Sensen, Mähmesser oder ähnlich gefährliche Geräte sind wirksam zu verkleiden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
dies in Verbindung mit § 18 Abs. 9 StVO Zitat ( StVO Bundes juri ) : -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- (8) ....
(9) Zu Fuß Gehende dürfen Autobahnen nicht betreten. Kraftfahrstraßen dürfen sie nur an Kreuzungen, Einmündungen oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen überschreiten; sonst ist jedes Betreten verboten.
Ich bin jetzt nur auf die schnelle mal die StVO durchgegangen, aber wenn es keine Tragepflicht gäbe, dann wäre die Mitführpflicht doch absolut absurd !!! Ich gehe mal ganz stak davon aus das es in der StVO oder im StVG noch etwas gibt, woraus auch die Tragepflicht sich ergibt !
Gruß Udo
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Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu !
ich muss dich leider enttäuschen. Wenn du dir den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog anschaust, wirst du keinen Verstoß finden, der eine Sanktion für das Nichttragen einer Warnweste ausweist. Das ist ja der Irrsinn. (Habe mir eben beim Joggen überlegt, dass die deutsche Gesetzgebung vielleicht gedacht hat, man kann nicht bei jedem Aussteigen aus dem Auto eine Tragepflicht fordern. Sonst würden wir morgens alle beim Bäcker mit den angezogenen Warnwesten stehen...)
Edit: Kommt die Polizei an eine Unfallstelle und die Unfallbeteiligten stehen ohne Warnweste auf der Strasse - haben die Warnwesten aber in ihren Pkws: Kein Verwarnungsgeld möglich! Ich weiß wirklich nicht was bzw. ob sich der Gesetzgeber hierbei etwas gedacht hat....
Zitat von Armin im Beitrag #45 Edit: Kommt die Polizei an eine Unfallstelle und die Unfallbeteiligten stehen ohne Warnweste auf der Strasse - haben die Warnwesten aber in ihren Pkws: Kein Verwarnungsgeld möglich! Ich weiß wirklich nicht was bzw. ob sich der Gesetzgeber hierbei etwas gedacht hat.... Gruß Armin
Tja, die Frage ist auch ob man bei einem Unfall überhaupt noch die Zeit hat zu der Weste zu greifen oder ob man eher panisch das Fahrzeug verläßt?
Tja, die Frage ist auch ob man bei einem Unfall überhaupt noch die Zeit hat zu der Weste zu greifen oder ob man eher panisch das Fahrzeug verläßt?
Also wenn Du damit ausschließlich Unfälle in Betracht ziehst, bei denen das eigene Fahrzeug in Flammen steht, dann kann man Dir da wohl nicht widersprechen !!!
Aber bei einem "normalen Unfall" bei dem es doch fasst immer um Blechschäden und um leichte bis mittelschwere Personenschäden geht, da sollte man schon als Fahrzeugführer/in genug Grips haben um folgende Abläufe auf die Reihe zu bekommen : 1. Warnblinker einschalten ; 2. Absichern ( hier ist auch als erstes die Eigensicherung durch eine Warnweste auf Autobahnen, Schnellstraßen und außer Orts auf normal und stark befahrenen Straßen gemeint ) der Unfallstelle mittels Warndreieck in ausreichender Entfernung ; 3. Feststellung von Personen und dann erst Umweltschäden , gegebenenfalls einen Notruf entsprechend absetzen ; danach alles andere, wie Versorgung von Verletzten, Verhindern das weitere Schäden entstehen ( z.B. durch auslaufendes Benzin oder Öl usw. ) !!!
Hier ist meine persönliche Meinung, wer das nicht auf die Reihe bekommt, der sollte sich auch nicht hinters Steuer setzen !!! Denn Sicherheit und wenn es auch die Eigene ist, muss immer vor allem Anderen gewährleistet sein !!!
Gruß Udo
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Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu !
Erstens macht der Schweizer was ihm passt und 2. frage ich mich ernsthaft was da nun der Unterschied ist. Das ist wie auf dem Bau mit der SIA Norm. Viele dieser Normen sind nicht praxistauglich aber es werden Heerscharen von Gutachter ect. beschäftigt.
Zitatwarum hälste als Schweizer nicht einfach mal die Finger still, betrifft dich (vermutlich?) eh nicht.
Wenn ein Schweizer mit sweimem Fahrzeug nach Deutschland kommt unterliegt er den deutschen Gesetzen ! Daher ist er natürlich auch betroffen und darf selbstverständlich auch mitdiskutieren, lieber Bertram ! Als Forummitglied darf er natürlich ohnehin mitdiskutieren - oder willst Du hier neue "Gesetze" erstellen ?
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