Da bist Du leider auf einem falschen Kenntnisstand, die reine Installation ist in Deutschland nicht verboten, nur die aktive Nutzung des Radarwarners !
PS.: So steht es ja auch in dem Artikel, den Du verlinkt hast drin !!!
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Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu !
In Deutschland ist zwar das Handeln und Besitzen dieser Geräte legal, das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen im Fahrzeug jedoch seit 2002 verboten.
Übrigens wollte ich hier niemanden maßregeln, zumal in meinem Navi "unerklärlicherweise" solch eine Software auch installiert ist. Ich wollte lediglich auf die gesetzliche Regelung hinweisen.
Tja und da kommt die Frage, was ist betriebsbereit, dazu gibt es noch kein höchstrichterliches Urteil, soweit ich weiß. Erstinstanzliche Gerichte haben bislang so entschieden, dass das Gerät mit der Software auch eingeschaltet sein muss, dass die bloße Installation nicht ausreicht, denn sonst dürften solche Geräte hier auch nicht verkauft werden, wie z.B. die von TOM TOM, Becker etc., die ja zum Teil auch fest in Fahrzeugen verbaut sind ( Mercedes, BMW, VW, Audi ), deshalb verstehen die Gerichte bislang unter betriebsbereit, dass die Software auch aktiviert sein muss. So habe ich es bislang verstanden und würde es auch Sinn machen, denn was ist sonst mit den festinstallierten Geräten in den genannten Autos ?
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Hier: http://www.tagesspiegel.de/berlin/illega...en/8916706.html steht eigentlich alles zu dem Thema. Das Smartphone mit der Warnfunktion gehört meiner Frau, die sitzt neben mir. Immer, wenn sie mal fährt und ich Beifahrer bin, schenkt sie mir ihr Smartphone, ich schenke es ihr dann gelegentlicch wieder. Und in die Schweiz fahren wir sowieso nicht, weil: die sprechen so komisch
Zitat von kornatix im Beitrag #43 Der zeigt allerdings "frische" mobile Blitzer oft gar nicht und stationäre Radargeräte an, obwohl die schon längst abgebaut sind,
Ich habe in meinem Navi so eine Funktion, von der ich gar nichts wusste; In D/HR/A/Slo habe ich nix davon bemerkt, als ich aber letztes Jahr nach Italien rüber bin, hat das Teil dauernd gepieps und ein unbekanntes Symbol gezeigt, bis ich geschnallt habe was das ist (Brille aufgesetzt). Allerdings habe ich nirgendwo auch nur eine Radarfalle gesehen. Abstellen kann man das scheins auch nicht oder ich bin einfach zu blöd dafür....auf jeden Fall nervt das Teil !
Aber schon seltsam, dass es nur in Italien anspringt !?
Zitat von Kroatien-Trans im Beitrag #64Tja und da kommt die Frage, was ist betriebsbereit, dazu gibt es noch kein höchstrichterliches Urteil, soweit ich weiß. Erstinstanzliche Gerichte haben bislang so entschieden, dass das Gerät mit der Software auch eingeschaltet sein muss, dass die bloße Installation nicht ausreicht, denn sonst dürften solche Geräte hier auch nicht verkauft werden, wie z.B. die von TOM TOM, Becker etc., die ja zum Teil auch fest in Fahrzeugen verbaut sind ( Mercedes, BMW, VW, Audi ), deshalb verstehen die Gerichte bislang unter betriebsbereit, dass die Software auch aktiviert sein muss. So habe ich es bislang verstanden und würde es auch Sinn machen, denn was ist sonst mit den festinstallierten Geräten in den genannten Autos ?
Das hast Du leider falsch verstanden. Es ist ausreichend, wenn ein derartiges Gerät "mit wenigen Handgriffen" betriebsbereit gemacht werden kann. Ich kenne das aus dem Bereich Funk, wo man jedes Funkgerät kaufen kann, also auch Amateurfunkgeräte für die man eine unklizens zum betreiben haben muss, jedoch nicht betreiben darf. Bei den von dir erwähnten Marken TOM TOM und Becker ist diese Blitzersoftware nicht standardmäßig installiert, sondern man muss sie nachkaufen und selbst installieren. Ich habe selbst ein Becker 70 LMU mit nachinstallierter Blitzersoftware. Bei Becker gibt es übrigens lebenslange, kostenlose Updates.
Zitat von Wejo im Beitrag #68Hallo Ernst-Ludwig ich hab mir das TomTom gekauft und habe ohne mein Zutun jeden Blitzer als Warnung. Gruss Werner
Ich selbst habe auch ein TOM TOM Navi, bei diesen, so wie auch bei Mercedes ( Sohnemann arbeitet bei Mercedes ), neuere Modele mit Becker Radio/Navi ist das Programm bereits installiert, hier muss man dieses nur noch aktivieren / einschalten und dann ist es betriebsbereit. Aber Achtung, ich spreche hier ausschließlich von passiven Radarwarnern, nicht von aktiven, die Radarwellen und Laserimpulse aufspüren und gegebenenfalls sogar stören können. Bei diesen "aktiven Geräten" ist sogar der Besitz verboten, zumindest die, die in der Lage sind Störwellen oder Störimpulse auszusenden !!!
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Von einem Gerät war ursprünglich nicht die Rede, Anton, sondern von stationären Radarfallen und von den - von @Sockenmann - so trefflich beschriebenen Abfangjägern.
Zitat von andana im Beitrag #77Von einem Gerät war ursprünglich nicht die Rede, Anton, sondern von stationären Radarfallen und von den - von @Sockenmann - so trefflich beschriebenen Abfangjägern.
Dann halt braucht man keine Abfangjäger wenn man vorschriftsmäßig fährt.
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