Zitat von proppiDu darfst jedoch eine Quittung ausstellen. Auf dieser ist in diesem Fall keine MwSt auszuweisen.
Die Eingangsfrage war jedoch :
Zitat von liz99Habe mal ne Frage zum Thema Rechnungen schreiben: Dürfte meine Cousine, die in Kroatien lebt, eine Rechnung in Höhe von 200 Euro schreiben an eine Firma die in England sitzt?
Ganz einfach mal die Finger still halten wenn man das Thema nicht verstanden hat !
Cernik hat völlig Recht. Deine ständige doofe Anmache geht mir schon lange auf den Sack. Entscheident ist doch, dass die Cousine möglichst gesetzeskonform zu ihrem Geld kommt. Du selbst hast die Frage schon mit einem klaren NEIN beantwortet.
Zitat von Fred im Beitrag #7Nur wenn sie als Unternehmer registriert ist - sonst nicht.
Die Alternative ist nun mal eine Quittung, die auch von Privatpersonen ausgestellt werden kann.
#22 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Nun hab ich zum Thema mal ein wenig gegoogelt, da die Meinungen auch hier ganz schön auseinander gehen. Die Ergebnisse sind widersprüchlich. Interessant und logisch finde ich DAS.
#25 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Zitat von proppiDie Alternative ist nun mal eine Quittung, die auch von Privatpersonen ausgestellt werden kann.
Auch wenn Du das für eine doofe Anmache hältst ist es nun mal Fakt, dass das aber nicht die Frage des Eingangspostings war ! Nochmal speziell für Dich zum endgültigen Verständnis, lieber proppi :
Zitat von liz99Habe mal ne Frage zum Thema Rechnungen schreiben: Dürfte meine Cousine, die in Kroatien lebt, eine Rechnung in Höhe von 200 Euro schreiben an eine Firma die in England sitzt?
Zitat von proppiEntscheident ist doch, dass die Cousine möglichst gesetzeskonform zu ihrem Geld kommt. Du selbst hast die Frage schon mit einem klaren NEIN beantwortet.
#26 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Fred, diesmal erweckt es den Eindruck, als ob Du verbissen nach Argumenten suchst. Du selbst hat die Ausgangsrage, ob eine Rechnung geschrieben werden kann, mit NEIN beantwortet. Proppi schrieb danach, dass eine Quittung möglich sei. Wenn eine Rechnung nicht geht, wäre das eine sinnvolle Alternative. Wo ist also das Problem?
Wenn Ihr Euch persönlich nicht leiden könnt, ist das schade, aber ich kann es nicht ändern. Das muss dann aber nicht bei jeder sich bietenden Gelegenheit hier im Forum ausgefochten werden.
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Um zum eigentlichen Thema zurückzukommen: Wie die Angelegenheit nach deutschem Steuerrecht gehandhabt werden könnte, ist bereits umfassend diskutiert und auch schon mit einigen guten Links untermauert worden. Ob das allerdings in Kroatien sinngemäß richtig wäre, konnte noch immer nicht geklärt werden. Eines scheint jedoch der Fall zu sein, wenn man es 100%ig Gesetzeskonform abwickeln möchte, steht der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zu den genannten 200 Euro.
Diese Rechtsfolge entspricht jedoch nicht dem Ansinnen der Threaderöffnerin - so einfach ist das.
Zitat Wenn Ihr Euch persönlich nicht leiden könnt, ist das schade, aber ich kann es nicht ändern. Das muss dann aber nicht bei jeder sich bietenden Gelegenheit hier im Forum ausgefochten werden.
Wenn kein Müll geschrieben wird, wird auch nichts ausgefochten .....
#28 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Zitat von Thofroe im Beitrag #26 Ob das allerdings in Kroatien sinngemäß richtig wäre, konnte noch immer nicht geklärt werden. Eines scheint jedoch der Fall zu sein, wenn man es 100%ig Gesetzeskonform abwickeln möchte, steht der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zu den genannten 200 Euro.
Ich habe mit einem meiner Söhne über die Sache gesprochen. Er kennt sich im Steuerrecht ganz gut aus, auch im internationalen. Er meinte, dass es EU-weit ziemlich gut angeglichen ist (die Steuersätze natürlich nicht). Bei diesem Lapsusbetrag wird es wohl, selbst bei einem Fehler, nicht gleich Lebenslänglich geben.
#29 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Fred, so klar ist das leider nicht.
Normalerweise ist es im Geschäftsleben zwischen Firmen so, dass eine Rechnung gestellt wird und diese wird vom anderen Unternehmen bezahlt und dann ist Ende des Vorganges. Eine separate Quittung kommt eigentlich nur in´s Spiel wenn es sich um einen kleineren Betrag handelt und dieser bar bezahlt wird.
Hier ist der Fall so, dass ein Unternehmen 200 Euro zahlen möchte, diese aber logischerweise als Geschäftsausgaben machen möchte. Es ist also ein Beleg erforderlich, der von jeweiligen Finanzamt (hier in Großbritannien) anerkannt wird. Normalerweise erfolgt so etwas über Rechnung und Zahlung per Überweisung. Man kann das auch über eine Quittung abwickeln. Die Firma überweist das Geld und ich bestätige mit einer Quittung den Erhalt. Eine Quittung wäre somit auch möglich.
Allerdings wird das Blatt Papier, welches geschrieben wird - Rechnung oder Quittung - nichts am eigentlichen Sachverhalt ändern. Fakt ist, dass die Cousine in Kroatien mit der Übersetzung eines Textes für die englische Firma, unternehmerisch tätig wurde. Daraus entstehen rechtliche Konsequenzen. In Deutschland wären das beispielsweise eine erforderliche Gewerbeanmeldung, wenn die Tätigkeit nicht als freiberuflich anerkannt wird und auf jeden Fall die Steuerpflicht auf die daraus erzielten Gewinne. Wie es in Kroatien ist, weiß ich nicht.
Eigentlich ist die Ausgangsfrage ein Paradoxon. Darf eine Privatperson eine Rechnung stellen? Ja, dann ist sie aber keine Privatperson mehr.
#30 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Zitat von Fred im Beitrag #27 Wenn kein Müll geschrieben wird, wird auch nichts ausgefochten .....
Dann hör Du endlich damit auf ständig Müll zu schreiben.
Zitat von Fred im Beitrag #27NS.: Ich mag keine Verschwörungstheoretiker !!!
Du darfst gern zu vielen oder auch allen Dingen eine andere Meinung haben. Wir können sogar darüber diskutieren, ob die Erde eine Scheibe oder eine Kugel ist. Hör aber endlich mal damit auf, bei jeder sich bietenden Gelegenheit persönlich zu werden.
#31 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Thomas, so einfach ist das dann aber auch wieder nicht. Ansonsten wäre der Inhalt des LINKS völlig falsch.
Ausserdem scheint Ihr von zwei verschiedenen Dingen zu sprechen. Einmal kann man über den erhalt eines Betrages eine Quittung ausstellen und zum anderen kann man den Erhalt einer Rechnung quittieren.
#33 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Proppi, ich habe doch eigentlich nichts anderes geschrieben, als in dem Link wesentlich umfassender dargelegt wurde. Ich wolle auch nicht darlegen, dass die Lösung einfach sei.
Bertram, der war gut! Aber möglicherweise ein Lösungsansatz für die Praxis.
Mal anders ausgedrückt (im allgemeinen Forenstil): Frage: Wie schnell darf man in der XY-Straße fahren. Antwort: Da blitzt sowieso keiner.
#34 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Zitat von Thofroe im Beitrag #33Proppi, ich habe doch eigentlich nichts anderes geschrieben, als in dem Link wesentlich umfassender dargelegt wurde. Ich wolle auch nicht darlegen, dass die Lösung einfach sei.
Zitat von Thofroe im Beitrag #29 In Deutschland wären das beispielsweise eine erforderliche Gewerbeanmeldung, wenn die Tätigkeit nicht als freiberuflich anerkannt wird und auf jeden Fall die Steuerpflicht auf die daraus erzielten Gewinne. Wie es in Kroatien ist, weiß ich nicht.
Eigentlich ist die Ausgangsfrage ein Paradoxon. Darf eine Privatperson eine Rechnung stellen? Ja, dann ist sie aber keine Privatperson mehr.
Sorry Thomas, hast Du nicht! Zumindest kann ich diese Aussage in dem Link nicht finden.
#37 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Hallo liz99, eine astreine Antwort kann ich dir leider auch nicht geben, aber eine mögliche Orientierung.
In Österreich kann ich als Privatperson eine sog. Honorarnote austellen: "Eine Honorarnote ist ein Beleg, den vor allem Freiberuflerinnen/Freiberufler (z.B. Architektinnen/Architekten, Ärztinnen/Ärzte, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen/Steuerberater) und freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer für ihre Leistungen ausgeben, um damit die Kosten für diese Tätigkeiten in Rechnung zu stellen. Die Honorarnote wird vor allem für die Abrechnung kleinerer Nebentätigkeiten verwendet, bei denen kein Arbeitsverhältnis besteht, die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer aber auch kein eigenes Unternehmen führt. Die in den Honorarnoten angegebenen Einnahmen müssen am Ende des Jahres im Rahmen der Einkommensteuererklärung versteuert werden." (Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/...ite.991656.html)
Im Internet gibt es zahlreiche vorlagen für Honorarnoten. Ist kein großes Ding. Im Grunde müssen folgende Angaben rein:
- Name, Adresse, evtl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (wenn denn vorhanden bzw. in Kro üblich) - Name, Adresse des Auftraggebers - Ausstellungsdatum der Honorarnote - Lieferungs- bzw. Leistungsdatum (bzw. Zeitraum der erbrachten Leistung) - kurze Erklärung wofür die Honorarnote erstellt wird (z.B.Erstellung Text xyz) - Kosten für die erbrachte Leistung (plus allfällige Steuern) - Bankverbindung - Name und Unterschrift
Wie glaube ich bereits schon von wem angemerkt wurde: einfach mal einreichen, wenn was fehlen sollte, werden sich die Engländer schon melden.
Bezüglich Steuern: da gilt es zu klären, ob bei so einem geringen Betrag überhaupt die 25% fällig sind
Auf Kroatien bezogen ist evtl. das hier von Nutzen: http://www.ceegroup.eu/admin/pdf/27/20121109124245Law%20on%20VAT_Croatia.pdf (insb. Article 15, paragraph 3 or 6)
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