Die Gattin kann soviel Vollmachten schreiben wie sie will......wenn es vom Gesetz her nicht erlaubt ist das ein Deutscher mit deutschen Führerschein ein Auto fährt welches in Bosnien zugelassen ist, dann ist das so....Da hilft nur sich bei den Behörden vor Ort zu erkundigen, warum das jetzt nicht gemacht wird erschliesst sich mir nicht so ganz.
Habt ihr es bald durchgekaut, oder wollt ihr noch ein bisschen daran lutschen?
Wo ist das Problem??
Ein Deutscher darf in BiH fahren was er will oder halt nach dem D-Recht berechtigt ist (wichtig bei 7,5 t statt 3,5t) allerdings nur 1 Jahr lang …danach muss er den FS umschreiben lassen, falls er in BiH lebt.
Wenn er in D lebt und einen D-FS besitzt, darf er in BiH zwar auch alles fahren, was er in D fahren dürfte, nur darf er halt mit einem in BiH zugelassenen KFZ und einem Wohnsitz in D nicht nach D, CRO oder… Rest-Eurupa und oder evtl. auch Monte/Serbien (das weiß ich eben nicht) einreisen,
Das hat aber nix mit dem FS zu tun, sondern mit den Zollbestimmungen
Zitat von svajcarac1Evt. geht auch Bürgermeister
Den Bürgermeister zu fragen ist doof Ich würde lieber den Dorfpriester um die Erlaubnis bitten, dann hätte ich gleich einen Segen von gaanz oben
Die Antwort von Sockenmann ist korrekt und wurde mir heute von einem Polizisten bestätigt. Hier in BiH darf ich ein Auto mit BiH-Kennzeichen fahren. Aber nicht außerhalb. Das hängt tatsächlich mit zollrechtlichen Fragen zusammen. Jetzt verstehe ich auch, warum meine Nachbarin in Krotien bestraft wurde. Sie hatte ihr Auto in BiH angemeldet, ihr Führschein war aber in Kroatien ausgestellt. Das bedeutet für meine Frau nach der Ummeldung aber auch, dass sie bei Fahrten außerhalb von BiH nicht ihren deutschen, sondern den BiH-Füherschein benutzen muss.
Lange hat es gedauert! Soeben habe ich aber von der serbischen Botschaft die Mitteilung erhalten, dass mein guter alter DDR-Führerschein auch in der Republik Serbien gültig ist. Ich hatte ihn zuvor gescannt und an die Botschaft geschickt.
Glückwunsch, aber: vielleicht hat es sich in Serbien noch gar nicht 'rumgesprochen, dass es die DDR nicht mehr gibt? Die haben ja auch nicht kapiert, dass es ungefähr zu der gleichen Zeit, als die DDR im Dunkel der Geschichte verschwand, ihr Großserbien und Jugoslawien auch nicht mehr gab.
ZitatIm Einigungsvertrag ist festgelegt, dass die DDR-Führerscheine unbefristet gültig sind! Überall!
Fein, dann bleibt nur zu hoffen, dass dieser "Einigungsvertrag" auch überall gelesen wurde ! Ich glaube aber, dass es einen serbischen Polizisten einen Sche... interessiert : "die DDR gibt es nicht mehr, also Führerschein ungültig."
Mir schein jedoch, dass hier mal wieder jemand sein "Recht" bis zum Exzess ausloten möchte !
Zitat von Fred im Beitrag #48 Ich glaube aber, dass es einen serbischen Polizisten einen Sche... interessiert : "die DDR gibt es nicht mehr, also Führerschein ungültig."
Es wird ihn aber wohl oder übel interessieren müssen, wenn er einen Mailausdruck incl. Übersetzung der Botschaft seines Landes vorgelegt bekommt. Es steht ihm dann natürlich frei, dass er sich zusätzlich bei seinem Innenministerium erkundigt.
Wer noch seine alte DDR-Fahrerlaubnis besitzt, kann diese getrost behalten. Im Einigungsvertrag ist festgelegt, dass die DDR-Führerscheine unbefristet gültig sind, sowie auch alle anderen sechs Formate.
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der Einigungsvertrag ist zunächst mal eine innerdeutsche Regelung. Dann gibt es jedoch noch das sogenannte Wiener Abkommen, welches die gegenseitige Anerkennung aller Führerscheine innerhalb der EU und, soweit mir bekannt, auch der Schweiz regelt. Da jedoch Serbien kein EU-Mitglied ist, ist diese Anerkennung nicht zwangsläufig. Hier helfen auch keine drei Smilies. Zur eigenen Sicherheit ist in so einem Fall also immer eine Nachfrage bei der jeweiligen Botschaft zweckmässig. Das betrifft übrigens alle anderen EU-Nichtmitgliedsländer ebenfalls.
Ich verstehe nur nicht worin der Sinn liegt, sich einen Stress mit solch nebensächlichen Dingen aufzuhalsen !? Wieso meldest Du das Teil nicht als verloren, nagelst es an die Wand und lässt Dir eine zeitgemäße Fahrerlaubnis ausstellen ??
der Einigungsvertrag ist zunächst mal eine innerdeutsche Regelung. Dann gibt es jedoch noch das sogenannte Wiener Abkommen, welches die gegenseitige Anerkennung aller Führerscheine innerhalb der EU und, soweit mir bekannt, auch der Schweiz regelt. Da jedoch Serbien kein EU-Mitglied ist, ist diese Anerkennung nicht zwangsläufig. Hier helfen auch keine drei Smilies. Zur eigenen Sicherheit ist in so einem Fall also immer eine Nachfrage bei der jeweiligen Botschaft zweckmässig. Das betrifft übrigens alle anderen EU-Nichtmitgliedsländer ebenfalls.
Gruß proppi
Hallo proppi, du sprichst in deinem Beitrag vom Wiener Abkommen und der EU. Im Wiener Abkommen sind eine Menge Einzelheiten des Straßenverkehrs geregelt. Diesem Abkommen, welches weltweit gilt, sind folgende Staaten beigetreten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Côte d'Ivoire, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Überseegebiete, Georgien, Griechenland, Guyana, Iran, Israel, Italien, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Kongo (Kinshasa), Kroatien, Kuba, Kuwait, Lettland, Liberia, Litauen, Luxemburg, Marokko, Mazedonien, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Niederlande, Niger, Norwegen, Österreich, Pakistan, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen, Simbabwe, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Tadschikistan, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik.
Serbien ist definitiv dabei und damit gelten dort auch Führerscheine, die in den Unterzeichnerstaaten gültig sind.
Noch eine Anmerkung zu ribars Kommentar: Ich verstehe nur nicht worin der Sinn liegt, sich einen Stress mit solch nebensächlichen Dingen aufzuhalsen !? Wieso meldest Du das Teil nicht als verloren, nagelst es an die Wand und lässt Dir eine zeitgemäße Fahrerlaubnis ausstellen ??
Mit solchen Äußerungen und Tipps wäre ich ein wenig vorsichtig. Beim Verlust eines Führerscheins (wie auch beim Verlust eines Kfz-Briefes) wird eine eidesstattliche Versicherung verlangt. Und in dieser zu lügen, kann ganz schön teuer werden.
Noch eine Anmerkung zu ribars Kommentar: Ich verstehe nur nicht worin der Sinn liegt, sich einen Stress mit solch nebensächlichen Dingen aufzuhalsen !? Wieso meldest Du das Teil nicht als verloren, nagelst es an die Wand und lässt Dir eine zeitgemäße Fahrerlaubnis ausstellen ??
Mit solchen Äußerungen und Tipps wäre ich ein wenig vorsichtig. Beim Verlust eines Führerscheins (wie auch beim Verlust eines Kfz-Briefes) wird eine eidesstattliche Versicherung verlangt. Und in dieser zu lügen, kann ganz schön teuer werden.
Sorry, wie konnte ich nur. Hatte gar nicht daran gedacht, dass wenn der Proppi seinen alten DDR-Lappen als verloren meldet irgendwann das SEK bei ihm auftaucht um die ganze Bude auf den Kopf zu stellen und er dann nach Guantanamo einfahren muss.
@ribar#53 Diese Frage hättest Du gar nicht mehr stellen müssen, wenn Du zuvor auch S.1 gelesen hättest.
@danilovgrad Im Wiener Abkommen ist auch von Pferdefuhrwerken und Ochsenkarren die Rede. Das ganze Pamphlet komplett durchzulesen war mir dann doch etwas zu anstrengend, zumal man ja auch Änderungen und Ergänzungen berücksichtigen müsste. Schliesslich stammt es von 1968 als ein Grossteil der Balkanstaaten noch Jugoslawien hiess.
@Wein Nachts Man Über Rentierschlitten stand da nicht geschrieben.
Zitat von ribar im Beitrag #53Ich verstehe nur nicht worin der Sinn liegt, sich einen Stress mit solch nebensächlichen Dingen aufzuhalsen !? Wieso meldest Du das Teil nicht als verloren, nagelst es an die Wand und lässt Dir eine zeitgemäße Fahrerlaubnis ausstellen ??
Man muss ihn doch nicht mal als verloren melden, sondern kann sich ganz einfach einen neuen ausstellen lassen. Den alten Lappen darf man sogar mit ein paar Stanzlöchern verziert behalten.
Ich bin mit meinem alten grauen Lappen, schon mal in Kroatien angehalten worden und er wurde akzeptiert. Da er mit den Jahren doch schon etwas mitgenommen aussah und ich (minimal) gegenüber dem Foto gealtert war, habe ich mir einen neuen machen lassen. Kostet zwar 24 Euro, er ist aber sehr handlich und man kann genau sehen, was man alles fahren darf.
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