Das Zimmermädchen arbeitet und schnüffelt nicht rum. Wenn ich die Whg. wie angetroffen gleich sauber übergeben muss heisst das, dass Endreinigung nicht gemacht/inkl. ist.
Objektiv gesehen gebe ich dir recht, aber ich finde in diesem Fall wirklich, dass der zugrundeliegende "Ton" die Musik macht!
Das ist einerseits richtig, aaaaber...
...hier steht es einfach mal klar und deutlich. Bei den meisten kroatischen Vermietern findest du auf deren Internetseiten gar keine Hausordnung, manchmal hängt dann in der Ferienwohnung eine auf kroatisch aus, und da macht sich kein Mensch Gedanken drum, was da drin steht und wie die Folgen sein könnten. Da bucht man einfach blauäugig nach einer Mailanfrage und einer kurzen Antwort mit der Preisangabe. Glaubt denn jemand, die Leute wollten kein Geld, wenn was kaputtgeht (wir reden jetzt mal nicht von einer Tasse o.ä.), und für solche Streitigkeiten ist der Gerichtsstand dann auch nicht der Wohnort des Mieters, sondern der des Vermieters!
Ich glaube einfach, dass die deutschen Vermieter da korrekter sind und ihre Vertragsbedingungen offener gestalten. Dann kann man sie akzeptieren oder nicht. Bei den kroatischen Vermietern ist das einfach nur nicht so deutlich dargelegt, vermute ich.
Ist ja ok, wenn du dann nicht buchst. Der Trend geht aber leider dazu, diese Leistung extra zu berechnen. Es wird auch immer häufiger eine Kaution berechnet, was in anderen Ländern längst selbstverständlich ist, ebenso wie die Endreinigungsgebühr, nur in Kroatien ist das eben noch selten.
Und was das Schnüffeln ohne Leistung angeht: Ich hab auch schonmal vergessen, die Klimaanlage auszuschalten und dann hat die Vermieterin das gemacht, weil sie wusste, dass ich nicht da bin. Ist doch ihr gutes Recht, oder? Ich zahle dafür ja nicht nach KW... Sio ganz ohne jeden Grund gehen wohl die wenigsten Vermieter in die Appartements, ich sehe das Erwähnen in der Hausordnung lediglich als Absicherung für den Fall des Falles.
Und wie gesagt, wie die Kroaten das handhaben, nur weil sie einem keine Hausordnung vorab schicken, will irgendwie keiner wissen und da ist es sicher nicht viel anders.
Wie sind denn da die gesetzlichen Bestimmungen in Kroatien ?
Hier in Deutschland ist nur das vertraglicher Bestandteil, was auch im Vertrag drin steht, also muss in dem Vertrag hier in Deutschland die Hausordnung zum Bestandteil des Vertrages erklärt werden, da ansonsten sich der Vermieter nicht in einem späteren Streitfall auf eine solche Hausordnung beziehen kann !
Ist die gesetzliche Regelung in Kroatien genauso ?
Gruß Udo
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Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu !
Wenn du bei nem kroatischen Privatvermieter buchst, bekommst du ja nicht mal einen Vertrag ausgehändigt, sondern allenfalls eine Quittung über die Anzahlung und dann die Restzahlung. Was da im Falle des Falles nachkommen kann, will wohl niemand wissen, denn eine rechtsfreie Zone ist Kroatien sicher auch nicht.
Der Ablauf ist doch im Allgemeinen so: Du fragst per Mail eine Ferienwohnung an, die Antwort kommt mit Preisangabe und dann schickst du die Anzahlung hin und bekommst eine Buchungsbestätigung zurück. Vertrag und Hausordnung kriegst du gar nicht zu sehen, bevor du ankommst und meistens auch nicht mal dann. Das heißt aber sicherlich nicht, dass da nicht irgendein Gesetz oder eine Hausordnung gilt...
Jochen bringt das klar und deutlich zum Ausdruck, was in seinem Haus gilt und das wird ihm jetzt irgendwie vorgeworfen. Und das verstehe ich eben nicht. Das sind im Prinzip fast alles Selbstverständlichkeiten, die nur sonst nicht extra erwähnt, aber eigentlich genauso gehandhabt werden.
Hier ist es so das man eine Hausordnung in den Unterkünften auslegt.Oder besser gesagt,man muß sie gut sichtbar hinlegen.Als Vermieter bekommt man sie im Touristenbüro. Hier mal ein Link der Hausordnung,einfach auf deutsch klicken und man sieht was drin steht.
ja und nach anfrage kann man sogar Freunde zum Kaffee mitnehmen. Das Gute an der Whg. ist der faire Preis für die Lage. Das soll auch als positives erwähnt werden.
Zitat von VeraJochen bringt das klar und deutlich zum Ausdruck, was in seinem Haus gilt und das wird ihm jetzt irgendwie vorgeworfen.
Wieso wird ihm da etwas "vorgeworfen" ?? Ich z.B. habe klar und deutlich geschrieben, dass ich bei ihm niemals buchen würde - so what ? Ich würde zudem jedem Interessierten dringend raten, es ebenso wie ich zu halten und von einer Buchung abzusehen !
Zitat von VeraUnd das verstehe ich eben nicht. Das sind im Prinzip fast alles Selbstverständlichkeiten, die nur sonst nicht extra erwähnt, aber eigentlich genauso gehandhabt werden.
Du hältst es für selbstverständlich, dass trotz einer gemeinsamen Abschlussbegehung, bei welcher ja eben solche Schäden gemeinsam festgestellt werden sollen, der Vertragsparteien nachträglich noch irgendwelche (fingier´te) Forderungen gestellt werden können ???? Ich behaupte, dass mit diesem Passus in der sogenannten Hausordnung Betrug Tür und Tor geöffnet werden. Vielleicht ist das sogar ausdrücklich beabsichtigt ? Übrigens denke ich, dass man nach einer gemeinsamen Begehung eine nachträgliche gerichtliche Klage wohl kaum durchsetzen kann !
Fred, hier geht es doch nur um die Absicherung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dahinter ein möglicher Betrugsversuch steckt. Als Gast kann man sich ja bestimmt auch unterschreiben lassen, dass alles o.k. ist. Wenn jemand aber bewusst von ihm verursachte Schäden, die nicht auf den ersten Blick auffallen, vertuscht, kann es doch nur fair sein, ihn im Nachhinein heranzuziehen, oder? Natürlich muss es nachweisbar sein, wem das anzulasten ist. Einen bereits bestehenden Schaden auf den letzten "Dummen" abzuwälzen, geht natürlich nicht.
In Ferienanlagen ist es z.B. oft so, dass auf der Kreditkarte ein Kautionsbetrag gesperrt wird und dieser wird nach der Abreise wieder entsperrt. Dabei wird meist gar keine gemeinsame Begehung mit dem Mieter vorgenommen, sondern die Unterkunft erst nach der Abreise inspiziert. Da wären ja dem Betrug noch mehr alle Tore geöffnet, wenn der Vermieter es drauf anlegen würde.
ZitatFred, hier geht es doch nur um die Absicherung.
Und wie wird der zahlende und bereits abgereiste Gast gegen Willkür des Vermieters abgesichert ?
ZitatIch kann mir nicht vorstellen, dass dahinter ein möglicher Betrugsversuch steckt.
Aber es ist durchaus möglich, also kann ich nur jedem davon abraten, bei einem Vermieter zu buchen, der solch einen Passus in seinen AGB oder seiner Hausordnung hat ! Wenn der Vermieter z.B. in Split Klage einreicht und der Gast z.B. aus Hamburg war hat er im Voraus schon ganz schlechte Karten !
Ja, aber dann darfst du auch nirgends buchen, wo deine Kreditkarte für eine Kaution benötigt und der entsprechende Betrag erst nach deiner Abreise wieder entsperrt wird.
Zitat von Vera im Beitrag #35Ja, aber dann darfst du auch nirgends buchen, wo deine Kreditkarte für eine Kaution benötigt und der entsprechende Betrag erst nach deiner Abreise wieder entsperrt wird.
Auf sowas z.B. würden wir uns wohl eher nicht einlassen, kenn ich auch so nicht.
Zitat von ChrisIch würde mich , schon vor Antritt der Reise, wie ein "Verdächtiger" fühlen, das geht in meinen Augen ja überhaupt nicht!!!
Du wirst in D an allen Ecken und Enden überwacht und abgehört, weil du für deine Regierung nur eine potentielle Terroristin bist und hier spielst du die Beleidigte, weil der Typ sein Eigentum vertraglich von Randalierern beschützen will?
Wie passt das denn zusammen oder hat er auch Wanzen und Kameras installiert, von denen ich nix weiß, dass du dich so bedroht fühlst?
Wer im Suff was zerbricht oder demoliert, … soll und muss er dafür gerade stehen und nicht einfach mit Patex und Heißkleber den Schaden versuchen zu vertuschen, bis er abgereist und verschwunden ist.
Solche Zustände wie in Novalja, braucht kein Schwein in CRO. Es kann nicht sein, dass der Mieter alle Rechte hat und der Vermieter gar keine.
Das einzige was auf dem Werbe-Video von Villa-Flair irgendwie billig wirkt, ist das YT-Video selbst. Alles andere ist top gepflegt und wirkt sehr sauber und ordentlich (die geile Lage erstmal ganz außen vorgelassen)
Für mich ist es selbstverständlich, dass der/die Besitzer seine Anlage beschützen will und muss.
Nur ein Vollidiot würde mal versuchen, unberechtigte Vorderungen von einem Kunden gerichtlich durchzusetzen. Zumindest nicht in einer Branche, die von Kundenwerbung lebt
ja Socke ich verstehe das schon. Wenn ich aber in dieser Art begrüsst werde und nur über meine Pflichten aufgeklärt werde und nicht auch über die Pflichten des Vermieters wundere ich mich. Ich darf nicht mal jemand zum Kaffee einladen. Im Gegensatz zur Angelikas Bsp. kann ich bei dieser Formulierung nicht mal die Möglichkeit den Vermieter zu fragen. Jedenfall vergeht mir dann aucg die Lust zu fragen oder dort zu buchen. Es ist aber freier Markt und der Vermieter darf das natürlich handhaben wie er mag. Meins wirds sicher nicht. Da ist mir der Ton zu unfreundlich und ich würde mich dort kaum als Gast sondern eher als störendes Element fühlen.
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